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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Lebenslang für Sexualmord an Mandy - Friedemann Pfäfflin kritisiert wegen "absurder und abwegiger" Gutachterthese vom Doppelselbstmord

Nürnberg/Erlangen (26.10.2000) - Von Dietmar G. Luchmann. Knapp eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zwölf Jahre alten Schülerin Mandy ist der Bäcker Andreas R. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Nürnberger Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Adolf Kölbl sprach den 34-jährigen heute zudem des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung schuldig. Die Kammer folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erkannte aber darüber hinaus auch eine besonders schwere Schuld.

Der Bäcker hatte das Mädchen aus Erlangen am 14.05.1999 sexuell missbraucht und aus Angst vor dem Bekanntwerden der Tat mit einem Hosengürtel erdrosselt. Die Verteidigung, die auf Totschlag und 13 Jahre Haft plädiert hatte, hält sich die Option offen, gegen das Urteil Revision einzulegen. Dies werde er allerdings erst entscheiden, wenn ihm die schriftliche Urteilsverkündung vorliegt, sagte Rechtsanwalt Harald Straßner.

Die besonders schwere Schuld begründete das Gericht mit der "außerordentlichen Gefühlskälte" des Mannes und der Inkaufnahme furchtbarer körperlicher und seelischer Folgen für die Mutter des Mädchens. Zudem habe der Angeklagte keine Reue und Betroffenheit gezeigt. Ein Gnadengesuch kann der Bäcker daher erst nach 20 statt nach 15 Jahren stellen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 34-jährige schon Monate vor dem grausamen Verbrechen sexuelle Kontakte mit dem Mädchen. Zum Geschlechtsverkehr sei es aber nicht gekommen. Am Tattag habe der Bäcker dann "mehr gewollt", sagte der Vorsitzende Richter. Er habe massive Gewalt angewandt, um seinen Willen durchzusetzen. Dies sei durch die Verletzungen erwiesen, die noch zu Lebzeiten entstanden seien. Weil Mandy sich zur Wehr setzte, sei es zu einem Streit gekommen. Deswegen habe der Mann befürchten müssen, dass das minderjährige Mädchen die Beziehung verraten werde.

Aus diesem Grunde habe der Täter zunächst vergeblich versucht, sein argloses Opfer mit einem Kopfkissen zu ersticken. Dann griff er nach seinem Gürtel und strangulierte das Mädchen Minuten lang, schilderte das Gericht den Tathergang. Danach habe er die Leiche "scheußlich missbraucht".

Ein "leichtes Opfer" für den Vaterersatz, weil sie "nie widersprach"

Mandy war ein stilles und in sich gekehrtes Mädchen aus Erlangen. Am liebsten ging die Schülerin mit den blonden Locken reiten oder spielte mit "Daisy", ihrem Mischlingshund. "Sie war ein leichtes Opfer, weil sie nicht frech war und nie widersprach", sagt ihre Tante. Schon drei Monate vor dem Sexualmord hatte der Bäcker vermutlich ein sexuelles Verhältnis zu Mandy aufgebaut. Offenbar verlor Mandy aus Angst und Scham aber nie ein Wort darüber.

Der Täter kannte Mandy und ihre Mutter, seitdem er ein Jahr vor der Tat in die Erlanger Innenstadt gezogen war. Er brachte die Schülerin der 6. Klasse häufig zu ihrem Reiterhof, ging mit ihr auf Kirchweihfeste, Eis essen und holte sie vom Unterricht ab. Die Mutter, als Verkäuferin tätig, war allein erziehend und hatte keinen Kontakt mehr zu Mandys leiblichem Vater, einem US-Soldaten. "Der Angeklagte hat erkannt, dass das Mädchen einen Vater suchte und brauchte", mutmaßt der Rechtsanwalt der Mutter, Axel Graemer. "Da ist er in die Vaterrolle geschlüpft." Nach Angaben seiner Familie gab sich der Bekannte auch in der Öffentlichkeit als Vater von Mandy aus. Die anfänglichen Hilfsdienste des Angeklagten, der als Bäcker über viel Tagesfreizeit verfügte, wurden der Mutter schließlich zunehmend lästig.

Die Mutter vermutete schon länger, dass "etwas nicht stimmt". Nachdem sie Andreas R. eines Tages mit ihrer halbnackten Tochter in ihrer Wohnung überraschte, untersagte sie den beiden den weiteren Umgang. Trotzdem ließ der Täter nicht davon ab, Mandy weiter zu treffen. Nachbarn der Mutter berichteten, das Paar eng umschlungen beobachtet zu haben, gab die 41-jährige zu Protokoll. Anderen Zeugenaussagen zufolge sollen sich Mandy und der Angeklagte lang und intensiv geküsst haben.

Als das Verbot missachtet wurde und sie die beiden im Februar dabei überraschte, wie Mandy sich vor dem Mann auszog, erstattete sie Anzeige wegen "Kindesentziehung". Doch bei der Vernehmung durch das Sittenkommissariat stritten beide sexuelle Kontakte ab. Die Beamten konnten nichts tun. Gegen den Willen der Mutter traf sich Mandy weiterhin mit dem Bekannten. Die Mutter erhob nach der Tat schwere Vorwürfe gegen die Polizei: "Mein Kind könnte noch leben, wenn die Polizei direkt reagiert hätte."

Am Tag als Mandy starb, sollte das Mädchen auf Anordnung der Mutter um 13.00 Uhr zuhause sein. Als sie jedoch nicht kam, erstattete sie Vermisstenanzeige bei der Polizei. Auf deren Klopfen an der Wohnungstür des Angeklagten kam keine Reaktion. Offenbar war Mandy zu diesem Zeitpunkt bereits tot.

Der Prozess

Die Mutter leidet seit dem Verlust ihres einzigen Kindes unter starken Depressionen. Der Prozess, in dem sie als Nebenklägerin auftrat, begann am 17.10.2000 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth - exakt an ihrem 41. Geburtstag. Im Prozess um den Sexualmord an ihrer zwölfjährigen Mandy mußte sie gleichwohl nicht aussagen. Wegen psychischer Labilität verzichtete der Vorsitzende Richter Adolf Kölbl auf ein persönliches Erscheinen der Mutter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Landesärztin für Psychiatrie an der Uni Erlangen, Brigitte Muggele, hatte der Frau zuvor Selbstmordabsichten attestiert. Diese würden allein durch den Gedanken an den Prozess verstärkt. Der Verteidiger hatte das Erscheinen der Mutter von Mandy vor Gericht verlangt. Der Richter las stattdessen ihre Vernehmungsprotokolle vor.

Laut Anklageschrift kam Mandy am Tag ihres Todes mittags aus der Schule und ging noch bei dem Nachbarn vorbei. In der Wohnung des Mannes tauschten die beiden Zärtlichkeiten aus. Der Bäcker soll Mandy vollständig ausgezogen, aufs Bett gelegt und sexuell missbraucht haben. Dabei habe er ihr auch Blutergüsse und Verletzungen zugefügt, heißt es in der Anklageschrift.

Als das Kind kurze Zeit später die Wohnung verlassen wollte, versuchte der Angeklagte dies zu verhindern. Er sei in Panik geraten, das Kind könne von dem Missbrauch erzählen, so die Staatsanwaltschaft. Mit Gewalt drückte er Mandy ein Kopfkissen aufs Gesicht und schlang ihr einen Gürtel um den Hals. Dann zog er so lange zu, bis sich Mandy nicht mehr bewegte.

Die Verletzungen an der Leiche lassen Rückschlüsse darauf zu, dass sich der Angeklagte an der Leiche mehrfach vergangen hat. Details wollte der Richter nicht nennen, "weil sie zu scheußlich sind". Mit dem Ausleben seiner "sexuellen Betätigungen" habe der Mann erst aufgehört, als ihm die Leiche "immer unansehnlicher erschienen war". Zudem sei der Druck auf den Angeklagten enorm gewachsen, die Leiche zu beseitigen, weil die Angehörigen von Mandy und die Polizei bei der Suche nach dem Mädchen wiederholt vor seiner Wohnung auftauchte.

Bis zum nächsten Tag ließ der Bäcker die Leiche auf seinem Bett liegen. Als der Bäcker keinen Ausweg mehr sah, versuchte er, sich mit aufgeschnittenen Pulsadern und einem laufenden Rasierapparat in seiner Badewanne umzubringen. Dort fanden ihn alarmierte Beamte, die die Wohnung aufbrachen. Er legte kurz nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis ab, schwächte es aber später wieder ab.

Das Gericht auch hatte zu klären, welche Beziehung der Mann wirklich zu Mandy hatte. Das Mädchen kannte Andreas R., stand seit längerem in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihm. Zuletzt war auch eine sexuelle Beziehung im Spiel. Doch zum Geschlechtsverkehr war es bis zum Tattag nicht gekommen. Die Zwölfjährige konnte nicht damit rechnen, dass ein Angriff auf ihr Leben erfolgen sollte, schilderte Kölbl.

Rechtsmediziner bestätigte Geständnis des Angeklagten

Ein Rechtsmediziner hatte das Geständnis des Angeklagten bestätigt. Die Obduktion habe gezeigt, dass die Schülerin vor ihrem Tod sexuell missbraucht wurde, sagte der Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. "Die Einblutungen sind typische Hinweise auf Gewalteinwirkung und Missbrauch", sagte der Mediziner. Das Kind sei erdrosselt worden.

Diese Ergebnisse sind identisch mit dem Geständnis des Angeklagten, das er kurz nach der Tat abgelegt und später abgeschwächt hatte. Der Gutachter bestätigte auch den Todeszeitpunkt, den der Mann in seinem Geständnis genannt hatte. Der Angeklagte habe keine Medikamente, Drogen oder größere Alkoholmengen zu sich genommen, sagte der Rechtsmediziner.

Der Anwalt von Mandys Mutter legte vor Gericht einen Brief des Bäckers an Mandy vor. Die Zeilen hatte der Angeklagte Wochen vor der Tat verfasst. Sie wurden von Ermittlern auf der Computer-Festplatte des 34-jährigen gefunden. Darin spricht der Angeklagte die Schülerin mit "liebste Mandy" an und schreibt: "Leider hatten wir nur eine kurze Liebesbeziehung.... in Zukunft lasse ich Dich in Ruhe. ..Das ist das Beste für uns beide." Ob der Brief an Mandy abgesendet wurde, ist unklar.

Warum der Vaterersatz zum Sexualtäter wurde, sollte ein psychiatrisches Gutachten klären. Bis zu dem Verbrechen galt der Bäcker als Durchschnittsbürger. Nach Angaben seines Verteidigers Harald Straßner führte er ein "unauffälliges" Leben. Er war nicht vorbestraft und nur wegen eines Straßenverkehrsdelikts polizeilich bekannt. Früher lebte er in einem Heim. "Er hatte es nicht leicht im Leben", weiß Straßner.

Laut Studien haben Sexualtäter zumeist in ihrer Kindheit psychische Störungen erlebt, häufig sind sie selbst missbraucht worden. "Wer eine glückliche Kindheit hat, wird nicht zum Sexualmörder", sagt der Jurist Prof. Christian Pfeiffer von der Kriminologischen Forschungsstelle Niedersachsen. Die Täter hätten entweder eindeutig pädophile Neigungen oder strebten häufig nach Dominanz, weil sie Angst vor erwachsenen Frauen hätten. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes werden bundesweit durchschnittlich pro Jahr zwei Kinder unter 14 Jahren Opfer eines Sexualmörders.

Psychoanalytiker Friedemann Pfäfflin mit "absurder und abwegiger" These

Der Ulmer Psychoanalytiker und Gutachter Friedemann Pfäfflin habe mit seiner Aussage dem Prozess um den Sexualmord an der zwölfjährigen Mandy eine überraschende Wendung gegeben, hieß zunächst in einigen Pressemeldungen. Diese berichteten von Pfäfflins Ausführungen vor dem Nürnberger Landgericht, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Doppelselbstmord handelte. Die Misshandlungen des Mädchens sollten demnach lediglich dazu dienen, von dem geplanten Selbstmord abzulenken. Dieses Vorgehen sei zwischen der Zwölfjährigen und dem Täter abgesprochen gewesen, führte der Gutachter in seinem psychopathologischen Bericht aus.

Seine Untersuchungen und Gespräche hätten ergeben, dass der 34-jährige Bäcker Andreas R. zum Tatzeitpunkt gesund war. Es gebe keine Anzeichen von Perversität, Schizophrenie oder anderen psychischen Erkrankungen, sagte Pfäfflin. Auch eine Affekthandlung schloss er aus. Pfäfflin schilderte den Angeklagten als einen Menschen, der es jedem recht machen wolle. Er sei introvertiert und nicht aggressiv.

Dennoch ging der Sachverständige davon aus, dass der Täter und sein Opfer kurz vor der Tat im Mai 1999 unter enormem seelischen und emotionalen Druck standen. Die beiden hätten aus ähnlich schwierigen Verhältnissen gestammt und sich seit vielen Jahren gekannt. Im März 1999 habe zwischen beiden eine sexuelle Beziehung bestanden. Weil die Mutter davon wusste, hatte sie den späteren Mörder ihres Kindes angezeigt. Die bevorstehende Trennung habe für das Paar eine "akute Belastungssituation" bedeutet, sagte Pfäfflin.

Pfäfflin zweifelte die ersten Polizei-Protokolle an, in denen der Angeklagte zunächst ein weitgehendes Geständnis abgelegt hatte. Die Beamten hätten stark suggestive Fragen gestellt und den seiner Erfahrung nach stockenden Wortfluss des Angeklagten derart geglättet, dass die Aussagen verzerrt worden seien. Die Darstellung in den Protokollen hielt Gutachter Pfäfflin für "vollkommen unzutreffend". Im Gespräch mit dem Angeklagten habe dieser die Tat nicht als Wutanfall mit Todesfolge dargestellt, sondern als einen gescheiterten Doppelselbstmord. Mandy habe sich nach Aussagen des Angeklagten mit diesem entschieden, wegen der Ausweglosigkeit der Beziehung und dem ungeheuren äußeren Druck, in den Tod zu gehen. Der 34-jährige habe ihm gegenüber angegeben, dass er die sexuellen Manipulationen an Mandys Körper vorgenommen habe, um den Doppelselbstmord zu vertuschen und so ein Geheimnis mit in den Tod nehmen zu können.

Insgesamt lasse der depressive Charakter des Mannes seine Aussagen glaubwürdig erscheinen, meinte der Gutachter weiter. "Ich konnte bei ihm auch keine klar pädophilen Neigungen erkennen", ergänzte Pfäfflin. Eine Bewusstseinsstörung habe aber auch dann nicht vorgelegen, wenn die Variante des Doppelselbstmordes wirklich stimme. Der Angeklagte sei deshalb voll schuldfähig. Der Täter habe zwar eine schwere Kindheit gehabt, räumte der Gutachter ein, Hirnschäden, Intelligenz-Störungen oder Bewusstseins-Mängel habe er bei der Untersuchung des Angeklagten nicht feststellen können, sagte Pfäfflin am dritten Prozesstag. Daher seien die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder eine Zwangsverwahrung unnötig.

Richter Adolf Kölbl zeigte sich von den Aussagen des Gutachters sichtlich nicht überzeugt. Er stellte Pfäfflin die Frage, ob er sich der Bedeutung seines Gutachtens bewusst sei. Vehement widersprach die Kammer der Doppelselbstmord-These des psychiatrischen Gutachters. Diese Behauptung sei "ungemein weit hergeholt". Die Aussagen des Täters nannte der Vorsitzende Richter "absurd und blödsinnig".

Auch bei der Vernehmung von Zeugen wurde der Selbstmordthese widersprochen, die der Psychiatrie-Professor Friedemann Pfäfflin am 24.10.2000 vor dem Schwurgericht vertreten hatte. Die 16-jährige Cousine der Getöteten sagte aus, dass Mandy nie Selbstmordabsichten geäußert hätte. In den Wochen vor ihrer Tötung hätte sie jedoch zunehmend bedrückter gewirkt.

Der Vorsitzende Richter Kölbl griff den psychiatrischen Gutachter Friedemann Pfäfflin, der von einem missglückten Doppelselbstmord gesprochen hatte, mit bis dahin nicht gekannter Schärfe an. "Es ist ungewöhnlich, dass man sich so über einen Sachverständigen auslässt", räumte der Richter ein: "Aber wir brauchen keinen Sachverständigen, der versucht, einem Angeklagten zu helfen." Pfäfflin habe in seinem Gutachten eine kritische Betrachtungsweise vermissen lassen und versucht, die Tat als Auftragsmord darzustellen. Demnach soll Mandy zu dem Angeklagten gesagt haben, sie wolle nicht mehr leben. Dies habe den Gutachter zur Schlussfolgerung veranlasst, so kritisiert der Vorsitzende des Nürnberger Schwurgerichtes, Mandy hätte ihren Mörder "gedungen - ein absurder und abwegiger Gedanke".

Seine "abwegige" Wirklichkeitskonstruktion brachte dem Psychoanalytiker Friedemann Pfäfflin von der Universität Ulm als Gutachter bei Gericht nicht die erste Abfuhr ein. Die von Pfäfflin geleitete "Sektion Forensische Psychotherapie" hieß bis August 1995 "Sektion Psychoanalytische Methodik" und war bzw. ist Teil der "Abteilung Psychotherapie und Psychosomatische Medizin" unter Leitung von Prof. Horst Kächele, der auch im Rahmen der Mitgliedschaft in der "Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung" als besonders profilierter Vertreter der Psychoanalyse gilt. Gerade die Abteilung Psychotherapie der Universität Ulm hat sich in den letzten Jahren im "Schulenstreit" zwischen Psychoanalytikern und "dem Rest der Welt" besonders "weit aus dem Fenster gelehnt" und dabei ganz eindeutig im Sinne der Psychoanalyse Stellung bezogen. Dies nährt Zweifel an einer objektiven Beurteilung psychiatrischer und psychologischer Sachverhalte durch die Mitglieder dieser Abteilung.

Manchen Gerichten, die sich von der eine allumfassende Kompetenz suggerierenden cleveren Namensgebung einer so genannten "Sektion für Forensische Psychotherapie" beeindrucken lassen, die früher schlicht und ehrlich "Sektion für Psychoanalytische Methodik" hieß, ist dieser Hintergrund offenbar unbekannt. Dass der Psychoanalytiker Pfäfflin sich unter der Fahne einer nebulösen "Forensischen Psychotherapie" sogar als Gutachter über andere Psychotherapeuten aufschwingen will, empfinden kundige Fachkollegen deshalb als ebenso "absurd und abwegig": Sie lehnen Pfäfflin als Gutachter vor Gericht von vornherein ab. Die zunehmende und harsche Kritik der wissenschaftlichen Psychologie und Psychotherapieforschung an dem Theoriegebäude und der Wirksamkeit der Psychoanalyse führt eher zu der Frage: Ist nicht vielmehr die Psychoanalyse selbst ein Fall für die Forensik? Diese Frage hat sich Richter Adolf Kölbl bei der Bestellung des Psychoanalytikers Pfäfflin als Gutachter vermutlich nicht stellen können.

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 26. Oktober 2000]

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