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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Immer mehr kriminelle Ärzte in "Kriminellen Vereinigungen"? Kassenarzt-Chef will Fischers Transparenzforderung unterstützen

Freiburg/Teltow/Stuttgart (22.10.2000) - "Chronisch rez., hoch pathologischer Patient im präfinalen Stadium! So und nicht anders lautet meine Diagnose, wann immer auch neue Enthüllungen in den Medien über diverse KVen ... bekannt werden." Dies schreibt der Kassenarzt Dr. Georg Binner aus Gundelsheim über die Institution der Kassenärztlichen Vereinigungen, den Honorarverteilungsstellen der kassenärztlichen Selbstverwaltung, in denen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Krankenkassen Zwangsmitglied sind, in der Wochenzeitung "MEDICAL TRIBUNE" am 20.10.2000 (Bd. 35, Nr. 42, Seite 26).

Seit Jahren jagt ein Betrugsskandal unter den Ärzten den anderen. Auch der Ärzteschaft nahestehende Medien sprechen im Zusammenhang mit dem von den Ärzten gewählten Kürzel "KV" inzwischen schon mal von "Krimineller Vereinigung" statt von "Kassenärztlicher Vereinigung". Das Bundessozialgericht, das die rechtsbrüchigen Weißkittel auch bei der grotesk niedrigen Psychotherapie-Honorierung zur Ordnung gerufen hat, nennt die öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften hingegen "KÄV" und "KÄVen".

Die Ärzte würden nicht derart dramatisch an Ansehen verlieren, wenn sie sich mehr an die Rechtsordnung hielten und nicht von "machtbesessenen Anführern", so kritisiert Dr. Wolfgang Sàlat aus Bad Mergentheim, ins Verderben führen ließen. Deren "Kläffen" wie im Schnauzerverein (Dr. Norbert Metke aus Stuttgart) illustriert, wie weit die Ärzteschaft "auf den Hund gekommen" ist. PSYCHOTHERAPIE berichtete am 21.08.2000, immer mehr Spitzenfunktionäre der KV würden "strafrechtlich verfolgt" oder stünden im Verdacht, "unlautere Abrechnungsmethoden zu decken". Am 28.08.2000 erklärte die Gesundheitsministerin, mit einem Transparenzgesetz "Abrechnungsschwindlern unter den Ärzten das Handwerk zu legen".

"Man muss sich angesichts dieser Entwicklung in der Belle Etage wirklich ernsthaft die Frage stellen, ob die absurde Zwangsmitgliedschaft in einem Haufen mit derartigen Repräsentanten juristisch und de facto schleunigst aufgehoben werden muss, um den materiellen, vielmehr aber noch den immateriellen Schaden noch einigermaßen zu limitieren", spricht der Allgemeinarzt Binner vielen in der "Zwangsjacke KV" eingepferchten Ärzten und Psychotherapeuten aus der Seele: "Nirgendwo in unserer Gesellschaft wird eine Gruppe derzeit ähnlich diskreditiert wegen offensichtlicher Führungsschwäche wie die unsere. Ich kann und ich will mir das nicht mehr gefallen lassen", empört sich Binner.

Wer sich aber rechtswidriges Handeln der Vorstände seiner Kassenärztlichen Vereinigung nicht gefallen lässt, braucht durchaus Standfestigkeit, um dem Druck und Machtmissbrauch standzuhalten. Der Vorstand der KV Nord-Württemberg unter ihrem Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner scheut sich nicht, Kritiker seiner rechtswidrigen Honorarverteilungsmaßstäbe und seines Medi-Verbundes mit einem Disziplinarverfahren zu überziehen. Die Begründung entlarvt sich selbst und stellt das Rechtssystem auf den Kopf: Es werde der Ruf der Institution beschädigt, der man angehöre. "Systemimmanente Verbrecher verhindern unbehelligt die Kontrolle über dasselbe", konstatiert der Allgemeinmediziner Binner in "MEDICAL TRIBUNE".

Nimmt die kriminelle Energie in der Ärzteschaft tatsächlich zu? Die Fakten sprechen für sich: Vor wenigen Tagen ist bekannt geworden, dass Ärzte in Brandenburg nach Angaben der AOK in rund 30 Fällen Behandlungen von Patienten abgerechnet haben, die bereits tot waren. Hier seien vermutlich in betrügerischer Absicht Abrechnungen bei der AOK eingereicht worden, sagte AOK-Sprecher Jörg Trinogga am 12.10.2000 in Teltow und bestätigte damit einen Bericht des ARD-Fernsehmagazins "Panorama".

Ein Neurologe und Psychiater habe angegeben, eine 83-jährige umfangreich psychiatrisch untersucht und ihr zudem ein Diaphragma eingesetzt zu haben. Die Frau des Neurologen rechnete sogar umfangreiche augenärztliche Untersuchungen ab. Da war die Patientin allerdings bereits vier Monate tot. Es handle sich hier um eine Anzahl schwarzer Schafe unter den Ärzten, die damit ihre ehrlichen Kollegen betrogen hätten, betonte Trinogga.

Die "Ärzte-Zeitung" berichtete am 12.10.2000 über die Suche nach Abrechnungsbetrügern, unter anderem von dem Neurologen und Psychiater Dr. S., der häufiger auffiel: Nach seiner Abrechnung will er am 14. Juli 1998 bei der Patientin Anja R. einen "vollständigen neurologischen Status" erhoben haben, am 17. August eine "klinisch-neurologische Basisdiagnostik" und "psychiatrische Behandlung zur Reintegration eines Erwachsenen mit psychopathologisch definiertem Krankheitsbild", am 3. September einen "vollständigen psychiatrischen Status". Pech für den Neurologen war, dass die Patientin in diesem Zeitraum gar nicht mehr gesetzlich, sondern privat krankenversichert war und in seiner Praxis nicht behandelt worden war.

Ein Verlust der personellen und zeitlichen Orientierung bei jenen Experten, die über den Verlust des Realitätsbezuges bei anderen zu befinden haben? "Affären, Affären, Psychopathen und weit und breit nicht der mindeste Ansatz einer radikalen Therapie. Deren gäbe es etliche. ... Zwangsjacken haben einen noch immer hohen Stellenwert in der Psychiatrie", schimpft Binner.

Insgesamt hätten die AOK-Sonderermittler der so genannten Task Force rund 80 Abrechnungen für bereits gestorbene Patienten gefunden, sagte Trinogga. In 50 Fällen hätten die Ärzte und ambulanten Dienste glaubhaft machen können, dass ihnen ein Versehen unterlaufen sei. Die Task Force der AOK Brandenburg arbeitet seit Juni 1999. Der Leiter der Ermittlungsgruppe, Frank Rudolf, sagte in "Panorama", die nachgewiesenen Fälle könnten die Spitze eines Eisbergs sein.

Die Drohung der Gesundheitspolitik, die Ärzte fester an die Kandare zu nehmen und die KVen abzuschaffen, wenn die Selbstverwaltung aus Ärzten und nunmehr auch Psychotherapeuten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, steht im Raum. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, tritt die Flucht nach vorn an und schlägt vor, Patienten über ihre Behandlungskosten zu informieren, berichtet die in Freiburg erscheinende "Badische Zeitung" (morgige Montag-Ausgabe). Noch in der Praxis sollen Versicherte einen Ausdruck über die erfolgten Leistungen und über deren Vergütung erhalten.

Allerdings gibt es zwischen dem Vorschlag des Gesundheitsministeriums und dem der Kassenärzte einen wesentlichen Unterschied: Die von der KBV angedachte Quittung braucht nicht vom Patienten abgezeichnet zu werden, der Versicherte bekommt sie vielmehr zur Überprüfung mit nach Hause. Der Arzt rechnet ohne Umwege wie bisher mit der Kassenärztlichen Vereinigung seiner Region ab. In diesem Modell, so Richter-Reichhelm, entfalle ein enormer Verwaltungsaufwand in den Abrechnungsstellen der KV. Diese müssten nach Fischers Vorschlag nämlich sämtliche abgerechneten Leistungen des Arztes daraufhin kontrollieren, ob sie vom Patienten tatsächlich abgezeichnet wurden. Nach Auffassung von Richter-Reichhelm sind die Kassenärzte durchaus in der Lage, solche Auflistungen nach dem Arztbesuch auszudrucken. "Das geht mit der modernen Praxis-EDV." Die nach den Vorstellungen der KBV ebenfalls angegebenen Behandlungskosten könnten allerdings nur Annäherungswerte sein.
Das sei das Ergebnis einer internen Diskussion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagte Richter-Reichhelm am Rande des südbadischen Kassenärztetages der "Badischen Zeitung".

"Wir haben den Vorwurf satt, dass Kassenärzte vor sich hin mogeln", begründete der Vorsitzende von bundesweit rund 110.000 Kassenärzten den Vorstoß. "Wir haben nichts zu verbergen." Noch gebe es zu diesem Thema aber keinen offiziellen Beschluss der KBV. Die Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) will in einem Transparenzgesetz festschreiben, dass Patienten in der Praxis die erbrachten Leistungen abzeichnen sollen. Erst dann sollen die Ärzte die Behandlung abrechnen dürfen. Verständlich, warum viele Ärztefunktionäre sich gegen die Pläne der Ministerin wehrten. Es ist fraglich, ob der bloße Ausdruck eines Papiers für den Patienten tatsächlich Abrechnungsbetrug durch den Ausdruck einer veränderte Abrechnung gegenüber der KV unterbinden kann.

Ob Richter-Reichhelm, den Spötter schon mal Ritter-Weichhelm nannten, nicht nur über den Mut, sondern auch über Klarblick und Konsequenz verfügt, um ohne faule Kompromisse den kassenärztlichen Augiasstall auszumisten? Kurz nach seiner Wahl demonstrierte er seine "strategische Brillanz", die Psychotherapeuten zum Verlassen der KVen zu ermuntern (siehe Report vom 18.02.2000). Denen freilich fehlte der Mut und die Selbstachtung, den "Kriminellen Vereinigungen" den Rücken zu kehren.

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 22. Oktober 2000]

In den Medien
Ärzte-Zeitung, 05.06.2000. Dietmar G. Luchmann. "Darf eine KV Mitgesellschafter im privatrechtlichen..."
Medical Tribune, 15.10.1999. Dietmar G. Luchmann. "Alles hört auf sein Kommando..."
Stuttgarter Zeitung, 07.06.1999. Dietmar G. Luchmann. "Ärztenetz 'Medis' kommt nicht bei allen Doktoren an"

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