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Psychotherapie
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400.000 fehlerhafte Behandlungen bundesweit - AOK will bei ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungsfehlern helfenMünchen/Potsdam (23.09.2000) - Ärztliche und psychotherapeutische Behandlungsfehler sind für betroffene Patienten oft ein schwieriges Feld. Die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) wollen ihre Mitglieder bei vermuteten oder tatsächlichen ärztlichen Kunstfehlern in Zukunft tatkräftig unterstützen. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, sagte, bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler werde die Kasse den Patienten in Zukunft mit Gutachten, der Vermittlung von Experten und rechtlicher Unterstützung helfen.Für die Krankenkasse sei die Hemmschwelle geringer als für Patienten, gegen einen Arzt oder Psychotherapeuten Beschwerden vorzubringen. Die Kasse werde dem Patienten helfen, seine Krankenunterlagen anzufordern und ein Verfahren für die Beschwerdekammer bei der Landesärztekammer - und nach deren Gründung bei der Landespsychotherapeutenkammer - vorzubereiten. "Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet aber immer der Patient", sagte Platzer. Direkte rechtsanwaltschaftliche Vertretung durch die AOK sei zwar gesetzlich nicht zulässig, die AOK werde aber indirekt juristischen Beistand leisten. Platzer forderte AOK-Versicherte auf, auch bei einem Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler sich an einen der 46 landesweiten AOK-Berater zu wenden. "Niemand soll mit einem Behandlungsfehler-Trauma leben müssen", meint Platzer. Er zeigte sich überzeugt, dass dieses neue Serviceangebot nicht zu einer Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen werde. "Wir hetzen die Patienten nicht auf die Mediziner", meinte Platzer. Vielmehr werde durch die AOK-Unterstützung bei vermuteten Kunstfehlern das Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern im Gesundheitswesen verbessert. Rund 400 000 Patienten werden nach Einschätzung von Experten jährlich in Deutschland falsch von Ärzten behandelt. Einer Studie der Bonner Uniklinik aus dem vergangenen Jahr zufolge steige die Zahl der Schadensfälle kontinuierlich an, sagte Brandenburgs AOK-Chef Wolfgang Niebuhr am 21.09.2000 in Potsdam. Die Mehrzahl dieser Fälle werde jedoch überhaupt nicht bekannt. So gehen der Studie zufolge bei deutschen Zivilgerichten jährlich nur etwa 10.000 bis 15.000 Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler ein. Seit Anfang September arbeitet in der Direktion der märkischen AOK in Teltow (Kreis Potsdam-Mittelmark) nach Auskunft von Niebuhr ein spezielles Team, das AOK-Versicherten Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern anbietet. "Durch die kostenlose medizinische und juristische Beratung wird dem Patienten geholfen, den Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und die Chancen für deren juristische Durchsetzung realistisch einzuschätzen." Zu den Behandlungsfehlern zählen nach Auskunft des AOK-Bundesverbandes in Bonn mangelnde Aufklärung etwa über mögliche Therapien, ein zu viel an Behandlung oder die berühmte "Schere im Bauch nach der Operation". Auch ein Bruch, der operiert werden müsste aber nur gegipst wird, gehöre dazu, sagte Sprecher Udo Barske. Der Arzt begehe generell einen Fehler, wenn er keine Sorgfalt walten lasse. Den größten Anteil an Behandlungsfehlern haben laut AOK in Brandenburg die Orthopädie und die Unfallchirurgie. Häufige Fehler seien unzureichende klinische Untersuchungen und Diagnostik, Fehldiagnosen sowie fehlerhafte Therapie. So hätte laut Niebuhr bei einer Patientin die Amputation des rechten Armes verhindert werden können, wenn der Arzt rechtzeitig eine Embolie (Verstopfung eines Blutgefäßes) erkannt hätte. Vor Gericht konnte die Patientin einen Schadensersatz von 80.000 bis 90.000 Mark durchsetzen. Zur außergerichtlichen Klärung von möglichen Behandlungsfehlern ist nach Auskunft von Niebuhr für Brandenburg wie für den gesamten norddeutschen Raum die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover zuständig. Im vergangenen Jahr seien dort insgesamt 323 Anträge aus Brandenburg eingegangen, 284 Fälle aus den Vorjahren waren noch zusätzlich anhängig. Laut Niebuhr wurden 294 Fälle erledigt, wobei 74 Mal ein Schadensersatzanspruch zuerkannt wurde. Von 1991 bis 1999 stieg die Zahl der Brandenburger Anträge nach AOK-Angaben um 130 Prozent. Fachleute gehen nach den Worten von Niebuhr allerdings davon aus, dass der Schlichtungsstelle nur ein Teil der Fälle vorgetragen wird, da viele Betroffene den Weg scheuen. "Wir wollen mit dem neuen Angebot diese Hemmungen abbauen." Seit Beginn der Arbeit des "Behandlungsfehler-Managements" sind laut Niebuhr bereits 34 Fälle an das Team gereicht worden. "Betroffene Versicherte können sich an alle Service-Center im Land wenden, um erste Gespräche zu führen." Mit Hilfe von medizinischen und psychotherapeutischen Gutachten und Juristen werden dann die Chancen für die Patienten ausgelotet. Gegenüber organmedizinischen Behandlungen sind die Chancen von Patienten, die Fehlerhaftigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung nachzuweisen, weitaus geringer. Abgesehen von direkten Verstößen gegen geltendes Recht (zum Beispiel bei sexuellem Missbrauch durch Therapeut-inn-en) und Verletzung der Sorgfaltspflicht bei suizidgefährdeten Patienten ist psychotherapeutisches Handeln oft unstandardisiert. Psychotherapeuten bemühen sich vielfach geradezu, ihre Dienstleistung als höchst kompliziert und wenig greifbar darzustellen, die für jeden einzelnen Fall neu zu "erfinden" sei. Also auch kaum angreifbar? Mitnichten: Wenn hundert oder mehr Stunden Psychoanalyse "verabreicht" werden, wo nach dem Stand der Wissenschaft 25 Stunden Verhaltenstherapie zum Therapieerfolg führen, dann liegt ein Behandlungsfehler vor, den keine mystische Verklärung mit den Begriffen einer "tiefschürfenden Analyse" bemänteln kann. Tatsächlich haben viele Patienten mit einer der häufigsten psychischen Erkrankung, einer Angst- und Panikstörung, jahre- oder jahrzehntelange Leidenswege zu gehen und verursachen bei ihrem Irrweg von Arzt zu Arzt teilweise horrende Kosten, weil ihnen keine kognitive Verhaltenstherapie angeboten wird, die nach Prof. Dr. D. Schulte von der Ruhr-Universität (1992) "dem einzelnen Patienten nachweislich mit größter Wahrscheinlichkeit helfen würde" (S. 337). Entgegen vielfachen überlebten Vorstellungen ist eine Psychoanalyse nicht wirksam, betonen Prof. Dr. G. Côté und Prof. Dr. David H. Barlow vom Zentrum für Streß- und Angsterkrankungen der State University of New York: "psychoanalytische Therapie hat sich bei Panikstörungen nicht als wirksam erwiesen" (1993, S. 163f.). Erfreulicherweise kann aber selbst bei langjährig bestehenden Angst- und Panikstörungen durch kognitiv-behaviorale Verfahren und Reizkonfrontation mit einer Erfolgsrate von "gut 90 %" geholfen werden. Das ist nach Grawe u.a. (1994) die höchste Erfolgsrate von allen bekannten Therapieverfahren: "Therapeuten, die dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, legen ihren Patienten völlig unnötig ein verlängertes oder nie endendes Leiden auf und verstossen, das kann man heute so sagen, gegen die Regeln der Kunst" (S. 344). [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 23. September 2000] Sprechstunde
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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