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Ersäuft selbst Justitia schon im Alkohol? Betrunkener Schöffe lässt Mammut-Prozess zum Flughafenbrand platzenDüsseldorf (29.08.2000) - Lange Zeit will niemand etwas von der Alkoholkrankheit des Schöffen gemerkt haben - nun ist es zu spät. Wegen eines Trinkers entsteht der Staatskasse ein Millionenschaden: Nach neun Monaten Dauer ist der Mammut-Prozess um die verheerende Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen, bei der vor vier Jahren 17 Menschen ums Leben kamen, wegen eines alkoholkranken Schöffen geplatzt.Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist die Justiz offenbar für solche Fälle psychischer Störungen nicht gewappnet. Das Verfahren mit 97 Zeugen und 14 Sachverständigen muss neu aufgerollt werden, entschied das Düsseldorfer Landgericht am heutigen Dienstagabend. Zwei Gutachter hatten zuvor zu klären, ob der der Schöffe während der bereits absolvierten 40 Verhandlungstage am Düsseldorfer Landgericht dem Verfahren geistig folgen konnte. Der Psychiater Kurt Behrends und der Psychologe Enno Lehmann bescheinigten dem Schöffen, einen 40 Jahre alten arbeitslosen Kaufmann, fortgeschrittene Hirnschäden. Beide Experten gingen davon aus, dass der Laienrichter bereits bei Prozessbeginn im Dezember vergangenen Jahres dem Verfahren nicht wirklich folgen konnte. Da der Schöffe an Entscheidungen des Gerichts mitgewirkt hatte, obwohl er verhandlungsunfähig war, wurde damit der gesamte Strafprozess hinfällig. Bei den psychologischen und psychiatrischen Untersuchungen hatte der Schöffe ausgesagt, bereits seit Ende 1996 "die Zahnpasta nicht mehr auf die Bürste bekommen zu haben". Den Berufsrichtern war der desolate Geisteszustand des arbeitslosen Devisenmaklers nach eigener Aussage nicht aufgefallen. Erst als der Alkoholiker nach wiederholtem Fehlen von Polizisten in hilflosem Zustand entdeckt wurde, kam die Krankheit ans Licht. Zwar sind bei solchen Verfahren von Beginn an Ersatzschöffen anwesend, um beim Ausfall eines Schöffen einzuspringen - aber das hilft nicht, wenn einem Schöffen nachträglich Prozessunfähigkeit attestiert wird. Staatsanwalt Johannes Mocken verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1971. Danach sei "ein Schöffe, der geistig nicht anwesend ist, einem der überhaupt nicht anwesend ist gleichzustellen". Da nach Aussage der Gutachter die Erinnerungslücken des Mannes vermutlich bereits vor Monaten einsetzten, half das Ausscheiden des Mannes aus dem Verfahren und sein Austausch gegen einen Ersatzschöffen nicht. Der Schöffe habe seine Prozessunfähigkeit nach außen hin eine ganze Zeit lang gut verbergen können. Der Psychiater und der Psychologieprofessor attestierten dem Mann jetzt chronischen Alkoholismus, Kontrollverlust sowie Lern- und Gedächtnisstörungen. Er sei zeitweise verwirrt gewesen und habe nicht einmal die Zahl der Angeklagten korrekt benennen können. Der Schöffe sei "nicht fähig gewesen, an gerichtlichen Entscheidungen mitzuwirken". Nach Angaben des Gerichts habe sich die Beweisaufnahme noch im ersten Drittel der voraussichtlichen Dauer befunden. Gleichwohl kostet die Alkoholsucht des Schöffen Millionen, weil der Prozess insgesamt neu aufgerollt werden muss. Zu den elf Pflichtverteidigern kommen elf Wahlverteidiger und die Anwälte der Nebenkläger. Hinzu kommen Kosten für Sachverständige und Zeugen, Richter und Staatsanwälte. Pro Verhandlungstag summieren sich allein die Personalkosten auf mindestens 40.000 Mark. Nun wird laut über ein Gesundheitsattest für Schöffen nachgedacht, dass diese vor ihrem Einsatz einreichen sollen. Prozessbeobachter sehen den Abbruch des Verfahrens unter Vorsitz von Richter Manfred Obermann als das kleinere Übel. Eine Fortsetzung hätte riskiert, dass das Urteil nach jahrelanger Verhandlung vom Bundesgerichtshof aus formal-juristischen Gründen aufgehoben und an das Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen wird. Bereits seit Mitte Dezember 1999 mussten die elf Angeklagten wegen der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen 1996 immer wieder auf die Anklagebank - möglicherweise vergebens. Ihnen wird fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge und Körperverletzung vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft. Auch für die überlebenden Opfer der Brandkatastrophe, bei der 17 Menschen starben und 88 verletzt wurden, wird es womöglich noch länger dauern, bis ihnen Gerechtigkeit widerfährt. Wenig tröstlich erscheint da, dass eine Expertenkommission bis zum Jahresende Vorschläge zur Eindämmung des Alkoholkonsums erarbeiten soll. Ergebnisse könnten die Einschränkung von Alkoholwerbung in Kinos und bei Sportveranstaltungen sein, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Gesundheits-Staatssekretärin Christa Nickels (Grüne), am 24.08.2000 bei einer Fachtagung in Düsseldorf. Auf die Einrichtung der Arbeitsgruppe hatten sich Bund und Länder sowie 26 Verbände und Interessengruppen verständigt. "Rund vier Millionen Deutsche konsumieren Alkohol in gesundheitsschädigenden Mengen", sagte Nickels. Über zwei Millionen Menschen seien nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) alkoholabhängig. Jedes vierte Gewaltdelikt werde in Deutschland unter Alkoholeinfluss begangen. Ist man mit der zunehmenden Alkoholsucht in der Gesellschaft inzwischen bei Gericht nicht mehr allein "in Gottes Hand", sondern auch schon "in des Teufels Flasche"? [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 29. August 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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