Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie
Psychotherapie
Psychotherapie Psychotherapie Verhaltenstherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie
Institut für Psychotherapie und Verhaltensmedizin, Stuttgart Psychotherapie Psychotherapie im Internet
sich verstehen - glücklicher leben
Psychotherapeuten Angst und Panik? Wir helfen Ihnen heraus...
Zur Startseite Ambulanz des ABARIS Institutes für Hilfesuchende Web-Sprechstunde Suchen auf PSYCHOTHERAPIE.de Wissenschaft und Forschung Therapie-Angebote unserer Experten
Psychotherapie
Psychodiagnostik Stuttgart
Psychotherapie
Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie
Psychotherapie

Psychotherapie
ABARIS® Akademie
ABARIS® Buchtipps
Bücher

Direktsuche
Suchbegriff
Web-Sprechstunde
Web-Sprechstunde
Heute zur Frage
Wie finde ich einen guten Therapeuten?


ABARIS® Ambulanz
Kognitive Psychotherapie
Psychotherapie macht Spaß - am ABARIS® Institut Stuttgart


Zu diesen Seiten
Presse und TV
Herausgeber

Nutzungshinweise
Mit der Nutzung dieser Seiten erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen an.

Psychotherapie
 Psychotherapie News  März 2000   Psychotherapie
Psychotherapie

Verweigerung moderner Psychopharmaka: Sparen auf dem Rücken leidgeprüfter psychiatrischer Patienten

Berlin (28.03.2000) - Nach Auffassung zahlreicher Experten ist die medikamentöse Schizophrenie-Therapie in Deutschland ein humanitärer Skandal. Obwohl der medizinische Fortschritt in den letzten Jahren gewaltig war - neue Medikamente mit guter Wirksamkeit und Verträglichkeit (sogenannte atypische Neuroleptika) wurden entwickelt - kommt dies den Patienten kaum zu Gute. Der Grund: Aus Kostengründen werden viele Kassenpatienten nicht mit Medikamenten behandelt, die dem internationalen medizinischen Standard entsprechen. Die Folge ist eine Verschlechterung der Patientenversorgung.

Wege zu finden, diesen Mißstand zu beseitigen, war das Ziel eines Expertenworkshops, der am 4. März 2000 in Berlin stattfand. Auf Initiative von PD Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks, Arzt und Rechtsanwalt in Berlin, analysierten zehn Vertreter des Gesundheitswesens den aktuellen Stand der Schizophrenie-Therapie und verabschiedeten die "Berliner Empfehlungen".

Schizophrenietherapie in Deutschland: Ein humanitärer Skandal

Moderne atypische Neuroleptika befreien den schizophrenen Patienten von seinen belastenden Wahnvorstellungen, sind gut verträglich und für eine dauerhafte Einnahme geeignet. Die bei älteren Antipsychotika häufig auftretenden Denk- und meist irreversiblen Bewegungsstörungen müssten damit eigentlich der Vergangenheit angehören. Der Skandal in Deutschland: Immer noch bekommen viele schizophrene Patienten die neuen Medikamente aus Kostengründen nicht verschrieben.

Im Gegensatz zu Krebserkrankungen oder AIDS steht den Kassenärzten hierzulande nämlich für die Behandlung der Schizophrenie nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Zu wenig Geld, um die modernen und deshalb noch relativ teuren Schizophrenie-Medikamente zu verordnen. Während nur 237 Millionen DM pro Jahr für Medikamente ausgegeben werden, liegen die Gesamtaufwendungen für die Behandlung der Schizophrenie bei rund 4,3 Milliarden DM. Diese Kosten könnten durch den Einsatz der atypischen Neuroleptika deutlich gesenkt werden.

Es ist weder mit dem Leitbild eigenverantwortlicher Lebensführung noch mit den darin begründeten Patientenrechten zu vereinbaren, so die Experten, dass eine bestimmte Erkrankung langfristig nicht nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis behandelt wird. Daher stimmten die in Berlin vertretenen Fachgesellschaften, Körperschaften, Interessenverbände und Experten darin überein, dass die Möglichkeiten der Gesetzlichen Krankenversicherung, sinnvolle medizinische Innovationen dem Patienten zugänglich zu machen, erheblich verbessert werden müssen.

Wortlaut der “Berliner Empfehlungen”

Innovationen in der Therapie der Schizophrenie:
Empfehlungen des Expertenworkshops vom 04.03.2000, Berlin

1. Am Beginn des 21. Jahrhunderts stehen die Gesundheitssysteme vieler Länder mehr denn je vor den Problemen, die sich aus einer Umkehr der Bevölkerungspyramide und den medizinischen Innovationen ergeben. Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV) konnte in der Vergangenheit oft erfolgreich an diese Veränderungen angepasst werden. Finanzierungsengpässe zeigen sich jetzt jedoch dort, wo medizinisch notwendige, innovative Methoden zusätzliche Finanzmittel erfordern oder eine Verschiebung des Leistungsgeschehens zwischen dem ambulanten, dem stationären und dem Pflegebereich nach sich ziehen. Darüberhinaus werden diese Bereiche durch eine sektorale Budgetierung in der GKV so eingegrenzt, daß die Verwirklichung eines dem Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechenden Versorgung gefährdet ist.

2. Als ein besonders deutliches Beispiel für diese Problemlage gilt die Umsetzung des therapeutischen Fortschritts in der Psychiatrie. Dort ist die Therapie der Schizophrenie in den vergangenen Jahren durch medizinische Innovationen erheblich verbessert worden. Insbesondere die Einführung der Antipsychotika der zweiten Generation, auch als atypische Neuroleptika bezeichnet, hat die therapeutischen Möglichkeiten erweitert. Diese Medikamente verfügen über ein im Vergleich zu den Antipsychotika der ersten Generation (typische Neuroleptika) günstigeres Nutzen/Risiko-Profil und mit einer stärkeren Besserung der Negativsymptomatik, der depressiven Symptome und auch der neurologischen Defizite ein deutlich breiteres Wirkungsspektrum. Die Verträglichkeit ist für die meisten Patienten aufgrund der geringen affektiven Einschränkungen (kein "neuroleptisch-induziertes Defizit-Syndrom") wesentlich besser. Vor allem treten die extrapyramidale Symptomatik (EPS) und die teils irreversible, tardive Dyskinesie (TD), die bei der Therapie mit den Medikamenten der ersten Generation in gravierender Weise die Bereitschaft des Patienten zur Dauerbehandlung beeinträchtigt, wesentlich seltener auf. Durch ihren Einsatz läßt sich der in der Schizophreniebehandlung oft beobachtete Teufelskreis - stationäre Einstellung, Entlassung, Complianceabfall, Rückfall, Hospitalisierung - bei sehr vielen Patienten nachhaltig durchbrechen.

3. Die Langzeittherapie der Schizophrenie mit Antipsychotika der zweiten Generation wird von den führenden Psychiatern, den Fachgesellschaften und den internationalen Fachverbänden daher mehr und mehr als Therapie der ersten Wahl angesehen. Ein diesbezügliches Konsensuspapier der World Psychiatric Association (WPA) ist in Vorbereitung. Die Ausgaben für die Behandlung mit den Präparaten der zweiten Generation liegen allerdings deutlich höher als mit den Medikamenten der ersten Generation. Diesen Ausgaben stehen jedoch verminderte stationäre Einweisungen und verkürzte Aufenthaltsdauern kompensierend gegenüber. Zugleich ermöglicht diese Therapie eine schnellere und häufigere soziale Reintegration bis hin zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

4. Die Anwendung von Antipsychotika der zweiten Generation ist in vielen Ländern der westlichen Welt stärker verbreitet als in Deutschland. So beträgt der Anteil dieser Medikamente an den Neuroleptikaverordnungen in den USA etwa 60%, in Italien und Spanien etwa 40%, resp. 20%. In Deutschland beträgt dieser Anteil knapp 10%. Als Ursache hierfür ist ein zurückhaltendes Verordnungsverhalten der Vertragsärzte zu identifizieren, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelbudgets, insbesondere aber durch die Richtgrößen, in einer persönlichen Verantwortung für die Einhaltung der Budgets stehen. Dies betrifft allerdings nicht den Bereich der privaten Krankenversicherung.

5. Die durch den Einsatz dieser Medikamente mögliche Reduktion stationärer Leistungen findet nicht statt, da diese Einsparspotentiale in den schematischen Richtgrößenprüfverfahren nicht mit den Mehraufwendungen verrechnet werden können. Vor allem aber können die Krankenkassen die im ambulanten Bereich tatsächlich entstehenden Medikamentenkosten nicht als Abzugsposten den im Voraus vereinbarten, stationären Vorhaltekosten entgegenhalten. Daher folgen die Finanzmittel nicht der Leistung über die sektorale Grenze der GKV. Im Ergebnis besteht die Gefahr, dass die Antipsychotika der zweiten Generation nicht in ausreichendem Umfang der Indikation entsprechend eingesetzt werden.

6. Gleichwohl steht der Arzt nicht nur in der sozial-, sondern auch zivilrechtlichen Pflicht, den Patienten am medizinischen Fortschritt teilnehmen zu lassen. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet er entsprechend dem Sorgfaltsgebot die Einhaltung des medizinischen Standards. Die Langzeittherapie mit den Medikamenten der ersten Generation entspricht diesem Standard wegen des ungünstigeren Nebenwirkungsspektrums und der Spätfolgen in der Regel nicht mehr. Wirtschaftliche Zwänge vermögen jedoch eine unzureichende Beachtung der Sorgfaltspflichten gerade bei einer derart gravierenden Erkrankung nicht zu legitimieren, so daß der verordnende Arzt im Zwiespalt zwischen finanzieller und haftungsrechtlicher Verantwortung steht.

7. Es ist weder mit dem Leitbild eigenverantwortlicher Lebensführung noch mit den darin begründeten Patientenrechten zu vereinbaren, dass eine bestimmte Erkrankung langfristig nicht nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis behandelt wird. Daher stimmen die auf dieser Konferenz vertretenen Fachgesellschaften, Körperschaften, Interessenverbände und Experten darin überein, dass die Möglichkeiten der GKV, sinnvolle medizinische Innovationen gezielt und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots in das System zu integrieren, erheblich verbessert werden müssen.

8. Insbesondere sollte die Sektorierung des Gesundheitswesens einer einheitlichen Betrachtung des therapeutischen Geschehens auch unter Kostengesichtspunkten nicht entgegenstehen. Hierzu sind zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen eine finanziell gesicherte und für den Arzt risikoärmere Verordnung der gebotenen Medikation ermöglichen. Dies wird ohne Aufhebung der sektoralen Budgets nicht möglich sein. Mittelfristig sind die nach neuerer Rechtslage erreichbaren Konzepte einer integrierten Versorgung für eine einheitliche, also den ambulanten und stationären Sektor umfassende Allokation der Ressourcen zu verwirklichen (“Total Quality Management”).

9. Daher sollten zunächst die Ärzte in ihrem Verordnungsbewusstsein und bezüglich ihrer Verantwortung für den Patienten informiert und in der Auswahl der sachgerechten Therapie unterstützt werden. Der medizinische Fortschritt muss sich auch weiterhin nicht nur aus der medizinischen Forschung, sondern auch aus seiner Umsetzung in die tägliche Praxis durch die Fortbildung der Ärzte ergeben.

10. Die Fachgesellschaften bleiben aufgefordert, diesen Fortschritt in Leitlinien zu formulieren und diesen Auftrag im Bewusstsein um die Auswirkung von Leitlinien auf den Standard, seine Finanzierung und die Haftung des Arztes sachgerecht zu erfüllen. Dabei sind die Erfordernisse einer Qualitätssicherung auch und besonders für neue Methoden zu beachten. Die Validität der Leitlinien ist durch die Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung zu bestätigen.

11. Gegenwärtig werden psychiatrische Patienten, insbesondere schizophrene und psychotische, nicht nur stigmatisiert, sondern auch diskriminiert, wenn ihnen wirksame, verträglichere und sozial sehr viel mehr akzeptierte Medikamente vorenthalten werden. Die solidarische Finanzierung dieser innovativen Therapien der Schizophrenie ist geboten, da sie die Chance zu einem eigenverantwortlichen Leben in Würde erheblich verbessern und zugleich schwerwiegende Nebenfolgen anderer Therapieformen vermeiden kann. Daher werden alle Beteiligten des Gesundheitswesens und der Gesetzgeber aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung der GKV einzusetzen, die im Sinne der vorstehend genannten Vorgaben die Integration innovativer Methoden ermöglicht und eine patienten- und leistungsorientierte Medizin fördert.


Zum Thema
Wenn der Geist die Seele quält - Schizophrenie ist an frühen Warnsymptomen erkennbar und präventiv behandelbar (20.10.2000)
Ausbau der Psychiatrie in Baden-Württemberg kommt voran - Angehörige von psychisch Kranken häufig ausgegrenzt (13.10.2000)
Gutachter in Psychiatrie und Psychotherapie missbrauchen privilegierte Stellung - Braucht Dr. med. Dieter Kallinke eine Lupe? (06.10.2000)
Fast eine Million Bundesbürger leiden an bipolar-affektiver Störung - manisch depressive Erkrankung oft erst spät erkannt (26.09.2000)
Marken-Arzneien aus "zweiter Hand": Generika durchgesetzt - oft schlechtere Psychopharmaka (17.08.2000)
Kampf dem Wahn: Forscher starten Offensive gegen Schizophrenie (14.06.2000)
Psychisch Kranke leiden unter Vorurteilen - Anti-Stigma-Kampagne (02.05.2000)
Teure Arroganz: Vorurteile gegen psychisch Kranke erschweren oft deren Behandlung (28.04.2000)
Aktionskreis Psychiatrie: Versorgung psychisch Kranker gemäß medizinischem Fortschritt (06.04.2000)
Gastfamilie statt Altersheim: Psychisch Kranke suchen neues Zuhause (28.03.2000)
Psychisch Kranke fordern freie Selbstbestimmung: Zwangsmedikation führt zu Spätfolgen (28.03.2000)
Verweigerung moderner Psychopharmaka: Sparen auf dem Rücken psychiatrischer Patienten (28.03.2000)

Monats-Übersicht   Psychotherapie Reports
2000 (1):   11  10  09  08  07  06  05  04  03  02  01*
*Jahr (Jahrgang): Monat

Psychotherapie Psychotherapie
Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie
Psychotherapie

Impressum
© 1995-2000 Dietmar G. Luchmann, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut. Alle Rechte vorbehalten. 
Design und Inhalt gesetzlich geschützt. Jede auch auszugsweise Vervielfältigung nur mit schriftlicher Erlaubnis.
Mit der Nutzung dieser Seite erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Ein Service des ABARIS® Institutes für Moderne Psychotherapie und Verhaltensmedizin, Stuttgart 
Psychotherapie
Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie