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 Psychotherapie News  März 2000   Psychotherapie
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24 Millionen Mark pro Jahr für sinnlose Zeitverschwendung: Psychotherapeutenverband DPTV fordert jetzt Abschaffung des Gutachterverfahrens

Stuttgart (28.03.2000) - Zum Stopfen der Finanzierungslöcher, die das Psychotherapeutengesetz gerissen hat, werden die 24 Millionen Mark nicht reichen, die jedes Jahr unnütz für das Gutachterverfahren in der Psychotherapie zum Fenster hinaus geworfen werden. Gleichwohl ist das zeitaufwendige Verfahren zur Beantragung einer Psychotherapie nach mehrheitlicher Auffassung aller Psychotherapeuten untauglich, teuer und allenfalls dazu geeignet, eine Clique von Funktionären auf Kassenkosten mit einem durchschnittlichen Zusatzeinkommen von 100.000 Mark zu versorgen. Dies ist eine Absurdität, die bei Psychotherapiehonoraren von inzwischen vereinzelt nur 14,5 Pfennigen je Sitzung (siehe Nachrichten vom 23.03.2000) nicht hingenommen werden kann.

Nachdem zum 01. Januar 2000 auch die bislang vom Gutachterverfahren befreiten Anträge auf Kurzzeittherapien (Therapiedauer bis zu 25 Stunden) vom Bewertungsausschuss gutachterpflichtig gemacht wurden, war für den Deutschen Psychotherapeutenverband (DPTV) jetzt die Grenze des Erträglichen bei Klüngelwirtschaft und Funktionärsversorgung erreicht. Heute verlautbarte aus dem DPTV, der Psychotherapeutenverband fordere die Abschaffung des Gutachterverfahrens.

"Das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie", so heißt es in der Erklärung des Verbandes der Psychologischen Psychotherapeuten, "ist weder zweckmäßig noch verhältnismäßig, und es dient keineswegs, wie immer wieder behauptet, der Sicherung oder gar Verbesserung der Qualität der psychotherapeutischen Versorgung."

Der DPTV betont, "in den dreißig Jahren seiner Anwendung wurde das Gutachterverfahren nie einer ernsthaften Evaluation unterzogen. So gab es bislang keinerlei empirische Befunde zu Reliabilität und Validität, von empirischen Belegen zur Zweckmäßigkeit der willkürlich festgelegten Bewilligungsschritte ganz zu schweigen"

In einer vor kurzem durchgeführten repräsentativen Befragung zum Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie (siehe Untersuchung von Hans-Ulrich Köhlke), auf die der DPTV verweist, wurde erstmalig mit empirischen Methoden nachgewiesen, was erfahrene Psychotherapeuten seit langem wissen: "Der Zeitaufwand ist unverhältnismäßig hoch - auch erfahrene Behandler sitzen im Schnitt 4 bis 5 Stunden an einem Erstantrag. Dies gilt gleichermaßen für Ärzte und Psychologen, Psychoanalytiker, Tiefenpsychologen und Verhaltenstherapeuten. Insbesondere bei den kurzen Psychotherapieverfahren (TP und VT) ist der Aufwand an Arbeitszeit und Kosten völlig unverhältnismäßig und unvertretbar."

75 Prozent der Psychotherapeuten disqualifizieren das Gutachterverfahren nach dieser Befragung als ein Instrument, das primär Formulierungsgeschick und nicht Therapiequalität erfasst. Dem gegenüber stehen immense Kosten an Zeit und Versichertengeldern: Jährlich zahlen die Krankenkassen 24 Millionen Mark für dieses Verfahren.

Berechtigte Kritik wurde und wird nach Angabe des DPTV jedoch von den für das Gutachterverfahren Verantwortlichen bisher geflissentlich ignoriert - als Alternative kämen aus ihrer Sicht nur Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzelner Praxen in Frage. Die der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV) "nahestehenden Psychotherapieverbände, aus deren Reihen erst jüngst zahlreiche Funktionäre zu Gutachtern ernannt wurden - für eine Tätigkeit, die im Schnitt mit einem jährlichen 'Nebeneinkommen' von 100.000 DM verbunden ist - verhielten und verhalten sich auffallend ruhig, obwohl auch aus dem Kreis ihrer Mitglieder die Kritik am Gutachterverfahren immer lauter wird", bemängelt der DPTV.

Mit der ab dem 01.01.2000 vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verfügten unsinnigen Erweiterung des Gutachterverfahrens auf die Kurzzeittherapien (bis 25 Sitzungen) wird die vorgeschobene "Qualitätssicherung" ganz offen auf den Kopf gestellt. Behandlern, die 35 Langzeittherapien nachweisen können, wird das Gutachterverfahren für die Kurzzeittherapien erlassen; Behandler hingegen, die über Jahre und Jahrzehnte so effektiv therapiert haben, dass sie keine 35 Langzeittherapien brauchten, können künftig ihre Kurzzeittherapien nur noch über den zeit- und kostenaufwendigen Umweg über den Gutachter durchführen.

Diese vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen Regeln begünstigen in offensichtlicher Weise jene Behandler, die in der Vergangenheit besonders lange Therapien durchführten. Psychotherapeuten, die mit effektiven und kurzen Behandlungen dem Gesundheitssystem in der Vergangenheit erhebliche Kosten ersparten, werden in nicht hinnehmbarer Weise bestraft. Mit dem Ziel der Qualitätssicherung in der Psychotherapie kann eine derartige Regelung nicht gerechtfertigt werden, die bei wohlwollender Betrachtung als unüberlegt und bei realistischer Betrachtung als pervers zu bezeichnen ist.

Nachfolgend ein der Redaktion zugegangenes Beispiel gutachterlicher Willkür und Anmaßung, für das die Krankenkassen dem Gutachter etwa 80,00 Mark pro "Leistung" zahlen:

80 DM für gutachterliche Lesestörung: Dreifach "unklar" ist dem "Experten"

Abb.: Zur Befürwortung der 20 Sitzungen Verhaltenstherapie wurde dem Gutachter mit dem Antrag eine dreiseitig eng bedruckte Begründung vorgelegt, die zu verfassen etwa 3 bis 4 Stunden erforderte. Aus Gründen des Datenschutzes sind die Angaben zum Patienten bei der Bildbearbeitung entfernt worden, ebenso aus kollegialem Respekt die des Gutachters. Erfahrenen Kollegen, die sich ob des Inhaltes dieses Gutachtens mit der Hand an den Kopf schlagen, wird gleichwohl bei Diktion und Stil ein Licht aufgehen, welchem Lehrstuhlinhaber beim Verfassen diesen Gutachtens dreifache "Unklarheit" den Blick trübte. Der darauf hin eingeschaltete Obergutachter, ein ausgewiesener Fach- und Buchautor, konnte den absolut identischen Text des Antrags auf 20 Sitzungen bei einer ärztlichen Psychotherapeutin problemlos verstehen - und genehmigte die Therapie ohne unkollegiale und kostentreibende Quälerei.

Der DPTV fordert deshalb, die seit Jahren geltenden gesetzlichen Vorschriften einer angemessenen und fachlich vertretbaren Qualitätssicherung endlich ernst zu nehmen und in die Praxis der Psychotherapie umzusetzen: "Das Gutachterverfahren muss - da unzweckmäßig und unwirtschaftlich - umgehend durch andere Verfahren und Instrumente der Qualitätssicherung ersetzt werden, und zwar durch Verfahren, die auch bei den niedergelassenen Psychotherapeuten als sinnvoll, effektiv und rationell akzeptiert werden können."

Diese Position wurde jüngst in Gesprächen mit den für den Bereich der Psychotherapie zuständigen Vertretern des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) und der großen Ersatzkassen (BEK, DAK, TK, HKK und GEK) sowie mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BBK BV) vom Präsidium des DPTV erläutert und von den Fachleuten der Krankenkassen - gerade auch vor dem Hintergrund der hohen Kosten des Verfahrens - mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Es bestand nach Aussage des DPTV Einvernehmen darüber, dass das Gutachterverfahren nicht ersatzlos gestrichen werden könne, sondern durch angemessenere Verfahren zu ersetzen sei.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie viel Zeit die anderen Psychotherapeutenverbände benötigen, um sich dem DPTV anzuschließen.


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