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24
Millionen Mark pro Jahr für sinnlose Zeitverschwendung:
Psychotherapeutenverband DPTV fordert jetzt Abschaffung des
Gutachterverfahrens
Stuttgart
(28.03.2000) - Zum Stopfen der Finanzierungslöcher, die das
Psychotherapeutengesetz gerissen hat, werden die 24 Millionen Mark
nicht reichen, die jedes Jahr unnütz für das Gutachterverfahren
in der Psychotherapie zum Fenster hinaus geworfen werden.
Gleichwohl ist das zeitaufwendige Verfahren zur Beantragung einer
Psychotherapie nach mehrheitlicher Auffassung aller
Psychotherapeuten untauglich, teuer und allenfalls dazu geeignet,
eine Clique von Funktionären auf Kassenkosten mit einem
durchschnittlichen Zusatzeinkommen von 100.000 Mark zu versorgen.
Dies ist eine Absurdität, die bei Psychotherapiehonoraren von
inzwischen vereinzelt nur 14,5 Pfennigen je Sitzung (siehe Nachrichten vom 23.03.2000) nicht hingenommen
werden kann.
Nachdem zum 01. Januar 2000 auch die bislang vom
Gutachterverfahren befreiten Anträge auf Kurzzeittherapien
(Therapiedauer bis zu 25 Stunden) vom Bewertungsausschuss
gutachterpflichtig gemacht wurden, war für den Deutschen
Psychotherapeutenverband (DPTV) jetzt die Grenze des Erträglichen
bei Klüngelwirtschaft und Funktionärsversorgung erreicht. Heute
verlautbarte aus dem DPTV, der Psychotherapeutenverband fordere
die Abschaffung des Gutachterverfahrens.
"Das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie",
so heißt es in der Erklärung des Verbandes der Psychologischen
Psychotherapeuten, "ist weder zweckmäßig noch verhältnismäßig,
und es dient keineswegs, wie immer wieder behauptet, der Sicherung
oder gar Verbesserung der Qualität der psychotherapeutischen
Versorgung."
Der DPTV betont, "in den dreißig Jahren seiner Anwendung
wurde das Gutachterverfahren nie einer ernsthaften Evaluation
unterzogen. So gab es bislang keinerlei empirische Befunde zu
Reliabilität und Validität, von empirischen Belegen zur Zweckmäßigkeit
der willkürlich festgelegten Bewilligungsschritte ganz zu
schweigen"
In einer vor kurzem durchgeführten repräsentativen Befragung zum
Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie (siehe Untersuchung von Hans-Ulrich Köhlke), auf
die der DPTV verweist, wurde erstmalig mit empirischen Methoden
nachgewiesen, was erfahrene Psychotherapeuten seit langem wissen:
"Der Zeitaufwand ist unverhältnismäßig hoch - auch
erfahrene Behandler sitzen im Schnitt 4 bis 5 Stunden an einem
Erstantrag. Dies gilt gleichermaßen für Ärzte und Psychologen,
Psychoanalytiker, Tiefenpsychologen und Verhaltenstherapeuten.
Insbesondere bei den kurzen Psychotherapieverfahren (TP und VT)
ist der Aufwand an Arbeitszeit und Kosten völlig unverhältnismäßig
und unvertretbar."
75 Prozent der Psychotherapeuten disqualifizieren das
Gutachterverfahren nach dieser Befragung als ein Instrument, das
primär Formulierungsgeschick und nicht Therapiequalität erfasst.
Dem gegenüber stehen immense Kosten an Zeit und
Versichertengeldern: Jährlich zahlen die Krankenkassen 24
Millionen Mark für dieses Verfahren.
Berechtigte Kritik wurde und wird nach Angabe des DPTV jedoch von
den für das Gutachterverfahren Verantwortlichen bisher
geflissentlich ignoriert - als Alternative kämen aus ihrer Sicht
nur Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzelner Praxen in Frage. Die
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV)
"nahestehenden Psychotherapieverbände, aus deren Reihen erst
jüngst zahlreiche Funktionäre zu Gutachtern ernannt wurden - für
eine Tätigkeit, die im Schnitt mit einem jährlichen
'Nebeneinkommen' von 100.000 DM verbunden ist - verhielten und
verhalten sich auffallend ruhig, obwohl auch aus dem Kreis ihrer
Mitglieder die Kritik am Gutachterverfahren immer lauter
wird", bemängelt der DPTV.
Mit der ab dem 01.01.2000 vom Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen verfügten unsinnigen Erweiterung des
Gutachterverfahrens auf die Kurzzeittherapien (bis 25 Sitzungen)
wird die vorgeschobene "Qualitätssicherung" ganz offen
auf den Kopf gestellt. Behandlern, die 35 Langzeittherapien
nachweisen können, wird das Gutachterverfahren für die
Kurzzeittherapien erlassen; Behandler hingegen, die über Jahre
und Jahrzehnte so effektiv therapiert haben, dass sie keine 35
Langzeittherapien brauchten, können künftig ihre
Kurzzeittherapien nur noch über den zeit- und kostenaufwendigen
Umweg über den Gutachter durchführen.
Diese vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassenen
Regeln begünstigen in offensichtlicher Weise jene Behandler, die
in der Vergangenheit besonders lange Therapien durchführten.
Psychotherapeuten, die mit effektiven und kurzen Behandlungen dem
Gesundheitssystem in der Vergangenheit erhebliche Kosten
ersparten, werden in nicht hinnehmbarer Weise bestraft. Mit dem
Ziel der Qualitätssicherung in der Psychotherapie kann eine
derartige Regelung nicht gerechtfertigt werden, die bei
wohlwollender Betrachtung als unüberlegt und bei realistischer
Betrachtung als pervers zu bezeichnen ist.
Nachfolgend ein der Redaktion zugegangenes Beispiel
gutachterlicher Willkür und Anmaßung, für das die Krankenkassen
dem Gutachter etwa 80,00 Mark pro "Leistung" zahlen:

Abb.: Zur Befürwortung der 20
Sitzungen Verhaltenstherapie wurde dem Gutachter mit dem Antrag
eine dreiseitig eng bedruckte Begründung vorgelegt, die zu
verfassen etwa 3 bis 4 Stunden erforderte. Aus Gründen des
Datenschutzes sind die Angaben zum Patienten bei der
Bildbearbeitung entfernt worden, ebenso aus kollegialem Respekt
die des Gutachters. Erfahrenen Kollegen, die sich ob des Inhaltes
dieses Gutachtens mit der Hand an den Kopf schlagen, wird
gleichwohl bei Diktion und Stil ein Licht aufgehen, welchem
Lehrstuhlinhaber beim Verfassen diesen Gutachtens dreifache
"Unklarheit" den Blick trübte. Der darauf hin
eingeschaltete Obergutachter, ein ausgewiesener Fach- und
Buchautor, konnte den absolut identischen Text des Antrags auf 20
Sitzungen bei einer ärztlichen Psychotherapeutin problemlos
verstehen - und genehmigte die Therapie ohne unkollegiale und
kostentreibende Quälerei.
Der DPTV fordert deshalb, die seit Jahren geltenden gesetzlichen
Vorschriften einer angemessenen und fachlich vertretbaren Qualitätssicherung
endlich ernst zu nehmen und in die Praxis der Psychotherapie
umzusetzen: "Das Gutachterverfahren muss - da unzweckmäßig
und unwirtschaftlich - umgehend durch andere Verfahren und
Instrumente der Qualitätssicherung ersetzt werden, und zwar durch
Verfahren, die auch bei den niedergelassenen Psychotherapeuten als
sinnvoll, effektiv und rationell akzeptiert werden können."
Diese Position wurde jüngst in Gesprächen mit den für den
Bereich der Psychotherapie zuständigen Vertretern des Verbandes
der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) und der großen Ersatzkassen
(BEK, DAK, TK, HKK und GEK) sowie mit dem Bundesverband der
Betriebskrankenkassen (BBK BV) vom Präsidium des DPTV erläutert
und von den Fachleuten der Krankenkassen - gerade auch vor dem
Hintergrund der hohen Kosten des Verfahrens - mit großem
Interesse zur Kenntnis genommen. Es bestand nach Aussage des DPTV
Einvernehmen darüber, dass das Gutachterverfahren nicht ersatzlos
gestrichen werden könne, sondern durch angemessenere Verfahren zu
ersetzen sei.
Es wird interessant sein zu beobachten, wie viel Zeit die anderen
Psychotherapeutenverbände benötigen, um sich dem DPTV anzuschließen.
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