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"Irre"
Psychotherapeuten arbeiten für 14,5 Pfennige je Sitzung:
F.D.P.-Gesetzentwurf soll nun Praxen vor dem Ruin bewahren
Berlin
(23.03.2000) - Die Situation in der Kassenpsychotherapie ist
inzwischen an einem Punkt angelangt, wo sich nicht mehr sicher
unterscheiden lässt, wer der Therapie mehr bedarf - der Patient
oder der Therapeut. Die jüngsten Honorarbescheide der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein (KÄV SH) vom 3. Quartal 1999
weisen den Psychotherapeuten für die Behandlung von Patienten der
Innungskrankenkasse (IKK) und der Betriebskrankenkasse Dräger ein
Stundenhonorar von 14,5 Pfennigen aus. Der makabre Irrwitz dieses
grotesken Stundenhonorars liegt darin, dass es exakt ein
Tausendstel jener 145,00 Mark ist, die das Bundessozialgericht
(BSG) am 25.08.1999 Kassenpsychotherapeuten als angemessen
"mindestens" zugestanden hat.
Diese skandalöse Honorierung findet sich ebenso auch bei anderen
Krankenkassen: Die AOK Schleswig-Holstein zahlte bei einem
Punktwert von einem Pfennig gerade mal 14,50 Mark - ein Zehntel
der BSG-Vorgabe. In Sachsen-Anhalt gab es nach Angaben der
Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten bei der IKK nur 10,20
Mark, in Westfalen-Lippe 42,10 Mark und in Nord-Württemberg mit
50,80 Mark immer noch so wenig, dass der Berufsverband der
Vertragspsychotherapeuten dazu aufrief, Therapien
"auszusetzen". In vielen KÄV-Bereichen dürften die
Honorare auf einem ähnlichen Niveau liegen.
"Da muss man schon einen reichen Papi haben", zitierte
die Berliner Zeitung am 14.02.2000 einen angehenden
Psychotherapeuten, der als Gutmensch zum Nulltarif arbeitet. Wer
Papis oder seine eigene Rentenversorgung bei solcher Honorierung
freilich aufgezehrt hat, der steigt auf die Barrikaden. So geht es
unter Vertragsbehandlern inzwischen "zu wie im Raubtierkäfig:
Ärzte und Psychotherapeuten balgen ums begrenzte Honorar",
beobachtete die Medical Tribune (24.03.2000, S.28). Die
Delegierten der hessischen KÄV "haben die Nase von den neuen
therapeutischen 'Kollegen' so voll, dass sie einen Antrag
beschlossen, der auf eins rausläuft: Die sollen gefälligst
wieder verschwinden", schreibt Medical Tribune.
Die strategisch-brillante Orientierung des Bewertungsausschusses
zur Selbstzerstörung der kassenärztlichen Selbstverwaltung
(siehe Nachrichten vom 18.02.2000)
wird somit taktisch überzeugend Schritt für Schritt in die
Absurditäten eines sich dem Kollaps nähernden Systems umgesetzt:
Und die Gruppe derer, die sich noch nicht durch das vorenthaltene
Geld als Avantgardisten zum Ausstieg aus dem Kassensystem und zum
Einstieg in die transparente Privatbehandlung motivieren ließ,
wird am Ende politisch entsorgt.
Die F.D.P.-Bundestagsfraktion - als einzige offenbar nicht am
Fortgang dieses Szenarios interessiert - beschloss, einen
Gesetzentwurf zur Sicherung einer angemessenen Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung einzubringen. Unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass durch eine in Psychotherapie investierte Mark ein
Vielfaches an Kosten an anderer Stelle im Gesundheitswesen
eingespart werden kann, eine Frage politischen
Verantwortungsbewusstseins.
Der gesundheitspolitische Sprecher der F.D.P.-Bundestagsfraktion
Dr. Dieter Thomae erläuterte hierzu:
Die Lage der psychotherapeutischen Praxen insbesondere in den
neuen Bundesländern, aber nicht nur dort, ist zum Teil
verheerend. Die Bundesregierung hat es bisher nicht für nötig
erachtet, dieses Problem zu lösen. Stattdessen wird verkündet,
es sei einzig und allein Sache der Ärzte, wie sie das, wie jeder
weiß, zu knapp bemessene Budget untereinander aufteilen.
Scheinbar vertraut man darauf, dass sich die Beteiligten schon
untereinander zerfleischen werden. SPD und Grüne aber waschen
ihre Hände in Unschuld.
Unbestreitbar ist, dass die Zahl der psychologischen
Psychotherapeuten, die zur Behandlung von GKV-Patienten zugelassen
worden sind, höher ist als erwartet. Dass vor diesem Hintergrund
ein auf anderer Grundlage ermitteltes Budget nicht ausreicht,
liegt auf der Hand. Unbestritten ist auch, dass die rot-grüne
Politik mit ihrer Fortsetzung der Deckelung in allen Bereichen
mitverantwortlich für den existenzgefährdenden Punktwertverfall
ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil ansonsten
psychotherapeutische Praxen in den Ruin getrieben werden. Vor der
Wahl wurden Blütenträume versprochen. Die triste Realität sieht
jetzt ganz anders aus.
Die F.D.P. hat sich entschlossen, zu handeln. Die jetzige
Entwicklung ist nicht länger hinnehmbar. Wer die
psychotherapeutische Versorgung durch ein eigenes
Psychotherapeutengesetz stärkt, der kann nicht im Nachhinein bei
mangelnder Finanzierung die Augen verschließen. Die F.D.P. bringt
einen Gesetzentwurf ein, der im Kern folgendes vorsieht:
1. Genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen werden
zukünftig mit festen Punktwerten vergütet. Das heißt, dass der
einzelne Therapeut im Vornherein weiß, was er für eine Leistung
bekommt. Es ist Sache der Vertragspartner, diesen Punktwert
miteinander auszuhandeln. Dabei haben sie dafür zu sorgen, dass
sich eine angemessene Vergütung ergibt, die sich an dem
Durchschnittseinkommen der Ärzte orientiert.
Genehmigungspflichtig bedeutet, dass diese Leistungen im
Vornherein von den Krankenkassen über ein Gutachterverfahren
genehmigt werden müssen. Wenn Kostenträger zugestimmt haben,
dass eine Therapie medizinisch notwendig ist, muss sie auch
entsprechend bezahlt werden.
2. Für das Jahr 1999 wird das Budget um einen Betrag aufgestockt,
der eine leistungsgerechte Vergütung auch für diesen Zeitraum
garantiert.
3. Um die finanziellen Auswirkungen einer Verbesserung der
psychotherapeutischen Versorgung in Grenzen zu halten wird eine
Zuzahlung in Höhe von 10 Mark je Therapiestunde eingeführt.
Kinder und Jugendliche sind ebenso von der Zuzahlung befreit wie
Geringverdiener und diejenigen, die lange Zeit in
psychotherapeutischer Behandlung sein müssen. Eine solche
Regelung ist in unseren Augen zumutbar, zumal Experten der
Auffassung sind, dass eine Zuzahlung im Bereich der Psychotherapie
dazu beitragen kann, dass die Behandlung auch zu Ende geführt
wird.
4. Die unsinnige finanzielle Unterstützung von Verbraucher- und
Patientenorganisationen durch die gesetzliche Krankenversicherung
wird rückgängig gemacht. Stattdessen sollen Krankenkassen und Ärztekammern
gemeinsam daran arbeiten, die Patientinnen und Patienten umfassend
zu informieren.
Des weiteren erklärte der F.D.P.-Politiker, sollten die Arznei-
und Heilmittelbudgets aufgehoben werden: "Sie führen
dazu", so Thomae, "dass die Patientinnen und Patienten
nicht mit den für sie am besten geeigneten Arzneimitteln versorgt
werden, sondern mit den preiswertesten. Sie führen dazu, dass
nicht immer das nebenwirkungsärmste Arzneimittel verordnet wird,
sondern das Arzneimittel mit dem geringstem Preis. Sie führen
dazu, dass chronisch Kranke keine Krankengymnastik und keine
Massage mehr verordnet bekommen oder was genauso verrückt ist,
ins Krankenhaus überwiesen werden, damit sie diese Leistungen
erhalten. Sie führen dazu, dass Schlaganfallpatienten auf Logopädie
und Ergotherapie verzichten müssen. Die Arznei- und
Heilmittelbudgets führen dazu, dass der einzelne Arzt fürchten
muss, mit seinem eigenen Einkommen haften zu müssen. Der Arzt
wird damit zum Mangelverwalter auf dem Rücken seiner Patienten
abqualifiziert." Die Behauptung, es gäbe zu viele unwirksame
Arzneimittel, die verordnet werden, helfe da nicht weiter.
Die Bevölkerung habe mittlerweile erkannt, dass es nicht böser
Wille der Ärzte oder Psychotherapeuten ist, wenn sie bestimmte
Leistungen nicht mehr verordnen oder erbringen, sondern dass das
zwangsläufiges Ergebnis der Ausgabendeckelung dieser rot-grünen
Bundesregierung ist, sagte Thomae.
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