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F.D.P. zur Honorierung der Psychotherapie: "So wie bisher geht es nicht weiter"

Berlin (24.02.2000) - Auf Einladung des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Dieter Thomae (wir berichteten am 10.02.2000) trafen sich heute Vertreter der maßgeblichen Psychotherapeutenverbände sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV) mit den Gesundheitspolitikern der F.D.P.-Bundestagsfraktion in Berlin zu einem Gespräch über die Finanzierungsprobleme der Psychotherapie.

Nach der Bestandsaufnahme der dramatischen Lage - insbesondere in Ostdeutschland - kamen die Teilnehmer einhellig zu der Auffassung, dass die Finanzierungsprobleme der Psychotherapie nur auf politischem Weg gelöst werden können. Die gemeinsame Selbstverwaltung sei unter den restriktiven Rahmenbedingungen dazu nicht in der Lage. Dies zeige sich sowohl an der Budgetproblematik 1999 als auch an dem fehlgehenden Beschluss des gemeinsamen Bewertungsausschusses der (KÄBV) und der Krankenkassen vom 16.02.2000 für die Honorare des laufenden Jahres.

Der Beschluss des Bewertungsausschusses, der in eklatanter Weise vom geltenden Recht i.S. des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999 abwich, wurde in der Öffentlichkeit bereits als Beginn der Selbstzerstörung des vertragsärztlichen Systems interpretiert. Von Verbandsseite erfolgte ein Aufruf, Psychotherapien sollten der völlig unzureichenden Honorierung wegen "ausgesetzt werden".

Zum dem Gespräch über die Auswirkungen des Psychotherapeutengesetzes erklärten der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Dieter Thomae und der Obmann der F.D.P.-Bundestagsfraktion Detlef Parr:

"Eines ist heute noch einmal mehr als deutlich geworden: so wie bisher geht es in der Psychotherapie nicht weiter. Die Bundesgesundheitsministerin kann sich nicht mehr weiter hinstellen und behaupten, das Ganze ginge sie nichts an. Das gilt auch für SPD und Grüne. War die finanzielle Situation im Jahr 1999 schon äußerst angespannt, so wird sie im Jahr 2000 noch bedeutend schwieriger werden. Das liegt nicht etwa am bösen Willen der Ärzte und Psychotherapeuten, sondern das hat die Politik zu verantworten. Mit dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 ist ein neuer Berufsstand in die Lage versetzt worden, Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Alle Beteiligten wussten damals genau, dass der Übergang nicht einfach würde. Wenn es dabei nun Probleme gibt, kann man nicht einfach den Kopf in den Sand stecken."

Die F.D.P.-Politiker sehen folgende Maßnahmen als dringend notwendig an:

Die Gesundheitsministerin müsse endlich akzeptieren, dass diejenigen, die das Psychotherapeutengesetz gemacht haben, eine Auffangmaßnahme für zu stark absinkende psychotherapeutische Vergütungen wollten, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen ergriffen werden sollten. Niemand habe daran gedacht, dass die Vorschrift so einseitig ausgelegt würde, wie es die Ministerin jetzt praktiziere, indem sie von den Ärzten fordere, sie allein sollten den Punktwert stützen. "Deckelung hin, Deckelung her, hier muss ein Umdenken einsetzen."

Es sei jedoch fraglich, ob das ausreiche. Am besten wäre es, "wenn das Budget zumindest in diesem Bereich vollständig beseitigt würde. Immerhin handelt es sich um genehmigungspflichtige zeitgebundene und damit nicht beliebig vermehrbare Leistungen. Wenn Arzt und Krankenkasse der Auffassung sind, dass eine Psychotherapie geboten ist, dann muss sie auch leistungsgerecht honoriert werden." Und zwar nicht zu Lasten der anderen Ärzte, die ebenfalls einen Anspruch auf leistungsgerechte Vergütung haben.

Sollte es nicht möglich sein, eine Mehrheit dafür zu finden, so die F.D.P.-Politiker, so müsse zumindest eine Aufstockung der Budgets erfolgen. Diese könne finanziert werden "durch eine Herausnahme neuer Leistungen", die mit dem 01.01.2000 neu eingeführt worden sind. Die Soziotherapie mit ca. 125 Millionen Mark, die Unterstützung von Patienten- und Verbraucherorganisationen mit zehn Millionen Mark, die Ausweitung von Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von Selbsthilfegruppen mit 430 Millionen Mark sowie die Rücknahme der Absenkung der Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation mit 60 Millionen Mark seien ein schöner Anfang. In Zeiten knapper Kassen müsse man "sich auf das Wesentliche beschränken. Wenn mehr Patientinnen und Patienten psychotherapeutische Behandlung benötigen als ursprünglich angenommen, dann muss die Neueinführung von Leistungen zurückstehen".

Kurzum: Wenn die Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung noch gewollt sei, müsse die Politik unverzüglich auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Wirkungsforschung, dass durch eine in die Psychotherapie investierte Mark mindestens drei bis vier Mark an Krankheitskosten an anderer Stelle des Gesundheitssystems gespart werden - vorzugsweise bei den Ärzten. Wenn Kostenbewusstsein im Gesundheitswesen also ein Beispiel braucht, so taugt die Psychotherapie hierzu sehr wohl, allerdings in anderer Weise als bislang praktiziert: Sie ist eine vorzügliche Investition und kein überflüssiger Sparposten. Allein durch Umverteilung - es fehlen etwa zwei Milliarden Mark - ist die Eskalation des "Plattmachens" der Kassenpsychotherapie nicht mehr aufzuhalten.

Die F.D.P. wolle deshalb einen Gesetzentwurf  für einen festen Punktwert für psychotherapeutische Leistungen außerhalb des ärztlichen Budgets einbringen. Die Gegenfinanzierung dieser Gesetzesinitiative ist allerdings noch weitgehend unklar, ebenso ob und wann eine solche Initiative überhaupt Erfolg hat. Möglicherweise haben sich bis dahin die Psychotherapeuten auf das Ziel einer eigenständigen sozialrechtlichen Interessenvertretung verständigt oder die Kassenpsychotherapie ist auf unbestimmte Zeit "ausgesetzt".


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