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F.D.P.
zur Honorierung der Psychotherapie: "So wie bisher geht es
nicht weiter"
Berlin
(24.02.2000) - Auf Einladung des gesundheitspolitischen Sprechers
der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Dieter Thomae (wir berichteten am
10.02.2000) trafen sich heute Vertreter der maßgeblichen
Psychotherapeutenverbände sowie der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KÄBV) mit den Gesundheitspolitikern der
F.D.P.-Bundestagsfraktion in Berlin zu einem Gespräch über die
Finanzierungsprobleme der Psychotherapie.
Nach der Bestandsaufnahme der dramatischen Lage - insbesondere in
Ostdeutschland - kamen die Teilnehmer einhellig zu der Auffassung,
dass die Finanzierungsprobleme der Psychotherapie nur auf
politischem Weg gelöst werden können. Die gemeinsame
Selbstverwaltung sei unter den restriktiven Rahmenbedingungen dazu
nicht in der Lage. Dies zeige sich sowohl an der Budgetproblematik
1999 als auch an dem fehlgehenden Beschluss des gemeinsamen
Bewertungsausschusses der (KÄBV) und der Krankenkassen vom
16.02.2000 für die Honorare des laufenden Jahres.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses, der in eklatanter Weise
vom geltenden Recht i.S. des Urteils des Bundessozialgerichtes vom
25.08.1999 abwich, wurde in der Öffentlichkeit bereits als Beginn
der Selbstzerstörung des vertragsärztlichen Systems
interpretiert. Von Verbandsseite erfolgte ein Aufruf,
Psychotherapien sollten der völlig unzureichenden Honorierung
wegen "ausgesetzt werden".
Zum dem Gespräch über die Auswirkungen des
Psychotherapeutengesetzes erklärten der gesundheitspolitische
Sprecher Dr. Dieter Thomae und der Obmann der
F.D.P.-Bundestagsfraktion Detlef Parr:
"Eines ist heute noch einmal mehr als deutlich geworden: so
wie bisher geht es in der Psychotherapie nicht weiter. Die
Bundesgesundheitsministerin kann sich nicht mehr weiter hinstellen
und behaupten, das Ganze ginge sie nichts an. Das gilt auch für
SPD und Grüne. War die finanzielle Situation im Jahr 1999 schon
äußerst angespannt, so wird sie im Jahr 2000 noch bedeutend
schwieriger werden. Das liegt nicht etwa am bösen Willen der Ärzte
und Psychotherapeuten, sondern das hat die Politik zu
verantworten. Mit dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998
ist ein neuer Berufsstand in die Lage versetzt worden, Leistungen
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Alle
Beteiligten wussten damals genau, dass der Übergang nicht einfach
würde. Wenn es dabei nun Probleme gibt, kann man nicht einfach
den Kopf in den Sand stecken."
Die F.D.P.-Politiker sehen folgende Maßnahmen als dringend
notwendig an:
Die Gesundheitsministerin müsse endlich akzeptieren, dass
diejenigen, die das Psychotherapeutengesetz gemacht haben, eine
Auffangmaßnahme für zu stark absinkende psychotherapeutische
Vergütungen wollten, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung der
Ärzte und Krankenkassen ergriffen werden sollten. Niemand habe
daran gedacht, dass die Vorschrift so einseitig ausgelegt würde,
wie es die Ministerin jetzt praktiziere, indem sie von den Ärzten
fordere, sie allein sollten den Punktwert stützen. "Deckelung
hin, Deckelung her, hier muss ein Umdenken einsetzen."
Es sei jedoch fraglich, ob das ausreiche. Am besten wäre es,
"wenn das Budget zumindest in diesem Bereich vollständig
beseitigt würde. Immerhin handelt es sich um
genehmigungspflichtige zeitgebundene und damit nicht beliebig
vermehrbare Leistungen. Wenn Arzt und Krankenkasse der Auffassung
sind, dass eine Psychotherapie geboten ist, dann muss sie auch
leistungsgerecht honoriert werden." Und zwar nicht zu Lasten
der anderen Ärzte, die ebenfalls einen Anspruch auf
leistungsgerechte Vergütung haben.
Sollte es nicht möglich sein, eine Mehrheit dafür zu finden, so
die F.D.P.-Politiker, so müsse zumindest eine Aufstockung der
Budgets erfolgen. Diese könne finanziert werden "durch eine
Herausnahme neuer Leistungen", die mit dem 01.01.2000 neu
eingeführt worden sind. Die Soziotherapie mit ca. 125 Millionen
Mark, die Unterstützung von Patienten- und
Verbraucherorganisationen mit zehn Millionen Mark, die Ausweitung
von Präventionsmaßnahmen und Unterstützung von
Selbsthilfegruppen mit 430 Millionen Mark sowie die Rücknahme der
Absenkung der Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation mit 60
Millionen Mark seien ein schöner Anfang. In Zeiten knapper Kassen
müsse man "sich auf das Wesentliche beschränken. Wenn mehr
Patientinnen und Patienten psychotherapeutische Behandlung benötigen
als ursprünglich angenommen, dann muss die Neueinführung von
Leistungen zurückstehen".
Kurzum: Wenn die Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung noch gewollt sei, müsse die Politik unverzüglich
auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt
insbesondere unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der
Wirkungsforschung, dass durch eine in die Psychotherapie
investierte Mark mindestens drei bis vier Mark an Krankheitskosten
an anderer Stelle des Gesundheitssystems gespart werden -
vorzugsweise bei den Ärzten. Wenn Kostenbewusstsein im
Gesundheitswesen also ein Beispiel braucht, so taugt die
Psychotherapie hierzu sehr wohl, allerdings in anderer Weise als
bislang praktiziert: Sie ist eine vorzügliche Investition und
kein überflüssiger Sparposten. Allein durch Umverteilung - es
fehlen etwa zwei Milliarden Mark - ist die Eskalation des
"Plattmachens" der Kassenpsychotherapie nicht mehr
aufzuhalten.
Die F.D.P. wolle deshalb einen Gesetzentwurf für einen
festen Punktwert für psychotherapeutische Leistungen außerhalb
des ärztlichen Budgets einbringen. Die Gegenfinanzierung dieser
Gesetzesinitiative ist allerdings noch weitgehend unklar, ebenso
ob und wann eine solche Initiative überhaupt Erfolg hat. Möglicherweise
haben sich bis dahin die Psychotherapeuten auf das Ziel einer
eigenständigen sozialrechtlichen Interessenvertretung verständigt
oder die Kassenpsychotherapie ist auf unbestimmte Zeit
"ausgesetzt".
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