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Millionen leiden unter Alkoholsucht: Drogenbeauftragte für weitere Einschränkungen der Alkoholwerbung

Berlin (21.02.2000) - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), hat sich für weitere Einschränkungen bei der Alkoholwerbung ausgesprochen. Das Gesundheitsministerium wolle die Werbewirtschaft in Gesprächen überzeugen, freiwillig den bestehenden Katalog von Verhaltensregeln für die Werbung für alkoholische Getränke zu erweitern, sagte Nickels in einem dpa-Gespräch. "Hier kommen vor allem Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Frage." Dabei könnten auch "Vorschläge, die sich an den geltenden freiwilligen Vereinbarungen für die Zigarettenwerbung orientieren", diskutiert werden.

Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates darf Werbung unter anderem nicht zu Alkoholmissbrauch - etwa "durch zum Trinken auffordernde Leistungssportler" - insbesondere von Jugendlichen führen. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Regeln zu verschärfen. Insbesondere ein diskutiertes Verbot von Fernsehwerbung vor 22.00 Uhr oder Bußgelder bei Verstößen lehnt er entschieden ab.

Nickels bezeichnete die ablehnende Haltung der Werbewirtschaft als "unverständlich". "Mehr als sieben Millionen Familienangehörige, darunter viele Hunderttausende von Kindern, müssen unter den Folgen der Alkoholsucht von Familienmitgliedern schwer leiden." Jährlich würden mehr als zweitausend Kinder mit vorgeburtlichen Schädigungen durch Alkohol (Alkoholembryopathie) geboren. Daher werde das Gesundheitsministerium in seinen Bemühungen zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch nicht nachlassen.

Der regelmäßige Alkoholkonsum der 12- bis 25-jährigen sei seit 1973 zwar kontinuierlich zurückgegangen. "Früher Konsumbeginn im Jugendalter bedeutet aber in der Regel die Verfestigung von Konsummustern", sagte Nickels. Die Werbung präge dabei nach jüngsten Studien maßgeblich, ob jemand mehr oder weniger trinke. "Jugendliche sind durch werbliche Aussagen in besonderer Weise ansprechbar und müssen daher vor den Gefahren des riskanten Konsums von Alkohol in besonderer Weise geschützt werden", sagte Nickels.

Werbeverbot für Nervengift: Gesundheitsministerin will besseren Schutz vor Alkohol

So verhandelt Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) derzeit mit den Herstellern von alkoholischen Getränken "über Maßnahmen zur freiwilligen Selbstbeschränkung" in der Werbung. Wie eine Ministeriumssprecherin der dpa am 13.02.2000 auf Anfrage mitteilte, legten Fischer und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), dabei besonderen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

"Bild am Sonntag" hatte zuvor berichtet, die Ministerin wolle sich für ein Verbot von Alkoholwerbung durch Prominente einsetzen. Das Blatt berief sich dabei auf ein der Redaktion vorliegendes Papier des Ministeriums. Darin wird eine Reihe von Beschränkungen der Alkohol-Reklame vorgeschlagen, die möglichst noch in diesem Frühjahr wirksam werden sollen.

Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums sei eine solche Aktion längst überfällig, schreibt "Bild am Sonntag". Dazu gehörten auch ein generelles Werbeverbot für Hochprozentiges bei Sportveranstaltungen und eine Begrenzung der Alkoholwerbung auf die Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Vor allen Dingen dürfe laut Vorlage "nicht der Eindruck erweckt werden, der Genuss alkoholischer Getränke fördere den sozialen oder sexuellen Erfolg".

Der Zentralverband der Werbewirtschaft habe bereits "entsetzt" reagiert, hieß es weiter. Er habe von einer "Bestrafungsaktion" gesprochen, bei der es um ein Volumen von rund 1,2 Milliarden Mark gehe. Ein unglaublicher Zynismus in Anbetracht der menschlichen und wirtschaftlichen Tragödien, die der Alkoholmissbrauch verursacht - zusätzlich zu den vielen Milliarden Mark an gesundheitlichen Folgekosten dieses Missbrauches, die das Gesundheitssystem jährlich zu tragen hat.


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