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Kirche, Sex und Exorzismus - Weihbischof unter Verdacht des sexuellen Missbrauchs bei Mathematik-ProfessorinMainz (09.10.2000) - Spirituelle Neigungen können manchmal seltsame Wege gehen. Eine Mathematik-Professorin mit Liebe zum Mainzer Bistum beschuldigte jetzt dessen Weihbischof Franziskus Eisenbach, sie monatelang sexuell missbraucht zu haben. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat daraufhin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs und eines möglichen Exorzismus gegen den Mainzer Weihbischof ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.Die Vielzahl offener Fragen lasse sich anders nicht klären, sagte der Leitende Mainzer Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach am Montag. Mit ihrer Entscheidung betrat die Staatsanwaltschaft Neuland: An einen vergleichbaren Fall konnte sich ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz nicht erinnern. Zumindest aus den vergangenen 25 Jahren sei ihm kein solcher Fall bekannt, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt. Die Professorin Änne Bäumer-Schleinkofer hatte Eisenbach angezeigt, weil es nach ihrer Darstellung bei ihrer seelsorgerischen Betreuung monatelang sexuelle Kontakte gab. Die Frau wirft dem Bischof außerdem Körperverletzung vor, weil es bei Exorzismen zu Lähmungserscheinungen gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft will nun untersuchen, "in welchem Umfang die psychische Konstitution der Anzeigenerstatterin eingeschränkt war". Dies könne sich sowohl negativ als auch positiv für den Bischof auswirken. Die Ermittlungsbehörde stehe vor einer "vertrackten Situation", sagte Puderbach, man sei "ziemlich ratlos". Grund dafür seien Briefe Bäumer-Schleinkofers an Eisenbach, die die Staatsanwaltschaft vor der Einleitung des Verfahrens geprüft habe. Es gebe Formulierungen, die nicht mit "einer Frau, die eine hervorragende naturwissenschaftliche Bildung hat" zusammenpassen, sagte Puderbach. Bäumer-Schleinkofer lehrt als Privatdozentin am Institut für Mathematik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Im kommenden Semester soll sie eine Vorlesung zu "Hildegard von Bingen: Prophetin oder Wissenschaftlerin?" halten, teilte das Institut auf Anfrage mit. Die handschriftlichen Briefe, in denen es unter anderem um Tiere und biblische Metaphern gehe, und auch der Zustand der Professorin, sollten mit psychiatrischer Unterstützung geprüft werden, hieß es. Dieser psychiatrischen Untersuchung müsse die Frau aber zustimmen. In den Briefen gebe es Äußerungen, die zum Grübeln Anlass gebe. Man befinde sich in einem Bereich, in dem sich die Staatsanwaltschaft "sehr selten" bewege. Das Bistum Mainz hatte die Vorwürfe der Professorin wiederholt zurückgewiesen, räumte aber "körperliche Zuwendung" von Seiten des Weihbischofs ein. Eine von Eisenbach beantragte Beurlaubung lehnte Bischof Karl Lehmann ab, wie das Bistum am Montag mitteilte. Bis zur Klärung der Vorwürfe werde Eisenbach seine öffentlichen bischöflichen Funktionen aber nicht wahrnehmen. Nach Darstellung des Bistums hat Bäumer-Schleinkofer "immer wieder - vergeblich - den Wunsch nach einer beruflichen Tätigkeit für das Bistum Mainz" geäußert. Grundlage für die Ermittlungen ist der vor gut zwei Jahren in das Strafgesetzbuch aufgenommene Paragraf 174c, der sexuellen Missbrauch in einem Beratungs- oder Behandlungsverhältnis unter Strafe stellt. Danach kann der Missbrauch mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Es müsse geklärt werden, "ob das Verhältnis so gestaltet war, wie es diese Regelung verlangt", sagte Puderbach. Nach Ansicht der Anwälte des Bistums Mainz fällt die seelsorgerische Betreuung durch einen Geistlichen nicht unter diesen Paragrafen. Eisenbach ist mit dem Aufbau und der Leitung des Instituts zur geistlichen Begleitung der hauptberuflich in der Seelsorge Tätigen beauftragt. Ein erstes Treffen zwischen ihm und Bäumer-Schleinkofer hat es nach Darstellung des Bistums im Januar 1999 gegeben. Die Professorin hat auch beim Vatikan eine Anzeige gegen Eisenbach gestellt. Der Paragraf hat bisher wenig Berücksichtigung gefunden. Das liegt nach Darstellung des rheinland-pfälzischen Justizministeriums daran, dass die Regelung erst seit kurzem gültig ist. Der Paragraf sei aufgenommen worden, um vor allem illegales Vorgehen von Sekten bestrafen zu können. Nach Ansicht der Anwälte des Bistums Mainz fällt die seelsorgerische Betreuung durch einen Geistlichen nicht unter diesen Paragrafen. Zur Klärung der offenen Fragen werde möglicherweise auch Bischof Lehmann befragt, sagte Puderbach. Weiterhin sollten auch Briefe Eisenbachs an Bäumer-Schleinkofer hinzugezogen werden. Weil es bisher wenig vergleichbare Fälle gegeben hat, ist unklar, ob das Verhältnis zwischen dem Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach und der Professorin Änne Bäumer-Schleinkofer unter den Paragraf 174c fällt. Die Anwälte des Bistums Mainz argumentieren, dass es sich nicht um eine "psychotherapeutische Behandlung" handelt, von der in Absatz 2 des Paragrafen die Rede ist. Die Staatsanwalt stützt sich dagegen auf Absatz 1, in dem es allgemein um sexuellen Missbrauch im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses geht. Es müsse aber noch geklärt werden, "ob das Verhältnis so gestaltet war, wie es diese Regelung verlangt", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach. [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 09. Oktober 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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