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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Scheidungen sind teuer und oft vermeidbar - und Frauen trifft es meistens härter

Berlin/Stuttgart (30.08.2000) - Scheidungen können teuer werden und wären oft vermeidbar. Der gesellschaftliche Wandel hat der modernen Familie ihre wirtschaftliche Grundlage als Produktions- und Arbeitsgemeinschaft zwar entzogen und zu einer Verlagerung des Schwerpunktes der Ehe auf die persönliche Beziehung der Ehegatten geführt. Nicht in ausreichendem Maße gefolgt ist dieser Entwicklung jedoch der Erwerb von Befähigungen, die persönliche Beziehung in der Partnerschaft zu pflegen und zu entwickeln. So laufen viele Beziehungen mangels Pflege und wegen zumeist elementarer Kommunikationsprobleme im Laufe der Zeit auseinander. Jede dritte heute geschlossene Ehe wird in der Bundesrepublik mittlerweile wieder geschieden.

Die frühzeitige Konsultation eines Psychotherapeuten im Rahmen einer Paartherapie könnte ein Scheitern der Beziehung oft verhindern, denn auch die Fähigkeit, eine glückliche Ehe oder Partnerschaft zu führen, ist erlernbar. Geschieht dies nicht, werden mit der Scheidung die persönlichen Probleme und Defizite, die zur Trennung geführt haben, sehr oft in die Folgebeziehung mitgenommen.

Gerade in finanzieller Hinsicht tragen vor allem Frauen schwer an der Trennung. "Viele Frauen verzichten auf ihre Unterhaltsansprüche", so die Einschätzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin. Oft wollten Frauen keinen Kontakt mehr oder haben nach langen Trennungsquerelen keine Kraft mehr für weitere Auseinandersetzungen, heißt es in einem jüngst veröffentlichten Gutachten des Ministeriums.

Grundlage dafür ist die Studie "Die wirtschaftlichen Folgen nach Trennung und Scheidung" der Universität Bielefeld, in deren Rahmen die Erwerbs-, Einkommens- und Vermögenssituation nach einer Scheidung analysiert wurden. Dafür haben die Soziologen Hans-Jürgen Andress und Henning Lohmann die wichtigsten empirischen Untersuchungen zu diesem Thema aus Deutschland und den Vereinigten Staaten ausgewertet.

Die Daten belegen, dass Frauen stärker unter finanziellen Nachteilen leiden als Männer: Das Einkommen der Frauen sinkt demzufolge nach der Scheidung um 44 Prozent, das der Männer dagegen nur um sieben Prozent.

Die 53-jährige Beate Herzog (Name geändert) hat sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Sie ist Krankenschwester und verdient etwa die Hälfte des Einkommens ihres Ex-Partners, der als Ingenieur arbeitet und der zur Zeit mietfrei im abbezahlten Haus lebt. Sie ist ausgezogen und zahlt Miete. Die Mutter von zwei berufstätigen Söhnen hat sich nach der Scheidung mit ihrem Ex-Mann auf einen Unterhalt von 1.000 Mark geeinigt. Zwar hätte sie Anspruch auf den doppelten Betrag, um ihren Lebensstandard halten zu können. Doch hat sie auf die Kraft zehrenden Verhandlungen verzichtet.

"Unterhaltsberechtigte Frauen wollen nach der Scheidung Abhängigkeiten vermeiden. Sie empfinden es als demütigend, auf das Geld des Mannes angewiesen zu sein", erklärt Robert Hagen, Familientherapeut der Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsfragen des Caritas Verbandes Berlin. "Nach einer Scheidung sind in unserer Gesellschaft in aller Regel noch die Frauen die Unterhaltsbedürftigen", sagt Professor Andress von der Universität Bielefeld. Ihnen steht Unterhalt grundsätzlich dann zu, wenn sie gemeinsame Kinder betreuen und dadurch noch nicht wieder arbeiten können.

Auch wenn der bedürftige Partner krank ist oder das Rentenalter erreicht hat, müsse der Ex-Ehegatte zahlen. "Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard der Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung, denn der soll soweit möglich auch nach der Trennung erhalten bleiben, erklärt Rudolf Haibach aus Gießen, Rechtsanwalt, Notar und Experte für Scheidungsfragen.

Prinzipiell stehen laut Haibach dem unterhaltsberechtigten Partner je nach dem Oberlandesgerichtsbezirk zwei Fünftel oder drei Siebtel der Einkommensdifferenz als Unterhaltsanspruch zu. Für gemeinsame Schulden müssten weiter beide Partner aufkommen, sofern dies nicht anders geregelt sei.

Selbst wenn nicht aus einem der genannten Gründe ein Unterhaltsanspruch besteht, müsse der Mann seine Ex-Frau finanziell unterstützen, wenn die von ihrem eigenen Arbeitseinkommen nicht leben könne, so der Scheidungsanwalt Rudolf Haibach. Der Zugewinn wird anhand des Vermögens nach der Scheidung bewertet und zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen. Der Partner, der ein höheres Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz zahlen.

"Bei einer Trennung gibt es kein Geld zu gewinnen", sagt Berend Groeneveld, Psychologe der evangelischen Beratungsstelle für Familien- und Lebensfragen in Detmold. Das Hauptübel sei dabei die Einstufung in eine ungünstigere Steuerklasse nach der Scheidung, so der Familienberater. Der Staat fördert verheiratete Paare durch das so genannte Ehegattensplitting: Die Hälfte der Summe beider Einkommen wird jeweils versteuert. Verdient zum Beispiel der Mann wesentlich mehr als seine Frau, entgeht er dadurch der nachteiligeren Steuerklasse.

Nach der Scheidung werden beide Einkommen wieder unabhängig voneinander und damit höher versteuert. Dazu kommt, dass zwei Haushalte teurer sind als einer. Es müssen zwei Mieten gezahlt werden - die Lebenshaltungskosten steigen. "Viele Betroffene überschätzen vor allem die Prozesskosten", warnt der Anwalt und Notar Haibach. Der Bundesvorsitzende des Verbandes für Unterhalt und Familienrecht Michael Salchow in Nürnberg rät deshalb dringend zu einer einvernehmlichen Scheidung. "Durch eine Einigung vorab und einen notariell beglaubigten Vertrag kann man die Scheidungskosten oft drücken", sagt Salchow.

Die preiswerteste Lösung sei freilich, vor der Scheidung etwas für seine Beziehung zu tun, empfiehlt der Stuttgarter Diplom-Psychologe und Paartherapeut Dietmar G. Luchmann: "Mit einer Scheidung verlieren viele einen großen Teil ihres bisherigen gemeinsamen Lebensumfeldes und -inhaltes. Sich zu verändern mag manchem mühevoll erscheinen und anderen vielleicht von selbst gar nicht in den Sinn kommen, ist oft aber billiger als immer wieder in einer neuen Beziehung von vorn anzufangen."

Informationen:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung, Neumarkter Straße 84c, 81673 München (Tel. 089-4361091, Fax 089-4311266).
Sprechstunde für Paar- und Sexualtherapie des ABARIS Institutes Stuttgart, Waldburgstr. 122, 70563 Stuttgart (Tel. 0700-SEXTHERAPIE [0700-73984372], Fax 0700-TELEFAXE [0700-83533293]).

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 30. August 2000]

Buchtipp - und hier können Sie bestellen...
Haibach, Ulrike und Rudolf: Trennung und Scheidung. Ihre 170 wichtigsten Fragen an den Anwalt. Bonn: Deutscher Anwaltverlag.

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