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© PSYCHOTHERAPIE 10.08.2001
Nur 10 Prozent aller Depressionen richtig behandelt - vier
Wochen vor Suizid hatten 50 Prozent der Selbstmörder Kontakt zum
Hausarzt
Vorsicht Lebensgefahr: Hausärzte!
Hausarzt übersieht Suizid-Risiko - BGH verneint Arzthaftung
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Die Ärzte können sich
zurücklehnen. Ein Gericht dürfe in einem Schadensersatzprozess
eines Patienten nicht nach eigener Einschätzung einen
eindeutigen Verstoß gegen allgemein anerkannte Behandlungsregeln
bejahen, sondern müsse sich dabei auf einen medizinischen
Sachverständigen stützen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Für Opfer von ärztlicher Pfuscherei und
therapeutischer Unfähigkeit war es schon immer schwer, zu ihrem
Recht zu gelangen. Für den medizinischen oder
psychotherapeutischen Laien ist die Fehlererkennung oft
schwierig und die Beweisführung zumeist kaum möglich. Zudem
sehen ärztliche und psychotherapeutische Gutachter sich oft und
nicht immer unbegründet dem Vorwurf mangelnder Objektivität
ausgesetzt. Falsche Kollegialität und kollegiale Kumpanei gilt
unter Ärzten und Psychotherapeuten, deren Rolle als
sachverständige Gutachter der BGH jetzt aufwertet, als
weit verbreitet. Eine Krähe hackt der anderen auch bei den noch
immer von ihrem hohen Sozialprestige zehrenden Ärzten kein Auge
aus.
Am Berliner Sozialgericht werden die Zweifel an der Objektivität
der Hausärzte indessen offen benannt. "Hausarzt
als Gutachter unerwünscht", titelte die bekannte
medizinische Wochenzeitung "Medical Tribune" am
22.06.2001 und schrieb auf Seite 1 über die Erfahrungen der
Sozialrichter mit den Hausärzten: "Man rät
sogar dem Patienten davon ab, seinen Doktor als Gutachter zu
bestellen: Nicht nur, dass es diesem angeblich oft an
sozialrechtlichen Kenntnissen mangelt, nein, man traut ihm auch
die geforderte objektive Aussage ohne Ansehen der Person nicht
zu. [...] Nicht mal als Zeuge seien
Hausärzte zu gebrauchen."
Besonders schwierig ist die Beweislage bei psychischen
Störungen. Die Flüchtigkeit psychischen Geschehens, die
vielfältigen und teilweise gegenläufigen
Interpretationsmöglichkeiten psychopathologischer Symptome und
fehlende oder widersprüchliche psychotherapeutische Standards
lassen Kunstfehlerklagen im Bereich Psychotherapie trotz
erschreckend häufiger - Kritiker sagen: überwiegender -
ärztlicher Fehlbehandlungen psychischer Störungen eher eine
Seltenheit sein.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH führt erst die
Feststellung eines "groben Behandlungsfehlers"
zu einer "Beweislastumkehr" und
erleichtert es so dem Patienten, seine Ansprüche gegen Arzt oder
Krankenhauspersonal durchzusetzen. Er muss dann nicht mehr
selbst beweisen, dass der ärztliche oder psychotherapeutische
Fehlgriff die Ursache seiner Schädigung ist. Vielmehr müssten
Mediziner oder Psychotherapeut belegen, dass die mangelhafte
Behandlung nicht zu dem Gesundheitsschaden geführt hat.
In einem am 6. August 2001 veröffentlichten Urteil hat der BGH
in Karlsruhe nun entschieden, ein Gericht dürfe einen ärztlichen
Behandlungsfehler nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als
"grob" einstufen und darauf eine
Schadensersatzpflicht des Arztes gründen. Zuvor müsse ein
Sachverständiger (ärztlicher Gutachter) dargelegt haben, dass
nicht nur ein eindeutiger Verstoß gegen den ärztlichen Standard,
sondern "ein schlechterdings unverständliches
Fehlverhalten" des Arztes vorliege.
Täterprofil: Hausärztin / Hausarzt
Mit dieser Begründung hob der BGH ein so
genanntes Grundurteil des Thüringer Oberlandesgerichts auf. Das
OLG Jena hatte festgestellt, dass eine Patientin
gegenüber ihrer Hausärztin einen Anspruch auf Ersatz des
Schadens hat, den sie infolge eines Selbstmordversuchs
(Suizidversuch) erlitten hatte. Die Patientin hatte ihre Ärztin
mit der Begründung verklagt, dass diese ihre Suizidgefährdung
hätte erkennen müssen. Deshalb hätte sie in einer bestimmten
Notsituation entsprechend handeln müssen.
Die Patientin war seit sechs Jahren wegen andauernder
Halsmuskel- und Rückenschmerzen sowie regelmäßiger
Schlafstörungen in Behandlung - Beschwerden, die häufig im
Zusammenhang mit Depressionen auftreten. Wegen erneuter starker
Beschwerden verschrieb die Hausärztin ihr wieder Medikamente,
darunter auch Beruhigungsmittel. Am Nachmittag desselben Tages
berichtete der besorgte Ehemann der Ärztin am Telefon, seine
wahrscheinlich psychisch gestörte Frau habe zu den verordneten
Tabletten zusätzlich Schlaftabletten eingenommen. In diesem
Gespräch empfahl die Ärztin, die Patientin möge am nächsten
Morgen in ihrer Praxis vorstellig werden. In der Nacht rief der
Mann die Ärztin gegen 3.00 Uhr erneut an und sagte, seine Frau
wolle "weglaufen", worauf die
Medizinerin mit ihm übereinkam, dass er auf seine Frau aufpassen
und sie am Morgen in die Praxis bringen solle. Dennoch unternahm
die Frau einen Selbstmordversuch, indem sie sich mit einem Kabel
an einem Mast aufhängte. Der Riss des Kabels verhinderte die
Vollendung des Suizids, ließ die Frau jedoch so schwer stürzen,
dass sie seither querschnittsgelähmt ist.
Tatvorwurf: Ärztlicher Behandlungsfehler
Das OLG vertrat die Auffassung, die
Hausärztin sei verpflichtet gewesen, die Klägerin bei der
erkennbaren psychischen Störung mit möglicher Suizidgefährdung
noch in der Nacht zu besuchen oder einen medizinischen
Notfalldienst zu benachrichtigen. Es stelle bei dieser Sachlage
einen "groben Behandlungsfehler" dar,
wenn die Hausärztin jede weitere Abklärung der psychischen
Situation ihrer Patientin unterlassen habe.
Der BGH stellte jedoch klar, dass die getroffenen Feststellungen
nicht die Beurteilung des OLG rechtfertigten, die Ärztin habe
für die geltend gemachten Schäden haftungsrechtlich einzustehen.
Zwar erkannte auch der BGH an, dass die Ärztin "gegen ihre ärztlichen Pflichten verstoßen"
habe. Ihr Verhalten in der besagten Nacht habe nicht dem
anerkannten ärztlichen Standard entsprochen. "Die
Bewertung als grob fehlerhaft rechtfertigt sich hieraus aber
nicht", heißt es in dem Urteil. Dabei müsste es sich um
ein "unverständliches Fehlverhalten"
handeln, das einer Allgemeinmedizinerin "schlechterdings
nicht unterlaufen darf".
Ein derart "unverständliches Fehlverhalten"
dürfte freilich kaum nachzuweisen sein, da einschlägige
Untersuchungen immer wieder belegen, dass psychische
Erkrankungen von Hausärzten regelhaft nicht erkannt
werden. Über vier Millionen Deutsche leiden unter einer
depressiven Störung, die sich durch Symptome wie tiefe
Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen und
Interessenverlust äußert. Und "obwohl die
Krankheit mit Antidepressiva und Psychotherapie erfolgreich zu
behandeln ist, erhalten derzeit nur etwa 10 Prozent aller
Betroffenen eine Therapie, die dem Stand der Forschung
entspricht", beobachtet Professor Ulrich Hegerl von der
Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität
München. Zudem sei es "Fakt, dass 50
Prozent aller Selbstmörder in den letzten vier Wochen vor ihrem
Tod noch Kontakt zum Hausarzt hatten", erklärte
Diplom-Psychologe David Althaus von der Psychiatrischen
Uniklinik München.
Irren ist menschlich - und beim Arzt immer verständlich?
Es ist zu fürchten, dass vor dem
Hintergrund dieser Realität jeder Patienten-Suizid jetzt zum
"verständlichen" und damit für die Arzthaftung bedeutungslosen
Fehlverhalten wird. Es sei zum Beispiel nicht ersichtlich, dass
sich im Falle eines Hausbesuchs "mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit" ein so gravierender
Befund gezeigt hätte, dass sofort Maßnahmen zur Verhinderung des
weiteren Geschehens hätten ergriffen werden müssen, betonte der
6. Zivilsenat des BGH (Az. VI ZR 286/00 vom 19.07.2001).
Damit haben die Richter des BGH die Realität der regelhaften
Verkennung psychischer Erkrankungen in der primärärztlichen
Praxis sehr treffend erfasst. Auch Hausärzte, die eine
Zusatzausbildung in Psychotherapie absolviert haben, waren beim
Erkennen und Behandeln von Depressionen nicht erfolgreicher als
andere, fand eine Untersuchung am Max-Planck-Institut für
Psychiatrie in München heraus.
Vielfach wird Depression als Bagatelle wie Schnupfen betrachtet.
Aber "Depression ist keine
'Befindlichkeitsstörung', sondern eine ernst zu nehmende
Krankheit", betont Psychiatrie-Professor Ulrich Hegerl.
Oft unterschätzt, kann die Erkrankung lebensbedrohlich
verlaufen, denn 15 Prozent aller Patienten mit schweren
Depressionen nehmen sich im Laufe ihrer Krankheit das Leben.
Wenn ein Hausarzt depressive Entwicklungen bei seinen Patienten
nicht erkennt, ist dies somit ein "verständliches"
Fehlverhalten. Und wenn er für ein nicht kostendeckendes
Hausbesuchshonorar gar lieber weiterschläft: Auch das dürfte
nunmehr als "verständlich" gelten.
Realität in der Medizin: Geld oder Leben?
So "wandelt sich das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in ein
'merkantiles Vertragsverhältnis'", wie der Professor für
Medizinsoziologie Hans-Ulrich Deppe von der Universität
Frankfurt/Main laut "Medical Tribune" vom 27.07.2001
beobachtet. Und stetig "sinkt die Zahl der
'gutgläubigen' Patienten. Denn der Zwang der Ärzte, unter
Konkurrenz- und Budgetdruck betriebswirtschaftlich zu denken,
bleibe den Patienten nicht verborgen" (Seite II). Bei den
Ärzten, so der Medizinsoziologe wörtlich, "verwandelt
sich der Patient mehr und mehr in einen Kunden bzw. Klienten, an
dem verdient werden soll". Möglichst gut und möglichst
lange.
Bei psychischen Problemen ist es geradewegs lebenserhaltend,
nicht zum Hausarzt, sondern direkt zum geeigneten
niedergelassenen Psychotherapeuten zu gehen - und zwar
rechtzeitig. Denn "das Betreten einer
Arztpraxis oder eines Krankenhauses ist für einen Patienten
dreißigmal gefährlicher als eine Expedition auf den Himalaya
oder in die Urwaldhölle am Amazonas", stellte einst
Professor Julius Hackethal fest.
Wer daher mit seinen Liebsten lange gesund bleiben will, der
macht mit ihnen lieber eine Expedition ins Leben. In der Tat
wirbt der Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann vom ABARIS
Institut für Psychotherapie in Stuttgart für ein aktives und
präventives Gesundheitsmanagement: "Wenn
Krankenversicherungen und Arbeitgeber auch nur ansatzweise um
die direkten und indirekten Kosten wüssten, die ihnen durch
regelhafte Fehlbehandlung von Depressionen entstehen, würden sie
ihren Versicherten bzw. Mitarbeitern statt krankmachender
psychosomatischer Klinikaufenthalte um ein Vielfaches
kostengünstiger sechs Wochen Aktiv-Urlaub als antidepressive
Behandlung bezahlen", kritisiert Luchmann pointiert die
Reparaturmentalität und Mittelverschwendung im Gesundheitswesen.
"Nach unabhängigen Berechnungen werden für
jeden in eine effektive ambulante Psychotherapie investierten
Euro bis zu 10 Euro an anderen Stellen des Gesundheitssystems
gespart. Dabei sind die Einsparungen bei den hohen indirekten
Kosten psychischer Erkrankungen noch nicht einmal einbezogen!"
Luchmann weist allerdings darauf hin, dass der gesellschaftliche
Erkenntnisprozess zu Kosten und Folgen von psychischen
Erkrankungen und zum Wert der Prävention noch ganz am Anfang
steht. Dabei wächst die Zahl depressiv Erkrankter
kontinuierlich.
Vertrauen ist schlecht, eigenverantwortlich leben besser
Prognosen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagen für die
Industrieländer einen durchaus bedrohlichen Anstieg der
Depressionen voraus, die sie nach den
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur Volkskrankheit Nr. 2 werden
lassen. Die wirkliche Bedrohung, so meint der Schweizer
Gesundheitsökonom Gerhard Kocher, liege dabei in jedem selbst: "Der Patient ist immer noch unmündig: Noch immer
werden über 50 Prozent der vom Arzt verordneten Medikamente
nicht weggeworfen."
Zum Beispiel schätzt die Deutsche
Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) in ihrem "Jahrbuch
Sucht 2001", dass es in Deutschland insgesamt rund 1,5
Millionen Medikamentenabhängige gibt, davon rund 1,2 Millionen
Abhängige von Benzodiazepinderivaten. Wenn Hausärzte ihren
Patienten statt der Verschreibung dieser fatalen
Beruhigungsmittel den Besuch bei einem geeigneten
Psychotherapeuten nahe legten, wären Milliardenkosten zu sparen.
Sechs bis acht Prozent aller verordneten Arzneimittel besitzen
ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential, vor allem
Benzodiazepine und Codein. Alle psychotropen Arzneimittel wie z.
B. Schlafmittel und Tranquilizer vom Benzodiazepin- und
Barbitursäure-Typ, zentral wirkende Schmerzmittel,
Codein-haltige Medikamente oder auch Psychostimulantien sind nur
mit einem ärztlichem Rezept erhältlich. Rund ein Drittel dieser
Mittel wird zudem nicht wegen akuter Probleme, sondern
langfristig zur Suchterhaltung und zur Vermeidung von
Entzugserscheinungen verordnet! Statt ihnen frühzeitig den Weg
zu einer Lösung ihrer psychischen Probleme beim
psychotherapeutischen Fachmann zu weisen, stoßen viele Hausärzte
aus eigennützigem wirtschaftlichen Kalkül ihre Patienten in die
jahrelange Abhängigkeit. Ärzte nehmen dabei die Verfestigung der
psychischen Probleme ihrer Patienten ebenso in Kauf wie die
resultierende Verzweiflung - und den in der Hoffnungslosigkeit
mitunter folgenden Suizid. Aber wer wird nach der vorliegenden
BGH-Entscheidung seinen Hausarzt für diese subtile merkantile
Ausbeutung des Heilberufes noch erfolgreich verklagen können?
Zusätzlich zu den rund
12.000 Suiziden, die pro Jahr in Deutschland vollendet werden,
sterben nach Expertenschätzung jedes Jahr etwa 16.000 Patienten
an den Nebenwirkungen von Medikamenten - mehr als doppelt so
viel wie im Straßenverkehr. In zirka 210.000 Fällen ziehe die
Einnahme von Arzneimitteln so schwere, teilweise
lebensgefährliche Folgen nach sich, dass eine
Krankenhausbehandlung erforderlich sei, sagte der weithin
bekannte Pharmakologe und Mitherausgeber des unabhängigen
Berliner "arznei-telegramms", Professor Peter Schönhöfer,
der "tageszeitung" in ihrer heutigen Ausgabe: "Der Patientenschutz ist im Dienste der
Pharmaindustrie ausgehöhlt worden". Verständliche
Profitgier?
Schlecht geht's dem Arzt, wenn's keinem schlecht geht. - Male
habet medicus, si nemo male habuerit.
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