© PSYCHOTHERAPIE 01.07.1998
(aktualisiert 23.03.2001)Kassenärzte als Feinde
wirksamer Psychotherapie (III)
"Die Plattmacher" der Psychotherapie
Dokumentation: Werner Baumgärtner und sein Kampf gegen Kritik
und Recht
VON
DIETMAR G. LUCHMANNErgänzende Dokumentation zu
Teil 1
und Teil 2
des Beitrages über das Plattmachen der Kassenpsychotherapie
durch die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)
unter ihrem Vorsitzenden Dr. med. Werner Baumgärtner, einem
Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen. Sie illustriert wie
Ärztefunktionäre geltendes Recht mit Füßen treten und
Psychotherapeuten und Patienten diskriminieren.
Der gesundheitspolitische Kommentar "Die
Plattmacher" mit seiner Kritik an der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordwürttemberg fand große Aufmerksamkeit. Im
Internet wurde er von verschiedenen Servern übernommen. Die
Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapeuten Nordrhein
e.V. veröffentlichte die Berichterstattung auf ihrem Server,
damit Kollegen und Besucher "auf diesem Wege
die eigenartigen Denkwege ... selbst beurteilen können",
die Kassenarzt-Funktionäre gehen, wie es hieß. Der von der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg (KVNW) unter der
Führung von Werner Baumgärtner zum 01.07.1997 eingeführte
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) strich einer ärztlichen
Psychotherapeutin mit seiner unrechtmäßigen
Fallzahlzuwachsbegrenzung über 88 Prozent ihres
Psychotherapie-Honorars. Kaltschnäuzig fertigte KV-Chef
Baumgärtner die Psychotherapeutin mit dem Stundenhonorar von
14,22 DM ab: "Daß es auch hier Gewinner und
Verlierer gibt, muß ich Ihnen nicht erklären", lautete
seine schamlose Antwort auf die Beschwerde der
Psychotherapeutin. Viele E-Mails an die Redaktion signalisierten
Sympathie und Ermutigung. Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten fanden ihre Arbeits- und Lebenssituation
realistisch widergespiegelt, zum Beispiel Dr. med. Bernd Paulus,
der schrieb:
| "Lieber Herr Kollege Luchmann, ich finde
Ihre neu aufgemachte Seite ganz ausgezeichnet, insbesondere
inhaltlich hat sie's in sich! Zu Ihren mutigen
Stellungnahmen (z.B. 'Die Plattmacher') möchte ich Ihnen
gerade in diesen schweren Zeiten ausdrücklich gratulieren.
Ich selbst bin seit 20 Jahren hier in Neuwied als
Allgemeinarzt niedergelassen und seit 8 Jahren auch
zunehmend psychotherapeutisch (mit Zusatzbezeichnung
Psychotherapie) tätig. Derzeit erwäge ich ernsthaft, meine
Kassenzulassung ruhen zu lassen, um mich noch mehr den
Therapiemöglichkeiten im Selbstzahlerbereich
(Hypno-Psychotherapie, Naturheilkunde, Akupunktur,
Neuraltherapie) zuwenden zu können." |
Psychotherapie für 14,22 DM je Stunde? "Nicht einmal eine
Putzfrau"
Auch die Print-Medien griffen das
Geschehen auf. Zum Beispiel schrieb die "Stuttgarter Zeitung"
am 14.02.1998 (Nr. 37, Seite 26):
Psychotherapeuten kritisieren im Internet
die Honorarabrechnungen:
"Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine
Putzfrau"
Zwischen Stuttgarter Psychotherapeuten und der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV) ist es
zum Krach um Honorare gekommen. Von den Therapeuten wird der
Streit weltweit im Internet breitgetreten.
Die Berechnung von ärztlichen Vergütungen ist so
kompliziert, daß selbst die Ärzte es oft nicht
durchschauten, meint der Geschäftsführer der KV
Nord-Württemberg, Thomas Zalewski. Eine Wissenschaft für
sich: Fachgruppe, Praxisbudget, Punktwert, Fallzuwachsraten
und Honorarverteilungsmaßstab spielen dabei eine Rolle.
Carmen Heerdegen, eine Fachärztin für Psychotherapie aus
Stuttgart, hat ihre Abrechnung für das dritte Quartal 1997
allerdings sehr gut verstanden. Viel zu wenig sei es
gewesen. Die KV habe ihr für die Behandlung von 358 Fällen
in 241 Stunden Psychotherapie ein Honorar von insgesamt 3427
Mark gezahlt, was einem Stundenhonorar von 14,22 Mark
entspreche. Heerdegen: "Für diesen Stundenlohn arbeitet
nicht einmal eine Putzfrau." Wortgewaltig beschwerte sich
die Ärztin beim Vorsitzenden der KV, Werner Baumgärtner, und
schreibt von einem "Betrug an meiner ehrlichen und
gewissenhaften ärztlichen Arbeit". Ihr Praxiskollege Dietmar
G. Luchmann setzt noch eins drauf und verbreitet im Internet
einen Artikel, in der die KV als "Plattmacher" der
Psychotherapie bezeichnet und ihr "Willkür" vorgeworfen
wird. Auch wird darin der Vorsitzende des Verbandes der
Vertragspsychotherapeuten, Ernst Zeller, zitiert, der die
rigide Begrenzung der Fallzahlen in einem Rundbrief
kritisiert haben soll. Die Honorarverteilung sei so, daß
"neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder eine
intensive Langzeittherapie" gar nicht möglich seien.
Therapeut Luchmann jedenfalls hält höhere Honorare für
angemessen: So habe die IKK Böblingen beispielsweise einem
Versicherten für eine Stunde Psychotherapie 145 Mark
erstattet.
In der KV hat man verärgert auf den Tonfall in der Debatte
reagiert. In Stil und Inhalt seien Luchmanns Briefe "völlig
indiskutabel" hat KV-Chef Baumgärtner an die
Beschwerdeführer zurückgeschrieben. Die Auseinandersetzungen
mit der Fachgruppe Psychotherapie seien "aggressiv und
unerfreulich geworden" und seines Erachtens gebe es da
Aussagen, die "juristisch geahndet" werden müßten. Zur Sache
sagt Baumgärtner, daß es ein Budget für Psychotherapie gebe,
das an die Therapeuten verteilt werde. Daß es dabei Gewinner
und Verlierer gebe, sei klar. Baumgärtner: "Die
Mangelverwaltung bedeutet, daß sich nicht jeder so entfalten
kann, wie er sich das vorstellt." Zehn Jahre verfehlte
Honorarpolitik könne nicht im Schnellverfahren bereinigt
werden.
Allerdings sucht die KV-Spitze nun doch einen Ausweg. Das
Problem könne darin liegen, so KV-Geschäftsführer Zalewski,
daß Ärzte, die bestimmte Leistungen neu und zusätzlich
anbieten - etwa Psychotherapie oder ambulantes Operieren -,
unter Honorareinbußen zu leiden haben. Die meisten
Therapeuten hätten keine Honorarsorgen. Wegen des
"Wehklagens" der anderen soll nun eine "intensive Analyse"
der Honorarberechnung erfolgen. Mit der
Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das
Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer:
"Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei."
Christoph Link
© 1998 Stuttgarter Zeitung. Wiedergabe mit Genehmigung durch
Thomas Barth, Redaktionsleitung Online, Stuttgarter Zeitung. |
Ein Blick auf das Original der
"Stuttgarter Zeitung" vom 14.02.1998:

Thomas Zalewski und sein perverser "Ruhm der KV
Nord-Württemberg"
Wie weit die Pervertierung des
Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigung als
Körperschaft öffentlichen Rechts bereits gediehen ist, zeigte
sich im zynischen Kommentar des Hauptgeschäftsführers der
KV NW Dr. Thomas Zalewski auf eine Anfrage der "Stuttgarter
Zeitung", in dem er die Psychotherapeuten verhöhnte: Die Zeitung
berichtete am 14.02.1998: "Mit der
Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem
eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt zum Ruhm der KV
Nord-Württemberg bei.' " Ein Grund mehr für
die Politik, die Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen
als insuffiziente Selbstverwaltungsorgane, die immer häufiger
als ärztliche "Selbstbedienungsorgane" missbraucht werden,
schnellstens auf die Tagesordnung zu setzen. Deren Versagen wird
inzwischen unverkennbar.
"Juristisch geahndet": KVNW-Chef Werner Baumgärtner
Der rechtswidrige
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV NW wurde durch das
Sozialgericht Stuttgart am 24.11.1998 in der Sache S10 KA
2591/98 aufgehoben. "Juristisch geahndet",
wie KV-Chef Werner Baumgärtner gegenüber der Presse großmäulig
tönte, wurde nicht der - korrekte - journalistische Beitrag von
Dietmar G. Luchmann, sondern durch Sozialgerichts-Urteil
vielmehr der Versuch der "machtbesessenen
Anführer" der Kassenärztlichen Vereinigung
Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick einer rechtswidrigen
Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen KV-Mitgliedern Honorar
vorzuenthalten: "Die Beklagte [KV NW,
die Red.] wird verpflichtet, über die Frage
der Fallzahlzuwachsbegrenzung unter Beachtung der
Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden",
heißt es im Urteil.

Daraufhin setzte die Vertreterversammlung der KV NW zum
31.12.1998 den rechtlich unzulässigen Honorarverteilungsmaßstab
(HVM) aus.
Ein Beitrag zum "Ruhm der KV Nord-Württemberg",
wie deren Hauptgeschäftsführer Thomas Zalewski selbstgefällig
das Sozialrecht verbal pervertierte - oder vielmehr ein weiterer
Beitrag zur Selbstzerstörung der ärztlichen Selbstverwaltung?
BSG: "Mindestens" 145,00 DM für Psychotherapeuten
Auch das Bundessozialgericht (BSG)
entschied am 25.08.1999 in den Sachen B6 KA 14/98R und B6 KA
17/98R, dass die Besonderheit psychotherapeutischer Leistungen
(Antrags- und Genehmigungspflicht, Zeitgebundenheit der
Leistungen), wie im Kommentar "Die Plattmacher" ausgeführt, bei
der Honorarverteilung berücksichtigt werden muss. Damit ist
erstmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass für
Psychotherapeuten ein Honorar von "mindestens
145,00 DM" pro 50-Minuten-Sitzung zusteht.
Im einzelnen heißt es in der Pressemitteilung Nr. 59/99 des BSG
vom 26.08.1999:
"Aus dem sich aus dem Gleichbehandlungsgebot
des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der
Honorarverteilungsgerechtigkeit folgt eine Verpflichtung der
KÄV, den Vergütungspunktwert für die zeitgebundenen und
genehmigungsbedürftigen Leistungen der sog. großen
Psychotherapie nach Abschnitt G IV des EBM bei solchen Ärzten zu
stützen, die fast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90%,
Leistungen nach Abschnitt G IV erbringen. Die
Stützungsverpflichtung setzt dann ein, wenn der für die
Honorarverteilung maßgebende Vergütungspunktwert unter den
kalkulatorischen Punktwert in Höhe von 10 Pf, der den
Leistungsbewertungen des EBM zugrunde lag, nicht nur kurzfristig
und nicht nur geringfügig sinkt. Die Verpflichtung beruht
darauf, daß die Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch
tätigen Ärzte wegen der Zeitgebundenheit und
Genehmigungsbedürftigkeit der psychotherapeutischen Leistungen
des Abschnitts G IV EBM durch ein Absinken des
Vergütungspunktwertes besonders betroffen ist, weil sie einen
Punktwertverfall - im Gegensatz zu allen anderen Arztgruppen -
nicht durch eine Steigerung des Leistungsumfangs zumindest
teilweise ausgleichen kann."
Sozialgericht: KV-Chefs Werner Baumgärtner und Norbert Metke
"ehrverletzend"
Natürlich hat sich weder die KV NW noch
deren Vorsitzende bislang bei der in derart skandalöser Weise
behandelten Fachärztin entschuldigt. Statt dessen vergrößerten
der Vorstandvorsitzende Werner Baumgärtner und sein Vize Norbert
Metke ihre entlarvenden Drohgebärden, indem sie gegen
Dietmar G. Luchmann wegen dieser kritischen Berichterstattung am
14.07.1999 machtmissbräuchlich ein Disziplinarverfahren der KV
NW einleiteten. Ihr absurder Vorwurf: Nicht nur der Ruf der KV
NW, sondern auch der ihres Vorsitzenden Werner Baumgärtner sei
durch den Beitrag "Die Plattmacher" beschädigt worden. Das
Disziplinarverfahren endete am 19.02.2001 - nach langer
Verschleppung durch die KV NW - erwartungsgemäß mit der
Einstellung des Verfahrens: Eine blamable Bauchlandung für die
arroganten Ärztefunktionäre, deren unvergleichliches Talent
offenbar darin besteht, sich selbst und die Ärzteschaft mit
ihrer Hybris regelmäßig zu beschädigen. Nicht zuletzt das
Bundesverfassungsgericht hat die politische Presse stets als
"unentbehrlich für die moderne Demokratie"
bezeichnet. Die Demaskierung von Demagogen gilt als eine
wichtige Aufgabe der gesellschaftlichen Hygiene.
Vielmehr wurden die Chefs der KV NW, Werner Baumgärtner und
Norbert Metke, am 14.11.2000 von der 5. Kammer des
Sozialgerichts Stuttgart unter Androhung von Ordnungsgeld und
Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen zu unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter Weise
herabsetzenden Charakter" aufweisen. Das Sozialgericht
hatte entsprechende Äußerungen der KV NW-Funktionäre als
eindeutig "ehrverletzend" bewertet (AZ:
S 5 KA 4825/00 ER).
MEDICAL TRIBUNE: Die "KV" als "Kriminelle Vereinigung"
Das gesamte Geschehen ist ein
ausgezeichnetes Beispiel für Werner Baumgärtners und Norbert
Metkes fehlgehendes Verständnis verfassungsmäßiger Grundrechte.
"Dass das böse Wort 'KV' nicht für
Kassenärztliche Vereinigung, sondern für Kriminelle Vereinigung
stehe, bringt bald niemanden mehr zum Schmunzeln",
schrieb die ärztliche Wochenzeitung "MEDICAL TRIBUNE" am
24.03.2000 (Jg. 35, Heft 12, Seite 25): "Denn
es ist zu befürchten, dass die Wirklichkeit aus diesem zynischen
Bonmot bald eine nüchterne Tatsachenfeststellung machen könnte."
Die Gesundheitspolitiker aller Parteien dürfen sich bei diesem
Systemversagen der ärztlichen Selbstverwaltung auf breiter Front
die Frage stellen, warum sie derart wüste Ärztefunktionäre nicht
"in die Wüste" schicken, indem sie deren "Selbstbedienungsladen"
des Ärztekartells KV schließen: Für mehr Wettbewerb im
Gesundheitswesen und eine bessere Gesundheitsversorgung - statt
einer platt gemachten Kassenpsychotherapie.
Nach seiner "strategisch
brillanten" Eröffnung der "Selbstzerstörung
der kassenärztlichen Selbstverwaltung mit einem rechtlich
hanebüchenem Beschluss zum Psychotherapeuten-Honorar" im
Februar 2000 (siehe PSYCHOTHERAPIE, 18.02.2000) hat der alte und
neue Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
Manfred Richter-Reichhelm, sein Team mit dem als Chef der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im
"Plattmachen" der Psychotherapie einschlägig bewährten Werner
Baumgärtner ergänzt. Werner Baumgärtner wurde von der
KBV-Vertreterversammlung am 17.03.2001 mit 70 von 110 Stimmen in
den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt. Die
zwei Kandidaten der Psychotherapeuten erhielten nur lächerliche
14 bzw. sieben Stimmen. Aus dieser Entscheidung dürften auch die
gutgläubigsten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur
ein Ziel der Kassenärzte ablesen können: Die ungeliebten
Psychotherapeuten aushungern - und platt machen.
Folgerichtig und konsequent trennen sich deshalb immer mehr
Psychotherapeuten und deren Verbände von dem a priori
unsinnigen Ziel der Integration der Psychologischen
Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen.
"Verabschiedet sich die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten
von der Integration?", fragte am 22.03.2001 besorgt der
Nervenarzt und Psychoanalytiker Norbert Bowe als
Vorstandsreferent des Bundesverbandes der
Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Für Psychologische
Psychotherapeuten macht es Sinn, eine von den Kassenärzten
unabhängige psychotherapeutische Versorgung zu schaffen. Denn
eine wirksame Psychotherapie (i.d.R kognitive
Verhaltenstherapie) kostet die Kassenärzte nicht nur die ohnehin
grotesk geringen Honorare für die Psychotherapeuten aus dem
gemeinsamen Vergütungstopf. Wie wissenschaftliche Studien immer
wieder belegen, haben 50 bis 60 Prozent der Besucher einer
Allgemeinarztpraxis Beschwerden, die psychotherapeutisch oft
besser - und für die Krankenkassen deutlich billiger -
behandelbar sind.
Ärzte im Dauerkonflikt zwischen Geldgier und Ethik
Die einfache Wahrheit lautet: Den
Kassenärzten entgeht durch Patienten, die erfolgreich bei
Psychotherapeuten behandelt werden, ein Vielfaches an Umsatz und
Praxisgewinn.
Dies stellt auch die Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen e.V. 1999 in einem 200-seitigen Buch mit dem
Titel "Chance Psychotherapie" fest
(S.14): "Der Nutzen von Psychotherapie läßt
sich darüber hinaus nicht nur im Hinblick auf eine Verbesserung
der individuellen Lebensqualität nachweisen, sondern auch unter
volkswirtschaftlichen Aspekten: So konnten
Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, daß für jede Mark, die für eine
stationäre Psychotherapie aufgewendet wird, langfristig etwa
3,50 DM eingespart werden. Bei ambulant durchgeführter
Psychotherapie beträgt die Ersparnis sogar bis zu 9 DM pro
investierter Mark. Denn nach Abschluß einer Psychotherapie gehen
nicht nur die Arzt- und Medikamentenkosten deutlich zurück,
sondern auch die Ausgaben für stationäre Behandlungen und
Krankschreibungen reduzieren sich beträchtlich."
Diese Wahrheit macht "Die Plattmacher" so gefährlich.
Lesen Sie im Teil 1 dieses Beitrages,
wie die skandalöse Ausgrenzung der Psychotherapie in der KV NW
begann.
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