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© PSYCHOTHERAPIE 01.07.1998 (aktualisiert
23.03.2001)Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie (III)"Die Plattmacher" der Psychotherapie
VON
DIETMAR G. LUCHMANN |
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| "Lieber Herr Kollege Luchmann, ich finde Ihre neu aufgemachte Seite ganz ausgezeichnet, insbesondere inhaltlich hat sie's in sich! Zu Ihren mutigen Stellungnahmen (z.B. 'Die Plattmacher') möchte ich Ihnen gerade in diesen schweren Zeiten ausdrücklich gratulieren. Ich selbst bin seit 20 Jahren hier in Neuwied als Allgemeinarzt niedergelassen und seit 8 Jahren auch zunehmend psychotherapeutisch (mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie) tätig. Derzeit erwäge ich ernsthaft, meine Kassenzulassung ruhen zu lassen, um mich noch mehr den Therapiemöglichkeiten im Selbstzahlerbereich (Hypno-Psychotherapie, Naturheilkunde, Akupunktur, Neuraltherapie) zuwenden zu können." |
Auch die Print-Medien griffen das Geschehen auf. Zum Beispiel schrieb die "Stuttgarter Zeitung" am 14.02.1998 (Nr. 37, Seite 26):
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Psychotherapeuten kritisieren im Internet die Honorarabrechnungen: "Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau" Zwischen Stuttgarter Psychotherapeuten und der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV) ist es zum Krach um Honorare gekommen. Von den Therapeuten wird der Streit weltweit im Internet breitgetreten. Die Berechnung von ärztlichen Vergütungen ist so kompliziert, daß selbst die Ärzte es oft nicht durchschauten, meint der Geschäftsführer der KV Nord-Württemberg, Thomas Zalewski. Eine Wissenschaft für sich: Fachgruppe, Praxisbudget, Punktwert, Fallzuwachsraten und Honorarverteilungsmaßstab spielen dabei eine Rolle. Carmen Heerdegen, eine Fachärztin für Psychotherapie aus Stuttgart, hat ihre Abrechnung für das dritte Quartal 1997 allerdings sehr gut verstanden. Viel zu wenig sei es gewesen. Die KV habe ihr für die Behandlung von 358 Fällen in 241 Stunden Psychotherapie ein Honorar von insgesamt 3427 Mark gezahlt, was einem Stundenhonorar von 14,22 Mark entspreche. Heerdegen: "Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau." Wortgewaltig beschwerte sich die Ärztin beim Vorsitzenden der KV, Werner Baumgärtner, und schreibt von einem "Betrug an meiner ehrlichen und gewissenhaften ärztlichen Arbeit". Ihr Praxiskollege Dietmar G. Luchmann setzt noch eins drauf und verbreitet im Internet einen Artikel, in der die KV als "Plattmacher" der Psychotherapie bezeichnet und ihr "Willkür" vorgeworfen wird. Auch wird darin der Vorsitzende des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten, Ernst Zeller, zitiert, der die rigide Begrenzung der Fallzahlen in einem Rundbrief kritisiert haben soll. Die Honorarverteilung sei so, daß "neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder eine intensive Langzeittherapie" gar nicht möglich seien. Therapeut Luchmann jedenfalls hält höhere Honorare für angemessen: So habe die IKK Böblingen beispielsweise einem Versicherten für eine Stunde Psychotherapie 145 Mark erstattet. In der KV hat man verärgert auf den Tonfall in der Debatte reagiert. In Stil und Inhalt seien Luchmanns Briefe "völlig indiskutabel" hat KV-Chef Baumgärtner an die Beschwerdeführer zurückgeschrieben. Die Auseinandersetzungen mit der Fachgruppe Psychotherapie seien "aggressiv und unerfreulich geworden" und seines Erachtens gebe es da Aussagen, die "juristisch geahndet" werden müßten. Zur Sache sagt Baumgärtner, daß es ein Budget für Psychotherapie gebe, das an die Therapeuten verteilt werde. Daß es dabei Gewinner und Verlierer gebe, sei klar. Baumgärtner: "Die Mangelverwaltung bedeutet, daß sich nicht jeder so entfalten kann, wie er sich das vorstellt." Zehn Jahre verfehlte Honorarpolitik könne nicht im Schnellverfahren bereinigt werden. Allerdings sucht die KV-Spitze nun doch einen Ausweg. Das Problem könne darin liegen, so KV-Geschäftsführer Zalewski, daß Ärzte, die bestimmte Leistungen neu und zusätzlich anbieten - etwa Psychotherapie oder ambulantes Operieren -, unter Honorareinbußen zu leiden haben. Die meisten Therapeuten hätten keine Honorarsorgen. Wegen des "Wehklagens" der anderen soll nun eine "intensive Analyse" der Honorarberechnung erfolgen. Mit der Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: "Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei." Christoph Link © 1998 Stuttgarter Zeitung. Wiedergabe mit Genehmigung durch Thomas Barth, Redaktionsleitung Online, Stuttgarter Zeitung. |
Ein Blick auf das Original der "Stuttgarter Zeitung"
vom 14.02.1998:

Wie weit die Pervertierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigung als Körperschaft öffentlichen Rechts bereits gediehen ist, zeigte sich im zynischen Kommentar des Hauptgeschäftsführers der KV NW Dr. Thomas Zalewski auf eine Anfrage der "Stuttgarter Zeitung", in dem er die Psychotherapeuten verhöhnte: Die Zeitung berichtete am 14.02.1998: "Mit der Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei.' " Ein Grund mehr für die Politik, die Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen als insuffiziente Selbstverwaltungsorgane, die immer häufiger als ärztliche "Selbstbedienungsorgane" missbraucht werden, schnellstens auf die Tagesordnung zu setzen. Deren Versagen wird inzwischen unverkennbar.
Der rechtswidrige Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
der KV NW wurde durch das Sozialgericht Stuttgart am 24.11.1998 in
der Sache S10 KA 2591/98 aufgehoben. "Juristisch geahndet",
wie KV-Chef Werner Baumgärtner gegenüber der Presse großmäulig tönte, wurde
nicht der - korrekte - journalistische Beitrag von Dietmar G. Luchmann,
sondern durch Sozialgerichts-Urteil vielmehr der Versuch der "machtbesessenen Anführer" der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick einer rechtswidrigen
Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen KV-Mitgliedern Honorar
vorzuenthalten: "Die Beklagte [KV NW, die Red.]
wird verpflichtet, über die Frage der
Fallzahlzuwachsbegrenzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts
erneut zu entscheiden", heißt es im Urteil.

Daraufhin setzte die Vertreterversammlung der KV NW zum 31.12.1998 den
rechtlich unzulässigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aus.
Ein Beitrag zum "Ruhm der KV Nord-Württemberg", wie
deren Hauptgeschäftsführer Thomas Zalewski selbstgefällig das Sozialrecht
verbal pervertierte - oder vielmehr ein weiterer Beitrag zur
Selbstzerstörung der ärztlichen Selbstverwaltung?
Auch das Bundessozialgericht (BSG) entschied am
25.08.1999 in den Sachen B6 KA 14/98R und B6 KA 17/98R, dass die
Besonderheit psychotherapeutischer Leistungen (Antrags- und
Genehmigungspflicht, Zeitgebundenheit der Leistungen), wie im Kommentar "Die
Plattmacher" ausgeführt, bei der Honorarverteilung berücksichtigt werden
muss. Damit ist erstmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass für
Psychotherapeuten ein Honorar von "mindestens 145,00 DM"
pro 50-Minuten-Sitzung zusteht.
Im einzelnen heißt es in der Pressemitteilung Nr. 59/99 des BSG vom
26.08.1999:
"Aus dem sich aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3
Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit folgt
eine Verpflichtung der KÄV, den Vergütungspunktwert für die zeitgebundenen
und genehmigungsbedürftigen Leistungen der sog. großen Psychotherapie nach
Abschnitt G IV des EBM bei solchen Ärzten zu stützen, die fast
ausschließlich, d.h. zu mindestens 90%, Leistungen nach Abschnitt G IV
erbringen. Die Stützungsverpflichtung setzt dann ein, wenn der für die
Honorarverteilung maßgebende Vergütungspunktwert unter den kalkulatorischen
Punktwert in Höhe von 10 Pf, der den Leistungsbewertungen des EBM zugrunde
lag, nicht nur kurzfristig und nicht nur geringfügig sinkt. Die
Verpflichtung beruht darauf, daß die Gruppe der ausschließlich
psychotherapeutisch tätigen Ärzte wegen der Zeitgebundenheit und
Genehmigungsbedürftigkeit der psychotherapeutischen Leistungen des
Abschnitts G IV EBM durch ein Absinken des Vergütungspunktwertes besonders
betroffen ist, weil sie einen Punktwertverfall - im Gegensatz zu allen
anderen Arztgruppen - nicht durch eine Steigerung des Leistungsumfangs
zumindest teilweise ausgleichen kann."
Natürlich hat sich weder die KV NW noch deren
Vorsitzende bislang bei der in derart skandalöser Weise behandelten
Fachärztin entschuldigt. Statt dessen vergrößerten der Vorstandvorsitzende
Werner Baumgärtner und sein Vize Norbert Metke ihre entlarvenden
Drohgebärden, indem sie gegen Dietmar G. Luchmann wegen dieser
kritischen Berichterstattung am 14.07.1999 machtmissbräuchlich ein
Disziplinarverfahren der KV NW einleiteten. Ihr absurder Vorwurf: Nicht nur
der Ruf der KV NW, sondern auch der ihres Vorsitzenden Werner Baumgärtner
sei durch den Beitrag "Die Plattmacher" beschädigt worden. Das
Disziplinarverfahren endete am 19.02.2001 - nach langer Verschleppung durch
die KV NW - erwartungsgemäß mit der Einstellung des Verfahrens: Eine
blamable Bauchlandung für die arroganten Ärztefunktionäre, deren
unvergleichliches Talent offenbar darin besteht, sich selbst und die
Ärzteschaft mit ihrer Hybris regelmäßig zu beschädigen. Nicht zuletzt das
Bundesverfassungsgericht hat die politische Presse stets als "unentbehrlich für die moderne Demokratie" bezeichnet. Die
Demaskierung von Demagogen gilt als eine wichtige Aufgabe der
gesellschaftlichen Hygiene.
Vielmehr wurden die Chefs der KV NW, Werner Baumgärtner und Norbert Metke,
am 14.11.2000 von der 5. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart unter
Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen zu
unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter
Weise herabsetzenden Charakter" aufweisen. Das Sozialgericht hatte
entsprechende Äußerungen der KV NW-Funktionäre als eindeutig "ehrverletzend" bewertet (AZ: S 5 KA 4825/00 ER).
Das gesamte Geschehen ist ein ausgezeichnetes Beispiel
für Werner Baumgärtners und Norbert Metkes fehlgehendes Verständnis
verfassungsmäßiger Grundrechte. "Dass das böse Wort 'KV'
nicht für Kassenärztliche Vereinigung, sondern für Kriminelle Vereinigung
stehe, bringt bald niemanden mehr zum Schmunzeln", schrieb die
ärztliche Wochenzeitung "MEDICAL TRIBUNE" am 24.03.2000 (Jg. 35, Heft
12, Seite 25): "Denn es ist zu befürchten, dass die
Wirklichkeit aus diesem zynischen Bonmot bald eine nüchterne
Tatsachenfeststellung machen könnte."
Die Gesundheitspolitiker aller Parteien dürfen sich bei diesem
Systemversagen der ärztlichen Selbstverwaltung auf breiter Front die Frage
stellen, warum sie derart wüste Ärztefunktionäre nicht "in die Wüste"
schicken, indem sie deren "Selbstbedienungsladen" des Ärztekartells KV
schließen: Für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und eine bessere
Gesundheitsversorgung - statt einer platt gemachten Kassenpsychotherapie.
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Nach seiner "strategisch brillanten"
Eröffnung der "Selbstzerstörung der kassenärztlichen
Selbstverwaltung mit einem rechtlich hanebüchenem Beschluss zum
Psychotherapeuten-Honorar" im Februar 2000 (siehe PSYCHOTHERAPIE,
18.02.2000) hat der alte und neue Vorsitzende der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, sein Team mit dem als
Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im
"Plattmachen" der Psychotherapie einschlägig bewährten Werner Baumgärtner
ergänzt. Werner Baumgärtner wurde von der KBV-Vertreterversammlung am
17.03.2001 mit 70 von 110 Stimmen in den Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung gewählt. Die zwei Kandidaten der Psychotherapeuten
erhielten nur lächerliche 14 bzw. sieben Stimmen. Aus dieser Entscheidung
dürften auch die gutgläubigsten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
nur ein Ziel der Kassenärzte ablesen können: Die ungeliebten
Psychotherapeuten aushungern - und platt machen.
Folgerichtig und konsequent trennen sich deshalb immer mehr
Psychotherapeuten und deren Verbände von dem a priori unsinnigen Ziel der
Integration der Psychologischen Psychotherapeuten in die
Kassenärztlichen Vereinigungen. "Verabschiedet sich die Vereinigung der
Kassenpsychotherapeuten von der Integration?", fragte am 22.03.2001 besorgt
der Nervenarzt und Psychoanalytiker Norbert Bowe als Vorstandsreferent des
Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Für Psychologische
Psychotherapeuten macht es Sinn, eine von den Kassenärzten unabhängige
psychotherapeutische Versorgung zu schaffen. Denn eine wirksame
Psychotherapie (i.d.R kognitive Verhaltenstherapie) kostet die Kassenärzte
nicht nur die ohnehin grotesk geringen Honorare für die Psychotherapeuten
aus dem gemeinsamen Vergütungstopf. Wie wissenschaftliche Studien immer
wieder belegen, haben 50 bis 60 Prozent der Besucher einer
Allgemeinarztpraxis Beschwerden, die psychotherapeutisch oft besser - und
für die Krankenkassen deutlich billiger - behandelbar sind.
Die einfache Wahrheit lautet: Den Kassenärzten entgeht
durch Patienten, die erfolgreich bei Psychotherapeuten behandelt werden, ein
Vielfaches an Umsatz und Praxisgewinn.
Dies stellt auch die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
1999 in einem 200-seitigen Buch mit dem Titel "Chance
Psychotherapie" fest (S.14): "Der Nutzen von
Psychotherapie läßt sich darüber hinaus nicht nur im Hinblick auf eine
Verbesserung der individuellen Lebensqualität nachweisen, sondern auch unter
volkswirtschaftlichen Aspekten: So konnten Kosten-Nutzen-Analysen zeigen,
daß für jede Mark, die für eine stationäre Psychotherapie aufgewendet wird,
langfristig etwa 3,50 DM eingespart werden. Bei ambulant durchgeführter
Psychotherapie beträgt die Ersparnis sogar bis zu 9 DM pro investierter
Mark. Denn nach Abschluß einer Psychotherapie gehen nicht nur die Arzt- und
Medikamentenkosten deutlich zurück, sondern auch die Ausgaben für stationäre
Behandlungen und Krankschreibungen reduzieren sich beträchtlich."
Diese Wahrheit macht "Die Plattmacher" so gefährlich.
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