PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753)
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PSYCHOTHERAPIE
© PSYCHOTHERAPIE 01.07.1998 (aktualisiert 23.03.2001)

Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie (III)

"Die Plattmacher" der Psychotherapie
Dokumentation: Werner Baumgärtner und sein Kampf gegen Kritik und Recht

VON DIETMAR G. LUCHMANN

Ergänzende Dokumentation zu Teil 1 und Teil 2 des Beitrages über das Plattmachen der Kassenpsychotherapie durch die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) unter ihrem Vorsitzenden Dr. med. Werner Baumgärtner, einem Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen. Sie illustriert wie Ärztefunktionäre geltendes Recht mit Füßen treten und Psychotherapeuten und Patienten diskriminieren.

Der gesundheitspolitische Kommentar "Die Plattmacher" mit seiner Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg fand große Aufmerksamkeit. Im Internet wurde er von verschiedenen Servern übernommen. Die Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapeuten Nordrhein e.V. veröffentlichte die Berichterstattung auf ihrem Server, damit Kollegen und Besucher "auf diesem Wege die eigenartigen Denkwege ... selbst beurteilen können", die Kassenarzt-Funktionäre gehen, wie es hieß. Der von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg (KVNW) unter der Führung von Werner Baumgärtner zum 01.07.1997 eingeführte Honorarverteilungsmaßstab (HVM) strich einer ärztlichen Psychotherapeutin mit seiner unrechtmäßigen Fallzahlzuwachsbegrenzung über 88 Prozent ihres Psychotherapie-Honorars. Kaltschnäuzig fertigte KV-Chef Baumgärtner die Psychotherapeutin mit dem Stundenhonorar von 14,22 DM ab: "Daß es auch hier Gewinner und Verlierer gibt, muß ich Ihnen nicht erklären", lautete seine schamlose Antwort auf die Beschwerde der Psychotherapeutin. Viele E-Mails an die Redaktion signalisierten Sympathie und Ermutigung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fanden ihre Arbeits- und Lebenssituation realistisch widergespiegelt, zum Beispiel Dr. med. Bernd Paulus, der schrieb:

"Lieber Herr Kollege Luchmann, ich finde Ihre neu aufgemachte Seite ganz ausgezeichnet, insbesondere inhaltlich hat sie's in sich! Zu Ihren mutigen Stellungnahmen (z.B. 'Die Plattmacher') möchte ich Ihnen gerade in diesen schweren Zeiten ausdrücklich gratulieren. Ich selbst bin seit 20 Jahren hier in Neuwied als Allgemeinarzt niedergelassen und seit 8 Jahren auch zunehmend psychotherapeutisch (mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie) tätig. Derzeit erwäge ich ernsthaft, meine Kassenzulassung ruhen zu lassen, um mich noch mehr den Therapiemöglichkeiten im Selbstzahlerbereich (Hypno-Psychotherapie, Naturheilkunde, Akupunktur, Neuraltherapie) zuwenden zu können."

Psychotherapie für 14,22 DM je Stunde? "Nicht einmal eine Putzfrau"

Auch die Print-Medien griffen das Geschehen auf. Zum Beispiel schrieb die "Stuttgarter Zeitung" am 14.02.1998 (Nr. 37, Seite 26):

Psychotherapeuten kritisieren im Internet die Honorarabrechnungen:

"Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau"

Zwischen Stuttgarter Psychotherapeuten und der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV) ist es zum Krach um Honorare gekommen. Von den Therapeuten wird der Streit weltweit im Internet breitgetreten.

Die Berechnung von ärztlichen Vergütungen ist so kompliziert, daß selbst die Ärzte es oft nicht durchschauten, meint der Geschäftsführer der KV Nord-Württemberg, Thomas Zalewski. Eine Wissenschaft für sich: Fachgruppe, Praxisbudget, Punktwert, Fallzuwachsraten und Honorarverteilungsmaßstab spielen dabei eine Rolle.

Carmen Heerdegen, eine Fachärztin für Psychotherapie aus Stuttgart, hat ihre Abrechnung für das dritte Quartal 1997 allerdings sehr gut verstanden. Viel zu wenig sei es gewesen. Die KV habe ihr für die Behandlung von 358 Fällen in 241 Stunden Psychotherapie ein Honorar von insgesamt 3427 Mark gezahlt, was einem Stundenhonorar von 14,22 Mark entspreche. Heerdegen: "Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau." Wortgewaltig beschwerte sich die Ärztin beim Vorsitzenden der KV, Werner Baumgärtner, und schreibt von einem "Betrug an meiner ehrlichen und gewissenhaften ärztlichen Arbeit". Ihr Praxiskollege Dietmar G. Luchmann setzt noch eins drauf und verbreitet im Internet einen Artikel, in der die KV als "Plattmacher" der Psychotherapie bezeichnet und ihr "Willkür" vorgeworfen wird. Auch wird darin der Vorsitzende des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten, Ernst Zeller, zitiert, der die rigide Begrenzung der Fallzahlen in einem Rundbrief kritisiert haben soll. Die Honorarverteilung sei so, daß "neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder eine intensive Langzeittherapie" gar nicht möglich seien. Therapeut Luchmann jedenfalls hält höhere Honorare für angemessen: So habe die IKK Böblingen beispielsweise einem Versicherten für eine Stunde Psychotherapie 145 Mark erstattet.

In der KV hat man verärgert auf den Tonfall in der Debatte reagiert. In Stil und Inhalt seien Luchmanns Briefe "völlig indiskutabel" hat KV-Chef Baumgärtner an die Beschwerdeführer zurückgeschrieben. Die Auseinandersetzungen mit der Fachgruppe Psychotherapie seien "aggressiv und unerfreulich geworden" und seines Erachtens gebe es da Aussagen, die "juristisch geahndet" werden müßten. Zur Sache sagt Baumgärtner, daß es ein Budget für Psychotherapie gebe, das an die Therapeuten verteilt werde. Daß es dabei Gewinner und Verlierer gebe, sei klar. Baumgärtner: "Die Mangelverwaltung bedeutet, daß sich nicht jeder so entfalten kann, wie er sich das vorstellt." Zehn Jahre verfehlte Honorarpolitik könne nicht im Schnellverfahren bereinigt werden.

Allerdings sucht die KV-Spitze nun doch einen Ausweg. Das Problem könne darin liegen, so KV-Geschäftsführer Zalewski, daß Ärzte, die bestimmte Leistungen neu und zusätzlich anbieten - etwa Psychotherapie oder ambulantes Operieren -, unter Honorareinbußen zu leiden haben. Die meisten Therapeuten hätten keine Honorarsorgen. Wegen des "Wehklagens" der anderen soll nun eine "intensive Analyse" der Honorarberechnung erfolgen. Mit der Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: "Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei."
Christoph Link


© 1998 Stuttgarter Zeitung. Wiedergabe mit Genehmigung durch Thomas Barth, Redaktionsleitung Online, Stuttgarter Zeitung.

Ein Blick auf das Original der "Stuttgarter Zeitung" vom 14.02.1998:
"Stuttgarter Zeitung" vom 14.02.1998

Thomas Zalewski und sein perverser "Ruhm der KV Nord-Württemberg"

Wie weit die Pervertierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigung als Körperschaft öffentlichen Rechts bereits gediehen ist, zeigte sich im zynischen Kommentar des Hauptgeschäftsführers der KV NW Dr. Thomas Zalewski auf eine Anfrage der "Stuttgarter Zeitung", in dem er die Psychotherapeuten verhöhnte: Die Zeitung berichtete am 14.02.1998: "Mit der Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei.' " Ein Grund mehr für die Politik, die Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen als insuffiziente Selbstverwaltungsorgane, die immer häufiger als ärztliche "Selbstbedienungsorgane" missbraucht werden, schnellstens auf die Tagesordnung zu setzen. Deren Versagen wird inzwischen unverkennbar.

"Juristisch geahndet": KVNW-Chef Werner Baumgärtner

Der rechtswidrige Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV NW wurde durch das Sozialgericht Stuttgart am 24.11.1998 in der Sache S10 KA 2591/98 aufgehoben. "Juristisch geahndet", wie KV-Chef Werner Baumgärtner gegenüber der Presse großmäulig tönte, wurde nicht der - korrekte - journalistische Beitrag von Dietmar G. Luchmann, sondern durch Sozialgerichts-Urteil vielmehr der Versuch der "machtbesessenen Anführer" der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick einer rechtswidrigen Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen KV-Mitgliedern Honorar vorzuenthalten: "Die Beklagte [KV NW, die Red.] wird verpflichtet, über die Frage der Fallzahlzuwachsbegrenzung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden", heißt es im Urteil.
Urteil: Honorarverteilungsmassstab der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg ist rechtswidrig.
Daraufhin setzte die Vertreterversammlung der KV NW zum 31.12.1998 den rechtlich unzulässigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aus.
Ein Beitrag zum "Ruhm der KV Nord-Württemberg", wie deren Hauptgeschäftsführer Thomas Zalewski selbstgefällig das Sozialrecht verbal pervertierte - oder vielmehr ein weiterer Beitrag zur Selbstzerstörung der ärztlichen Selbstverwaltung?

BSG: "Mindestens" 145,00 DM für Psychotherapeuten

Auch das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 25.08.1999 in den Sachen B6 KA 14/98R und B6 KA 17/98R, dass die Besonderheit psychotherapeutischer Leistungen (Antrags- und Genehmigungspflicht, Zeitgebundenheit der Leistungen), wie im Kommentar "Die Plattmacher" ausgeführt, bei der Honorarverteilung berücksichtigt werden muss. Damit ist erstmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass für Psychotherapeuten ein Honorar von "mindestens 145,00 DM" pro 50-Minuten-Sitzung zusteht.

Im einzelnen heißt es in der Pressemitteilung Nr. 59/99 des BSG vom 26.08.1999:
"Aus dem sich aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit folgt eine Verpflichtung der KÄV, den Vergütungspunktwert für die zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der sog. großen Psychotherapie nach Abschnitt G IV des EBM bei solchen Ärzten zu stützen, die fast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90%, Leistungen nach Abschnitt G IV erbringen. Die Stützungsverpflichtung setzt dann ein, wenn der für die Honorarverteilung maßgebende Vergütungspunktwert unter den kalkulatorischen Punktwert in Höhe von 10 Pf, der den Leistungsbewertungen des EBM zugrunde lag, nicht nur kurzfristig und nicht nur geringfügig sinkt. Die Verpflichtung beruht darauf, daß die Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte wegen der Zeitgebundenheit und Genehmigungsbedürftigkeit der psychotherapeutischen Leistungen des Abschnitts G IV EBM durch ein Absinken des Vergütungspunktwertes besonders betroffen ist, weil sie einen Punktwertverfall - im Gegensatz zu allen anderen Arztgruppen - nicht durch eine Steigerung des Leistungsumfangs zumindest teilweise ausgleichen kann."

Sozialgericht: KV-Chefs Werner Baumgärtner und Norbert Metke "ehrverletzend"

Natürlich hat sich weder die KV NW noch deren Vorsitzende bislang bei der in derart skandalöser Weise behandelten Fachärztin entschuldigt. Statt dessen vergrößerten der Vorstandvorsitzende Werner Baumgärtner und sein Vize Norbert Metke ihre entlarvenden Drohgebärden, indem sie gegen Dietmar G. Luchmann wegen dieser kritischen Berichterstattung am 14.07.1999 machtmissbräuchlich ein Disziplinarverfahren der KV NW einleiteten. Ihr absurder Vorwurf: Nicht nur der Ruf der KV NW, sondern auch der ihres Vorsitzenden Werner Baumgärtner sei durch den Beitrag "Die Plattmacher" beschädigt worden. Das Disziplinarverfahren endete am 19.02.2001 - nach langer Verschleppung durch die KV NW - erwartungsgemäß mit der Einstellung des Verfahrens: Eine blamable Bauchlandung für die arroganten Ärztefunktionäre, deren unvergleichliches Talent offenbar darin besteht, sich selbst und die Ärzteschaft mit ihrer Hybris regelmäßig zu beschädigen. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat die politische Presse stets als "unentbehrlich für die moderne Demokratie" bezeichnet. Die Demaskierung von Demagogen gilt als eine wichtige Aufgabe der gesellschaftlichen Hygiene.

Vielmehr wurden die Chefs der KV NW, Werner Baumgärtner und Norbert Metke, am 14.11.2000 von der 5. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen zu unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter Weise herabsetzenden Charakter" aufweisen. Das Sozialgericht hatte entsprechende Äußerungen der KV NW-Funktionäre als eindeutig "ehrverletzend" bewertet (AZ: S 5 KA 4825/00 ER).

MEDICAL TRIBUNE: Die "KV" als "Kriminelle Vereinigung"

Das gesamte Geschehen ist ein ausgezeichnetes Beispiel für Werner Baumgärtners und Norbert Metkes fehlgehendes Verständnis verfassungsmäßiger Grundrechte. "Dass das böse Wort 'KV' nicht für Kassenärztliche Vereinigung, sondern für Kriminelle Vereinigung stehe, bringt bald niemanden mehr zum Schmunzeln", schrieb die ärztliche Wochenzeitung "MEDICAL TRIBUNE" am 24.03.2000 (Jg. 35, Heft 12, Seite 25): "Denn es ist zu befürchten, dass die Wirklichkeit aus diesem zynischen Bonmot bald eine nüchterne Tatsachenfeststellung machen könnte."

Die Gesundheitspolitiker aller Parteien dürfen sich bei diesem Systemversagen der ärztlichen Selbstverwaltung auf breiter Front die Frage stellen, warum sie derart wüste Ärztefunktionäre nicht "in die Wüste" schicken, indem sie deren "Selbstbedienungsladen" des Ärztekartells KV schließen: Für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und eine bessere Gesundheitsversorgung - statt einer platt gemachten Kassenpsychotherapie.

   
 PSYCHOTHERAPIE Lese-Tipp
Strategisch brillant oder rechtlich ignorant?
Selbstzerstörung der kassenärztlichen Selbstverwaltung mit hanebüchenem Beschluss zum Psychotherapeuten-Honorar.


Nach seiner "strategisch brillanten" Eröffnung der "Selbstzerstörung der kassenärztlichen Selbstverwaltung mit einem rechtlich hanebüchenem Beschluss zum Psychotherapeuten-Honorar" im Februar 2000 (siehe PSYCHOTHERAPIE, 18.02.2000) hat der alte und neue Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, sein Team mit dem als Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im "Plattmachen" der Psychotherapie einschlägig bewährten Werner Baumgärtner ergänzt. Werner Baumgärtner wurde von der KBV-Vertreterversammlung am 17.03.2001 mit 70 von 110 Stimmen in den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewählt. Die zwei Kandidaten der Psychotherapeuten erhielten nur lächerliche 14 bzw. sieben Stimmen. Aus dieser Entscheidung dürften auch die gutgläubigsten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur ein Ziel der Kassenärzte ablesen können: Die ungeliebten Psychotherapeuten aushungern - und platt machen.

Folgerichtig und konsequent trennen sich deshalb immer mehr Psychotherapeuten und deren Verbände von dem a priori unsinnigen Ziel der Integration der Psychologischen Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen. "Verabschiedet sich die Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten von der Integration?", fragte am 22.03.2001 besorgt der Nervenarzt und Psychoanalytiker Norbert Bowe als Vorstandsreferent des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Für Psychologische Psychotherapeuten macht es Sinn, eine von den Kassenärzten unabhängige psychotherapeutische Versorgung zu schaffen. Denn eine wirksame Psychotherapie (i.d.R kognitive Verhaltenstherapie) kostet die Kassenärzte nicht nur die ohnehin grotesk geringen Honorare für die Psychotherapeuten aus dem gemeinsamen Vergütungstopf. Wie wissenschaftliche Studien immer wieder belegen, haben 50 bis 60 Prozent der Besucher einer Allgemeinarztpraxis Beschwerden, die psychotherapeutisch oft besser - und für die Krankenkassen deutlich billiger - behandelbar sind.

Ärzte im Dauerkonflikt zwischen Geldgier und Ethik

Die einfache Wahrheit lautet: Den Kassenärzten entgeht durch Patienten, die erfolgreich bei Psychotherapeuten behandelt werden, ein Vielfaches an Umsatz und Praxisgewinn.

Dies stellt auch die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. 1999 in einem 200-seitigen Buch mit dem Titel "Chance Psychotherapie" fest (S.14): "Der Nutzen von Psychotherapie läßt sich darüber hinaus nicht nur im Hinblick auf eine Verbesserung der individuellen Lebensqualität nachweisen, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten: So konnten Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, daß für jede Mark, die für eine stationäre Psychotherapie aufgewendet wird, langfristig etwa 3,50 DM eingespart werden. Bei ambulant durchgeführter Psychotherapie beträgt die Ersparnis sogar bis zu 9 DM pro investierter Mark. Denn nach Abschluß einer Psychotherapie gehen nicht nur die Arzt- und Medikamentenkosten deutlich zurück, sondern auch die Ausgaben für stationäre Behandlungen und Krankschreibungen reduzieren sich beträchtlich."

Diese Wahrheit macht "Die Plattmacher" so gefährlich.

Lesen Sie im Teil 1 dieses Beitrages, wie die skandalöse Ausgrenzung der Psychotherapie in der KV NW begann.

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