© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998
Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie (II)
"Die Plattmacher" (Teil 2)
Psychotherapeuten von Kassenärztlicher Vereinigung
Nordwürttemberg (KVNW) unter Vorsitz von Werner Baumgärtner
verhöhnt
VON
DIETMAR G. LUCHMANN
Fortsetzung von
Teil 1 des Beitrages, wie
die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) unter
ihrem Vorsitzenden, Herrn Dr. med. Werner Baumgärtner, einem
Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen, die
Kassenpsychotherapie platt macht. Wer die Beschlüsse und das
Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni 1997
verfolgt, kann erkennen, wie Psychotherapeuten und ihre
Patienten rechtswidrig diskriminiert werden.
Es ist sehr zu bezweifeln, dass die
Mehrheit der nord-württembergischen Vertragspsychotherapeuten
das für derlei Versuche der KV notwendige Maß an Dummheit haben
wird, um sich von Warnungen Herr Dr. Baumgärtners vor "überschießenden Reaktionen einzelner Kollegen oder
auch Berufsverbände" beeindrucken zu lassen. "Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, dass Sie
mit einer stringenten Begrenzung des Fallzahlzuwachses, mit
Punktzahlabschöpfungen durch die Praxisbudgets ... sowie mit der
Einrichtung von Individualbudgets Probleme haben",
schreibt Herr Dr. Baumgärtner begleitend zu den am 19.01.1998
versandten Honorarbescheiden.
Ob ein Psychotherapeut sich und seine Praxis vom "allergrößten Verständnis" des KV-Vorsitzenden
für einen psychotherapeutischen Stundenlohn von 14,22 DM zu
ernähren vermag? Wer's nicht packt, dem könnte der große
Vorsitzende vielleicht mit Blick auf die beklagte
Unwirtschaftlichkeit psychotherapeutischer Kassentätigkeit den
Hinweis geben, die freiwerdende Zeit einmal selbst mit den doch
angeblich so wirksamen psychotherapeutischen Methoden zu füllen
- zum Beispiel autosuggestiv mit den Formeln "Ich bin ganz
ruhig, mein Bauch ist ganz voll, mein Herz ist ganz froh..."
Hat da eben wer gelacht? Leider würden die gesellschaftlichen
Kosten beträchtlich sein, wenn die Plattmacher der
Psychotherapie Erfolg haben. Briefe von Patienten wie der
nachfolgende Brief an jene ärztliche Psychotherapeutin, der die
KV Nord-Württemberg ein ärztliches Stundenhonorar für
Psychotherapie von 14,22 DM zugesteht, würden dann nicht mehr
geschrieben werden - sondern Bestattungsrechnungen: "...Mein Tief ist endlich vorbei und ich lebe noch.
Jetzt weiß ich wieder wie sinnlos es gewesen wäre, mir das Leben
zu nehmen. Sie waren mir eine große Hilfe ... Es ist in dieser
Zeit sehr wichtig, eine solche Anlaufstelle wie Ihre zu haben.
Tausend Dank und viele liebe Grüße."
Einer ärztlichen Psychotherapeutin, die nicht nur hälftig selbst
und zum Nutzen der Versichertengemeinschaft sehr effektiv
therapiert, sondern darüber hinaus auch Psychotherapien an
nicht-ärztliche Psychotherapeuten im Rahmen des
Delegationsverfahrens zu delegieren und zu betreuen hat, eine "individuelle Fallpunktzahl Praxis für freie
Leistungen", wie die Verwaltungsumschreibung der KV NW
für Psychotherapiebudget lautet, von 116,6 Punkten zuzuteilen,
das verdient nur eine Bezeichnung: schlicht menschenverachtend.
Im Klartext heißt das, die KV NW begrenzt das Honorar für
psychotherapeutische Leistungen, die von der Krankenkasse im
Einzelfall für die Fachärztin und konkrete Patienten genehmigt
worden sind, auf 9,57 DM je Praxispatient und Quartal.
Herr Dr. Baumgärtner versuchte sich bezüglich des Vorwurfes der
Diskriminierung psychotherapeutischer Leistungen in einem
Schreiben an den Autor vom 23. Januar 1998 mit dem Hinweis zu
rechtfertigen, dass "psychotherapeutische
Leistungen ... in den letzten Jahren stark zugenommen"
haben ... "ohne dass eine entsprechende
Vergütung durch die GKVen erfolgt ist". Diese
Argumentation ist falsch und zielt darauf ab, die tatsächliche
Kausalkette zu verschleiern.
Kassenärztliche Vereinigung zur Selbstbedienung missbraucht
Die Kassenärztliche Vereinigung hat, wenn
sie ihrem Auftrag gerecht werden will, die Gesamtvergütung der
Krankenkassen an die Leistungserbringer zu verteilen und dabei
eine honorarpolitische Steuerung mit Blick auf die Anwendung
wirksamer und ökonomischer Methoden entsprechend dem
wissenschaftlichen Fortschritt vorzunehmen. Als Allgemeinarzt
weiß Herr Dr. Baumgärtner sehr wohl, dass etwa die Hälfte der
Patienten einer allgemeinärztlichen Praxis unter
psychosomatischen und psychischen Störungen leidet. Für einen
beträchtlichen Teil dieser Patienten stehen heute bereits
effektive psychotherapeutische Methoden zur Verfügung, die die
psychosomatischen und psychischen Störungen dieser Patienten
entweder beseitigen oder erheblich mindern können. Insofern ist
es gesellschaftlich außerordentlich wünschenswert, diese
psychotherapeutischen Methoden unbedingt - und unbudgetiert -
wirksam werden zu lassen.
Dem steht nur der Widerstand all derer entgegen, die diese
Störungen ungeachtet des medizinischen und therapeutischen
Fortschritts wie vor 20 Jahren unnötig mit Tabletten, Tropfen
und apparativen und Mehrfachuntersuchungen zu behandeln trachten
und damit beträchtliche Teile der Gesamtvergütung
unwirtschaftlich aufzehren.
Aber vielleicht wird der Plattmacher Kassenärztliche Vereinigung
alsbald selbst von der politischen Entwicklung in den Papierkorb
der Geschichte getan werden. In den gesundheitspolitischen
Arbeitskreisen der CDU und CSU und im baden-württembergischen
Gesundheitsministerium sieht man das nur als eine Frage der
Zeit, die sich zwischen zwei bis fünf Jahren bewegen mag.
Schließlich hat der Gesetzgeber die aus dem überkommenen System
und der Gesundheitsstrukturreform resultierenden Probleme für
eine qualitativ hochwertige ambulante Gesundheitsversorgung
erkannt und mit dem am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen 2.
Neuordnungsgesetz zur Gesundheitstrukturreform (NOG) eine "konsequente Richtungsentscheidung"
(Pressemitteilung Nr. 50 v. 12.06.1997 des
Bundesgesundheitsministeriums) zur Erweiterung der
Kostenerstattung für alle Kassenversicherten geschaffen. Der
Gesetzgeber hat damit das bisher den gesetzlich
Pflichtversicherten vorenthaltene "ungerechtfertigte
Privileg" der freiwillig Versicherten abgeschafft und
allen den Zugang zur Privatbehandlung mit Kostenerstattung
ermöglicht. Er verspricht sich davon eine Stärkung des Prinzips
der Eigenverantwortung, mehr Transparenz und stellt darüber
hinaus in der Gesetzesbegründung fest, "frei
die Versorgungsform wählen zu können, entspricht der Vorstellung
vom mündigen Bürger, der selbst entscheidet, was für ihn
zweckmäßig ist".
So hat beispielsweise die IKK Böblingen ihren mündigen
Versicherten für eine Stunde Psychotherapie im Wege der
Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V nach Inkrafttreten des
2. NOG 145,00 DM gezahlt. Und sie hat dieses Honorar gern
bezahlt. Denn es ist aus verschiedenen wissenschaftlichen
Untersuchungen zur Wirksamkeit moderner psychotherapeutischer
Verfahren bekannt, dass die in eine effektive Psychotherapie
investierte Deutsche Mark zwischen vier bis neun Deutsche Mark
an Krankheitskosten sparen hilft. Vorzugsweise bei der
ambulanten Behandlung durch niedergelassene Ärzte, womit sich
der Kreis der Plattmacher wieder schließt.
Teil 3 dokumentiert den brutalen
Versuch von Baumgärtner und Metke, diese Kritik zu bekämpfen -
und die Gerichtsurteile.
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