PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753)
Seite druckenDrucken (Javascript muss aktiviert sein)
Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten
Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten
PSYCHOTHERAPIE
© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998

Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie (II)

"Die Plattmacher" (Teil 2)
Psychotherapeuten von Kassenärztlicher Vereinigung Nordwürttemberg (KVNW) unter Vorsitz von Werner Baumgärtner verhöhnt

VON DIETMAR G. LUCHMANN

Fortsetzung von Teil 1 des Beitrages, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) unter ihrem Vorsitzenden, Herrn Dr. med. Werner Baumgärtner, einem Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen, die Kassenpsychotherapie platt macht. Wer die Beschlüsse und das Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni 1997 verfolgt, kann erkennen, wie Psychotherapeuten und ihre Patienten rechtswidrig diskriminiert werden.

Es ist sehr zu bezweifeln, dass die Mehrheit der nord-württembergischen Vertragspsychotherapeuten das für derlei Versuche der KV notwendige Maß an Dummheit haben wird, um sich von Warnungen Herr Dr. Baumgärtners vor "überschießenden Reaktionen einzelner Kollegen oder auch Berufsverbände" beeindrucken zu lassen. "Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, dass Sie mit einer stringenten Begrenzung des Fallzahlzuwachses, mit Punktzahlabschöpfungen durch die Praxisbudgets ... sowie mit der Einrichtung von Individualbudgets Probleme haben", schreibt Herr Dr. Baumgärtner begleitend zu den am 19.01.1998 versandten Honorarbescheiden.

Ob ein Psychotherapeut sich und seine Praxis vom "allergrößten Verständnis" des KV-Vorsitzenden für einen psychotherapeutischen Stundenlohn von 14,22 DM zu ernähren vermag? Wer's nicht packt, dem könnte der große Vorsitzende vielleicht mit Blick auf die beklagte Unwirtschaftlichkeit psychotherapeutischer Kassentätigkeit den Hinweis geben, die freiwerdende Zeit einmal selbst mit den doch angeblich so wirksamen psychotherapeutischen Methoden zu füllen - zum Beispiel autosuggestiv mit den Formeln "Ich bin ganz ruhig, mein Bauch ist ganz voll, mein Herz ist ganz froh..."

Hat da eben wer gelacht? Leider würden die gesellschaftlichen Kosten beträchtlich sein, wenn die Plattmacher der Psychotherapie Erfolg haben. Briefe von Patienten wie der nachfolgende Brief an jene ärztliche Psychotherapeutin, der die KV Nord-Württemberg ein ärztliches Stundenhonorar für Psychotherapie von 14,22 DM zugesteht, würden dann nicht mehr geschrieben werden - sondern Bestattungsrechnungen: "...Mein Tief ist endlich vorbei und ich lebe noch. Jetzt weiß ich wieder wie sinnlos es gewesen wäre, mir das Leben zu nehmen. Sie waren mir eine große Hilfe ... Es ist in dieser Zeit sehr wichtig, eine solche Anlaufstelle wie Ihre zu haben. Tausend Dank und viele liebe Grüße."

Einer ärztlichen Psychotherapeutin, die nicht nur hälftig selbst und zum Nutzen der Versichertengemeinschaft sehr effektiv therapiert, sondern darüber hinaus auch Psychotherapien an nicht-ärztliche Psychotherapeuten im Rahmen des Delegationsverfahrens zu delegieren und zu betreuen hat, eine "individuelle Fallpunktzahl Praxis für freie Leistungen", wie die Verwaltungsumschreibung der KV NW für Psychotherapiebudget lautet, von 116,6 Punkten zuzuteilen, das verdient nur eine Bezeichnung: schlicht menschenverachtend. Im Klartext heißt das, die KV NW begrenzt das Honorar für psychotherapeutische Leistungen, die von der Krankenkasse im Einzelfall für die Fachärztin und konkrete Patienten genehmigt worden sind, auf 9,57 DM je Praxispatient und Quartal.

Herr Dr. Baumgärtner versuchte sich bezüglich des Vorwurfes der Diskriminierung psychotherapeutischer Leistungen in einem Schreiben an den Autor vom 23. Januar 1998 mit dem Hinweis zu rechtfertigen, dass "psychotherapeutische Leistungen ... in den letzten Jahren stark zugenommen" haben ... "ohne dass eine entsprechende Vergütung durch die GKVen erfolgt ist". Diese Argumentation ist falsch und zielt darauf ab, die tatsächliche Kausalkette zu verschleiern.

Kassenärztliche Vereinigung zur Selbstbedienung missbraucht

Die Kassenärztliche Vereinigung hat, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden will, die Gesamtvergütung der Krankenkassen an die Leistungserbringer zu verteilen und dabei eine honorarpolitische Steuerung mit Blick auf die Anwendung wirksamer und ökonomischer Methoden entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt vorzunehmen. Als Allgemeinarzt weiß Herr Dr. Baumgärtner sehr wohl, dass etwa die Hälfte der Patienten einer allgemeinärztlichen Praxis unter psychosomatischen und psychischen Störungen leidet. Für einen beträchtlichen Teil dieser Patienten stehen heute bereits effektive psychotherapeutische Methoden zur Verfügung, die die psychosomatischen und psychischen Störungen dieser Patienten entweder beseitigen oder erheblich mindern können. Insofern ist es gesellschaftlich außerordentlich wünschenswert, diese psychotherapeutischen Methoden unbedingt - und unbudgetiert - wirksam werden zu lassen.

Dem steht nur der Widerstand all derer entgegen, die diese Störungen ungeachtet des medizinischen und therapeutischen Fortschritts wie vor 20 Jahren unnötig mit Tabletten, Tropfen und apparativen und Mehrfachuntersuchungen zu behandeln trachten und damit beträchtliche Teile der Gesamtvergütung unwirtschaftlich aufzehren.     

Aber vielleicht wird der Plattmacher Kassenärztliche Vereinigung alsbald selbst von der politischen Entwicklung in den Papierkorb der Geschichte getan werden. In den gesundheitspolitischen Arbeitskreisen der CDU und CSU und im baden-württembergischen Gesundheitsministerium sieht man das nur als eine Frage der Zeit, die sich zwischen zwei bis fünf Jahren bewegen mag. Schließlich hat der Gesetzgeber die aus dem überkommenen System und der Gesundheitsstrukturreform resultierenden Probleme für eine qualitativ hochwertige ambulante Gesundheitsversorgung erkannt und mit dem am 1. Juli 1997 in Kraft getretenen 2. Neuordnungsgesetz zur Gesundheitstrukturreform (NOG) eine "konsequente Richtungsentscheidung" (Pressemitteilung Nr. 50 v. 12.06.1997 des Bundesgesundheitsministeriums) zur Erweiterung der Kostenerstattung für alle Kassenversicherten geschaffen. Der Gesetzgeber hat damit das bisher den gesetzlich Pflichtversicherten vorenthaltene "ungerechtfertigte Privileg" der freiwillig Versicherten abgeschafft und allen den Zugang zur Privatbehandlung mit Kostenerstattung ermöglicht. Er verspricht sich davon eine Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung, mehr Transparenz und stellt darüber hinaus in der Gesetzesbegründung fest,  "frei die Versorgungsform wählen zu können, entspricht der Vorstellung vom mündigen Bürger, der selbst entscheidet, was für ihn zweckmäßig ist".

So hat beispielsweise die IKK Böblingen ihren mündigen Versicherten für eine Stunde Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V nach Inkrafttreten des 2. NOG 145,00 DM gezahlt. Und sie hat dieses Honorar gern bezahlt. Denn es ist aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit moderner psychotherapeutischer Verfahren bekannt, dass die in eine effektive Psychotherapie investierte Deutsche Mark zwischen vier bis neun Deutsche Mark an Krankheitskosten sparen hilft. Vorzugsweise bei der ambulanten Behandlung durch niedergelassene Ärzte, womit sich der Kreis der Plattmacher wieder schließt.

Teil 3 dokumentiert den brutalen Versuch von Baumgärtner und Metke, diese Kritik zu bekämpfen - und die Gerichtsurteile.

Ihre Erfahrungen sind wichtig. Schreiben Sie einen Leserbrief. Hier.



© 1995-2005 PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Alle Rechte vorbehalten.
PSYCHOTHERAPIE erscheint im Psychotherapie-Verlag am ABARIS® Institut für Psychotherapie, Coaching und Verhaltenstherapie, Luckau, Brandenburg. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Psychotherapie-Verlag.