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© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998
Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie (II)
"Die Plattmacher" (Teil 2)
Psychotherapeuten von Kassenärztlicher Vereinigung Nordwürttemberg (KVNW)
unter Vorsitz von Werner Baumgärtner verhöhnt
VON
DIETMAR G. LUCHMANN
Fortsetzung von
Teil 1 des Beitrages, wie die
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) unter ihrem
Vorsitzenden, Herrn Dr. med. Werner Baumgärtner, einem Allgemeinarzt aus
Stuttgart-Zuffenhausen, die Kassenpsychotherapie platt macht. Wer die
Beschlüsse und das Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni
1997 verfolgt, kann erkennen, wie Psychotherapeuten und ihre Patienten
rechtswidrig diskriminiert werden.
Es ist sehr zu bezweifeln, dass die Mehrheit der
nord-württembergischen Vertragspsychotherapeuten das für derlei Versuche der
KV notwendige Maß an Dummheit haben wird, um sich von Warnungen Herr Dr.
Baumgärtners vor "überschießenden Reaktionen einzelner
Kollegen oder auch Berufsverbände" beeindrucken zu lassen. "Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, dass Sie mit einer
stringenten Begrenzung des Fallzahlzuwachses, mit Punktzahlabschöpfungen
durch die Praxisbudgets ... sowie mit der Einrichtung von Individualbudgets
Probleme haben", schreibt Herr Dr. Baumgärtner begleitend zu den am
19.01.1998 versandten Honorarbescheiden.
Ob ein Psychotherapeut sich und seine Praxis vom "allergrößten
Verständnis" des KV-Vorsitzenden für einen psychotherapeutischen
Stundenlohn von 14,22 DM zu ernähren vermag? Wer's nicht packt, dem könnte
der große Vorsitzende vielleicht mit Blick auf die beklagte
Unwirtschaftlichkeit psychotherapeutischer Kassentätigkeit den Hinweis
geben, die freiwerdende Zeit einmal selbst mit den doch angeblich so
wirksamen psychotherapeutischen Methoden zu füllen - zum Beispiel
autosuggestiv mit den Formeln "Ich bin ganz ruhig, mein Bauch ist ganz voll,
mein Herz ist ganz froh..."
Hat da eben wer gelacht? Leider würden die gesellschaftlichen Kosten
beträchtlich sein, wenn die Plattmacher der Psychotherapie Erfolg haben.
Briefe von Patienten wie der nachfolgende Brief an jene ärztliche
Psychotherapeutin, der die KV Nord-Württemberg ein ärztliches Stundenhonorar
für Psychotherapie von 14,22 DM zugesteht, würden dann nicht mehr
geschrieben werden - sondern Bestattungsrechnungen: "...Mein
Tief ist endlich vorbei und ich lebe noch. Jetzt weiß ich wieder wie sinnlos
es gewesen wäre, mir das Leben zu nehmen. Sie waren mir eine große Hilfe ...
Es ist in dieser Zeit sehr wichtig, eine solche Anlaufstelle wie Ihre zu
haben. Tausend Dank und viele liebe Grüße."
Einer ärztlichen Psychotherapeutin, die nicht nur hälftig selbst und zum
Nutzen der Versichertengemeinschaft sehr effektiv therapiert, sondern
darüber hinaus auch Psychotherapien an nicht-ärztliche Psychotherapeuten im
Rahmen des Delegationsverfahrens zu delegieren und zu betreuen hat, eine "individuelle Fallpunktzahl Praxis für freie Leistungen",
wie die Verwaltungsumschreibung der KV NW für Psychotherapiebudget lautet,
von 116,6 Punkten zuzuteilen, das verdient nur eine Bezeichnung: schlicht
menschenverachtend. Im Klartext heißt das, die KV NW begrenzt das Honorar
für psychotherapeutische Leistungen, die von der Krankenkasse im Einzelfall
für die Fachärztin und konkrete Patienten genehmigt worden sind, auf 9,57 DM
je Praxispatient und Quartal.
Herr Dr. Baumgärtner versuchte sich bezüglich des Vorwurfes der
Diskriminierung psychotherapeutischer Leistungen in einem Schreiben an den
Autor vom 23. Januar 1998 mit dem Hinweis zu rechtfertigen, dass "psychotherapeutische Leistungen ... in den letzten Jahren stark
zugenommen" haben ... "ohne dass eine entsprechende
Vergütung durch die GKVen erfolgt ist". Diese Argumentation ist
falsch und zielt darauf ab, die tatsächliche Kausalkette zu verschleiern.
Kassenärztliche Vereinigung zur Selbstbedienung missbraucht
Die Kassenärztliche Vereinigung hat, wenn sie ihrem
Auftrag gerecht werden will, die Gesamtvergütung der Krankenkassen an die
Leistungserbringer zu verteilen und dabei eine honorarpolitische Steuerung
mit Blick auf die Anwendung wirksamer und ökonomischer Methoden entsprechend
dem wissenschaftlichen Fortschritt vorzunehmen. Als Allgemeinarzt weiß Herr
Dr. Baumgärtner sehr wohl, dass etwa die Hälfte der Patienten einer
allgemeinärztlichen Praxis unter psychosomatischen und psychischen Störungen
leidet. Für einen beträchtlichen Teil dieser Patienten stehen heute bereits
effektive psychotherapeutische Methoden zur Verfügung, die die
psychosomatischen und psychischen Störungen dieser Patienten entweder
beseitigen oder erheblich mindern können. Insofern ist es gesellschaftlich
außerordentlich wünschenswert, diese psychotherapeutischen Methoden
unbedingt - und unbudgetiert - wirksam werden zu lassen.
Dem steht nur der Widerstand all derer entgegen, die diese Störungen
ungeachtet des medizinischen und therapeutischen Fortschritts wie vor 20
Jahren unnötig mit Tabletten, Tropfen und apparativen und
Mehrfachuntersuchungen zu behandeln trachten und damit beträchtliche Teile
der Gesamtvergütung unwirtschaftlich aufzehren.
Aber vielleicht wird der Plattmacher Kassenärztliche Vereinigung alsbald
selbst von der politischen Entwicklung in den Papierkorb der Geschichte
getan werden. In den gesundheitspolitischen Arbeitskreisen der CDU und CSU
und im baden-württembergischen Gesundheitsministerium sieht man das nur als
eine Frage der Zeit, die sich zwischen zwei bis fünf Jahren bewegen mag.
Schließlich hat der Gesetzgeber die aus dem überkommenen System und der
Gesundheitsstrukturreform resultierenden Probleme für eine qualitativ
hochwertige ambulante Gesundheitsversorgung erkannt und mit dem am 1. Juli
1997 in Kraft getretenen 2. Neuordnungsgesetz zur Gesundheitstrukturreform
(NOG) eine "konsequente Richtungsentscheidung"
(Pressemitteilung Nr. 50 v. 12.06.1997 des Bundesgesundheitsministeriums)
zur Erweiterung der Kostenerstattung für alle Kassenversicherten geschaffen.
Der Gesetzgeber hat damit das bisher den gesetzlich Pflichtversicherten
vorenthaltene "ungerechtfertigte Privileg" der
freiwillig Versicherten abgeschafft und allen den Zugang zur
Privatbehandlung mit Kostenerstattung ermöglicht. Er verspricht sich davon
eine Stärkung des Prinzips der Eigenverantwortung, mehr Transparenz und
stellt darüber hinaus in der Gesetzesbegründung fest, "frei die Versorgungsform wählen zu können, entspricht der
Vorstellung vom mündigen Bürger, der selbst entscheidet, was für ihn
zweckmäßig ist".
So hat beispielsweise die IKK Böblingen ihren mündigen Versicherten für eine
Stunde Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V
nach Inkrafttreten des 2. NOG 145,00 DM gezahlt. Und sie hat dieses Honorar
gern bezahlt. Denn es ist aus verschiedenen wissenschaftlichen
Untersuchungen zur Wirksamkeit moderner psychotherapeutischer Verfahren
bekannt, dass die in eine effektive Psychotherapie investierte Deutsche Mark
zwischen vier bis neun Deutsche Mark an Krankheitskosten sparen hilft.
Vorzugsweise bei der ambulanten Behandlung durch niedergelassene Ärzte,
womit sich der Kreis der Plattmacher wieder schließt.
Teil 3
dokumentiert den brutalen Versuch von Baumgärtner und Metke, diese Kritik zu
bekämpfen - und die Gerichtsurteile.
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