© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998
Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie
"Die Plattmacher" (Teil 1)
Werner Baumgärtner und sein Umgang mit Psychotherapeuten in der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)
VON
DIETMAR G. LUCHMANN
Die Kassenärztliche Vereinigung
Nord-Württemberg (KV NW) unter ihrem Vorsitzenden, Herrn Dr.
med. Werner Baumgärtner, einem gestandenen Allgemeinarzt aus
Stuttgart-Zuffenhausen, macht die Kassenpsychotherapie platt.
Diese Feststellung wird treffen, wer die Beschlüsse und das
Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni 1997
beobachtet.
Während Gesundheitsminister Horst Seehofer
seit Jahren versucht, dem für die Gesundheitsversorgung und die
gesamtgesellschaftliche Psychohygiene wichtiger werdenden
Bereich der Psychotherapie eine gesetzliche Grundlage zu geben,
stimmte der Vorsitzende der KV NW auf jener denkwürdigen
außerordentlichen Versammlung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) am 20. September 1997 gegen das
von derselben KBV Monate zuvor beschlossene und vom
Gesundheitsminister aufgegriffene Integrationsmodell zur
Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten in die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Auch die Honorierung der Psychotherapie mit festen Punktwerten
wurde unter Führung von Herrn Dr. Baumgärtner ab dem 1. Juli
1997 aufgehoben und durch einen rechtswidrigen
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer Budgetierung
ersetzt, die nach Einschätzung des Vorsitzenden des Verbandes
der Vertragspsychotherapeuten Nord-Württemberg (VVPNW), Dr. med.
Ernst Zeller, "eine Sicherstellung nicht mehr
gewährleistet". Ärztliche und psychologische
Psychotherapeuten fanden sich mit einer "rigiden
Fallzahlbegrenzung konfrontiert, die bei psychotherapeutischen
Praxen mit 20 bis 30 Fällen nicht zu handhaben ist", wie
es in einem Rundbrief des VVPNW-Vorstandes heißt, "d.h. neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder
auch eine intensive Langzeittherapie durch mehrere
Kriseninterventionen oder Abklärungsgespräche zu ersetzen, ist
nicht mehr möglich".
Diese Feststellungen mögen für Außenstehende abstrakt bleiben.
Wie also sieht die konkrete Wirklichkeit aus, die Herr Dr.
Baumgärtner und seine KV NW geschaffen haben, nachdem am 19.
Januar 1998 die Honorarabrechnungen der KV NW vom 3. Quartal
1997, dem ersten nach diesem neuen HVM, versandt wurden?
Betrachten wir einen typischen Fall, eine Fachärztin aus
Stuttgart im dritten Jahr der Niederlassung und seit 1997 im
Besitz der Zusatzbezeichnung Psychotherapie, die ihre Patienten
mit Auftrag der KV NW in etwa zu gleichen Teilen nervenärztlich
und psychotherapeutisch versorgt.
Diese Fachärztin hat von Juli bis September 1997 insgesamt 358
Kassenpatienten behandelt, darunter 78 Rentner. Neben ihren um
rund 30 Prozent unter dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe
liegenden, also weniger abgerechneten nervenärztlichen
Leistungen, erbrachte die ärztliche Psychotherapeutin
hochqualifizierte Leistungen im Bereich Psychotherapie, die ein
Abrechnungsvolumen von 349.500,00 Punkten erreichten.
Bekanntlich erwerben Ärzte durch die Behandlung gesetzlich
Versicherter zunächst kein Geld, sondern Punkte ungewissen
Wertes.
Skandalöses Honorar von 14,22 DM für Psychotherapiestunde
Willkür und Honorarpolitik der KV NW
gestanden der Fachärztin in unserem Fall für die Psychotherapie,
die sie als Vertragsärztin vertragsgemäß entsprechend dem
Versorgungsanfall zu erbringen hat, ein Budget von 41.742
Punkten zu. Dieses Willkür-Budget liegt um 88 Prozent (in
Worten: achtundachtzig) unter den realen
Behandlungserfordernissen der realen Patienten dieser Fachärztin
im 3. Quartal 1997. Unter Zugrundelegung des in diesem Quartal
zur Abrechnung gelangten Punktwertes von 0,083976 DM bei den
Primärkassen (AOK, IKK) und 0,080289 DM bei den Ersatzkassen
ergibt sich ein rechnerischer Punkt-Mittelwert von 0,0821 DM.
Multipliziert man diesen Punktwert von 8,21 Pfennigen mit dem
Willkür-Budget der KV NW von 41.742 Punkten, so ergibt sich ein
Psychotherapie-Gesamtbudget für drei Monate Praxisbetrieb in
Höhe von 3.427,02 DM. Auf den Monat umgelegt beträgt das
Psychotherapie-Honorar somit 1.142,34 DM.
Skandalös ist des Stundenhonorar, das hieraus für die
Fachärztin resultiert. Das Abrechnungsvolumen von 349.500,00
Punkten ergab sich aus etwa 241 Stunden psychotherapeutischer
Arbeit (349.500,00 Punkte dividiert durch die Zahl der
psychotherapeutischen Leistungseinheiten von rund 1.450 Punkten
je Stunde). Folglich errechnet sich aus dem von der KV NW der
Fachärztin für Psychotherapie gezahlten Honorar von insgesamt
3.427,02 DM für 241 Stunden ein Stundenhonorar von 14,22 DM.
Es bedarf keines weiteren Wortes, um zu erkennen, dass für eine
ärztliche Psychotherapeutin mit einem Versorgungsauftrag im
Bereich der gesetzlichen Krankenkassen ein Willkür-Budget von
41.742,80 Punkten bei der Bewertung einer Einzelstunde
Psychotherapie durch den EBM (der Gebührenordnung der
Krankenkassen) von 1.450,00 Punkten im Verlaufe eines Quartals
mit rund 12 Wochen und einer angenommenen Psychotherapiefrequenz
von einer Stunde pro Woche insgesamt nur zwei (!) Patienten
kontinuierlich behandelt sowie im ganzen Quartal noch vier
Einzelgespräche geführt werden könnten. Das ist absurd,
realitätsfern und ein offenbar seitens der KV NW unter Herrn Dr.
Baumgärtner politisch gewolltes Plattmachen der
Psychotherapie.
In seinem Rundschreiben vom 19.01.1998 an "die
an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in
Nord-Württemberg" verband der KV NW-Vorsitzende seine "besten Wünsche ... mit drei guten Nachrichten",
insbesondere "die Abrechnungsergebnisse selbst
bestätigen unseren mit dem Honorarverteilungsmaßstab
eingeschlagenen Kurs."
Gewiss, innerhalb des ärztlichen Verteilungskampfes werden die
Psychotherapeuten gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin
getrieben, wenn sie denn selbst verrückt genug sind, noch
Kassenpatienten auf Krankenschein zu behandeln. Für DM 14,22 je
Stunde wie im vorstehenden realen Beispiel. Dies ist nicht nur
dieser Zahlen wegen skandalös, sondern auch deshalb, weil die
Psychotherapie eine Leistung ist, die grundsätzlich in jedem
Einzelfall der Zustimmung der Krankenkassen bedarf, so dass bei
Psychotherapie in jedem Leistungsfall die Kostenverantwortung
und Genehmigungshoheit ausschließlich bei den Krankenkassen
verbleibt und solchermaßen nicht wie bei den übrigen Leistungen
des EBM vom Arzt im Hamsterrad der Leistungsausweitung
veranlasst werden kann.
Es ist ohne jeden Zweifel zutreffend, dass die Krankenkassen das
Morbiditätsrisiko und die objektiv steigenden Kosten eines
qualitativ hochwertigen Gesundheitswesens auf die Ärzteschaft
abzuwälzen trachten. "Das Handling des Mangels
darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass die Stimmung
voll gegen uns umschlägt. Sensibilität ist auch hier gefordert",
schreibt der KV NW-Vorsitzende Dr. Baumgärtner. Dieses Werben um
Sensibilität bei den Opfern seines Kurses geht einher mit der
Sensibilität des Vorschlaghammers, die die KV NW für sich selbst
beansprucht.
Erfahren Sie im Teil 2, wie die KV NW
unter Werner Baumgärtner die Psychotherapeuten verhöhnt.
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