PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753)
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PSYCHOTHERAPIE
© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998

Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie

"Die Plattmacher" (Teil 1)
Werner Baumgärtner und sein Umgang mit Psychotherapeuten in der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)

VON DIETMAR G. LUCHMANN

Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) unter ihrem Vorsitzenden, Herrn Dr. med. Werner Baumgärtner, einem gestandenen Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen, macht die Kassenpsychotherapie platt. Diese Feststellung wird treffen, wer die Beschlüsse und das Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni 1997 beobachtet.

Während Gesundheitsminister Horst Seehofer seit Jahren versucht, dem für die Gesundheitsversorgung und die gesamtgesellschaftliche Psychohygiene wichtiger werdenden Bereich der Psychotherapie eine gesetzliche Grundlage zu geben, stimmte der Vorsitzende der KV NW auf jener denkwürdigen außerordentlichen Versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 20. September 1997 gegen das von derselben KBV Monate zuvor beschlossene und vom Gesundheitsminister aufgegriffene Integrationsmodell zur Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Auch die Honorierung der Psychotherapie mit festen Punktwerten wurde unter Führung von Herrn Dr. Baumgärtner ab dem 1. Juli 1997 aufgehoben und durch einen rechtswidrigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer Budgetierung ersetzt, die nach Einschätzung des Vorsitzenden des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten Nord-Württemberg (VVPNW), Dr. med. Ernst Zeller, "eine Sicherstellung nicht mehr gewährleistet". Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten fanden sich mit einer "rigiden Fallzahlbegrenzung konfrontiert, die bei psychotherapeutischen Praxen mit 20 bis 30 Fällen nicht zu handhaben ist", wie es in einem Rundbrief des VVPNW-Vorstandes heißt, "d.h. neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder auch eine intensive Langzeittherapie durch mehrere Kriseninterventionen oder Abklärungsgespräche zu ersetzen, ist nicht mehr möglich".

Diese Feststellungen mögen für Außenstehende abstrakt bleiben. Wie also sieht die konkrete Wirklichkeit aus, die Herr Dr. Baumgärtner und seine KV NW geschaffen haben, nachdem am 19. Januar 1998 die Honorarabrechnungen der KV NW vom 3. Quartal 1997, dem ersten nach diesem neuen HVM, versandt wurden? Betrachten wir einen typischen Fall, eine Fachärztin aus Stuttgart im dritten Jahr der Niederlassung und seit 1997 im Besitz der Zusatzbezeichnung Psychotherapie, die ihre Patienten mit Auftrag der KV NW in etwa zu gleichen Teilen nervenärztlich und psychotherapeutisch versorgt.

Diese Fachärztin hat von Juli bis September 1997 insgesamt 358 Kassenpatienten behandelt, darunter 78 Rentner. Neben ihren um rund 30 Prozent unter dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe liegenden, also weniger abgerechneten nervenärztlichen Leistungen, erbrachte die ärztliche Psychotherapeutin hochqualifizierte Leistungen im Bereich Psychotherapie, die ein Abrechnungsvolumen von 349.500,00 Punkten erreichten. Bekanntlich erwerben Ärzte durch die Behandlung gesetzlich Versicherter zunächst kein Geld, sondern Punkte ungewissen Wertes.

Skandalöses Honorar von 14,22 DM für Psychotherapiestunde

Willkür und Honorarpolitik der KV NW gestanden der Fachärztin in unserem Fall für die Psychotherapie, die sie als Vertragsärztin vertragsgemäß entsprechend dem Versorgungsanfall zu erbringen hat, ein Budget von 41.742 Punkten zu. Dieses Willkür-Budget liegt um 88 Prozent (in Worten: achtundachtzig) unter den realen Behandlungserfordernissen der realen Patienten dieser Fachärztin im 3. Quartal 1997. Unter Zugrundelegung des in diesem Quartal zur Abrechnung gelangten Punktwertes von 0,083976 DM bei den Primärkassen (AOK, IKK) und 0,080289 DM bei den Ersatzkassen ergibt sich ein rechnerischer Punkt-Mittelwert von 0,0821 DM. Multipliziert man diesen Punktwert von 8,21 Pfennigen mit dem Willkür-Budget der KV NW von 41.742 Punkten, so ergibt sich ein Psychotherapie-Gesamtbudget für drei Monate Praxisbetrieb in Höhe von 3.427,02 DM. Auf den Monat umgelegt beträgt das Psychotherapie-Honorar somit 1.142,34 DM.

Skandalös ist des Stundenhonorar, das hieraus für die Fachärztin resultiert. Das Abrechnungsvolumen von 349.500,00 Punkten ergab sich aus etwa 241 Stunden psychotherapeutischer Arbeit (349.500,00 Punkte dividiert durch die Zahl der psychotherapeutischen Leistungseinheiten von rund 1.450 Punkten je Stunde). Folglich errechnet sich aus dem von der KV NW der Fachärztin für Psychotherapie gezahlten Honorar von insgesamt 3.427,02 DM für 241 Stunden ein Stundenhonorar von 14,22 DM.

Es bedarf keines weiteren Wortes, um zu erkennen, dass für eine ärztliche Psychotherapeutin mit einem Versorgungsauftrag im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen ein Willkür-Budget von 41.742,80 Punkten bei der Bewertung einer Einzelstunde Psychotherapie durch den EBM (der Gebührenordnung der Krankenkassen) von 1.450,00 Punkten im Verlaufe eines Quartals mit rund 12 Wochen und einer angenommenen Psychotherapiefrequenz von einer Stunde pro Woche insgesamt nur zwei (!) Patienten kontinuierlich behandelt sowie im ganzen Quartal noch vier Einzelgespräche geführt werden könnten. Das ist absurd, realitätsfern und ein offenbar seitens der KV NW unter Herrn Dr. Baumgärtner politisch gewolltes Plattmachen der Psychotherapie.

In seinem Rundschreiben vom 19.01.1998 an "die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in Nord-Württemberg" verband der KV NW-Vorsitzende seine "besten Wünsche ... mit drei guten Nachrichten", insbesondere "die Abrechnungsergebnisse selbst bestätigen unseren mit dem Honorarverteilungsmaßstab eingeschlagenen Kurs."

Gewiss, innerhalb des ärztlichen Verteilungskampfes werden die Psychotherapeuten gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, wenn sie denn selbst verrückt genug sind, noch Kassenpatienten auf Krankenschein zu behandeln. Für DM 14,22 je Stunde wie im vorstehenden realen Beispiel. Dies ist nicht nur dieser Zahlen wegen skandalös, sondern auch deshalb, weil die Psychotherapie eine Leistung ist, die grundsätzlich in jedem Einzelfall der Zustimmung der Krankenkassen bedarf, so dass bei Psychotherapie in jedem Leistungsfall die Kostenverantwortung und Genehmigungshoheit ausschließlich bei den Krankenkassen verbleibt und solchermaßen nicht wie bei den übrigen Leistungen des EBM vom Arzt im Hamsterrad der Leistungsausweitung veranlasst werden kann.

Es ist ohne jeden Zweifel zutreffend, dass die Krankenkassen das Morbiditätsrisiko und die objektiv steigenden Kosten eines qualitativ hochwertigen Gesundheitswesens auf die Ärzteschaft abzuwälzen trachten. "Das Handling des Mangels darf jedoch im Ergebnis nicht dazu führen, dass die Stimmung voll gegen uns umschlägt. Sensibilität ist auch hier gefordert", schreibt der KV NW-Vorsitzende Dr. Baumgärtner. Dieses Werben um Sensibilität bei den Opfern seines Kurses geht einher mit der Sensibilität des Vorschlaghammers, die die KV NW für sich selbst beansprucht.

Erfahren Sie im Teil 2, wie die KV NW unter Werner Baumgärtner die Psychotherapeuten verhöhnt.

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