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© PSYCHOTHERAPIE 27.01.1998
Kassenärzte als Feinde wirksamer Psychotherapie
"Die Plattmacher" (Teil 1)
Werner Baumgärtner und sein Umgang mit Psychotherapeuten in der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)
VON
DIETMAR G. LUCHMANN
Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KV
NW) unter ihrem Vorsitzenden, Herrn Dr. med. Werner Baumgärtner, einem
gestandenen Allgemeinarzt aus Stuttgart-Zuffenhausen, macht die
Kassenpsychotherapie platt. Diese Feststellung wird treffen, wer die
Beschlüsse und das Verhalten der KV NW und ihres ersten Mannes seit Juni
1997 beobachtet.
Während Gesundheitsminister Horst Seehofer seit Jahren
versucht, dem für die Gesundheitsversorgung und die gesamtgesellschaftliche
Psychohygiene wichtiger werdenden Bereich der Psychotherapie eine
gesetzliche Grundlage zu geben, stimmte der Vorsitzende der KV NW auf jener
denkwürdigen außerordentlichen Versammlung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) am 20. September 1997 gegen das von derselben
KBV Monate zuvor beschlossene und vom Gesundheitsminister aufgegriffene
Integrationsmodell zur Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten in
die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Auch die Honorierung der Psychotherapie mit festen Punktwerten wurde unter
Führung von Herrn Dr. Baumgärtner ab dem 1. Juli 1997 aufgehoben und durch
einen rechtswidrigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer
Budgetierung ersetzt, die nach Einschätzung des Vorsitzenden des Verbandes
der Vertragspsychotherapeuten Nord-Württemberg (VVPNW), Dr. med. Ernst
Zeller, "eine Sicherstellung nicht mehr gewährleistet".
Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten fanden sich mit einer "rigiden Fallzahlbegrenzung konfrontiert, die bei
psychotherapeutischen Praxen mit 20 bis 30 Fällen nicht zu handhaben ist",
wie es in einem Rundbrief des VVPNW-Vorstandes heißt, "d.h.
neue Kriseninterventionen, neue Therapien oder auch eine intensive
Langzeittherapie durch mehrere Kriseninterventionen oder Abklärungsgespräche
zu ersetzen, ist nicht mehr möglich".
Diese Feststellungen mögen für Außenstehende abstrakt bleiben. Wie also
sieht die konkrete Wirklichkeit aus, die Herr Dr. Baumgärtner und seine KV
NW geschaffen haben, nachdem am 19. Januar 1998 die Honorarabrechnungen der
KV NW vom 3. Quartal 1997, dem ersten nach diesem neuen HVM, versandt
wurden? Betrachten wir einen typischen Fall, eine Fachärztin aus
Stuttgart im dritten Jahr der Niederlassung und seit 1997 im Besitz der
Zusatzbezeichnung Psychotherapie, die ihre Patienten mit Auftrag der KV NW
in etwa zu gleichen Teilen nervenärztlich und psychotherapeutisch versorgt.
Diese Fachärztin hat von Juli bis September 1997 insgesamt 358
Kassenpatienten behandelt, darunter 78 Rentner. Neben ihren um rund 30
Prozent unter dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe liegenden, also weniger
abgerechneten nervenärztlichen Leistungen, erbrachte die ärztliche
Psychotherapeutin hochqualifizierte Leistungen im Bereich Psychotherapie,
die ein Abrechnungsvolumen von 349.500,00 Punkten erreichten. Bekanntlich
erwerben Ärzte durch die Behandlung gesetzlich Versicherter zunächst kein
Geld, sondern Punkte ungewissen Wertes.
Skandalöses Honorar von 14,22 DM für Psychotherapiestunde
Willkür und Honorarpolitik der KV NW gestanden der
Fachärztin in unserem Fall für die Psychotherapie, die sie als
Vertragsärztin vertragsgemäß entsprechend dem Versorgungsanfall zu erbringen
hat, ein Budget von 41.742 Punkten zu. Dieses Willkür-Budget liegt um 88
Prozent (in Worten: achtundachtzig) unter den realen
Behandlungserfordernissen der realen Patienten dieser Fachärztin im 3.
Quartal 1997. Unter Zugrundelegung des in diesem Quartal zur Abrechnung
gelangten Punktwertes von 0,083976 DM bei den Primärkassen (AOK, IKK) und
0,080289 DM bei den Ersatzkassen ergibt sich ein rechnerischer
Punkt-Mittelwert von 0,0821 DM. Multipliziert man diesen Punktwert von 8,21
Pfennigen mit dem Willkür-Budget der KV NW von 41.742 Punkten, so ergibt
sich ein Psychotherapie-Gesamtbudget für drei Monate Praxisbetrieb in Höhe
von 3.427,02 DM. Auf den Monat umgelegt beträgt das Psychotherapie-Honorar
somit 1.142,34 DM.
Skandalös ist des Stundenhonorar, das hieraus für die Fachärztin
resultiert. Das Abrechnungsvolumen von 349.500,00 Punkten ergab sich aus
etwa 241 Stunden psychotherapeutischer Arbeit (349.500,00 Punkte dividiert
durch die Zahl der psychotherapeutischen Leistungseinheiten von rund 1.450
Punkten je Stunde). Folglich errechnet sich aus dem von der KV NW der
Fachärztin für Psychotherapie gezahlten Honorar von insgesamt 3.427,02 DM
für 241 Stunden ein Stundenhonorar von 14,22 DM.
Es bedarf keines weiteren Wortes, um zu erkennen, dass für eine ärztliche
Psychotherapeutin mit einem Versorgungsauftrag im Bereich der gesetzlichen
Krankenkassen ein Willkür-Budget von 41.742,80 Punkten bei der Bewertung
einer Einzelstunde Psychotherapie durch den EBM (der Gebührenordnung der
Krankenkassen) von 1.450,00 Punkten im Verlaufe eines Quartals mit rund 12
Wochen und einer angenommenen Psychotherapiefrequenz von einer Stunde pro
Woche insgesamt nur zwei (!) Patienten kontinuierlich behandelt sowie im
ganzen Quartal noch vier Einzelgespräche geführt werden könnten. Das ist
absurd, realitätsfern und ein offenbar seitens der KV NW unter Herrn Dr.
Baumgärtner politisch gewolltes Plattmachen der Psychotherapie.
In seinem Rundschreiben vom 19.01.1998 an "die an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in Nord-Württemberg"
verband der KV NW-Vorsitzende seine "besten Wünsche ...
mit drei guten Nachrichten", insbesondere "die
Abrechnungsergebnisse selbst bestätigen unseren mit dem
Honorarverteilungsmaßstab eingeschlagenen Kurs."
Gewiss, innerhalb des ärztlichen Verteilungskampfes werden die
Psychotherapeuten gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, wenn sie
denn selbst verrückt genug sind, noch Kassenpatienten auf Krankenschein zu
behandeln. Für DM 14,22 je Stunde wie im vorstehenden realen Beispiel. Dies
ist nicht nur dieser Zahlen wegen skandalös, sondern auch deshalb, weil die
Psychotherapie eine Leistung ist, die grundsätzlich in jedem Einzelfall der
Zustimmung der Krankenkassen bedarf, so dass bei Psychotherapie in jedem
Leistungsfall die Kostenverantwortung und Genehmigungshoheit
ausschließlich bei den Krankenkassen verbleibt und solchermaßen nicht
wie bei den übrigen Leistungen des EBM vom Arzt im Hamsterrad der
Leistungsausweitung veranlasst werden kann.
Es ist ohne jeden Zweifel zutreffend, dass die Krankenkassen das
Morbiditätsrisiko und die objektiv steigenden Kosten eines qualitativ
hochwertigen Gesundheitswesens auf die Ärzteschaft abzuwälzen trachten. "Das Handling des Mangels darf jedoch im Ergebnis nicht dazu
führen, dass die Stimmung voll gegen uns umschlägt. Sensibilität ist auch
hier gefordert", schreibt der KV NW-Vorsitzende Dr. Baumgärtner.
Dieses Werben um Sensibilität bei den Opfern seines Kurses geht einher mit
der Sensibilität des Vorschlaghammers, die die KV NW für sich selbst
beansprucht.
Erfahren
Sie im Teil 2, wie die KV NW unter Werner Baumgärtner die
Psychotherapeuten verhöhnt.
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