© PSYCHOTHERAPIE 26.02.2001
Psychotherapie im Spannungsfeld der Gesellschaft zwischen
Gesundheit, Ökonomie und Tabu (Teil 3)
Pervertierung des Solidarprinzips
Sozial, unsozial, ganz egal - Diskriminierung
Pflichtversicherter "politisch gewollt"
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Fortsetzung von
Teil 2 der Analyse der
gesundheitspolitischen Förderung des "sozialverträglichen
Frühablebens" psychisch Kranker. CDU/CSU und FDP
beseitigten zum 1. Juli 1997 die ungerechtfertigte
Privilegierung der freiwillig Versicherten bei der
Kostenerstattung, die zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft
innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geführt
hatte. Alle GKV-Versicherten erlangten damit einen gesetzlich
verbrieften Anspruch auf Kostenerstattung. Die seit 1998
regierende Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen schloss
die Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkassen von der
Kostenerstattung aus - und führte die Zwei-Klassen-Gesellschaft
in der GKV wieder ein.
Die Ausgrenzung der Pflichtversicherten
erfolgte mit dem nach einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren
am 01.01.1999 in Kraft getretenen so genannten "Solidaritäts-Stärkungsgesetz". Alle nach
Auffassung der rot-grünen Koalition GKV-fremden Elemente an "Gestaltungsleistungen" wurden gestrichen.
Dies galt nach Auffassung der Koalition auch für die
Kostenerstattung. Deshalb wird die Wahl zwischen der
Kostenerstattung und dem Sachleistungsprinzip (Chipkarte) nur
noch freiwillig Versicherten in der GKV zugestanden.
Pflichtmitglieder haben diese Option nun nicht mehr - mit sehr
weitreichenden Folgen.
Auf einer öffentlichen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft
für Psychotherapeutische Medizin am 13.11.1998 wurde in Berlin
eine öffentliche Erklärung verabschiedet, in der u.a.
festgestellt wird: "Der Gesetzgeber hat aber
das Psychotherapiebudget für alle Psychotherapeuten (ärztliche
und psychologische Psychotherapeuten) auf den Stand des Jahres
1996 eingefroren. Lediglich ein minimaler Zuschlag ist
vorgesehen... Aufgrund des Psychotherapeutengesetzes werden
jedoch zu der bisher bestehenden Gesamtzahl von zugelassenen
ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten nochmals bis zu
60 % neue psychologische Psychotherapeuten an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, d.h. mit einem
Minimalbetrag soll eine maximale Anzahl von Psychotherapien
durchgeführt werden.
Im Rahmen des festgeschriebenen Budgets (von
dem ein Teil von den Krankenkassen bisher vorenthalten wird)
wird voraussichtlich der im Einheitlichen Bewertungsmaßstab
(EBM) veranschlagte Punktwert von bisher 5,9 Pfennigen auf
möglicherweise 2-3 Pfennige fallen. In DM ausgedrückt bedeutet
dies einen Rückgang des Umsatzes für eine Behandlungsstunde auf
DM 29,- bis DM 43,-. Nach Abzug der Betriebskosten wird dies
dazu führen, daß kein Ertrag für eine psychotherapeutische
Behandlung mehr zu erzielen wäre. Eine psychotherapeutische
Versorgung der Bevölkerung wäre dann nicht mehr möglich."
(Aus BNP-Mitteilungen H. 2/1998, Seite 5)
Wie soll diese verfassungsmäßig sehr bedenkliche Entwicklung
bewertet werden? Wird der mündige Pflichtversicherte, der nach
der bisherigen Gesetzeslage "selbst
entscheidet, was für ihn zweckmäßig ist", damit
vom Gesetzgeber nicht wieder entmündigt? Die rot-grüne Koalition
wird es dem großen Teil ihrer pflichtversicherten Klientel kaum
als einen Vorteil verkaufen können, wenn diese bei
Psychotherapeuten, die nach der oben zitierten Erklärung für
dieselbe Leistung nur noch ein Drittel, ein Viertel oder gar ein
Hunderstel des Honorars von 1994 erhalten, u.U. auf die
Warteliste bis zur nächsten Bundestagswahl gesetzt werden oder
die Patienten in eigener mündiger Entscheidung eine
Privatbehandlung wählen, aber die Kosten selbst tragen müssen,
weil die rot-grüne Koalition bei ihnen - im Gegensatz zu den
freiwillig Versicherten - den Erstattungsanspruch gekippt hat.
Es ist unrealistisch zu glauben, ein Honorargefälle im Bereich
Psychotherapie, welches noch nie in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland so dramatisch war wie heute, würde
ohne Auswirkungen auf die Versorgung bleiben.
Erst allmählich beginnt diese Entwicklung in das Bewusstsein der
Patienten zu dringen. Der Münchner Jurist Dr. jur. Walter Späth
schrieb am 30.01.1999 in der Süddeutschen Zeitung: "Bald werden wir Patienten die Hauptleidtragenden
sein. Viele merken es nur noch nicht, weil wegen des vollen
Einsatzes der Gesundheitsberufe das meiste noch klappt. Am Ende
landen wir in der Drei-Klassen-Medizin: oben die
Privatpatienten, dann Kassenpatienten mit Zusatzversicherung
oder Kostenerstattung und unten die nur gesetzlich Versicherten."
(Süddeutsche Zeitung vom 30.01.1999, Seite 50)
Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg weist
inzwischen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in
einem Informationsblatt vom Januar 1999 darauf hin, "Verständnis zu haben, wenn wir die Qualität der
Behandlung nicht im gleichen Maße sicherstellen können, wie
zuvor". Das kann vor dem Hintergrund eines gigantischen
Honorargefälles von 299,25 DM bis 196,65 DM bei Privatpatienten
und freiwillig versicherten Kassenpatienten mit Kostenerstattung
(nach GOÄ) gegenüber möglicherweise nur 1,74 DM oder wenige
Pfennige mehr bei pflichtversicherten Kassenpatienten mit
Chipkarte (Sachleistung nach EBM) für dieselbe Sitzung
Psychotherapie über 50 Minuten niemand überraschen.
So kritisierte auch der Vorstandsvorsitzende des Verbandes
der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) Herbert Rebscher im
März 1999 in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin
Andrea Fischer den Wegfall der Kostenerstattung für die
Pflichtversicherten der GKV als eine "nicht
voraussehbare Härte", die für die Betroffenen zu "erheblichen finanziellen Einbußen" führe.
Krankenkassen, die ihre Versicherten über die veränderte
Rechtslage informierten, würden deshalb mit "Empörung
und Verbitterung" konfrontiert, berichtete die
Ärzte-Zeitung am 10.03.1999 (Seite 5).
Das nachfolgende Beispiel des Schreibens der Techniker
Krankenkasse an eine Pflichtversicherte illustriert deren
Hilflosigkeit, die Pervertierung des Solidarprinzips zu
erklären: "Leider können wir Ihnen für die
privat abgerechneten Leistungen keine Kosten erstatten, da Sie
zu unseren versicherungspflichtigen Mitgliedern gehören. Für
diesen Personenkreis ist die Kostenerstattung nicht mehr
möglich. [...] ich kann es verstehen,
wenn Sie sich durch den Wegfall der Kostenerstattung in Ihrer
Wahlfreiheit eingeschränkt fühlen. Sie können aber darauf
vertrauen, dass Sie über die TK-Card alle Leistungen im gleichen
Umfang und in derselben Qualität wie bisher erhalten."
Diesen letzten Satz können Pflichtversicherte angesichts der
Realität bei Ärzten und Psychotherapeuten nur als Hohn
empfinden.

Die Antwort aus dem rot-grünen Bundesgesundheitsministerium auf
die Kritik des VdAK-Vorstandsvorsitzenden Herbert Rebscher am
Wegfall der Kostenerstattung konnte die Ärzte-Zeitung bereits am
Folgetag melden: "Dieser Effekt sei politisch
gewollt, hieß es dazu aus dem Ministerium. Die Rückkehr zum
reinen Sachleistungsprinzip sei erklärtes Ziel der
Bundesregierung. Innerhalb der solidarischen Krankenversicherung
sollten keine zwei Klassen von Versicherten entstehen"
(11.03.1999, Seite 5).
Ein sehr eigentümliches Verständnis von klassenloser
Solidarität: die freiwillig Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV), die bei der fortgesetzten
Leistungsausdünnung der GKV ansonsten geradewegs zur privaten
Krankenversicherung abwandern würden, dürfen die 1993
eingeführte Kostenerstattung weiterhin wählen, diejenigen, die
weniger verdienen und deshalb bei der GKV pflichtversichert
sind, verlieren ihren Erstattungsanspruch und dürfen eine
mögliche privatärztliche Inanspruchnahme aus ihrem schmalen
Geldbeutel vollständig allein bestreiten.
Logisches Denkvermögen ist in der deutschen Gesundheitspolitik
offenbar eine absolute Rarität geworden: In der gesetzlichen
Krankenversicherung der einen Klasse (den freiwillig
Versicherten) das Privileg der Kostenerstattung zuzugestehen und
eben dieses Privileg einer anderen Klasse (den
Pflichtversicherten) vorzuenthalten, führt bei Honoraren, die
allgemein als nicht mehr kostendeckend bezeichnet werden,
zwingend zu zwei Klassen. Deshalb war es Seehofers Bemühen,
dieses "ungerechtfertigte Privileg"
aufzuheben.
Die Einnebelung von Versicherten und Wählern
aus dem rot-grünen Gesundheitsministerium ändert nichts daran,
dass die vermeintlich "solidarische"
Krankenversicherung schon lange tot ist. Psychisch Kranke und
deren Angehörige werden sich zunehmend die Frage zu stellen
haben, ob sie für ihr langfristiges Wohlbefinden und ihre
mentale Fitness einen Urlaub oder eine Psychotherapie bzw. einen
Coach kaufen wollen. Gesellschaft und Politik stehlen sich
ebenso wie Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen aus
ihrer Verantwortung: Psychisch Kranke haben keine Lobby.
Nachtrag am 27.06.2001:
Absoluter Tiefpunkt erreicht:
Psychotherapie kostenlos
Ein Psychotherapeutenverband meldete am
27.06.2001: "Der absolute Tiefpunkt ist in
Sachsen erreicht, wo die Psychotherapeuten
nicht-genehmigungspflichtige Leistungen im 4. Quartal 2000
kostenlos erbracht haben." Ein Kassenhonorar in Höhe von
0,00 DM für 50 Minuten Psychotherapie?
Das ist tatsächlich deutsche Realität: Nachdem die
mitgliederstarke AOK Berlin im 1. Quartal 2000 noch groteske
1,74 DM für 50 Minuten nicht-genehmigungspflichtige
Psychotherapie zahlte, haben die sächsischen Ortskrankenkassen
(AOK), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen
(IKK) im 4. Quartal für die nicht-genehmigungspflichtige
Psychotherapie gar nichts mehr bezahlt. "Hoffen
wir für unsere sächsischen Kollegen, dass sie künftig für ihre
nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen nicht auch noch
bezahlen müssen", hieß es lapidar und deprimiert in der
Verbandsmitteilung. Ob derart deprimierte Psychotherapeuten, die
nicht einmal sich selbst zu helfen vermögen, überhaupt ihren
Patienten helfen können, braucht jetzt nicht mehr beantwortet
werden. Hoffnungslosigkeit ist der tiefste Punkt der Depression
vor dem Suizid. Und der ist mit 0,00 DM für die Psychotherapie
erreicht: Die Kassenpsychotherapie ist von der
Gesundheitspolitik und den Kassenarztvertretern in den Tod
getrieben worden.
Lesen Sie im Teil
1 mehr über Psychotherapie im Spannungsfeld zwischen
Gesundheit, Ökonomie und Tabu.
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