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© PSYCHOTHERAPIE 26.02.2001
Psychotherapie im Spannungsfeld der Gesellschaft zwischen Gesundheit,
Ökonomie und Tabu (Teil 3)
Pervertierung des Solidarprinzips
Sozial, unsozial, ganz egal - Diskriminierung Pflichtversicherter "politisch
gewollt"
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Fortsetzung von
Teil 2 der Analyse der
gesundheitspolitischen Förderung des "sozialverträglichen
Frühablebens" psychisch Kranker. CDU/CSU und FDP beseitigten zum 1.
Juli 1997 die ungerechtfertigte Privilegierung der freiwillig Versicherten
bei der Kostenerstattung, die zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geführt hatte. Alle
GKV-Versicherten erlangten damit einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf
Kostenerstattung. Die seit 1998 regierende Koalition aus SPD und Bündnis
90/Die Grünen schloss die Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkassen
von der Kostenerstattung aus - und führte die Zwei-Klassen-Gesellschaft in
der GKV wieder ein.
Die Ausgrenzung der Pflichtversicherten erfolgte mit
dem nach einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren am 01.01.1999 in Kraft
getretenen so genannten "Solidaritäts-Stärkungsgesetz".
Alle nach Auffassung der rot-grünen Koalition GKV-fremden Elemente an "Gestaltungsleistungen" wurden gestrichen. Dies galt nach
Auffassung der Koalition auch für die Kostenerstattung. Deshalb wird die
Wahl zwischen der Kostenerstattung und dem Sachleistungsprinzip (Chipkarte)
nur noch freiwillig Versicherten in der GKV zugestanden. Pflichtmitglieder
haben diese Option nun nicht mehr - mit sehr weitreichenden Folgen.
Auf einer öffentlichen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für
Psychotherapeutische Medizin am 13.11.1998 wurde in Berlin eine
öffentliche Erklärung verabschiedet, in der u.a. festgestellt wird: "Der Gesetzgeber hat aber das Psychotherapiebudget für alle
Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische Psychotherapeuten) auf den
Stand des Jahres 1996 eingefroren. Lediglich ein minimaler Zuschlag ist
vorgesehen... Aufgrund des Psychotherapeutengesetzes werden jedoch zu der
bisher bestehenden Gesamtzahl von zugelassenen ärztlichen und
psychologischen Psychotherapeuten nochmals bis zu 60 % neue psychologische
Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, d.h. mit
einem Minimalbetrag soll eine maximale Anzahl von Psychotherapien
durchgeführt werden.
Im Rahmen des festgeschriebenen Budgets (von dem ein Teil
von den Krankenkassen bisher vorenthalten wird) wird voraussichtlich der im
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) veranschlagte Punktwert von bisher 5,9
Pfennigen auf möglicherweise 2-3 Pfennige fallen. In DM ausgedrückt bedeutet
dies einen Rückgang des Umsatzes für eine Behandlungsstunde auf DM 29,- bis
DM 43,-. Nach Abzug der Betriebskosten wird dies dazu führen, daß kein
Ertrag für eine psychotherapeutische Behandlung mehr zu erzielen wäre. Eine
psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung wäre dann nicht mehr möglich."
(Aus BNP-Mitteilungen H. 2/1998, Seite 5)
Wie soll diese verfassungsmäßig sehr bedenkliche Entwicklung bewertet
werden? Wird der mündige Pflichtversicherte, der nach der bisherigen
Gesetzeslage "selbst entscheidet, was für ihn
zweckmäßig ist", damit vom Gesetzgeber nicht wieder entmündigt?
Die rot-grüne Koalition wird es dem großen Teil ihrer pflichtversicherten
Klientel kaum als einen Vorteil verkaufen können, wenn diese bei
Psychotherapeuten, die nach der oben zitierten Erklärung für dieselbe
Leistung nur noch ein Drittel, ein Viertel oder gar ein Hunderstel des
Honorars von 1994 erhalten, u.U. auf die Warteliste bis zur nächsten
Bundestagswahl gesetzt werden oder die Patienten in eigener mündiger
Entscheidung eine Privatbehandlung wählen, aber die Kosten selbst tragen
müssen, weil die rot-grüne Koalition bei ihnen - im Gegensatz zu den
freiwillig Versicherten - den Erstattungsanspruch gekippt hat. Es ist
unrealistisch zu glauben, ein Honorargefälle im Bereich Psychotherapie,
welches noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so
dramatisch war wie heute, würde ohne Auswirkungen auf die Versorgung
bleiben.
Erst allmählich beginnt diese Entwicklung in das Bewusstsein der Patienten
zu dringen. Der Münchner Jurist Dr. jur. Walter Späth schrieb am 30.01.1999
in der Süddeutschen Zeitung: "Bald werden wir
Patienten die Hauptleidtragenden sein. Viele merken es nur noch nicht, weil
wegen des vollen Einsatzes der Gesundheitsberufe das meiste noch klappt. Am
Ende landen wir in der Drei-Klassen-Medizin: oben die Privatpatienten, dann
Kassenpatienten mit Zusatzversicherung oder Kostenerstattung und unten die
nur gesetzlich Versicherten." (Süddeutsche Zeitung vom 30.01.1999,
Seite 50)
Die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg weist inzwischen die
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in einem Informationsblatt vom
Januar 1999 darauf hin, "Verständnis zu haben, wenn wir
die Qualität der Behandlung nicht im gleichen Maße sicherstellen können, wie
zuvor". Das kann vor dem Hintergrund eines gigantischen
Honorargefälles von 299,25 DM bis 196,65 DM bei Privatpatienten und
freiwillig versicherten Kassenpatienten mit Kostenerstattung (nach GOÄ)
gegenüber möglicherweise nur 1,74 DM oder wenige Pfennige mehr bei
pflichtversicherten Kassenpatienten mit Chipkarte (Sachleistung nach EBM)
für dieselbe Sitzung Psychotherapie über 50 Minuten niemand überraschen.
So kritisierte auch der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der
Angestelltenkrankenkassen (VdAK) Herbert Rebscher im März 1999 in einem
Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer den Wegfall der
Kostenerstattung für die Pflichtversicherten der GKV als eine "nicht voraussehbare Härte", die für die Betroffenen zu "erheblichen finanziellen Einbußen" führe. Krankenkassen,
die ihre Versicherten über die veränderte Rechtslage informierten, würden
deshalb mit "Empörung und Verbitterung"
konfrontiert, berichtete die Ärzte-Zeitung am 10.03.1999 (Seite 5).
Das nachfolgende Beispiel des Schreibens der Techniker Krankenkasse an eine
Pflichtversicherte illustriert deren Hilflosigkeit, die Pervertierung des
Solidarprinzips zu erklären: "Leider können wir Ihnen für
die privat abgerechneten Leistungen keine Kosten erstatten, da Sie zu
unseren versicherungspflichtigen Mitgliedern gehören. Für diesen
Personenkreis ist die Kostenerstattung nicht mehr möglich. [...] ich kann es verstehen, wenn Sie sich durch den Wegfall der
Kostenerstattung in Ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt fühlen. Sie können aber
darauf vertrauen, dass Sie über die TK-Card alle Leistungen im gleichen
Umfang und in derselben Qualität wie bisher erhalten." Diesen letzten
Satz können Pflichtversicherte angesichts der Realität bei Ärzten und
Psychotherapeuten nur als Hohn empfinden.

Die Antwort aus dem rot-grünen Bundesgesundheitsministerium auf die Kritik
des VdAK-Vorstandsvorsitzenden Herbert Rebscher am Wegfall der
Kostenerstattung konnte die Ärzte-Zeitung bereits am Folgetag melden: "Dieser Effekt sei politisch gewollt, hieß es dazu aus dem
Ministerium. Die Rückkehr zum reinen Sachleistungsprinzip sei erklärtes Ziel
der Bundesregierung. Innerhalb der solidarischen Krankenversicherung sollten
keine zwei Klassen von Versicherten entstehen" (11.03.1999, Seite 5).
Ein sehr eigentümliches Verständnis von klassenloser Solidarität: die
freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die bei
der fortgesetzten Leistungsausdünnung der GKV ansonsten geradewegs zur
privaten Krankenversicherung abwandern würden, dürfen die 1993 eingeführte
Kostenerstattung weiterhin wählen, diejenigen, die weniger verdienen und
deshalb bei der GKV pflichtversichert sind, verlieren ihren
Erstattungsanspruch und dürfen eine mögliche privatärztliche Inanspruchnahme
aus ihrem schmalen Geldbeutel vollständig allein bestreiten.
Logisches Denkvermögen ist in der deutschen Gesundheitspolitik offenbar eine
absolute Rarität geworden: In der gesetzlichen Krankenversicherung der einen
Klasse (den freiwillig Versicherten) das Privileg der Kostenerstattung
zuzugestehen und eben dieses Privileg einer anderen Klasse (den
Pflichtversicherten) vorzuenthalten, führt bei Honoraren, die allgemein als
nicht mehr kostendeckend bezeichnet werden, zwingend zu zwei Klassen.
Deshalb war es Seehofers Bemühen, dieses "ungerechtfertigte
Privileg" aufzuheben.
Die Einnebelung von Versicherten und Wählern aus dem
rot-grünen Gesundheitsministerium ändert nichts daran, dass die vermeintlich
"solidarische" Krankenversicherung schon lange tot
ist. Psychisch Kranke und deren Angehörige werden sich zunehmend die Frage
zu stellen haben, ob sie für ihr langfristiges Wohlbefinden und ihre mentale
Fitness einen Urlaub oder eine Psychotherapie bzw. einen Coach kaufen
wollen. Gesellschaft und Politik stehlen sich ebenso wie Krankenkassen und
Kassenärztliche Vereinigungen aus ihrer Verantwortung: Psychisch Kranke
haben keine Lobby.
Nachtrag am 27.06.2001:
Absoluter Tiefpunkt erreicht: Psychotherapie kostenlos
Ein Psychotherapeutenverband meldete am 27.06.2001: "Der absolute Tiefpunkt ist in Sachsen erreicht, wo die
Psychotherapeuten nicht-genehmigungspflichtige Leistungen im 4. Quartal 2000
kostenlos erbracht haben." Ein Kassenhonorar in Höhe von 0,00 DM für
50 Minuten Psychotherapie?
Das ist tatsächlich deutsche Realität: Nachdem die mitgliederstarke AOK
Berlin im 1. Quartal 2000 noch groteske 1,74 DM für 50 Minuten
nicht-genehmigungspflichtige Psychotherapie zahlte, haben die sächsischen
Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK) und
Innungskrankenkassen (IKK) im 4. Quartal für die
nicht-genehmigungspflichtige Psychotherapie gar nichts mehr bezahlt. "Hoffen wir für unsere sächsischen Kollegen, dass sie künftig für
ihre nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen nicht auch noch bezahlen
müssen", hieß es lapidar und deprimiert in der Verbandsmitteilung. Ob
derart deprimierte Psychotherapeuten, die nicht einmal sich selbst zu helfen
vermögen, überhaupt ihren Patienten helfen können, braucht jetzt nicht mehr
beantwortet werden. Hoffnungslosigkeit ist der tiefste Punkt der Depression
vor dem Suizid. Und der ist mit 0,00 DM für die Psychotherapie erreicht: Die
Kassenpsychotherapie ist von der Gesundheitspolitik und den
Kassenarztvertretern in den Tod getrieben worden.
Lesen Sie im Teil 1 mehr
über Psychotherapie im Spannungsfeld zwischen Gesundheit, Ökonomie und Tabu.
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