© PSYCHOTHERAPIE 26.02.2001
Psychotherapie im Spannungsfeld der Gesellschaft zwischen
Gesundheit, Ökonomie und Tabu (Teil 1)
Psychisch Kranke haben keine Lobby
"Wer privat versichert ist, findet am schnellsten einen
Therapieplatz"
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Wer arm ist, stirbt früher. Und wer arm
ist und psychisch Hilfe benötigt, kann leicht in die Situation
kommen, das "sozialverträgliche Frühableben"
auch noch selbst herbeizuführen, wie der ehemalige Präsident der
Bundesärztekammer Prof. Karsten Vilmar die diskrete
Leistungsverweigerung gegenüber Versicherten der gesetzlichen
Krankenkassen nannte. Denn mit einer Krankenversichertenkarte -
zum Beispiel der AOK Berlin - kann es Betroffenen passieren, bei
Psychotherapeuten regelhaft abgewiesen zu werden: Nicht nur
Berliner Psychotherapeuten mögen inzwischen nicht mehr für
Kassenhonorare arbeiten, deren absurde Tiefststände selbst
wiederum nur mit Begriffen aus der Psychopathologie zu
beschreiben sind.
Mit dem grotesken und unwürdigen Honorar
von 1,74 DM für eine 50-Minuten-Sitzung in der nicht
genehmigungspflichtigen Psychotherapie im 1. Quartal 2000 trieb
die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin die Psychotherapie
für Kassenversicherte wirtschaftlich an den Rand des Todes.
Patienten - insbesondere jene, die eine Psychotherapie nicht aus
eigener Tasche bezahlen können - reagierten mit Betroffenheit
und Hilflosigkeit. Und die für die Aufsicht der KV Berlin
zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen
unter Leitung von Gabriele Schöttler (SPD) - schaute ungerührt
zu.
Dabei war mit dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen
Psychotherapeutengesetz beabsichtigt, die Voraussetzungen
für eine qualitativ gesicherte und quantitativ ausreichende
psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.
Inzwischen haben sich die gesetzlichen Regelungen für das
vorgesehene Vergütungsvolumen der Psychotherapeuten jedoch nicht
nur als völlig unzureichend erwiesen, sondern die Versorgung
teilweise zusammenbrechen lassen.
Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlungen ist
vielerorts weit unter das Maß gesunken, welches nicht nur
angemessen, sondern auch kostendeckend ist. Obwohl das
Bundessozialgericht am 25.08.1999 (AZ: B 6 KA14/98 R) für
die psychotherapeutische 50-Minuten-Behandlung "mindestens"
145,00 Mark Honorar als angemessen festsetzte, sind
qualifizierte Psychotherapeuten sogar schon mit Honoraren von
14,50 Pfennigen für die für die 50-Minuten-Behandlung abgespeist
worden. Nur den hundertsten Teil der höchstrichterlichen Vorgabe
zahlten beispielsweise die Innungskrankrenkasse (IKK)
Schleswig-Holstein und die Betriebskrankenkasse (BKK) Dräger den
Psychotherapeuten.
Angesichts dieser sich lange zuvor abzeichnenden Dramatik bei
der Finanzierung des Gesundheitssystems eröffnete der frühere
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) auch den
Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenkassen als "mündige Bürger" zum 1. Juli 1997 die
Möglichkeit der Kostenerstattung, um ihnen ggf. als
Privatpatient weiterhin den Zugang zu qualifizierten Ärzten und
Psychotherapeuten zu erhalten. Alle Kassenversicherten besaßen
damit das Recht, sich bei Vertragspsychotherapeuten und -ärzten
der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage der
privatrechtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) behandeln und
die Rechnungen von ihrer Kasse zumindest anteilig erstatten zu
lassen.
SPD und Grüne forcieren "Dreiklassen-Psychotherapie"
Dem gegenüber war es nach dem Wahlsieg von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine der ersten Amtshandlungen der
Seehofer im Amte folgende Ex-Bundesgesundheitsministerin Andrea
Fischer (Die Grünen), zum 1. Januar 1999 insbesondere wohl ihre
eigene Wählerklientel durch die Rücknahme der Wahlmöglichkeit
zwischen Krankenversichertenkarte (Chipkarte) und
Kostenerstattung wieder in die "Unmündigkeit" zurückzustoßen.
Während die in der Regel besser verdienenden freiwillig
Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ihr Recht auf
Kostenerstattung behielten, wurde den Pflichtversicherten dieses
Wahlmöglichkeit genommen. Die ohnehin weniger gut betuchten
Pflichtversicherten dürfen seither allenfalls noch wählen, ob
sie mit ihrer Chipkarte unter Umständen auf die nächste
Bundestagswahl vertröstet werden wollen oder die gesamten Kosten
aus der eigenen Tasche bezahlen.
Im Zusammenhang mit der gesundheitspolitischen Diskussion über
die rot-grünen Gesetzesänderungen hatte der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Karsten Vilmar, noch im Dezember 1998
eindringlich vor den Folgen gewarnt: "Wir
müssen uns überlegen, ob wir das sozialverträgliche Frühableben
fördern müssen." Diese Warnung ist ob ihrer bitteren
Ironie zum Zeitpunkt ihrer Formulierung von vielen nicht
verstanden worden. Eine sechsköpfige Jury, bestehend aus
Sprachwissenschaftlern und Fernsehjournalisten, wählte die
sarkastische Wortschöpfung vom "sozialverträglichen
Frühableben" sogar zum "Unwort des
Jahres 1998".
Inzwischen ist die wahre Dramatik dieser Warnung deutlicher
geworden: In der Presse mehren sich Berichte von abgewiesenen
Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf dem
Leistungsverzeichnis des Stuttgarter Medi-Verbundes
(Stand Juni 2000 mit der zynischen Eigenwerbung "starke Leistungsbilanz") wird auf dem
Deckblatt in fetten Lettern und mit unverhohlenen Worten die
Diskriminierung von Kassenpatienten propagiert: "Ersatzkassen und weitere GKV-Versicherte sind nach
Ausschöpfung der Budgets - von Notfallsituationen abgesehen -
gemäss Zeitmanagement der Praxis zu versorgen, auf Wartelisten
zu setzen, weiterzuüberweisen oder der stationären Behandlung
zuzuführen".
Das sind klare Worte, wohin die Reise geht. "Sollten
sich die jetzt bekannt gewordenen Fälle häufen, werden sie das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern",
schrieb die "Stuttgarter Zeitung" am 10.08.2000: "Inzwischen ist es sogar so weit, dass Arzt und
Angehörige selbst um die Finanzierung einer Infusion für einen
lebensbedrohlich kranken Menschen regelrecht feilschen müssen".
Andererseits wird von Psychotherapeuten, die - wie bei der AOK
Berlin - mit einem menschenverachtenden Stunden-Honorar von 1,74
DM abgespeist werden, kaum Hilfe zu erwarten sein. "Für dieses Kassenhonorar würde ich nicht einmal
Termine vergeben, um mich nach 50 Minuten wecken zu lassen",
kommentierte ein norddeutscher Psychotherapeut diese Förderung
des "Frühablebens" durch ein
Gesundheitssystem, dessen Verlogenheit das Vorstellungsvermögen
vieler betroffener Patienten übersteigt.
Es kann freilich nicht allein die Aufgabe der Ärzte und
Psychotherapeuten sein, diesen untragbaren Zustand zu
beseitigen. Es liegt zuallererst im Interesse der betroffenen
pflichtversicherten Patienten selbst (und dies ist der weitaus
größte Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland), bei
ihren Politikern und Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass die
von der rot-grünen Koalition unter der hohnsprechenden
Bezeichnung "Solidaritäts-Stärkungsgesetz" vorgenommene
Entmündigung der Pflichtversicherten wieder aufgehoben wird.
Obwohl - wie seriöse Studien immer wieder belegen - die
gesellschaftlichen Folgekosten psychischer Störungen
immens sind, wird gerade die Psychotherapie im Gesundheitssystem
am nachhaltigsten ignoriert: Psychisch Kranke haben keine Lobby.
Dabei wird freilich übersehen, dass es jeden treffen kann.
Wachsende Leistungsanforderungen, schärferer Wettbewerb und eine
zunehmende soziale Kälte in der Gesellschaft treiben immer mehr
Menschen über ihr Leistungs- und Kompensationsvermögen hinaus
und lassen sie psychisch krank werden.
Effektive Psychotherapeuten sind Umsatzkiller für Ärzte
Zudem besteht in den Kassenärztlichen
Vereinigungen, die für die Honorarverteilung bei Ärzten und
Psychotherapeuten verantwortlich sind, ein systemimmanenter
Konflikt zwischen Organmedizinern und Psychotherapeuten. 50
bis 60 Prozent der Patienten einer Allgemeinarztpraxis, so
belegen wissenschaftliche Studien, kommen wegen
psychosomatischer Beschwerden - häufig langjährig und
regelmäßig. Aus der (sehr bescheidenen) Annahme, dass
Psychotherapeuten mit einer effektiven Behandlung auch nur der
Hälfte dieser Patienten helfen könnten, ihre psychosomatischen
und psychischen Probleme dauerhaft zu überwinden, folgte
logischerweise, dass den Hausärzten mindestens ein Viertel ihres
Umsatzes verloren ginge. Die berufspolitischen Kämpfe der
Ärzteschaft gegen die Psychotherapeuten belegen ganz klar: Ärzte
und insbesondere die Kassenärzte sind Feinde einer effektiven
Psychotherapie.
Erfahrungsgemäß wird der Umsatzanteil in den Arztpraxen jedoch
stetig größer, der durch psychosomatische Fälle verursacht wird.
Gleichzeitig wächst die Zahl der Patienten mit psychosomatischen
Beschwerden und psychischen Störungen, denen in der
wissenschaftlichen Psychotherapie durch bessere Methoden
dauerhaft zu helfen ist. Entsprechend gering ist folgerichtig
die Bereitschaft der gegenüber den Psychotherapeuten zahlenmäßig
überlegenen Ärzte, die Psychotherapie durch Überweisung und
Honorierung angemessen zu berücksichtigen. Im Gegenteil: Selbst
das Urteil des Bundessozialgerichtes, das für die zeitlich
vorgegebene 50-Minuten-Sitzung ein Mindesthonorar von 145,00 DM
festgesetzt hat (berechnet für das Jahr 1993), wird von den
Ärzten mit den Füßen getreten: Denn effektive Psychotherapeuten
sind Umsatzkiller für organmedizinische Ärzte. Effektive
Psychotherapeuten sparen dem Gesundheitssystem ein Vielfaches an
Kosten. Aus entsprechenden Untersuchungen ist bekannt, dass jede
in eine in effektive ambulante Psychotherapie investierte DM an
anderen Stellen des Gesundheitssystems bis zu zehn DM einspart.
Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. stellte
in einer 1999 erschienen 200-seitigen Publikation mit dem Titel
"Chance Psychotherapie" fest (S.14): "Der Nutzen von Psychotherapie läßt sich darüber
hinaus nicht nur im Hinblick auf eine Verbesserung der
individuellen Lebensqualität nachweisen, sondern auch unter
volkswirtschaftlichen Aspekten: Bei ambulant durchgeführter
Psychotherapie beträgt die Ersparnis sogar bis zu 9 DM pro
investierter Mark. Denn nach Abschluß einer Psychotherapie gehen
nicht nur die Arzt- und Medikamentenkosten deutlich zurück,
sondern auch die Ausgaben für stationäre Behandlungen und
Krankschreibungen reduzieren sich beträchtlich."
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
(bvvp) veröffentlichte am 24.02.2001 eine Pressemitteilung, in
der festgestellt wird, "dass es nach wie vor
in Deutschland – auch in sog.
überversorgten (gesperrten) Gebieten – unzweifelhaft noch
psychotherapeutische Unterversorgung besteht. Insgesamt finden
ca. 65% der behandlungsbedürftigen und -motivierten Patienten
keinen Therapieplatz."
"Darüber hinaus", so betont der
Psychotherapeutenverband, "gibt es eindeutig
eine Dreiklassen-Psychotherapie: Wer privatversichert ist,
findet am schnellsten einen Therapieplatz, wer
primärkassenversichert ist, findet entweder gar keinen
Therapieplatz oder muss am längsten darauf warten und bekommt
auch dann nur das beschränkteste und kürzeste
Behandlungsangebot. Hier zeige sich klar, "dass die jahrelange Honorarmisere der
Psychotherapeuten - insbesondere im schlecht honorierten
Primärkassenbereich - zu enormen Versorgungsdefiziten mit den
entsprechenden Fehlallokationen und Folgekosten führt."
Lesen Sie im Teil
2, wie die Gesundheitspolitik psychisch Kranke ausgrenzt und
Kassenversicherte entmündigt.
|