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© PSYCHOTHERAPIE 26.02.2001
Psychotherapie im Spannungsfeld der Gesellschaft zwischen Gesundheit,
Ökonomie und Tabu (Teil 1)
Psychisch Kranke haben keine Lobby
"Wer privat versichert ist, findet am schnellsten einen Therapieplatz"
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Wer arm ist, stirbt früher. Und wer arm ist und
psychisch Hilfe benötigt, kann leicht in die Situation kommen, das "sozialverträgliche Frühableben" auch noch selbst
herbeizuführen, wie der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Prof.
Karsten Vilmar die diskrete Leistungsverweigerung gegenüber Versicherten der
gesetzlichen Krankenkassen nannte. Denn mit einer Krankenversichertenkarte -
zum Beispiel der AOK Berlin - kann es Betroffenen passieren, bei
Psychotherapeuten regelhaft abgewiesen zu werden: Nicht nur Berliner
Psychotherapeuten mögen inzwischen nicht mehr für Kassenhonorare arbeiten,
deren absurde Tiefststände selbst wiederum nur mit Begriffen aus der
Psychopathologie zu beschreiben sind.
Mit dem grotesken und unwürdigen Honorar von 1,74 DM
für eine 50-Minuten-Sitzung in der nicht genehmigungspflichtigen
Psychotherapie im 1. Quartal 2000 trieb die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Berlin die Psychotherapie für Kassenversicherte wirtschaftlich an den Rand
des Todes. Patienten - insbesondere jene, die eine Psychotherapie nicht aus
eigener Tasche bezahlen können - reagierten mit Betroffenheit und
Hilflosigkeit. Und die für die Aufsicht der KV Berlin zuständige
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen unter Leitung von Gabriele
Schöttler (SPD) - schaute ungerührt zu.
Dabei war mit dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen
Psychotherapeutengesetz beabsichtigt, die Voraussetzungen für eine
qualitativ gesicherte und quantitativ ausreichende psychotherapeutische
Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Inzwischen haben sich die
gesetzlichen Regelungen für das vorgesehene Vergütungsvolumen der
Psychotherapeuten jedoch nicht nur als völlig unzureichend erwiesen, sondern
die Versorgung teilweise zusammenbrechen lassen.
Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlungen ist vielerorts weit unter
das Maß gesunken, welches nicht nur angemessen, sondern auch kostendeckend
ist. Obwohl das Bundessozialgericht am 25.08.1999 (AZ: B 6 KA14/98 R)
für die psychotherapeutische 50-Minuten-Behandlung "mindestens" 145,00
Mark Honorar als angemessen festsetzte, sind qualifizierte
Psychotherapeuten sogar schon mit Honoraren von 14,50 Pfennigen für die für
die 50-Minuten-Behandlung abgespeist worden. Nur den hundertsten Teil der
höchstrichterlichen Vorgabe zahlten beispielsweise die Innungskrankrenkasse
(IKK) Schleswig-Holstein und die Betriebskrankenkasse (BKK) Dräger den
Psychotherapeuten.
Angesichts dieser sich lange zuvor abzeichnenden Dramatik bei der
Finanzierung des Gesundheitssystems eröffnete der frühere
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) auch den Pflichtversicherten
der gesetzlichen Krankenkassen als "mündige Bürger"
zum 1. Juli 1997 die Möglichkeit der Kostenerstattung, um ihnen ggf.
als Privatpatient weiterhin den Zugang zu qualifizierten Ärzten und
Psychotherapeuten zu erhalten. Alle Kassenversicherten besaßen damit das
Recht, sich bei Vertragspsychotherapeuten und -ärzten der gesetzlichen
Krankenkassen auf der Grundlage der privatrechtlichen Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) behandeln und die Rechnungen von ihrer Kasse zumindest anteilig
erstatten zu lassen.
SPD und Grüne forcieren "Dreiklassen-Psychotherapie"
Dem gegenüber war es nach dem Wahlsieg von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen eine der ersten Amtshandlungen der Seehofer im Amte
folgende Ex-Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Die Grünen), zum 1.
Januar 1999 insbesondere wohl ihre eigene Wählerklientel durch die Rücknahme
der Wahlmöglichkeit zwischen Krankenversichertenkarte (Chipkarte) und
Kostenerstattung wieder in die "Unmündigkeit" zurückzustoßen. Während die in
der Regel besser verdienenden freiwillig Versicherten der gesetzlichen
Krankenkassen ihr Recht auf Kostenerstattung behielten, wurde den
Pflichtversicherten dieses Wahlmöglichkeit genommen. Die ohnehin weniger gut
betuchten Pflichtversicherten dürfen seither allenfalls noch wählen, ob sie
mit ihrer Chipkarte unter Umständen auf die nächste Bundestagswahl
vertröstet werden wollen oder die gesamten Kosten aus der eigenen Tasche
bezahlen.
Im Zusammenhang mit der gesundheitspolitischen Diskussion über die
rot-grünen Gesetzesänderungen hatte der Präsident der Bundesärztekammer,
Prof. Karsten Vilmar, noch im Dezember 1998 eindringlich vor den Folgen
gewarnt: "Wir müssen uns überlegen, ob wir das
sozialverträgliche Frühableben fördern müssen." Diese Warnung ist ob
ihrer bitteren Ironie zum Zeitpunkt ihrer Formulierung von vielen nicht
verstanden worden. Eine sechsköpfige Jury, bestehend aus
Sprachwissenschaftlern und Fernsehjournalisten, wählte die sarkastische
Wortschöpfung vom "sozialverträglichen Frühableben"
sogar zum "Unwort des Jahres 1998".
Inzwischen ist die wahre Dramatik dieser Warnung deutlicher geworden: In der
Presse mehren sich Berichte von abgewiesenen Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Auf dem Leistungsverzeichnis des Stuttgarter
Medi-Verbundes (Stand Juni 2000 mit der zynischen Eigenwerbung "starke Leistungsbilanz") wird auf dem Deckblatt in fetten
Lettern und mit unverhohlenen Worten die Diskriminierung von Kassenpatienten
propagiert: "Ersatzkassen und weitere GKV-Versicherte sind
nach Ausschöpfung der Budgets - von Notfallsituationen abgesehen - gemäss
Zeitmanagement der Praxis zu versorgen, auf Wartelisten zu setzen,
weiterzuüberweisen oder der stationären Behandlung zuzuführen".
Das sind klare Worte, wohin die Reise geht. "Sollten sich
die jetzt bekannt gewordenen Fälle häufen, werden sie das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern", schrieb
die "Stuttgarter Zeitung" am 10.08.2000: "Inzwischen ist
es sogar so weit, dass Arzt und Angehörige selbst um die Finanzierung einer
Infusion für einen lebensbedrohlich kranken Menschen regelrecht feilschen
müssen".
Andererseits wird von Psychotherapeuten, die - wie bei der AOK Berlin - mit
einem menschenverachtenden Stunden-Honorar von 1,74 DM abgespeist werden,
kaum Hilfe zu erwarten sein. "Für dieses Kassenhonorar
würde ich nicht einmal Termine vergeben, um mich nach 50 Minuten wecken zu
lassen", kommentierte ein norddeutscher Psychotherapeut diese
Förderung des "Frühablebens" durch ein
Gesundheitssystem, dessen Verlogenheit das Vorstellungsvermögen vieler
betroffener Patienten übersteigt.
Es kann freilich nicht allein die Aufgabe der Ärzte und Psychotherapeuten
sein, diesen untragbaren Zustand zu beseitigen. Es liegt zuallererst im
Interesse der betroffenen pflichtversicherten Patienten selbst (und dies ist
der weitaus größte Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland), bei
ihren Politikern und Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass die von der
rot-grünen Koalition unter der hohnsprechenden Bezeichnung
"Solidaritäts-Stärkungsgesetz" vorgenommene Entmündigung der
Pflichtversicherten wieder aufgehoben wird.
Obwohl - wie seriöse Studien immer wieder belegen - die gesellschaftlichen
Folgekosten psychischer Störungen immens sind, wird gerade die
Psychotherapie im Gesundheitssystem am nachhaltigsten ignoriert: Psychisch
Kranke haben keine Lobby. Dabei wird freilich übersehen, dass es jeden
treffen kann. Wachsende Leistungsanforderungen, schärferer Wettbewerb und
eine zunehmende soziale Kälte in der Gesellschaft treiben immer mehr
Menschen über ihr Leistungs- und Kompensationsvermögen hinaus und lassen sie
psychisch krank werden.
Effektive Psychotherapeuten sind Umsatzkiller für Ärzte
Zudem besteht in den Kassenärztlichen Vereinigungen,
die für die Honorarverteilung bei Ärzten und Psychotherapeuten
verantwortlich sind, ein systemimmanenter Konflikt zwischen
Organmedizinern und Psychotherapeuten. 50 bis 60 Prozent der Patienten einer
Allgemeinarztpraxis, so belegen wissenschaftliche Studien, kommen wegen
psychosomatischer Beschwerden - häufig langjährig und regelmäßig. Aus der
(sehr bescheidenen) Annahme, dass Psychotherapeuten mit einer effektiven
Behandlung auch nur der Hälfte dieser Patienten helfen könnten, ihre
psychosomatischen und psychischen Probleme dauerhaft zu überwinden, folgte
logischerweise, dass den Hausärzten mindestens ein Viertel ihres Umsatzes
verloren ginge. Die berufspolitischen Kämpfe der Ärzteschaft gegen die
Psychotherapeuten belegen ganz klar: Ärzte und insbesondere die Kassenärzte
sind Feinde einer effektiven Psychotherapie.
Erfahrungsgemäß wird der Umsatzanteil in den Arztpraxen jedoch stetig
größer, der durch psychosomatische Fälle verursacht wird. Gleichzeitig
wächst die Zahl der Patienten mit psychosomatischen Beschwerden und
psychischen Störungen, denen in der wissenschaftlichen Psychotherapie durch
bessere Methoden dauerhaft zu helfen ist. Entsprechend gering ist
folgerichtig die Bereitschaft der gegenüber den Psychotherapeuten
zahlenmäßig überlegenen Ärzte, die Psychotherapie durch Überweisung und
Honorierung angemessen zu berücksichtigen. Im Gegenteil: Selbst das Urteil
des Bundessozialgerichtes, das für die zeitlich vorgegebene
50-Minuten-Sitzung ein Mindesthonorar von 145,00 DM festgesetzt hat
(berechnet für das Jahr 1993), wird von den Ärzten mit den Füßen getreten:
Denn effektive Psychotherapeuten sind Umsatzkiller für organmedizinische
Ärzte. Effektive Psychotherapeuten sparen dem Gesundheitssystem ein
Vielfaches an Kosten. Aus entsprechenden Untersuchungen ist bekannt, dass
jede in eine in effektive ambulante Psychotherapie investierte DM an anderen
Stellen des Gesundheitssystems bis zu zehn DM einspart.
Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V. stellte in einer
1999 erschienen 200-seitigen Publikation mit dem Titel "Chance
Psychotherapie" fest (S.14): "Der Nutzen von
Psychotherapie läßt sich darüber hinaus nicht nur im Hinblick auf eine
Verbesserung der individuellen Lebensqualität nachweisen, sondern auch unter
volkswirtschaftlichen Aspekten: Bei ambulant durchgeführter Psychotherapie
beträgt die Ersparnis sogar bis zu 9 DM pro investierter Mark. Denn nach
Abschluß einer Psychotherapie gehen nicht nur die Arzt- und
Medikamentenkosten deutlich zurück, sondern auch die Ausgaben für stationäre
Behandlungen und Krankschreibungen reduzieren sich beträchtlich."
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp)
veröffentlichte am 24.02.2001 eine Pressemitteilung, in der festgestellt
wird, "dass es nach wie vor in Deutschland – auch in sog. überversorgten (gesperrten) Gebieten –
unzweifelhaft noch psychotherapeutische Unterversorgung besteht. Insgesamt
finden ca. 65% der behandlungsbedürftigen und -motivierten Patienten keinen
Therapieplatz."
"Darüber hinaus", so betont der
Psychotherapeutenverband, "gibt es eindeutig eine
Dreiklassen-Psychotherapie: Wer privatversichert ist, findet am schnellsten
einen Therapieplatz, wer primärkassenversichert ist, findet entweder gar
keinen Therapieplatz oder muss am längsten darauf warten und bekommt auch
dann nur das beschränkteste und kürzeste Behandlungsangebot. Hier
zeige sich klar, "dass die jahrelange Honorarmisere der
Psychotherapeuten - insbesondere im schlecht honorierten Primärkassenbereich
- zu enormen Versorgungsdefiziten mit den entsprechenden Fehlallokationen
und Folgekosten führt."
Lesen Sie im Teil 2, wie
die Gesundheitspolitik psychisch Kranke ausgrenzt und Kassenversicherte
entmündigt.
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