© PSYCHOTHERAPIE 11.10.2000
Medi-Verbund der Stuttgarter Kassenarzt-Chefs Werner Baumgärtner
und Norbert Metke als rechtswidriger Versuch, den Wettbewerb
auszuschalten
Psychotherapeuten lehnen Medi-Verbund ab
Klage vor Sozialgericht gegen Medi-Beteiligung der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)
VON
DIETMAR G. LUCHMANNManche vollmundigen und
fragwürdigen Senkrechtstarter brauchen gar nicht erst auf den
langen Schatten der Vergangenheit zu warten, sie stürzen schon
über den kurzen Schatten ihres ersten Gebrülls. Im Januar 1998
griff ich einen Skandal auf, den der Vorsitzende der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) Dr. med.
Werner Baumgärtner ausgelöst und mit seinen Folgen bis heute
offenbar nicht verwunden hat.
Der unter Vorsitz von Baumgärtner zum
01.07.1997 eingeführte rechtswidrige
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer unrechtmäßigen
Fallzahlzuwachsbegrenzung strich einer ärztlichen
Psychotherapeutin, die ohnehin deutlich unterhalb ihres
Fachgruppendurchschnitts lag, über 88 Prozent ihres
Psychotherapie-Honorars. Zu der Beschwerde über den
resultierenden Stundenlohn von 14,22 Mark schrieb KV-Chef
Baumgärtner der Fachärztin kaltschnäuzig, "Daß
es auch hier Gewinner und Verlierer gibt, muß ich Ihnen nicht
erklären". Diese Antwort entsprach dem brutal-kollegialen
Programm der Ärztevertreter: Ein vermeintlicher Löwe sollte
angesichts des Punktwert- und Honorarverfalls die Besitzstände
retten. Wer neu dazu kam, sollte gefälligst sehen wo er bleibt -
so wie jene Psychotherapeutin, die ihre Kassenzulassung für
Psychotherapie im Jahr 1997 erhielt.
Erst das Sozialgericht Stuttgart unterband am 24.11.1998
in einem Urteil diesen Versuch des Vorstandes der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick
einer rechtswidrigen Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen
KV-Mitgliedern Honorar vorzuenthalten (S10 KA 2591/98).
Ein erster Bericht über dieses Geschehen
wurde am 27. Januar 1998 unter dem Titel "Die Plattmacher"
publiziert und erhielt ein beachtliches Echo in der Presse und
im Internet. Die Landeskonferenz der
Richtlinienpsychotherapeuten Nordrhein e.V.
veröffentlichte den "Plattmacher"-Beitrag auf ihrem Web-Server,
damit Kollegen und Besucher "auf diesem Wege
die eigenartigen Denkwege ... selbst beurteilen können",
die Kassenarzt-Funktionäre gehen, wie es dort hieß. Viele
E-Mails signalisierten: Kolleginnen und Kollegen fanden ihre
Arbeits- und Lebenssituation realistisch widergespiegelt.
Schmunzeln: Demaskierender Zynismus der Ärztefunktionäre
Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete am
14.02.1998 (S. 26) über diesen Psychotherapie-Skandal
unter der Überschrift "Für diesen Stundenlohn
arbeitet nicht einmal eine Putzfrau". Die Zeitung
zitierte den Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg Dr. rer. pol. Thomas Zalewski,
dessen Zynismus die Psychotherapeuten verhöhnte: "Die meisten Therapeuten hätten keine Honorarsorgen.
Wegen des 'Wehklagens' der anderen soll nun eine 'intensive
Analyse' der Honorarberechnung erfolgen. Mit der
Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem
eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt
zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei.'"
Das Schmunzeln ist den selbstgefälligen Ärztefunktionären und
ihren Vasallen inzwischen vergangen. Ob Zalewski und Baumgärtner
sich tatsächlich als ruhmreiche Erneuerer des kassenärztlichen
Systems oder eher als Meister heißer Luft fühlen, werden sie
nicht müde, immerfort deutlich zu machen: Noch heute klagt
Baumgärtner vergeblich, der Autor solle die Äußerung
unterlassen, Baumgärtner sei ein "Plattmacher
der Psychotherapie". Wo bleibt denn der Stolz über so
viel "Ruhm", kann man "Medi-Netz-Mogul Dr. med. Werner Baumgärtner"
(MT) da nur fragen. Glaubt Baumgärtner in seiner "Großmannssucht" (MT), er allein sei die
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg?
Die jedermann zugänglichen Informationen über Baumgärtners Reden
und Taten sprechen indes eine deutliche Sprache. So befleißigt
sich Werner Baumgärtner, Andersdenkende in gröbster Weise
abzuwerten, seit er die Beschränkungen der rechtsstaatlichen
Sozialgerichtsbarkeit beim Versuch der willkürlichen Verteilung
des Honorarkuchens zu spüren bekam. "Schwachsinn"
scheint eine seiner beliebtesten Diagnosen zu sein, mit denen er
Zeitgenossen verunglimpft, die nicht seiner Meinung sind.
Die Herren Baumgärtner und Norbert Metke, Baumgärtners
KVNW-Vize, demaskierten sich selbst als sie am 25.02.1999 in
einem Rundbrief journalistische Berichterstattung als die "ewig neidische Presse" abwerteten, "die in Teilbereichen viel mehr interessiert ist,
Unruhe und Unsicherheit zu säen, statt Informationen
weiterzugeben". Das Bundesverfassungsgericht hat die
politische Presse stets als "unentbehrlich für
die moderne Demokratie" bezeichnet. Es stellt sich sehr
eindringlich die Frage, welches Demokratieverständnis
Baumgärtner und Metke mit ihrer Wahlfunktion in einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft verbinden, wenn sie die
lebendige Meinungs- und Pressefreiheit als eine grundlegende
Säule unserer Demokratie in solcher Weise herabsetzen.
Mit der Angstkeule in die Entmündigung oder mit Verstand in
den freien Wettbewerb?
Diese Frage stellte sich mit besonderer
Brisanz, nachdem Baumgärtner und Metke unter Missbrauch der
KV NW begannen, deren Mitglieder mit der "Angstkeule" in ein
Ärztenetz namens Medi-Verbund zu treiben, dessen
Beitrittsverträge, so der Berufsverband der Allgemeinärzte
(BDA), vielmehr einer "Entrechtungserklärung"
gleichkommen. Ebenso warnte der Berufsverband Deutscher
Internisten (BDI) vor dem Medi-Verbund als einer "Entmündigung der Ärzte". Eine Frauenärztin
nannte das Netz "ein feudalistisches System
mit einem Herrscher an der Spitze". Baumgärtner wolle "Vorstandsvorsitzender aller Ärzte in Nordwürttemberg
werden, die Kassenärztliche Vereinigung wie einen großen Konzern
führen. Mit Gehaltsvorstellungen (500 000 Mark plus
Bonuszahlungen)", schrieb die "Ärztliche Praxis" am
28.04.2000 (S. 2).
"Demagogen sind Leute, die in den Wind
sprechen, den sie selbst gemacht haben", meinte einmal
der österreichische Schauspieler und Kabarettist Helmut
Qualtinger. Werner Baumgärtner als Vorsitzender der KV
Nord-Württemberg und Initiator des Medi-Netzes versteht sich auf
beides. Nachdem er mit dem Gespenst der Bedrohung ärztlicher
Selbstverwaltung ordentlich Wind gemacht hatte, führte er in
Panik geratene Ärzte "wie Lemminge"
(Dr. Sàlat) vor. Auf Kritiker, die ihren eigenen Verstand nicht
aufgeben, reagiert der KVNW-Chef in seiner "Grossmannssucht"
indes wie selbstherrliche Führer untergehender Dynastien: Wer
nicht zu köpfen ist, den versucht er, mit Schikanen und
Prozessen zu überziehen.
Bis der Krug bricht: Nun ist er "allein auf
weiter Flur", schrieb die Wochenzeitung Medical Tribune
(28.04.2000, S.25): "Medi-Netz-Mogul Dr. med.
Werner Baumgärtner weht ein eisiger Wind entgegen" und
der "Hausarztverband warnt vor dem Medi-Netz:
Vorsicht Schmierseife!". Allein der Medi-besessene
Ex-Vorsitzende des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten
Nord-Württemberg (VVPNW), der Nervenarzt und Psychoanalytiker
Ernst Zeller, pries mit dickem Eigenlob im Mitglieder-Rundbrief
am 31.03.2000 noch seine "intensivste Arbeit
in der Medi GmbH und in MediS". Erbarmungswürdig flehte
er für Medi: "Warten Sie nicht länger, treten
Sie umgehend, d.h. nicht in einem halben Jahr ... bei, denn
austreten können Sie immer, eintreten irgendwann nicht mehr".
Die Hausärzte haben inzwischen ihre Vernunft wieder gefunden.
Warum sollten da gerade die Psychotherapeuten (siehe Lese-Tipp
"Plattmacher") ihr Denkvermögen in die Klärgrube der
Geschichte werfen?
Pikant ist auch die Disziplinarordnung des
Medi-Verbundes. Wie das gesamte Vertragswerk des Praxisnetzes
ist sie davon geprägt, dass statt einer Überprüfung durch die
staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht das letzte Wort hat. "Ich habe erhebliche Zweifel", so der
Arztrechtler Dr. Joachim B. Steck,
"dass den Ärzten bewusst ist, worauf sie sich
mit ihrer Unterschrift unter ein Vertragswerk einlassen, das
ihre Mitbestimmungsrechte und ihren Rechtsschutz derart unnötig
beschneidet." Durch die Vereinbarung lediglich eines
Schiedsgerichtsverfahrens in allen Bereichen wird der
Rechtsschutz bei Medi erheblich geschwächt. Es bedarf keiner
großen Fantasie, um sich vorzustellen, welche Konsequenzen aus
der Beschränkung auf die einzige Instanz eines Schiedsgerichtes
bei einer nach dem Medi-Vertragswerk gleichzeitig als praktisch
unangreifbar zu betrachtenden Position der Geschäftsführung
resultieren könnten, warnen Juristen.
Als einer der ersten Kritiker wies ich darum im Frühjahr
1999 auf die Gefahren des Medi-Verbundes für Patienten, den
Datenschutz, die freie Arztwahl sowie Berufs- und
Therapiefreiheit hin. Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete am
07.06.1999 hierüber (siehe die Pressedokumentation in der Rubrik
"Dossiers > Medi-Verbund"). "Gesellschaftliche
Verantwortung wahrzunehmen", so betonte ich, "heißt immer auch, sich den Versuchen von
Machtmissbrauch und Demagogie entgegen zu stellen".
Politische Rücksicht? Sozialministerium will nicht handeln
Nachdem sich die Hinweise auf
Rechtsverstöße verdichteten, forderte ich am 29.05.2000 das
Sozialministerium Baden-Württemberg auf, "dienstrechtlich
tätig zu werden". Am 26.06.2000 fällte das
Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 6 B 61/00 KA ER)
einen für die künftigen Strukturen auf dem Gesundheitsmarkt
wichtigen Beschluss. Unter Hinweis auf die Zwangsmitgliedschaft
von Ärzten und Psychotherapeuten in den öffentlich-rechtlichen
KVen führte das Gericht aus: "Eine Vermengung
mit privatrechtlichen Organisationen wie etwa einer
Genossenschaft ist unzulässig." Die Mitglieder einer
solchen Körperschaft dürfen daher verlangen, dass die
Körperschaft ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht
überschreitet. Eine Entscheidung, die in vollem Umfang auf die
Verhältnisse in der KV Nord-Württemberg übertragen werden kann
und die KV NW verpflichtet, die von ihr an der Medi-Verbund GmbH
gehaltenen Geschäftsanteile aufzugeben.
Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde teilte am
27.09.2000 (anders als in Nordrhein-Westfalen, wo eine
Beteiligung der KV an einer Medizin AG untersagt wurde) mit, das
Sozialministerium beabsichtige "derzeit nicht,
weitergehende Bewertungen abzugeben" und die von Juristen
als rechtswidrig bezeichneten Aktivitäten der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im Medi-Verbund würden nur
"weiterhin aufmerksam verfolgt" werden.
Anfang Oktober 2000 habe ich deshalb die erste
Feststellungs-Klage gegen die Beteiligung der von Werner
Baumgärtner (gleichzeitig auch gesundheitspolitischer Sprecher
der CDU-Mittelstandsvereinigung) geführten KV NW an der
Medi-Verbund GmbH eingereicht. Das Ziel dieser Klage vor dem
Sozialgericht Stuttgart ist die Feststellung der
Rechtswidrigkeit der 20-prozentigen Beteiligung der KV NW am
Medi-Verbund und deren gerichtliches Verbot. Die juristische
Vertretung hat der Kassenarztrechtler Rechtsanwalt Dr. jur.
Joachim B. Steck übernommen.
"Die KÄV NW in ihrer Funktion als Körperschaft
des öffentlichen Rechts und damit stellvertretend für alle ihre
Mitglieder zugleich darf sich nicht als Beteiligte einer
Gemeinschaft von Ärzten (Medi-Verbund) und damit stellvertretend
nur für einen Teil ihrer Mitglieder im Rahmen einer
privatrechtlich organisierten Gesellschaftsform betätigen und zu
dem 'Rest' in Konkurrenz treten", heißt es in der
Feststellungsklage. "Als Institution
mittelbarer Staatsverwaltung ist die KÄV NW zu strikter
Neutralität verpflichtet. Ihr ist es verwehrt, sich einseitig im
Rahmen des innerärztlichen Meinungskampfes bei der Frage
konkurrierender Verbundsysteme zu beteiligen. Ihr ist es erst
recht verwehrt, sich einseitig und unter Ausnutzung ihrer
staatlich verliehenen Hoheitsgewalt für ein bestimmtes
politisches Konzept einzusetzen und andere Verbundsysteme zu
benachteiligen oder gar zu bekämpfen und Nicht-Verbundmitglieder
direkt oder indirekt zu diskriminieren. Auch im Rahmen ihrer
Teilnahme an der integrierten Versorgung bleibt die KÄV
grundrechtsgebunden und damit zur strikten Beachtung des
Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet."
Keine Kollegialität zwischen Ärzten und Psychotherapeuten
Psychotherapeuten brauchen keinen
Medi-Verbund für eine kollegiale Zusammenarbeit. Wie wenig
Kollegialität sie von ärztlichen Kollegen zu erwarten haben,
hat Dr. Seizinger, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, am 21.07.1999 in Beantwortung einer
entsprechenden Anfrage festgestellt: Keine. "Das
berufsrechtliche Kollegialitätsgebot ist somit expressis verbis
auf die Zusammenarbeit zwischen Ärzten beschränkt", hieß
es lapidar aus der Landesärztekammer zur Verunglimpfung eines
Psychologischen Psychotherapeuten durch den Medi-Protagonisten
und stellvertretenden Vorsitzenden der KV NW Dr. Norbert Metke
als Arzt.
Psychotherapeuten brauchen zudem keinen Medi-Verbund, um
wirtschaftlich überleben zu können. Wie schlecht sie seit ihrer
Eingliederung in die kassenärztliche Selbstverwaltung in
wirtschaftlicher Hinsicht fahren, steht inzwischen in zahllosen
Petitionen und Zeitungsartikeln: So schlecht wie noch nie zuvor.
Baumgärtner demonstrierte eindrucksvoll, wie rüde er
Psychotherapeuten vom kassenärztlichen Futtertopf zu vertreiben
pflegt.
Auch psychotherapeutische Berufsverbände warnen vor dem
Medi-Verbund. Dabei ist der Hinweis auf die fehlende
Sozialgerichtsbarkeit nur ein Argument. Jeder ärztliche und
psychologische Psychotherapeut kann sich leicht vorstellen, was
ihn im Medi-Verbund erwartet, wenn dieselben Ärztefunktionäre
schon in der öffentlich-rechtlichen Kassenärztlichen Vereinigung
das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999 mit Füßen
treten, "daß für eine psychotherapeutische
Behandlung von mindestens 50-minütiger Dauer ein Honorar von
durchschnittlich 145,- DM" mindestens angemessen ist.
Statt die Kassenärztliche Vereinigung zu einem zeitgemäßen
Dienstleister zu entwickeln, der die integrierte Versorgung in
die KVen einbezieht, betreiben Baumgärtner und Metke die
selbstzerstörerische Auslagerung von Ressourcen der KV NW
auf Kosten derer, die sich nicht in die Zwangsjacke der
Medi-Verträge begeben wollen. Die Vorstandsvorsitzenden der KV
NW verletzen somit nicht nur ihre Befugnisse, sondern
beschädigen auf diese Weise massiv die Selbstverwaltung.
Letztendlich wird die Politik durch die fortgesetzten
Rechtsverstöße der KV gezwungen, die Selbstverwaltung der
ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringer
aufzuheben. Baumgärtner, Metke und Co. als die Totengräber des
kassenärztlichen Systems?
Selbst Ärztekreise rügen die Ausgrenzung von Kritikern durch
Kassenarzt-Chef Baumgärtner als "rigides
Vorgehen" ("Stuttgarter Zeitung", 02.09.1999) und
brandmarken ihn als "machtbesessenen Anführer"
("Medical Tribune", 26.11.1999). Baumgärtner wird vorgeworfen, "er instrumentalisiere die kassenärztliche
Vereinigung für seine politischen Zwecke" - so die
"Stuttgarter Nachrichten" am 15.01.2000.
"Gute Nacht" oder "Guten Morgen"? Bettvorleger und
Nachttöpfe
Nach den bösartigen Attacken
des "wild entschlossenen" KV-Chefs
gegen Kollegen, die sich mit seinen rechtswidrigen Medi-Plänen
kritisch auseinander setzten, wurde am 18.06.1999 im
"MEDI-Report" öffentlich die Frage an ihn gerichtet: "Als Löwe gestartet, um als Bettvorleger zu enden,
Herr Dr. Baumgärtner?" Deutschlands einzige Tageszeitung
für Ärzte, die "Ärzte-Zeitung", beantwortete die Frage zu
Baumgärtners grotesken berufspolitischen Allmacht-Fantasien am
20.12.1999 auf Seite 2 mit feinsinnigem Humor: "Natürlich scharrt der Volkstribun Baumgärtner aus
Nordwürttemberg mit den Hufen. Im letzten Sommer hat er schon
einmal Anlauf ... genommen und ist noch vor dem Sprung als
Bettvorleger gelandet."
Gleichwohl bleibt den Psychotherapeuten kaum ein anderer Weg als
der des politischen Kampfes um eigene sozialrechtliche
Strukturen oder der freie Wettbewerb, wenn sie auf dem
Teppich-Basar ärztlicher Verteilungskämpfe nicht als
"Nachttöpfe" im Set mit Bettvorleger vorgeführt und in der
Beutekammer des märchenhaften "Ritter Weichhelm" abgestellt
werden wollen.
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