PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753)
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PSYCHOTHERAPIE
© PSYCHOTHERAPIE 11.10.2000

Medi-Verbund der Stuttgarter Kassenarzt-Chefs Werner Baumgärtner und Norbert Metke als rechtswidriger Versuch, den Wettbewerb auszuschalten

Psychotherapeuten lehnen Medi-Verbund ab
Klage vor Sozialgericht gegen Medi-Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)

VON DIETMAR G. LUCHMANN

Manche vollmundigen und fragwürdigen Senkrechtstarter brauchen gar nicht erst auf den langen Schatten der Vergangenheit zu warten, sie stürzen schon über den kurzen Schatten ihres ersten Gebrülls. Im Januar 1998 griff ich einen Skandal auf, den der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) Dr. med. Werner Baumgärtner ausgelöst und mit seinen Folgen bis heute offenbar nicht verwunden hat.

Der unter Vorsitz von Baumgärtner zum 01.07.1997 eingeführte rechtswidrige Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer unrechtmäßigen Fallzahlzuwachsbegrenzung strich einer ärztlichen Psychotherapeutin, die ohnehin deutlich unterhalb ihres Fachgruppendurchschnitts lag, über 88 Prozent ihres Psychotherapie-Honorars. Zu der Beschwerde über den resultierenden Stundenlohn von 14,22 Mark schrieb KV-Chef Baumgärtner der Fachärztin kaltschnäuzig, "Daß es auch hier Gewinner und Verlierer gibt, muß ich Ihnen nicht erklären". Diese Antwort entsprach dem brutal-kollegialen Programm der Ärztevertreter: Ein vermeintlicher Löwe sollte angesichts des Punktwert- und Honorarverfalls die Besitzstände retten. Wer neu dazu kam, sollte gefälligst sehen wo er bleibt - so wie jene Psychotherapeutin, die ihre Kassenzulassung für Psychotherapie im Jahr 1997 erhielt.

Erst das Sozialgericht Stuttgart unterband am 24.11.1998 in einem Urteil diesen Versuch des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick einer rechtswidrigen Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen KV-Mitgliedern Honorar vorzuenthalten (S10 KA 2591/98).

   
 PSYCHOTHERAPIE Lese-Tipp
"Die Plattmacher"
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) unter Vorsitz von Dr. med. Werner Baumgärtner verhöhnt Psychotherapeuten (3 Teile).


Ein erster Bericht über dieses Geschehen wurde am 27. Januar 1998 unter dem Titel "Die Plattmacher" publiziert und erhielt ein beachtliches Echo in der Presse und im Internet. Die Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapeuten Nordrhein e.V.  veröffentlichte den "Plattmacher"-Beitrag auf ihrem Web-Server, damit Kollegen und Besucher "auf diesem Wege die eigenartigen Denkwege ... selbst beurteilen können", die Kassenarzt-Funktionäre gehen, wie es dort hieß. Viele E-Mails signalisierten: Kolleginnen und Kollegen fanden ihre Arbeits- und Lebenssituation realistisch widergespiegelt.

Schmunzeln: Demaskierender Zynismus der Ärztefunktionäre

Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete am 14.02.1998 (S. 26) über diesen Psychotherapie-Skandal unter der Überschrift "Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau". Die Zeitung zitierte den Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg Dr. rer. pol. Thomas Zalewski, dessen Zynismus die Psychotherapeuten verhöhnte: "Die meisten Therapeuten hätten keine Honorarsorgen. Wegen des 'Wehklagens' der anderen soll nun eine 'intensive Analyse' der Honorarberechnung erfolgen. Mit der Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt zum Ruhm der KV Nord-Württemberg bei.'"

Das Schmunzeln ist den selbstgefälligen Ärztefunktionären und ihren Vasallen inzwischen vergangen. Ob Zalewski und Baumgärtner sich tatsächlich als ruhmreiche Erneuerer des kassenärztlichen Systems oder eher als Meister heißer Luft fühlen, werden sie nicht müde, immerfort deutlich zu machen: Noch heute klagt Baumgärtner vergeblich, der Autor solle die Äußerung unterlassen, Baumgärtner sei ein "Plattmacher der Psychotherapie". Wo bleibt denn der Stolz über so viel "Ruhm", kann man "Medi-Netz-Mogul Dr. med. Werner Baumgärtner" (MT) da nur fragen. Glaubt Baumgärtner in seiner "Großmannssucht" (MT), er allein sei die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg?

Die jedermann zugänglichen Informationen über Baumgärtners Reden und Taten sprechen indes eine deutliche Sprache. So befleißigt sich Werner Baumgärtner, Andersdenkende in gröbster Weise abzuwerten, seit er die Beschränkungen der rechtsstaatlichen Sozialgerichtsbarkeit beim Versuch der willkürlichen Verteilung des Honorarkuchens zu spüren bekam. "Schwachsinn" scheint eine seiner beliebtesten Diagnosen zu sein, mit denen er Zeitgenossen verunglimpft, die nicht seiner Meinung sind.

Die Herren Baumgärtner und Norbert Metke, Baumgärtners KVNW-Vize, demaskierten sich selbst als sie am 25.02.1999 in einem Rundbrief journalistische Berichterstattung als die "ewig neidische Presse" abwerteten, "die in Teilbereichen viel mehr interessiert ist, Unruhe und Unsicherheit zu säen, statt Informationen weiterzugeben". Das Bundesverfassungsgericht hat die politische Presse stets als "unentbehrlich für die moderne Demokratie" bezeichnet. Es stellt sich sehr eindringlich die Frage, welches Demokratieverständnis Baumgärtner und Metke mit ihrer Wahlfunktion in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verbinden, wenn sie die lebendige Meinungs- und Pressefreiheit als eine grundlegende Säule unserer Demokratie in solcher Weise herabsetzen.

Mit der Angstkeule in die Entmündigung oder mit Verstand in den freien Wettbewerb?

Diese Frage stellte sich mit besonderer Brisanz, nachdem Baumgärtner und Metke unter Missbrauch der KV NW begannen, deren Mitglieder mit der "Angstkeule" in ein Ärztenetz namens Medi-Verbund zu treiben, dessen Beitrittsverträge, so der Berufsverband der Allgemeinärzte (BDA), vielmehr einer "Entrechtungserklärung" gleichkommen. Ebenso warnte der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) vor dem Medi-Verbund als einer "Entmündigung der Ärzte". Eine Frauenärztin nannte das Netz "ein feudalistisches System mit einem Herrscher an der Spitze". Baumgärtner wolle "Vorstandsvorsitzender aller Ärzte in Nordwürttemberg werden, die Kassenärztliche Vereinigung wie einen großen Konzern führen. Mit Gehaltsvorstellungen (500 000 Mark plus Bonuszahlungen)", schrieb die "Ärztliche Praxis" am 28.04.2000 (S. 2).

"Demagogen sind Leute, die in den Wind sprechen, den sie selbst gemacht haben", meinte einmal der österreichische Schauspieler und Kabarettist Helmut Qualtinger. Werner Baumgärtner als Vorsitzender der KV Nord-Württemberg und Initiator des Medi-Netzes versteht sich auf beides. Nachdem er mit dem Gespenst der Bedrohung ärztlicher Selbstverwaltung ordentlich Wind gemacht hatte, führte er in Panik geratene Ärzte "wie Lemminge" (Dr. Sàlat) vor. Auf Kritiker, die ihren eigenen Verstand nicht aufgeben, reagiert der KVNW-Chef in seiner "Grossmannssucht" indes wie selbstherrliche Führer untergehender Dynastien: Wer nicht zu köpfen ist, den versucht er, mit Schikanen und Prozessen zu überziehen.

Bis der Krug bricht: Nun ist er "allein auf weiter Flur", schrieb die Wochenzeitung Medical Tribune (28.04.2000, S.25): "Medi-Netz-Mogul Dr. med. Werner Baumgärtner weht ein eisiger Wind entgegen" und der "Hausarztverband warnt vor dem Medi-Netz: Vorsicht Schmierseife!". Allein der Medi-besessene Ex-Vorsitzende des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten Nord-Württemberg (VVPNW), der Nervenarzt und Psychoanalytiker Ernst Zeller, pries mit dickem Eigenlob im Mitglieder-Rundbrief am 31.03.2000 noch seine "intensivste Arbeit in der Medi GmbH und in MediS". Erbarmungswürdig flehte er für Medi: "Warten Sie nicht länger, treten Sie umgehend, d.h. nicht in einem halben Jahr ... bei, denn austreten können Sie immer, eintreten irgendwann nicht mehr". Die Hausärzte haben inzwischen ihre Vernunft wieder gefunden. Warum sollten da gerade die Psychotherapeuten (siehe Lese-Tipp "Plattmacher") ihr Denkvermögen in die Klärgrube der Geschichte werfen?

Pikant ist auch die Disziplinarordnung des Medi-Verbundes. Wie das gesamte Vertragswerk des Praxisnetzes ist sie davon geprägt, dass statt einer Überprüfung durch die staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht das letzte Wort hat. "Ich habe erhebliche Zweifel", so der Arztrechtler Dr. Joachim B. Steck, "dass den Ärzten bewusst ist, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift unter ein Vertragswerk einlassen, das ihre Mitbestimmungsrechte und ihren Rechtsschutz derart unnötig beschneidet." Durch die Vereinbarung lediglich eines Schiedsgerichtsverfahrens in allen Bereichen wird der Rechtsschutz bei Medi erheblich geschwächt. Es bedarf keiner großen Fantasie, um sich vorzustellen, welche Konsequenzen aus der Beschränkung auf die einzige Instanz eines Schiedsgerichtes bei einer nach dem Medi-Vertragswerk gleichzeitig als praktisch unangreifbar zu betrachtenden Position der Geschäftsführung resultieren könnten, warnen Juristen.

Als einer der ersten Kritiker wies ich darum im Frühjahr 1999 auf die Gefahren des Medi-Verbundes für Patienten, den Datenschutz, die freie Arztwahl sowie Berufs- und Therapiefreiheit hin. Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete am 07.06.1999 hierüber (siehe die Pressedokumentation in der Rubrik "Dossiers > Medi-Verbund"). "Gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen", so betonte ich, "heißt immer auch, sich den Versuchen von Machtmissbrauch und Demagogie entgegen zu stellen".

Politische Rücksicht? Sozialministerium will nicht handeln

Nachdem sich die Hinweise auf Rechtsverstöße verdichteten, forderte ich am 29.05.2000 das Sozialministerium Baden-Württemberg auf, "dienstrechtlich tätig zu werden". Am 26.06.2000 fällte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 6 B 61/00 KA ER) einen für die künftigen Strukturen auf dem Gesundheitsmarkt wichtigen Beschluss. Unter Hinweis auf die Zwangsmitgliedschaft von Ärzten und Psychotherapeuten in den öffentlich-rechtlichen KVen führte das Gericht aus: "Eine Vermengung mit privatrechtlichen Organisationen wie etwa einer Genossenschaft ist unzulässig." Die Mitglieder einer solchen Körperschaft dürfen daher verlangen, dass die Körperschaft ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht überschreitet. Eine Entscheidung, die in vollem Umfang auf die Verhältnisse in der KV Nord-Württemberg übertragen werden kann und die KV NW verpflichtet, die von ihr an der Medi-Verbund GmbH gehaltenen Geschäftsanteile aufzugeben.

Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde teilte am 27.09.2000 (anders als in Nordrhein-Westfalen, wo eine Beteiligung der KV an einer Medizin AG untersagt wurde) mit, das Sozialministerium beabsichtige "derzeit nicht, weitergehende Bewertungen abzugeben" und die von Juristen als rechtswidrig bezeichneten Aktivitäten der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im Medi-Verbund würden nur "weiterhin aufmerksam verfolgt" werden. Anfang Oktober 2000 habe ich deshalb die erste Feststellungs-Klage gegen die Beteiligung der von Werner Baumgärtner (gleichzeitig auch gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Mittelstandsvereinigung) geführten KV NW an der Medi-Verbund GmbH eingereicht. Das Ziel dieser Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit der 20-prozentigen Beteiligung der KV NW am Medi-Verbund und deren gerichtliches Verbot. Die juristische Vertretung hat der Kassenarztrechtler Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim B. Steck übernommen.

"Die KÄV NW in ihrer Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit stellvertretend für alle ihre Mitglieder zugleich darf sich nicht als Beteiligte einer Gemeinschaft von Ärzten (Medi-Verbund) und damit stellvertretend nur für einen Teil ihrer Mitglieder im Rahmen einer privatrechtlich organisierten Gesellschaftsform betätigen und zu dem 'Rest' in Konkurrenz treten", heißt es in der Feststellungsklage. "Als Institution mittelbarer Staatsverwaltung ist die KÄV NW zu strikter Neutralität verpflichtet. Ihr ist es verwehrt, sich einseitig im Rahmen des innerärztlichen Meinungskampfes bei der Frage konkurrierender Verbundsysteme zu beteiligen. Ihr ist es erst recht verwehrt, sich einseitig und unter Ausnutzung ihrer staatlich verliehenen Hoheitsgewalt für ein bestimmtes politisches Konzept einzusetzen und andere Verbundsysteme zu benachteiligen oder gar zu bekämpfen und Nicht-Verbundmitglieder direkt oder indirekt zu diskriminieren. Auch im Rahmen ihrer Teilnahme an der integrierten Versorgung bleibt die KÄV grundrechtsgebunden und damit zur strikten Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet."

Keine Kollegialität zwischen Ärzten und Psychotherapeuten

Psychotherapeuten brauchen keinen Medi-Verbund für eine kollegiale Zusammenarbeit. Wie wenig Kollegialität sie von ärztlichen Kollegen zu erwarten haben, hat Dr. Seizinger, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Baden-Württemberg, am 21.07.1999 in Beantwortung einer entsprechenden Anfrage festgestellt: Keine. "Das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot ist somit expressis verbis auf die Zusammenarbeit zwischen Ärzten beschränkt", hieß es lapidar aus der Landesärztekammer zur Verunglimpfung eines Psychologischen Psychotherapeuten durch den Medi-Protagonisten und stellvertretenden Vorsitzenden der KV NW Dr. Norbert Metke als Arzt.

Psychotherapeuten brauchen zudem keinen Medi-Verbund, um wirtschaftlich überleben zu können. Wie schlecht sie seit ihrer Eingliederung in die kassenärztliche Selbstverwaltung in wirtschaftlicher Hinsicht fahren, steht inzwischen in zahllosen Petitionen und Zeitungsartikeln: So schlecht wie noch nie zuvor. Baumgärtner demonstrierte eindrucksvoll, wie rüde er Psychotherapeuten vom kassenärztlichen Futtertopf zu vertreiben pflegt.

Auch psychotherapeutische Berufsverbände warnen vor dem Medi-Verbund. Dabei ist der Hinweis auf die fehlende Sozialgerichtsbarkeit nur ein Argument. Jeder ärztliche und psychologische Psychotherapeut kann sich leicht vorstellen, was ihn im Medi-Verbund erwartet, wenn dieselben Ärztefunktionäre schon in der öffentlich-rechtlichen Kassenärztlichen Vereinigung das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999 mit Füßen treten, "daß für eine psychotherapeutische Behandlung von mindestens 50-minütiger Dauer ein Honorar von durchschnittlich 145,- DM" mindestens angemessen ist.

Statt die Kassenärztliche Vereinigung zu einem zeitgemäßen Dienstleister zu entwickeln, der die integrierte Versorgung in die KVen einbezieht, betreiben Baumgärtner und Metke die selbstzerstörerische Auslagerung von Ressourcen der KV NW auf Kosten derer, die sich nicht in die Zwangsjacke der Medi-Verträge begeben wollen. Die Vorstandsvorsitzenden der KV NW verletzen somit nicht nur ihre Befugnisse, sondern beschädigen auf diese Weise massiv die Selbstverwaltung. Letztendlich wird die Politik durch die fortgesetzten Rechtsverstöße der KV gezwungen, die Selbstverwaltung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringer aufzuheben. Baumgärtner, Metke und Co. als die Totengräber des kassenärztlichen Systems?

Selbst Ärztekreise rügen die Ausgrenzung von Kritikern durch Kassenarzt-Chef Baumgärtner als "rigides Vorgehen" ("Stuttgarter Zeitung", 02.09.1999) und brandmarken ihn als "machtbesessenen Anführer" ("Medical Tribune", 26.11.1999). Baumgärtner wird vorgeworfen, "er instrumentalisiere die kassenärztliche Vereinigung für seine politischen Zwecke" - so die "Stuttgarter Nachrichten" am 15.01.2000.

"Gute Nacht" oder "Guten Morgen"? Bettvorleger und Nachttöpfe

   
 PSYCHOTHERAPIE Lese-Tipp
Von der Zwangsjacke in die Gummizelle?
Medi-Verbund - Nein, danke: Medi-Kartell rechtswidrige "Biertisch-Idee"
(Pressedokumentation).


Nach den bösartigen Attacken des "wild entschlossenen" KV-Chefs gegen Kollegen, die sich mit seinen rechtswidrigen Medi-Plänen kritisch auseinander setzten, wurde am 18.06.1999 im "MEDI-Report" öffentlich die Frage an ihn gerichtet: "Als Löwe gestartet, um als Bettvorleger zu enden, Herr Dr. Baumgärtner?" Deutschlands einzige Tageszeitung für Ärzte, die "Ärzte-Zeitung", beantwortete die Frage zu Baumgärtners grotesken berufspolitischen Allmacht-Fantasien am 20.12.1999 auf Seite 2 mit feinsinnigem Humor: "Natürlich scharrt der Volkstribun Baumgärtner aus Nordwürttemberg mit den Hufen. Im letzten Sommer hat er schon einmal Anlauf ... genommen und ist noch vor dem Sprung als Bettvorleger gelandet."

Gleichwohl bleibt den Psychotherapeuten kaum ein anderer Weg als der des politischen Kampfes um eigene sozialrechtliche Strukturen oder der freie Wettbewerb, wenn sie auf dem Teppich-Basar ärztlicher Verteilungskämpfe nicht als "Nachttöpfe" im Set mit Bettvorleger vorgeführt und in der Beutekammer des märchenhaften "Ritter Weichhelm" abgestellt werden wollen.

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