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© PSYCHOTHERAPIE 11.10.2000
Medi-Verbund der Stuttgarter Kassenarzt-Chefs Werner Baumgärtner und Norbert
Metke als rechtswidriger Versuch, den Wettbewerb auszuschalten
Psychotherapeuten lehnen Medi-Verbund ab
Klage vor Sozialgericht gegen Medi-Beteiligung der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW)
VON
DIETMAR G. LUCHMANNManche vollmundigen und
fragwürdigen Senkrechtstarter brauchen gar nicht erst auf den langen
Schatten der Vergangenheit zu warten, sie stürzen schon über den kurzen
Schatten ihres ersten Gebrülls. Im Januar 1998 griff ich einen Skandal auf,
den der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV
NW) Dr. med. Werner Baumgärtner ausgelöst und mit seinen Folgen bis heute
offenbar nicht verwunden hat.
Der unter Vorsitz von Baumgärtner zum 01.07.1997
eingeführte rechtswidrige Honorarverteilungsmaßstab (HVM) mit einer
unrechtmäßigen Fallzahlzuwachsbegrenzung strich einer ärztlichen
Psychotherapeutin, die ohnehin deutlich unterhalb ihres
Fachgruppendurchschnitts lag, über 88 Prozent ihres Psychotherapie-Honorars.
Zu der Beschwerde über den resultierenden Stundenlohn von 14,22 Mark schrieb
KV-Chef Baumgärtner der Fachärztin kaltschnäuzig, "Daß es
auch hier Gewinner und Verlierer gibt, muß ich Ihnen nicht erklären".
Diese Antwort entsprach dem brutal-kollegialen Programm der Ärztevertreter:
Ein vermeintlicher Löwe sollte angesichts des Punktwert- und Honorarverfalls
die Besitzstände retten. Wer neu dazu kam, sollte gefälligst sehen wo er
bleibt - so wie jene Psychotherapeutin, die ihre Kassenzulassung für
Psychotherapie im Jahr 1997 erhielt.
Erst das Sozialgericht Stuttgart unterband am 24.11.1998 in einem
Urteil diesen Versuch des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung
Nord-Württemberg, mit dem HVM-Trick einer rechtswidrigen
Fallzahlzuwachsregelung vor allem jungen KV-Mitgliedern Honorar
vorzuenthalten (S10 KA 2591/98).
Ein erster Bericht über dieses Geschehen wurde am 27.
Januar 1998 unter dem Titel "Die Plattmacher" publiziert und erhielt
ein beachtliches Echo in der Presse und im Internet. Die Landeskonferenz der
Richtlinienpsychotherapeuten Nordrhein e.V. veröffentlichte den
"Plattmacher"-Beitrag auf ihrem Web-Server, damit Kollegen und Besucher "auf diesem Wege die eigenartigen Denkwege ... selbst beurteilen
können", die Kassenarzt-Funktionäre gehen, wie es dort hieß. Viele
E-Mails signalisierten: Kolleginnen und Kollegen fanden ihre Arbeits- und
Lebenssituation realistisch widergespiegelt.
Schmunzeln: Demaskierender Zynismus der Ärztefunktionäre
Die "Stuttgarter Zeitung" berichtete am 14.02.1998 (S.
26) über diesen Psychotherapie-Skandal unter der Überschrift "Für diesen Stundenlohn arbeitet nicht einmal eine Putzfrau".
Die Zeitung zitierte den Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg Dr. rer. pol. Thomas Zalewski, dessen Zynismus
die Psychotherapeuten verhöhnte: "Die meisten Therapeuten
hätten keine Honorarsorgen. Wegen des 'Wehklagens' der anderen soll nun eine
'intensive Analyse' der Honorarberechnung erfolgen. Mit der
Internet-Verbreitung, so schmunzelt Zalewski, habe das Problem eine neue
Dimension erreicht. Der Geschäftsführer: 'Das trägt zum Ruhm der KV
Nord-Württemberg bei.'"
Das Schmunzeln ist den selbstgefälligen Ärztefunktionären und ihren Vasallen
inzwischen vergangen. Ob Zalewski und Baumgärtner sich tatsächlich als
ruhmreiche Erneuerer des kassenärztlichen Systems oder eher als Meister
heißer Luft fühlen, werden sie nicht müde, immerfort deutlich zu machen:
Noch heute klagt Baumgärtner vergeblich, der Autor solle die Äußerung
unterlassen, Baumgärtner sei ein "Plattmacher der
Psychotherapie". Wo bleibt denn der Stolz über so viel "Ruhm", kann man "Medi-Netz-Mogul Dr.
med. Werner Baumgärtner" (MT) da nur fragen. Glaubt Baumgärtner in
seiner "Großmannssucht" (MT), er allein sei die
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg?
Die jedermann zugänglichen Informationen über Baumgärtners Reden und Taten
sprechen indes eine deutliche Sprache. So befleißigt sich Werner
Baumgärtner, Andersdenkende in gröbster Weise abzuwerten, seit er die
Beschränkungen der rechtsstaatlichen Sozialgerichtsbarkeit beim Versuch der
willkürlichen Verteilung des Honorarkuchens zu spüren bekam. "Schwachsinn" scheint eine seiner beliebtesten Diagnosen
zu sein, mit denen er Zeitgenossen verunglimpft, die nicht seiner Meinung
sind.
Die Herren Baumgärtner und Norbert Metke, Baumgärtners KVNW-Vize,
demaskierten sich selbst als sie am 25.02.1999 in einem Rundbrief
journalistische Berichterstattung als die "ewig neidische
Presse" abwerteten, "die in Teilbereichen viel mehr
interessiert ist, Unruhe und Unsicherheit zu säen, statt Informationen
weiterzugeben". Das Bundesverfassungsgericht hat die politische
Presse stets als "unentbehrlich für die moderne Demokratie"
bezeichnet. Es stellt sich sehr eindringlich die Frage, welches
Demokratieverständnis Baumgärtner und Metke mit ihrer Wahlfunktion in einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft verbinden, wenn sie die lebendige
Meinungs- und Pressefreiheit als eine grundlegende Säule unserer Demokratie
in solcher Weise herabsetzen.
Mit der Angstkeule in die Entmündigung oder mit Verstand in den freien
Wettbewerb?
Diese Frage stellte sich mit besonderer Brisanz,
nachdem Baumgärtner und Metke unter Missbrauch der KV NW begannen,
deren Mitglieder mit der "Angstkeule" in ein Ärztenetz namens Medi-Verbund
zu treiben, dessen Beitrittsverträge, so der Berufsverband der
Allgemeinärzte (BDA), vielmehr einer "Entrechtungserklärung"
gleichkommen. Ebenso warnte der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI)
vor dem Medi-Verbund als einer "Entmündigung der Ärzte".
Eine Frauenärztin nannte das Netz "ein feudalistisches
System mit einem Herrscher an der Spitze". Baumgärtner wolle "Vorstandsvorsitzender aller Ärzte in Nordwürttemberg werden, die
Kassenärztliche Vereinigung wie einen großen Konzern führen. Mit
Gehaltsvorstellungen (500 000 Mark plus Bonuszahlungen)", schrieb die
"Ärztliche Praxis" am 28.04.2000 (S. 2).
"Demagogen sind Leute, die in den Wind sprechen, den sie
selbst gemacht haben", meinte einmal der österreichische Schauspieler
und Kabarettist Helmut Qualtinger. Werner Baumgärtner als Vorsitzender der
KV Nord-Württemberg und Initiator des Medi-Netzes versteht sich auf beides.
Nachdem er mit dem Gespenst der Bedrohung ärztlicher Selbstverwaltung
ordentlich Wind gemacht hatte, führte er in Panik geratene Ärzte "wie Lemminge" (Dr. Sàlat) vor. Auf Kritiker, die ihren
eigenen Verstand nicht aufgeben, reagiert der KVNW-Chef in seiner "Grossmannssucht" indes wie selbstherrliche Führer
untergehender Dynastien: Wer nicht zu köpfen ist, den versucht er, mit
Schikanen und Prozessen zu überziehen.
Bis der Krug bricht: Nun ist er "allein auf weiter Flur",
schrieb die Wochenzeitung Medical Tribune (28.04.2000, S.25): "Medi-Netz-Mogul Dr. med. Werner Baumgärtner weht ein eisiger
Wind entgegen" und der "Hausarztverband warnt vor
dem Medi-Netz: Vorsicht Schmierseife!". Allein der Medi-besessene
Ex-Vorsitzende des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten Nord-Württemberg
(VVPNW), der Nervenarzt und Psychoanalytiker Ernst Zeller, pries mit dickem
Eigenlob im Mitglieder-Rundbrief am 31.03.2000 noch seine "intensivste Arbeit in der Medi GmbH und in MediS".
Erbarmungswürdig flehte er für Medi: "Warten Sie nicht
länger, treten Sie umgehend, d.h. nicht in einem halben Jahr ... bei, denn
austreten können Sie immer, eintreten irgendwann nicht mehr". Die
Hausärzte haben inzwischen ihre Vernunft wieder gefunden. Warum sollten da
gerade die Psychotherapeuten (siehe Lese-Tipp "Plattmacher") ihr
Denkvermögen in die Klärgrube der Geschichte werfen?
Pikant ist auch die Disziplinarordnung des Medi-Verbundes. Wie das
gesamte Vertragswerk des Praxisnetzes ist sie davon geprägt, dass statt
einer Überprüfung durch die staatlichen Gerichte ein Schiedsgericht das
letzte Wort hat. "Ich habe erhebliche Zweifel", so
der
Arztrechtler Dr. Joachim B. Steck, "dass den Ärzten bewusst ist, worauf sie sich mit ihrer
Unterschrift unter ein Vertragswerk einlassen, das ihre Mitbestimmungsrechte
und ihren Rechtsschutz derart unnötig beschneidet." Durch die
Vereinbarung lediglich eines Schiedsgerichtsverfahrens in allen Bereichen
wird der Rechtsschutz bei Medi erheblich geschwächt. Es bedarf keiner großen
Fantasie, um sich vorzustellen, welche Konsequenzen aus der Beschränkung auf
die einzige Instanz eines Schiedsgerichtes bei einer nach dem
Medi-Vertragswerk gleichzeitig als praktisch unangreifbar zu betrachtenden
Position der Geschäftsführung resultieren könnten, warnen Juristen.
Als einer der ersten Kritiker wies ich darum im Frühjahr 1999 auf die
Gefahren des Medi-Verbundes für Patienten, den Datenschutz, die freie
Arztwahl sowie Berufs- und Therapiefreiheit hin. Die "Stuttgarter Zeitung"
berichtete am 07.06.1999 hierüber (siehe die Pressedokumentation in der
Rubrik "Dossiers > Medi-Verbund"). "Gesellschaftliche
Verantwortung wahrzunehmen", so betonte ich, "heißt
immer auch, sich den Versuchen von Machtmissbrauch und Demagogie entgegen zu
stellen".
Politische Rücksicht? Sozialministerium will nicht handeln
Nachdem sich die Hinweise auf Rechtsverstöße
verdichteten, forderte ich am 29.05.2000 das Sozialministerium
Baden-Württemberg auf, "dienstrechtlich tätig zu werden".
Am 26.06.2000 fällte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (L 6 B
61/00 KA ER) einen für die künftigen Strukturen auf dem Gesundheitsmarkt
wichtigen Beschluss. Unter Hinweis auf die Zwangsmitgliedschaft von Ärzten
und Psychotherapeuten in den öffentlich-rechtlichen KVen führte das Gericht
aus: "Eine Vermengung mit privatrechtlichen Organisationen
wie etwa einer Genossenschaft ist unzulässig." Die Mitglieder einer
solchen Körperschaft dürfen daher verlangen, dass die Körperschaft ihre
gesetzlichen Verpflichtungen nicht überschreitet. Eine Entscheidung, die in
vollem Umfang auf die Verhältnisse in der KV Nord-Württemberg übertragen
werden kann und die KV NW verpflichtet, die von ihr an der Medi-Verbund GmbH
gehaltenen Geschäftsanteile aufzugeben.
Die baden-württembergische Aufsichtsbehörde teilte am 27.09.2000
(anders als in Nordrhein-Westfalen, wo eine Beteiligung der KV an einer
Medizin AG untersagt wurde) mit, das Sozialministerium beabsichtige "derzeit nicht, weitergehende Bewertungen abzugeben" und
die von Juristen als rechtswidrig bezeichneten Aktivitäten der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KV NW) im Medi-Verbund würden
nur "weiterhin aufmerksam verfolgt" werden. Anfang
Oktober 2000 habe ich deshalb die erste Feststellungs-Klage gegen die
Beteiligung der von Werner Baumgärtner (gleichzeitig auch
gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Mittelstandsvereinigung) geführten
KV NW an der Medi-Verbund GmbH eingereicht. Das Ziel dieser Klage vor dem
Sozialgericht Stuttgart ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit der
20-prozentigen Beteiligung der KV NW am Medi-Verbund und deren gerichtliches
Verbot. Die juristische Vertretung hat der Kassenarztrechtler Rechtsanwalt
Dr. jur. Joachim B. Steck übernommen.
"Die KÄV NW in ihrer Funktion als Körperschaft des
öffentlichen Rechts und damit stellvertretend für alle ihre Mitglieder
zugleich darf sich nicht als Beteiligte einer Gemeinschaft von Ärzten
(Medi-Verbund) und damit stellvertretend nur für einen Teil ihrer Mitglieder
im Rahmen einer privatrechtlich organisierten Gesellschaftsform betätigen
und zu dem 'Rest' in Konkurrenz treten", heißt es in der
Feststellungsklage. "Als Institution mittelbarer
Staatsverwaltung ist die KÄV NW zu strikter Neutralität verpflichtet. Ihr
ist es verwehrt, sich einseitig im Rahmen des innerärztlichen
Meinungskampfes bei der Frage konkurrierender Verbundsysteme zu beteiligen.
Ihr ist es erst recht verwehrt, sich einseitig und unter Ausnutzung ihrer
staatlich verliehenen Hoheitsgewalt für ein bestimmtes politisches Konzept
einzusetzen und andere Verbundsysteme zu benachteiligen oder gar zu
bekämpfen und Nicht-Verbundmitglieder direkt oder indirekt zu
diskriminieren. Auch im Rahmen ihrer Teilnahme an der integrierten
Versorgung bleibt die KÄV grundrechtsgebunden und damit zur strikten
Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet."
Keine Kollegialität zwischen Ärzten und Psychotherapeuten
Psychotherapeuten brauchen keinen Medi-Verbund für
eine kollegiale Zusammenarbeit. Wie wenig Kollegialität sie von
ärztlichen Kollegen zu erwarten haben, hat Dr. Seizinger,
Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Baden-Württemberg, am 21.07.1999
in Beantwortung einer entsprechenden Anfrage festgestellt: Keine. "Das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot ist somit expressis
verbis auf die Zusammenarbeit zwischen Ärzten beschränkt", hieß es
lapidar aus der Landesärztekammer zur Verunglimpfung eines Psychologischen
Psychotherapeuten durch den Medi-Protagonisten und stellvertretenden
Vorsitzenden der KV NW Dr. Norbert Metke als Arzt.
Psychotherapeuten brauchen zudem keinen Medi-Verbund, um wirtschaftlich
überleben zu können. Wie schlecht sie seit ihrer Eingliederung in die
kassenärztliche Selbstverwaltung in wirtschaftlicher Hinsicht fahren, steht
inzwischen in zahllosen Petitionen und Zeitungsartikeln: So schlecht wie
noch nie zuvor. Baumgärtner demonstrierte eindrucksvoll, wie rüde er
Psychotherapeuten vom kassenärztlichen Futtertopf zu vertreiben pflegt.
Auch psychotherapeutische Berufsverbände warnen vor dem Medi-Verbund.
Dabei ist der Hinweis auf die fehlende Sozialgerichtsbarkeit nur ein
Argument. Jeder ärztliche und psychologische Psychotherapeut kann sich
leicht vorstellen, was ihn im Medi-Verbund erwartet, wenn dieselben
Ärztefunktionäre schon in der öffentlich-rechtlichen Kassenärztlichen
Vereinigung das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999 mit Füßen
treten, "daß für eine psychotherapeutische Behandlung von
mindestens 50-minütiger Dauer ein Honorar von durchschnittlich 145,- DM"
mindestens angemessen ist.
Statt die Kassenärztliche Vereinigung zu einem zeitgemäßen Dienstleister zu
entwickeln, der die integrierte Versorgung in die KVen einbezieht, betreiben
Baumgärtner und Metke die selbstzerstörerische Auslagerung von Ressourcen
der KV NW auf Kosten derer, die sich nicht in die Zwangsjacke der
Medi-Verträge begeben wollen. Die Vorstandsvorsitzenden der KV NW verletzen
somit nicht nur ihre Befugnisse, sondern beschädigen auf diese Weise massiv
die Selbstverwaltung. Letztendlich wird die Politik durch die fortgesetzten
Rechtsverstöße der KV gezwungen, die Selbstverwaltung der ärztlichen und
psychotherapeutischen Leistungserbringer aufzuheben. Baumgärtner, Metke und
Co. als die Totengräber des kassenärztlichen Systems?
Selbst Ärztekreise rügen die Ausgrenzung von Kritikern durch Kassenarzt-Chef
Baumgärtner als "rigides Vorgehen" ("Stuttgarter
Zeitung", 02.09.1999) und brandmarken ihn als "machtbesessenen
Anführer" ("Medical Tribune", 26.11.1999). Baumgärtner wird
vorgeworfen, "er instrumentalisiere die kassenärztliche
Vereinigung für seine politischen Zwecke" - so die "Stuttgarter
Nachrichten" am 15.01.2000.
"Gute Nacht" oder "Guten Morgen"? Bettvorleger und Nachttöpfe
Nach den bösartigen Attacken
des "wild entschlossenen" KV-Chefs gegen Kollegen,
die sich mit seinen rechtswidrigen Medi-Plänen kritisch auseinander setzten,
wurde am 18.06.1999 im "MEDI-Report" öffentlich die Frage an ihn gerichtet:
"Als Löwe gestartet, um als Bettvorleger zu enden, Herr
Dr. Baumgärtner?" Deutschlands einzige Tageszeitung für Ärzte, die
"Ärzte-Zeitung", beantwortete die Frage zu Baumgärtners grotesken
berufspolitischen Allmacht-Fantasien am 20.12.1999 auf Seite 2 mit
feinsinnigem Humor: "Natürlich scharrt der Volkstribun
Baumgärtner aus Nordwürttemberg mit den Hufen. Im letzten Sommer hat er
schon einmal Anlauf ... genommen und ist noch vor dem Sprung als
Bettvorleger gelandet."
Gleichwohl bleibt den Psychotherapeuten kaum ein anderer Weg als der des
politischen Kampfes um eigene sozialrechtliche Strukturen oder der freie
Wettbewerb, wenn sie auf dem Teppich-Basar ärztlicher Verteilungskämpfe
nicht als "Nachttöpfe" im Set mit Bettvorleger vorgeführt und in der
Beutekammer des märchenhaften "Ritter Weichhelm" abgestellt werden wollen.
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