© PSYCHOTHERAPIE 18.02.2000
Kassenärzte als verlässliche Feinde der Psychotherapie
Strategisch brillant oder rechtlich
ignorant?
Selbstzerstörung der kassenärztlichen Selbstverwaltung mit
hanebüchenem Beschluss zum Psychotherapeuten-Honorar
VON
DIETMAR G. LUCHMANN
Am vergangenen Mittwoch hat der
gemeinsame Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen gemäß den
Zeitvorgaben der GKV-Gesundheitsreform 2000 fristgemäß über die
"Festlegung der Vergütungsanteile für die
hausärztliche und die fachärztliche Versorgung" und über
die "Regelungen zur Vergütung der Leistungen
der Psychotherapeuten und der ausschließlich psychotherapeutisch
tätigen Ärzte" entschieden.
Für die Psychotherapeuten fordert der § 85
Abs. 4 SGB V "Regelungen zur Vergütung der
Leistungen ..., die eine angemessene Höhe der Vergütung je
Zeiteinheit gewährleisten". Die "angemessene
Höhe der Vergütung" ist seit dem 25.08.1999 durch Urteil
des Bundessozialgerichtes (BSG) definiert: Bei der
Psychotherapie, die festen Zeitvorgaben folge und der
Genehmigungshoheit der Krankenkassen unterliege, so legte das
oberste deutsche Sozialgericht in seinem Urteil B 6 KA 14 98R
fest, "besteht ... derzeit grundsätzlich ein
Anspruch auf Honorierung dieser Leistungen mit einem Punktwert
von mindestens 10,0 Pf.".
Im Gegensatz zu dieser Rechtsprechung ist der
Bewertungsausschuss den Vorschlägen der KBV gefolgt und hat
für Psychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch
tätige Ärzte eine komplizierte - und fehlerhafte -
Berechnungsgrundlage für einen Mindestpunktwert vereinbart, der
in jeder Kassenärztlichen Vereinigung neu berechnet werden muss
und je nach Region zwischen 7 und 8 Pfennigen - also 20 bis
30 Prozent unterhalb des höchstrichterlich vorgegebenen
Mindestsatzes - liegen wird.

Die Abbildung rechts zeigt das durchschnittliche
Einkommen (Praxis-Überschuss) und die Betriebsausgaben im
Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997. Nach den Zahlen des
Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatten
in diesem Zeitraum ärztliche Psychotherapeuten einen
durchschnittlichen Umsatz von 126.992 Mark, Allgemeinärzte
jedoch von 377.322 Mark. Nach Abzug der Betriebsausgaben (in der
Grafik blau) verblieben Allgemeinärzten durchschnittlich 161.128
Mark Praxisüberschuss, Psychotherapeuten hingegen nur 76.999
Mark (in der Grafik rot).
Für die Ermittlung des Punktwertes
genehmigter Psychotherapien wird das Honorar eines
durchschnittlichen Allgemeinarztes herangezogen und mit "fragwürdigen Rechentricks", wie
Berufsverbände nachweisen, auf völlig unrealistische - und nach
dem BSG-Urteil rechtlich unzulässige - Punktwerte
heruntergerechnet.
Wollte man bei realistischen Zahlen eine Gleichstellung
der Psychotherapeuten und ausschließlich psychotherapeutisch
tätigen Ärzte mit den Hausärzten herstellen, die sich ohnehin am
unteren Ende der ärztlichen Einkommensskala befinden, so wären -
auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das BSG-Urteil
auf Honoraren des Jahres 1993 fußt - heute Punktwerte für die
genehmigungspflichtigen Leistungen des EBM-Kapitels G IV
(Nummern 871 bis 874; 877 bis 878; 881 bis 884) von über 14
Pfennigen angemessen.
Als der Beschluss des Bewertungsausschusses bekannt wurde, ging
sofort ein Aufschrei durch die Reihen der Psychotherapeuten. "Erste spontane Bewertungen sprechen dabei von einer
Kampfansage", hieß es aus dem Deutschen
Psychotherapeutenverband. Der DPTV verwies auf den
Beschlussantrag (siehe Nachrichten vom 24.01.2000), mit dem die
KBV "bereits im Vorfeld versucht
[hatte], den vom Bundessozialgericht (BSG) im
August 1999 für notwendig erachteten Mindestpunktwert von 10
Pfennigen auf knapp 7 Pfennige herunterzurechnen". Nach
seinem Bekanntwerden hatte die KBV diesen Ansatz jedoch wieder
zurückgezogen.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
wertete die nunmehr für das Jahr 2000 geltende Entscheidung des
Bewertungsausschusses "faktisch als
Fehdehandschuh" der KBV für die Psychotherapeuten und
empörte sich über die "Ignoranz,
Kurzsichtigkeit und einseitige Klientelpolitik", mit der
die KBV "über Recht und Gesetz hinweggeht".
Ein "derart widerrechtlicher Beschluss des
Bewertungsausschusses und seine absehbaren Folgen werden in der
Öffentlichkeit und bei der Politik das letzte Vertrauen in die
Selbstverwaltung zerstören und in der Konsequenz zu einem
bundesweiten Praxissterben führen", heißt es in der
Erklärung des Verbandes. "Die Fortsetzung
einer solchen Politik wird unzweifelhaft Beschädigungen"
der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen "im ganzen Lande nach sich ziehen, deren Ausmaß nicht
im entferntesten absehbar ist." Die Führung der
ärztlichen Selbstverwaltung macht nach Ansicht des bvvp "einen sehr großen Fehler, wenn sie meint, sich nur
an der Majorität der Haus- und Fachärzte orientierten zu können
und dabei den Mut der Verzweiflung von 20.000 Psychotherapeuten
unterschätzt, deren Existenz nunmehr endgültig infrage steht!"
So werden sich die Sozialrichter in den nächsten Monaten über
mangelnde Beschäftigung nicht beklagen können, kommentierte die
Ärzte-Zeitung den Beschluss in ihrer heutigen Ausgabe.
Natürlich. Aber stellt diese Regelung der KBV-Führung unter
ihrem neuen Vorsitzenden Dr. Manfred Richter-Reichhelm
tatsächlich "einen sehr großen Fehler"
dar, wie der bvvp erklärt? Der neue Bundesvorsitzende der
Kassenärzte, in deren Vorstand die Psychotherapeuten noch nicht
vertreten sind, steckt in einem Dilemma: Als Gefangener einer
restriktiven Budgetierung durch die Gesundheitspolitik kann er
bei der Honorarverteilung nicht hoffen, die gewachsene Zahl der
Vertragsbehandler auch nur halbwegs zufrieden zu stellen. Das
Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung
lässt bereits seit Jahren keinen kreativen Gestaltungsspielraum
mehr zu.
Richter-Reichhelm als berufspolitischer Profi sieht deshalb sehr
wohl: Tragfähige Lösungen für Ärzte und Psychotherapeuten lassen
sich nur außerhalb dieses bankrotten und die ärztliche und
psychotherapeutische Handlungsfähigkeit kastrierenden Systems
finden. Dem KBV-Vorstand "einen sehr großen
Fehler" vorzuwerfen, beweist lediglich, wie realitätsfern
selbst die Funktionäre der Psychotherapeuten sind. "Wer Fehler finden will, findet sie auch im Paradies",
schrieb der amerikanische Schriftsteller und Philosoph Henry
David Thoreau. Die Entscheidung des Bewertungsausschusses - so
hanebüchen und unhaltbar sie in juristischer Hinsicht auch
genannt zu werden verdient - zeugt vielmehr von der Weisheit,
dem strategischen Weitblick und dem politischen Pragmatismus des
neuen KBV-Vorsitzenden. Dies zeigt sich besonders daran, welchen
psychologisch genialen Weg Richter-Reichhelm wählte, um auch den
letzten der 20.000 Psychotherapeuten für seinen Aufbruch in die
ärztliche und psychotherapeutische Freiheit zu motivieren: "Das Geld ist eines der großartigsten Werkzeuge der
Freiheit, die der Mensch erfunden hat", schrieb der
österreichische Sozialphilosoph und Nationalökonom Friedrich
August von Hayeck.
Hatte es für Manfred Richter-Reichhelm bei der Wahl zum Vorsitz
des KBV-Vorstandes am 15.01.2000 noch genügt, von punktuellen
Ärztestreiks als Waffe gegen uneinsichtige Politiker zu
sprechen, um die Delegierten kämpferisch für sich zu gewinnen,
so ist dennoch klar, dass Streiks oder stille Rationierungen -
die schon praktiziert werden - sich nicht nur gegen die
Patienten, sondern vor allem gegen die Ärzte und
Psychotherapeuten selbst richten werden. Die Vertragsbehandler
machen sich auf diese Weise weiterhin zu Bütteln der
Krankenkassen bei der Mangelverwaltung. Auf der Strecke bleibt
im Ergebnis dieses unehrlichen und unethischen Spagats die
vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Behandler.
Deshalb, so folgert Prof. Dr. med. Horst Holtmann in der
Wochenzeitung "Medical Tribune" am 18.02.2000 (S.18),
kann es nur ein Ziel geben: "raus aus dem
System der vertragsärztlichen Zwänge". Dem
KBV-Vorsitzenden als "Uralthasen", so
Holtmann, "sollte die Sachlage so klar wie
Klärchen sein. Wenn er nicht nur an seinen eigenen Posten denkt,
müsse er bemüht sein", das System der Kassenärztlichen
Vereinigungen "abzuwickeln".
Begreifen also die Psychotherapeuten nicht, dass die KBV sie als
außerhalb des vertragsärztlichen Systems erfahrene Behandler zur
Avantgarde beim Umbau des deutschen Gesundheitswesens
ausgewählt hat? "Dummheit nützt häufiger als
sie schadet. Darum pflegen sich die Allerschlauesten dumm zu
stellen." Diese Beobachtung des deutschen Schriftstellers
und Bühnenautors Sigmund Graff sollte den Psychotherapeuten
bekannt sein, wenn sie das Geld wert sein wollen, das sie so
lauthals einfordern. Denn bei der Verwirklichung seiner
brillanten Strategie der Selbstzerstörung hat Richter-Reichhelm
streng darauf zu achten, dass sie praktikabel bleibt. Als
Realist weiß er, die Abschaffung der KVen läßt sich nicht
öffentlich betreiben, ohne die Aufsichtsbehörde auf den Plan zu
rufen. Die Eintreibung der Psychotherapie-Honorare auf dem
Gerichtswege hingegen ist zwar umständlich, aber nach dem
BSG-Urteil sicher und - in Anbetracht des strategischen Zieles,
endlich von den vertragsärztlichen Zwängen wieder frei zu kommen
- jede Mühe wert.
"Nach der Verzweiflung beginnt ein neues
Leben," lesen wir bei Jean-Paul Satre. Wenn nach der
ersten Enttäuschung über den Beschluss des Bewertungsausschusses
ein wenig kognitive Therapie die vom Bundesverband der
Vertragspsychotherapeuten beklagte Verzweiflung von 20.000
deutschen Psychotherapeuten in die lebendige Energie einer
schlagkräftigen Vorhut zu verwandeln vermag, dann braucht dem
KBV-Chef beim Paradigmenwechsel im Gesundheitssystem
nicht bange sein. Die "Abwicklung" der
KVen und die Schaffung eines transparenten Systems der
Kostenerstattung, das den mündigen Patienten
partnerschaftlich einbindet, wird dann rascher kommen als heute
noch vorstellbar ist.
Vielleicht entspringt das verstockte Gejammer der
Psychotherapeutenverbände auch nur jenen Psychoanalytikern, die
ausschließlich in der Vergangenheit zu wühlen gelernt haben. Die
jedoch ist - im Gegensatz zur Zukunft - nicht zu mehr zu
gestalten. Darum sei ihnen das Wort eines der Vordenker der
kognitiven Therapie, des Griechen Epiktet (50-135 n.Chr.), ans
Herz gelegt: "Anderen an seinem Unglück die
Schuld geben ist ein Zeichen von Dummheit, sich selbst die
Schuld geben ist der erste Schritt zur Einsicht; weder anderen
noch sich selbst die Schuld geben ist ein Zeichen von Weisheit!"
Eine politische Repräsentantin der Psychologischen
Psychotherapeuten erklärte unlängst in einem "Spiegel"-Interview:
"Wir wollten die Integration [in die
Kassenärztlichen Vereinigungen] nicht. Wir
wollten das [Psychotherapeuten-]
Gesetz. Und wir haben Ja zur Integration gesagt, weil wir sonst
gar kein Gesetz gekriegt hätten" ("Der Spiegel",
14.02.2000, 7/2000, S. 196). Nun wird sich zeigen, ob die
Psychotherapeuten selbst Reife genug besitzen und ihrer Aufgabe
gewachsen sind, nicht allein die seelische Gesundheit in
Deutschland zu erhalten, sondern bei der Erneuerung des
Gesundheitssystems mutig und entschlossen voranzugehen: Die
Zukunft eines freien und marktwirtschaftlichen Gesundheitswesens
ist es, die die Psychotherapeuten auch dank ihres neuen und
strategisch brillanten KBV-Chefs gestalten dürfen: "raus aus dem System der vertragsärztlichen Zwänge".
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