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Arztbesuch
per E-Mail und Medizinische Beratung im Internet schon Realität -
Bösartige Attacke Stuttgarter Kassenarztfunktionäre auf
"Web-Sprechstunde"
Hannover/Heidelberg/Stuttgart
(20.04.2000) - Die deutsche Berufsordnung für Ärzte verbietet
eindeutig die Ferndiagnose und damit auch ärztliche
Online-Beratung. Deutsche Patienten können allerdings schon jetzt
Gesundheitsberatung per Internet auf ausländischen Websites
nutzen, berichtet das Computermagazin "c't" in seiner
aktuellen Ausgabe 9/2000.
Im Zeitalter der weltumspannenden Netze beeinflusst die
Entwicklung im Ausland auch Deutschland. Denn Gesetzgeber in
anderen Ländern setzen oft weniger enge Grenzen als das deutsche
Recht. Die US-amerikanische Ärztevertretung AMA beispielsweise
untersagt lediglich, im Rahmen der Fernsprechstunde Medikamente zu
verschreiben.
Der finnische Anbieter Atuline führt bereits seit Dezember 1999
eine "virtuelle Arztpraxis" im Testbetrieb - in
finnischer, schwedischer, französischer, englischer und auch
deutscher Sprache. Registrierte Nutzer können sich gegen Zahlung
einer einmaligen Aufnahmegebühr plus gestaffelter Gebühren für
die jeweilige Anfrage behandeln lassen. Die Online-Redaktion
leitet die Patientenanfragen an unter Vertrag stehende Ärzte
weiter.
Der Sozialmediziner Gunter Eysenbach, Leiter der Arbeitsgruppe
Cybermedizin an der Universität Heidelberg, sieht im
Informationszeitalter vor allem die Möglichkeit einer
verbesserten Patienteninformation. Unter Einhaltung strikter
Qualitätskontrollen kann er sich auch in Deutschland medizinische
Online-Beratungen vorstellen, etwa bei Fragen zu
Medikamentenwechselwirkungen.
Auf die Frage von "c't" nach seiner "Vision einer
idealen Internetnutzung im medizinischen Bereich" antwortete
Gunter Eysenbach: "In zehn Jahren wird die Bundesärztekammer
die restriktiven Regelungen zur Fernberatung lockern. In 30 Jahren
werden wir eine Zusatzbezeichnung 'Arzt für Cybermedizin' haben,
die anzeigt, dass ein Arzt befähigt ist, unter den
limitierten Bedingungen des Cyberspace Patienten zu helfen oder
zum 'realen' Arzt zu überweisen" (c't 9/2000, S.107).
Wahrscheinlich aber werden die Dynamik der Netz-Zukunft und die
Vorteile der Tele-Medizin den Medizinern keine 30 Jahre Zeit für
den Alltagsgebrauch der neuen Technologien lassen.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer sieht in der
Integration von Informationstechnik in das Gesundheitswesen ganz
neue Chancen und Möglichkeiten. Gesundheitsministerium und
Krankenkassen erhoffen sich von der Cybermedizin vor allem
Einsparungen im Gesundheitswesen. Ein reibungsloser
Informationsfluss könnte Kliniken, Arztpraxen und
Rehabilitationszentren eine bessere Koordination interner
Arbeitsabläufe ermöglichen.
Jede neue Entwicklung stößt
auf den erbitterten Widerstand derer, die es sich in den Ruinen
der Vergangenheit bequem gemacht haben. So versuchten bösartige
Kassenarztfunktionäre die Förderung zu verhindern, die das
Stuttgarter ABARIS Institut den Bestrebungen zur verbesserten
Online-Information für Patienten im Rahmen der aktuellen
rechtlichen Möglichkeiten zukommen lässt. Von der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg (KÄV NW) unter dem Vorsitz des
"zu oft ... durch Ränkespiele aufgefallenen" Dr. Werner
Baumgärtner (Selecta 4/2000, S.10) wurde in völlig haltloser
Weise die Fachärztin Carmen Heerdegen angegriffen, die Baumgärtners
rigiden Medi-Verbund kritisiert hatte und bei ABARIS an einer
"Web-Sprechstunde" teilnimmt.
Der dummdreiste Einschüchterungsversuch der
"Ewiggestrigen" von der KÄV NW (siehe Bild rechts), die
die berufsrechtlich zulässige "Web-Sprechstunde" zu
unrecht als "einen massiven Verstoß gegen das
berufsrechtliche Werbeverbot" zu diskriminieren versuchten,
vermochte nur die ärztliche Selbstverwaltung lächerlich zu
machen: Sogar die bekannte Monatsschrift "Bild der
Wissenschaft" hatte den Missbrauch der Berufsordnung
aufgegriffen. "In Stuttgart wurde die Psychotherapie-Fachärztin
Carmen Heerdegen von der Ärztekammer ermahnt, ihren Beruf nicht
online und somit 'im Umherziehen' auszuüben. Den Funktionären
war entgangen, daß die monierte 'Web-Sprechstunde' lediglich
allgemeine Ausführungen wie etwa die Suche nach einem Therapeuten
anbot", schrieb das Wissenschaftsblatt (bild der wissenschaft
4/2000, S. 40).
"Solange keine individuelle Beratung stattfindet sondern nur
allgemeine Fragen beantwortet, Erläuterungen gegeben, Fachausdrücke
verständlich gemacht werden usw., ist gegen ein derartiges
Angebot berufsrechtlich nichts einzuwenden", bestätigte die
Ärztekammer der von ihrem KÄV-Vorstand diffamierten Fachärztin.
Vor diesem Hintergrund sah die nord-württembergische Ärztekammer
"keine Notwendigkeit", die "Web-Sprechstunde"
zu beanstanden. Ob sich auch für den Rechtsreferenten der KÄV NW
ein Augenarzt findet, ihm zu einer besseren "Sicht" zu
verhelfen?
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