© PSYCHOTHERAPIE 07.12.2001
Landessozialgericht in Stuttgart verschärft den Beschluss gegen Machtmissbrauch von
KVNW-Chef Werner Baumgärtner
Medi-Verbund verliert Beteiligung der KVNW
Landessozialgericht Baden-Württemberg verurteilt Kassenärztliche Vereinigung
Nord-Württemberg und Werner Baumgärtner
VON REINHILD SONNENSCHEIN
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW)
und deren Beteiligung am Medi-Verbund verletzt Grundrechte der Ärzte und Psychotherapeuten,
die Zwangsmitglied der KVNW sind. Diese Feststellung traf das Landessozialgericht
Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz am
14.08.2001.
"Die Beteiligung berührt Grundrechte", der
Ärzte und Psychotherapeuten, schreibt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in
seiner Begründung, "ohne dass dafür eine verfassungsrechtlichen
Anforderungen genügende Rechtsgrundlage bestünde" (LSG BW: L 5 KA 5097/00 ER-B, Seite 23).
"Überschreitet eine Körperschaft, deren Errichtung am Maßstab des Art. 2
Abs. 1 GG zu messen ist, ihren gesetzlichen Aufgabenbereich, greift sie ohne die
erforderliche Rechtsgrundlage in dieses Grundrecht ein. Jeder der Körperschaft Zugehörige
kann sich daher gegen eine derartige rechtswidrige Ausdehnung seiner Zwangsunterworfenheit
wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen
oder spürbaren faktischen Nachteil erleidet" (LSG BW, ebd., S. 24).
Seit der Gesetzgeber im Gesundheitssystem mehr Wettbewerb schaffen will, um die Qualität des
Gesundheitswesens und der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern,
fürchten Kassenarztfunktionäre zunehmend um ihre fetten Einkünfte und ihre Macht. So verfiel
der für seine Selbstherrlichkeit und Großmäuligkeit weithin bekannte Vorsitzende der
Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg und Allgemeinarzt Dr. Werner Baumgärtner
1999 auf die "Biertisch-Idee", ein Kartell der Ärzte gegen den Rest
der Welt errichten zu wollen (Medi-Verbund), und begann, die öffentlich-rechtliche
Körperschaft der Vertragsärzte und -psychotherapeuten, für seine quasi-imperialen Ambitionen
zu missbrauchen.
Fundierte Kritik am Medi-Verbund seit Anbeginn
Am 12.07.1999 machte Baumgärtner-Kritiker und Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann die
Absurdität dieses Vorhabens in einer ausführlichen Analyse erstmals öffentlich (siehe den
von MEDI-Report übernommenen Beitrag "Medi-Verbund lädt zur Entrechtung: Die Risiken und Nebenwirkungen des 'Medi-Kartells'").
Nachdem Werner Baumgärtner als Vorsitzender der Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg den Missbrauch seines öffentlich-rechtlichen Amtes immer
dreister und unverhüllter betrieb, forderte Dipl.-Psych. Dietmar G. Luchmann das
baden-württembergische Sozialministerium am 29.05.2000 auf, im Zusammenhang mit den
zunehmenden rechtswidrigen Aktivitäten der KVNW "dienstrechtlich tätig zu
werden". Doch Minister Friedhelm Repnik (CDU) wollte wohl seinem Parteifreund Werner
Baumgärtner (CDU) bei dem Versuch, Wettbewerb behindernde Kartelle aufrecht zu erhalten (KVNW)
und aufzubauen (Medi-Verbund), nicht in den Arm fallen. So pflegten Politik und
Aufsichtsbehörde beschaulich ihre organisierte Verantwortungslosigkeit. Sorge bereitete den
Ministerialen lediglich, ihre Untätigkeit könnte öffentlich werden, weshalb sie Kritiker
Luchmann aufforderten, die Korrespondenz "nicht für Zwecke Ihrer
Öffentlichkeitsarbeit [...] zu verwenden". Daraufhin erhob
der Psychotherapeut am 09.10.2000 konsequent vor dem Sozialgericht Stuttgart Klage
gegen den Machtmissbrauch der nordwürttembergischen Kassenarztchefs Werner Baumgärtner und
Norbert Metke.
LSG: Baumgärtner führt "rechtswidrig beispiellose Kampagne"
In seiner Begründung stellt das Landessozialgericht am 14.08.2001 fest, die von
Werner Baumgärtner
und seinem Vize Nobert Metke geführte Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg "habe mit
einer bundesweit beispiellosen 'Kampagne' rechtswidrig unter Anstrengung ihrer Kräfte und
Ressourcen nach eigenen Angaben bis heute knapp unter 3000 Vertragsärzte in das Medi-System
'gedrängt'. Damit habe sie für ihren Bereich eine Monopolsituation geschaffen. Könne sie
ihre Gesellschafterstellung bei Medi formal beibehalten, werde die Rechtswidrigkeit des
bisherigen Handelns auf lange Zeit faktisch perpetuiert." (LSG BW, ebd., S. 17).
"Insbesondere führten der 1. und der 2. Vorsitzende sowie weitere
Mitglieder des Vorstandes" der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, so
stellt das LSG in seinem Beschluss weiter fest, "zwischen Januar und
August 1999 eigener Angabe zufolge 120 Veranstaltungen im gesamten Zuständigkeitsbezirk
[...] durch, um eine ausreichende Zahl von Mitgliedern für die Gründung
der 12 regionalen Medi-Netze zu gewinnen" (LSG BW, ebd., S. 8).
So "missbrauche" der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
Nord-Württemberg unter Führung von Werner Baumgärtner und Norbert Metke "die
Autorität als öffentlich–rechtliche Körperschaft und ihre Vertrauensstellung bei den Ärzten
und Psychotherapeuten durch die einseitige Empfehlung zu Gunsten des Medi-Verbundes"
(LSG BW, ebd., S. 17).
Insbesondere wurde der Medi-Verbund von Werner Baumgärtner und Norbert Metke missbräuchlich
"durch Korrespondenz und Kontakte mit den Ministerien für Soziales und
Inneres des Landes, zu dem Datenschutzbeauftragten des Landes sowie der Ärztekammer
unterstützt, um dort bestehende Bedenken in sozialrechtlicher, datenschutzrechtlicher und
kammerrechtlicher Hinsicht zu zerstreuen bzw. auszuräumen" (LSG BW, ebd., S. 8).
LSG: Gezielter Missbrauch der Kassenärztlichen Vereinigung
Was das Landessozialgericht bei den Kassenarztfunktionären in Stuttgart feststellte, war
gewöhnlichster ordinärer und dumm-dreister Missbrauch öffentlich-rechtlicher Macht. "Schon im Ansatz kann es für eine an Gesetz und Recht gebundene
öffentlich-rechtliche Körperschaft keine legitime öffentliche Aufgabe sein, gesetzliche
Regelungen zu unterlaufen. Genau dies hatte die" von Werner Baumgärtner und Norbert
Metke missbrauchte Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg "aber im
Sinne, als sie sich an den Medi-Ärztenetzen mit dem Ziel beteiligt hat, den Einfluss der
Krankenkassen zu beschränken, mithin diesen die faktischen Gestaltungsmöglichkeiten wieder
zu nehmen, die sie nach dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers durch §§ 140 ff SGB V
gerade erhalten sollten" (LSG BW, ebd., S. 29f.).
"Jedoch ist nicht zuletzt in der mündlichen Verhandlung und in der
Vorbereitung darauf deutlich geworden, dass die von dem Medi-Verbund ausgehenden Wirkungen
auch aus Sicht der" Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg "wesentlich
auf dem öffentlichen Eindruck beruhen, der Verbund sei Teil der" Kassenärztlichen
Vereinigung Nord-Württemberg. "Dies wird sowohl in ihrer eigenen als auch
der öffentlichen Selbstdarstellung des Verbundes befördert, indem beide auch nach dem
Beschluss vom 14.11.2000 den Eindruck aufrecht erhalten haben, die Beteiligung der"
KVNW "an den Gesellschaften des Medi-Verbundes sei rechtlich völlig
unproblematisch" (LSG BW, ebd., S. 42f.).
Am 14.11.2000 hatte bereits das Sozialgericht
Stuttgart (in erster Instanz) die Aktivitäten von Werner Baumgärtner und Norbert Metke,
Ärzte und Psychotherapeuten mit der Angstkeule in den Medi-Verbund zu drängen, als
rechtswidrig bezeichnet (siehe hierzu die Berichterstattung vom 18.11.2000 im
PSYCHOTHERAPIE-Beitrag "Von der Zwangsjacke in die Gummizelle").
Repräsentieren solche Ärztefunktionäre die Ärzteschaft?
Zudem wurden die Vorstandsvorsitzenden der KVNW und Medi-Initiatoren, Werner Baumgärtner und
Norbert Metke, vom Sozialgericht Stuttgart unter Androhung von 50.000,00 DM Ordnungsgeld
und Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen über Wettbewerber zu unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter Weise herabsetzenden Charakter"
aufweisen. Das Sozialgericht hatte entsprechende Äußerungen der KV-Funktionäre als eindeutig
"ehrverletzend" bewertet (SG Stg.: S 5 KA 4825/00 ER).
Täuschung, Lüge und Einschüchterung sind die sattsam bekannten Handwerkzeuge von Demagogen
und Diktatoren. Austritte aus dem Medi-Verbund gibt es bereits seit seiner Gründung 1999. Es
waren Mitglieder, die erkannten, dass es sich beim Medi-Verbund um einen "Wolf
im Schafspelz" (Ärzte-Zeitung, 05.06.2000) und "den Versuch
handelt, den vorhandenen Abhängigkeiten eine noch viel schlimmere hinzuzufügen", wie
eine ausgetretene Fachärztin schrieb. Es dürften noch sehr viel mehr werden, denen der
Charakter dieser "Biertisch-Idee" (MEDI-Report) bei nüchterner
Betrachtung oder anwaltlicher Beratung klar wird.
"Die juristischen Einwände sind lächerlich", gellte bislang das
hohl tönende Gebrüll des nord-württembergischen Kassenarztchefs Werner Baumgärtner (Selecta
4/2000, Seiten 9-10) in seinem KV-Sprengel. Der für jedermann erkennbare Realitätsverlust
ließ selbst Ärztezeitschriften spotten: "Der 'ungekrönte König' weist jede
Kritik weit von sich" (Ärztliche Praxis, 28.04.2000, Seite 2).
Wohlmeinende Warnungen, nicht durch die fortgesetzten eklatanten Rechtsverstöße die
ärztliche Selbstverwaltung zu zerstören, gab es seit 1999 reichlich. Doch die Mahner aus den
Reihen der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzteschaft wurden von
Werner Baumgärtner und Norbert Metke ebenso selbstherrlich abgewertet wie erfahrene Juristen und
Gesundheitspolitiker. Schließlich hat der Allgemeinarzt Dr. Werner Baumgärtner ein ganz simples Rezept: Mit
Kritikern, so schrieb er bereits am 27.01.1998, "wird es keine Gespräche
geben" (siehe MEDI-Report 24.09.1999). Denn: "Ein Gespräch setzt
voraus, dass der andere Recht haben könnte", erklärte Hans-Georg Gadamer in einem
Spiegel-Interview (DER SPIEGEL, 21.02.2000, S.305). Während der Philosoph Gadamer jüngst
seinen 100. Geburtstag feiern konnte, hat der Allgemeinarzt Baumgärtner zunehmend Mühe, die
verbrannte Erde zu überleben, die er nicht nur berufs- und gesundheitspolitisch hinterlässt.
Auf seine selbstsüchtige Verweigerung der Realität reagierten die Sozialrichter jetzt mit
noch stärkeren negativen Konsequenzen. Dass diese richterliche Anwendung bewährter
Grundprinzipien der Verhaltenstherapie auf Anhieb Erfolg hat, ist bei der
Persönlichkeitsstruktur der Adressaten allerdings eher unwahrscheinlich. Die Delinquenten
werden voraussichtlich einer weiterführenden rechtsstaatlichen Konditionierung bedürfen.
Die jetzt vorliegende Entscheidung des Landessozialgerichtes, die zwar unanfechtbar, aber
bis zur Hauptsacheverhandlung vorläufig ist, lässt gleichwohl bereits deutlich erkennen,
welch ein kostspieliger Schlussbefund den machthungrigen Dres. Werner Baumgärtner und
Norbert Metke mit ihrer abwegigen "Zukunftsvision" vom Medi-Verbund zuteil werden könnte:
Bettvorleger in Bierlache.
Ärzte und Psychotherapeuten werden teuer bezahlen dürfen
Die Zeche werden jene Ärzte und Psychotherapeuten zahlen, die sich von
Baumgärtner und Metke haben "einfangen" lassen (Stuttgarter Zeitung,
07.06.1999) und dem "Rattenfänger" (so Dr. Joachim Kuhlo am
15.01.2000) gedankenlos in den Abgrund folgen. Immerhin haben Baumgärtner und Metke nie
einen Zweifel daran gelassen, dass die berechtigten Honorarforderungen der Psychotherapeuten
ihnen völlig gleichgültig sind - trotz klarer Urteile vom Bundessozialgericht.
Der Vorsitzende vom Verband der Vertragspsychotherapeuten in
Nord-Württemberg (VVPNW) warnte zuletzt in einem Rundschreiben am 29.10.2001 allzu naive
Mitglieder vor dem Eintritt in den Medi-Verbund: "Dr. Baumgärtner hat uns
ganz unmißverständlich und deutlich erklärt, daß er die 'Anbietermacht' von Medi auf keinen
Fall für die Durchsetzung berechtigter Honorarforderungen der Psychotherapeuten nutzen wird."
Auch der Hinweis auf die besondere Bauernfängerei des Vertragswerkes im Medi-Verbund fehlt
nicht: "Beim Beitritt zum Medi-Verbund müssen Sie unterschreiben, daß Sie
künftig nicht mehr ein Gericht bemühen werden, wenn Sie sich aus irgend einem Grunde
benachteiligt fühlen. Die vom bvvp und der DGPT erstrittenen BSG-Urteile haben innerhalb des
Medi-Verbunds keine Gültigkeit." Offenbar gibt es nach dem Plattmacher-Skandal (siehe
Lese-Tipp) noch immer ausreichend Psychotherapeuten, die ihr Denkvermögen aus Furcht vor
Selbstverantwortung in masochistischer Wollust zu ertränken versuchen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg bremst Medi-Spuk

© 1999 MEDI-Report Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 14. August 2001: "Der
Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. November 2000 wird abgeändert. Über die vom
Sozialgericht tenorierten Untersagungen hinaus wird
1. die Beschwerdegegnerin [Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg, vertreten
durch den Vorstand unter Vorsitz von Dr. Werner Baumgärtner] vorläufig bis
zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, ihre
Gesellschafterstellungen [Beteiligung an der Medi-Verbund GmbH] ...
unverzüglich aufzugeben;
2. der Beschwerdegegnerin bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu DM 50.000,00 für jeden
einzelnen Fall einer künftigen Zuwiderhandlung – unter Ausschluß der Grundsätze der
Rechtsprechung zum Fortsetzungszusammenhang – untersagt, die Medi-Verbund GmbH und die Medi
Gesellschaften bürgerlichen Rechts durch Verbreitung werbender Aussagen zu unterstützen"
(LSG BW, ebd., Seite 3f.).
"Kaum vorstellbar, dass" Baumgärtner "noch lange tragbar ist"
Die Zeitschrift Neuro-Psychiatrische Nachrichten (8/2001) kommentierte den Beschluss des
Landessozialgerichtes vom 14.08.2001 und dessen wirre Beschönigung durch Werner Baumgärtner auf Seite
2 mit den
Worten: "An der Position des nordwürttembergischen KV- und Medi-Chefs
Baumgärtner hatte schon bisher nicht nur das Kartellamt Zweifel. [...]
Die Reaktionen auf die einstweilige Anordnung des Landessozialgerichts,
die den Auszug der KV aus Medi bewirkt, machen offensichtlich, wie zwiespältig die Position
des Januskopfs Baumgärtner ist: Als Medi-Chef freut er sich über die Freiheit im Wettbewerb,
als KV-Chef muss er die vorläufige Entscheidung bedauern, weil die Handlungsmöglichkeiten
der KV eingeschränkt werden. Schenkt man den aktuellen Pressemitteilungen Glauben, dann hat
Medi-Chef Baumgärtner als Verfechter der KV-Beteiligung bisher gegen die Interessen des
Unternehmens gehandelt. Jetzt aber müsste die KV ihrem Vorsitzenden die positiven Äußerungen
über die vorläufige Gerichtsentscheidung entschieden übel nehmen. Oder soll mit dem hohen
Lied auf den Wettbewerb, dem man sich nun stellen könne, ein herber Rückschlag schöngeredet
werden? Auf jeden Fall ist kaum vorstellbar, dass die Personalunion an der Spitze von Medi
und Kassenärztlicher Vereinigung noch lange tragbar ist."
Ein ganz und gar untragbares Geschehen - oder nur ein weiterer Fall von gewöhnlichem
Machtmissbrauch, Untreue und Selbstbedienung in einer "Kriminellen
Vereinigung", wie die Kassenärztliche Vereinigung in der Ärztepresse bereits
gelegentlich genannt wird? Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann, der den Machtmissbrauch und
die Rechtsverstöße von Werner Baumgärtner und Norbert Metke erforderlichenfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht offen legen und brandmarken lassen will, weist auf die Begrenztheit
rationaler Einflussnahme auf die Funktionsträger der nord-württembergischen Ärzteschaft hin:
"Die Versuche, Dr. Werner Baumgärtner auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns
hinzuweisen, wurden von ihm mit übelsten Schlägen unter die Gürtellinie beantwortet. Die
Dokumente zu diesem Geschehen haben inzwischen einen Umfang erreicht, der ausreichend
Material für ein Buch zum sittlich-moralischen Verfall der Ärzteschaft hergibt. Die Ärzte
haben sich die Führer gewählt, die sie verdienen - und sie dürfen nun zusehen, wie die ihre
Selbstverwaltung zerstören."
Schmunzelnd ergänzt der Psychotherapeut: "Zum Vorsitzenden der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung wollte den nord-württembergischen Rüpel trotz seines
Getöses keiner wählen, die Hauptrolle in der Medi-Posse dürfte Baumgärtner dennoch den gewünschten
Eingang in die Geschichtsbücher verschaffen."
Medi-Verbund: Rechtswidrige Diskriminierung statt Qualität
Abschließend ist somit festzustellen: Anstatt die Kassenärztliche Vereinigung
Nord-Württemberg zu einem Dienstleister zu entwickeln, unterstützte der nordwürttembergische
KV-Vorsitzende Werner Baumgärtner mit den Geldern aller Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten (also auch derer, die sich nicht beteiligen) die Schaffung eines
Praxisnetzes, dessen Ausgestaltung selbst kassenärztliche Juristen und der Justitiar der
Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg von Anbeginn an "rechtswidrig" nennen.
Liest man das Leistungsverzeichnis vom Medi-Verbund Stuttgart (Stand Juni 2000 mit der
Eigenwerbung "starke Leistungsbilanz"), dem der KVNW-Vize
Norbert Metke vorsteht, so wird auf dem Deckblatt in fetten Lettern und mit
unverhohlenen Worten die Diskriminierung von Kassenpatienten propagiert: "Ersatzkassen und
weitere GKV-Versicherte sind nach Ausschöpfung der Budgets - von Notfallsituationen
abgesehen - gemäss Zeitmanagement der Praxis zu versorgen, auf Wartelisten zu setzen,
weiterzuüberweisen oder der stationären Behandlung zuzuführen".
Das sind klare Worte, wohin die von Werner Baumgärtner und seiner Clique propagierte Reise
gehen soll. "Sollten sich die jetzt bekannt gewordenen Fälle häufen, werden sie das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern", schrieb der
gesundheitspolitische Redakteur der Stuttgarter Zeitung, Thomas Faltin, am 10.08.2000 über
die Zustände im Verantwortungsbereich von Baumgärtner und Metke:
"Inzwischen ist es sogar so weit, dass Arzt und Angehörige selbst um die Finanzierung einer
Infusion für einen lebensbedrohlich kranken Menschen regelrecht feilschen müssen".
Der "Versuch von Teilen der Ärzteschaft, sich mit einer Kartellbildung außerhalb des vom
politischen und Rechtssystem gezogenen Rahmens zu stellen", erläuterte Dietmar G.
Luchmann in seiner detaillierten Analyse zum Medi-Verbund am 12.07.1999, führt "schnell zur
selbstverursachten Isolation". Der feinsinnige Psychotherapeut prognostizierte weitsichtig,
"dieses für die Ärzteschaft als Ganzes fatale und verhängnisvolle Ergebnis" werde durch
verantwortungslose
"Ärztefunktionäre bis zum Super-GAU getrieben: dem Verlust der Glaubwürdigkeit der
Ärzteschaft".
In der Tat ist der für das Gesundheitswesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährliche
Prozess ärztlicher Selbstzerstörung unbemerkt bereits weit gediehen, wie folgendes Beispiel
deutlich macht: In
der vom NDR
produzierten und am 28.10.2001 ausgestrahlten Folge "Exil" der bekannten "Tatort"-Reihe spricht ein
Oberkommissar in einer Krankenhausszene ganz selbstverständlich zu seiner Kollegin: "Wenn
hier jemals ein Serientäter rumlaufen sollte, der geldgeile Ärzte abknallt, kriegt der von
mir eine Woche Vorsprung."
Ärztliche Selbstverwaltung - "ein Haufen Schwererziehbarer"
Dietmar G. Luchmann warnte vor dieser Entwicklung in seiner Analyse
zum Medi-Verbund am 12.07.1999: "Noch gefährlicher wird der
Gedanken-Schritt sein, wenn Patienten vom Misstrauen gegenüber den kaufmännischen Aspekten
ärztlichen Tuns zum Misstrauen gegenüber dem ärztlichen Tun selbst gelangen."
Ärztliche Hybris und Feigheit, Gier und Verantwortungslosigkeit bilden eine explosive
Mischung. Helmut Laschet als intimer Branchenkenner und scharfsinniger
gesundheitspolitischer Chefredakteur der Ärzte-Zeitung attestierte seiner Leserschaft
am 06.12.2001 lapidar, "daß die Funktionselite im Gesundheitswesen einem
Haufen Schwererziehbarer gleicht." Es ist daher nur folgerichtig, wenn bei dem
unübersehbaren Versagen der ärztlichen Selbstverwaltung inzwischen
Gesundheitspolitiker aller Parteien dafür plädieren, die Kassenärztlichen
Vereinigungen abzuschaffen und den Krankenversicherungen das Recht zuzugestehen, mit
patientenorientierten, leistungsfähigen und verlässlichen Ärzten und Psychotherapeuten Einzelverträge abschließen zu dürfen.
"Darüber hinaus stellt sich die Frage", so Rechtsanwalt Dr.
Joachim B.
Steck aus Stuttgart in der Zeitschrift Die BKK 4/2001, "ob es nach dem Integrationsmodell überhaupt
noch zulässig ist, die Zwangsmitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung
aufrechtzuerhalten" (Seite 185). "Wenn diese juristischen Argumente stimmen", folgert das
Ärzteblatt Arzt & Wirtschaft 6/2001 (Seite 85) aus den Ausführungen des auf Arzt-
und Medizinrecht spezialisierten Steck, der auch Dietmar G. Luchmann gegen den Medi-Verbund
vertritt, "dann gute Nacht KVen". Das sei "Sprengstoff für die KVen",
an dessen Lunte beratungsresistente Ärzte wie Werner Baumgärtner und Norbert Metke mit dem Missbrauch
der öffentlich-rechtlichen Institution der Kassenärztlichen Vereinigung fortgesetzt zündeln - bis
sie auseinander fliegt.
Am Ende wird möglicherweise der Staatsanwalt auch in der KVNW aufräumen müssen.
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird derzeit bereits eine Strafanzeige vom
Oktober d. J.
geprüft, die gegen die Clique um den KV-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner eingereicht
wurde.
Lesen Sie weiter, wie Rechtsanwalt Dr. J. B.
Steck die Situation nach der Entscheidung des Landessozialgerichtes beurteilt.
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