PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753)
Seite druckenDrucken (Javascript muss aktiviert sein)
Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten
Denken lernen statt denken lassen - Kognitive Verhaltenstherapie hilft am besten
PSYCHOTHERAPIE
© PSYCHOTHERAPIE 07.12.2001

Landessozialgericht in Stuttgart verschärft den Beschluss gegen Machtmissbrauch von KVNW-Chef Werner Baumgärtner

Medi-Verbund verliert Beteiligung der KVNW
Landessozialgericht Baden-Württemberg verurteilt Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg und Werner Baumgärtner

VON REINHILD SONNENSCHEIN

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) und deren Beteiligung am Medi-Verbund verletzt Grundrechte der Ärzte und Psychotherapeuten, die Zwangsmitglied der KVNW sind. Diese Feststellung traf das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz am 14.08.2001.

"Die Beteiligung berührt Grundrechte", der Ärzte und Psychotherapeuten, schreibt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Begründung, "ohne dass dafür eine verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage bestünde" (LSG BW: L 5 KA 5097/00 ER-B, Seite 23).

"Überschreitet eine Körperschaft, deren Errichtung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG zu messen ist, ihren gesetzlichen Aufgabenbereich, greift sie ohne die erforderliche Rechtsgrundlage in dieses Grundrecht ein. Jeder der Körperschaft Zugehörige kann sich daher gegen eine derartige rechtswidrige Ausdehnung seiner Zwangsunterworfenheit wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder spürbaren faktischen Nachteil erleidet" (LSG BW, ebd., S. 24).

Seit der Gesetzgeber im Gesundheitssystem mehr Wettbewerb schaffen will, um die Qualität des Gesundheitswesens und der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung zu verbessern, fürchten Kassenarztfunktionäre zunehmend um ihre fetten Einkünfte und ihre Macht. So verfiel der für seine Selbstherrlichkeit und Großmäuligkeit weithin bekannte Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg und Allgemeinarzt Dr. Werner Baumgärtner 1999 auf die "Biertisch-Idee", ein Kartell der Ärzte gegen den Rest der Welt errichten zu wollen (Medi-Verbund), und begann, die öffentlich-rechtliche Körperschaft der Vertragsärzte und -psychotherapeuten, für seine quasi-imperialen Ambitionen zu missbrauchen.

Fundierte Kritik am Medi-Verbund seit Anbeginn

Am 12.07.1999 machte Baumgärtner-Kritiker und Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann die Absurdität dieses Vorhabens in einer ausführlichen Analyse erstmals öffentlich (siehe den von MEDI-Report übernommenen Beitrag "Medi-Verbund lädt zur Entrechtung: Die Risiken und Nebenwirkungen des 'Medi-Kartells'").

Nachdem Werner Baumgärtner als Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg den Missbrauch seines öffentlich-rechtlichen Amtes immer dreister und unverhüllter betrieb, forderte Dipl.-Psych. Dietmar G. Luchmann das baden-württembergische Sozialministerium am 29.05.2000 auf, im Zusammenhang mit den zunehmenden rechtswidrigen Aktivitäten der KVNW "dienstrechtlich tätig zu werden". Doch Minister Friedhelm Repnik (CDU) wollte wohl seinem Parteifreund Werner Baumgärtner (CDU) bei dem Versuch, Wettbewerb behindernde Kartelle aufrecht zu erhalten (KVNW) und aufzubauen (Medi-Verbund), nicht in den Arm fallen. So pflegten Politik und Aufsichtsbehörde beschaulich ihre organisierte Verantwortungslosigkeit. Sorge bereitete den Ministerialen lediglich, ihre Untätigkeit könnte öffentlich werden, weshalb sie Kritiker Luchmann aufforderten, die Korrespondenz "nicht für Zwecke Ihrer Öffentlichkeitsarbeit [...] zu verwenden". Daraufhin erhob der Psychotherapeut am 09.10.2000 konsequent vor dem Sozialgericht Stuttgart Klage gegen den Machtmissbrauch der nordwürttembergischen Kassenarztchefs Werner Baumgärtner und Norbert Metke.

LSG: Baumgärtner führt "rechtswidrig beispiellose Kampagne"

In seiner Begründung stellt das Landessozialgericht am 14.08.2001 fest, die von Werner Baumgärtner und seinem Vize Nobert Metke geführte Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg "habe mit einer bundesweit beispiellosen 'Kampagne' rechtswidrig unter Anstrengung ihrer Kräfte und Ressourcen nach eigenen Angaben bis heute knapp unter 3000 Vertragsärzte in das Medi-System 'gedrängt'. Damit habe sie für ihren Bereich eine Monopolsituation geschaffen. Könne sie ihre Gesellschafterstellung bei Medi formal beibehalten, werde die Rechtswidrigkeit des bisherigen Handelns auf lange Zeit faktisch perpetuiert." (LSG BW, ebd., S. 17).

"Insbesondere führten der 1. und der 2. Vorsitzende sowie weitere Mitglieder des Vorstandes" der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg, so stellt das LSG in seinem Beschluss weiter fest, "zwischen Januar und August 1999 eigener Angabe zufolge 120 Veranstaltungen im gesamten Zuständigkeitsbezirk [...] durch, um eine ausreichende Zahl von Mitgliedern für die Gründung der 12 regionalen Medi-Netze zu gewinnen" (LSG BW, ebd., S. 8). 

So "missbrauche" der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg unter Führung von Werner Baumgärtner und Norbert Metke "die Autorität als öffentlich–rechtliche Körperschaft und ihre Vertrauensstellung bei den Ärzten und Psychotherapeuten durch die einseitige Empfehlung zu Gunsten des Medi-Verbundes" (LSG BW, ebd., S. 17).
 
Insbesondere wurde der Medi-Verbund von Werner Baumgärtner und Norbert Metke missbräuchlich "durch Korrespondenz und Kontakte mit den Ministerien für Soziales und Inneres des Landes, zu dem Datenschutzbeauftragten des Landes sowie der Ärztekammer unterstützt, um dort bestehende Bedenken in sozialrechtlicher, datenschutzrechtlicher und kammerrechtlicher Hinsicht zu zerstreuen bzw. auszuräumen" (LSG BW, ebd., S. 8).

LSG: Gezielter Missbrauch der Kassenärztlichen Vereinigung

Was das Landessozialgericht bei den Kassenarztfunktionären in Stuttgart feststellte, war gewöhnlichster ordinärer und dumm-dreister Missbrauch öffentlich-rechtlicher Macht. "Schon im Ansatz kann es für eine an Gesetz und Recht gebundene öffentlich-rechtliche Körperschaft keine legitime öffentliche Aufgabe sein, gesetzliche Regelungen zu unterlaufen. Genau dies hatte die" von Werner Baumgärtner und Norbert Metke missbrauchte Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg "aber im Sinne, als sie sich an den Medi-Ärztenetzen mit dem Ziel beteiligt hat, den Einfluss der Krankenkassen zu beschränken, mithin diesen die faktischen Gestaltungsmöglichkeiten wieder zu nehmen, die sie nach dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers durch §§ 140 ff SGB V gerade erhalten sollten" (LSG BW, ebd., S. 29f.).

"Jedoch ist nicht zuletzt in der mündlichen Verhandlung und in der Vorbereitung darauf deutlich geworden, dass die von dem Medi-Verbund ausgehenden Wirkungen auch aus Sicht der" Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg "wesentlich auf dem öffentlichen Eindruck beruhen, der Verbund sei Teil der" Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg. "Dies wird sowohl in ihrer eigenen als auch der öffentlichen Selbstdarstellung des Verbundes befördert, indem beide auch nach dem Beschluss vom 14.11.2000 den Eindruck aufrecht erhalten haben, die Beteiligung der" KVNW "an den Gesellschaften des Medi-Verbundes sei rechtlich völlig unproblematisch" (LSG BW, ebd., S. 42f.).

   
 PSYCHOTHERAPIE Lese-Tipp
Von der Zwangsjacke in die Gummizelle?
Medi-Verbund - Nein, danke: Medi-Kartell rechtswidrige "Biertisch-Idee"
(Pressedokumentation).


Am 14.11.2000 hatte bereits das Sozialgericht Stuttgart (in erster Instanz) die Aktivitäten von Werner Baumgärtner und Norbert Metke, Ärzte und Psychotherapeuten mit der Angstkeule in den Medi-Verbund zu drängen, als rechtswidrig bezeichnet (siehe hierzu die Berichterstattung vom 18.11.2000 im PSYCHOTHERAPIE-Beitrag "Von der Zwangsjacke in die Gummizelle").

Repräsentieren solche Ärztefunktionäre die Ärzteschaft?

Zudem wurden die Vorstandsvorsitzenden der KVNW und Medi-Initiatoren, Werner Baumgärtner und Norbert Metke, vom Sozialgericht Stuttgart unter Androhung von 50.000,00 DM Ordnungsgeld und Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen über Wettbewerber zu unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter Weise herabsetzenden Charakter" aufweisen. Das Sozialgericht hatte entsprechende Äußerungen der KV-Funktionäre als eindeutig "ehrverletzend" bewertet (SG Stg.: S 5 KA 4825/00 ER).

Täuschung, Lüge und Einschüchterung sind die sattsam bekannten Handwerkzeuge von Demagogen und Diktatoren. Austritte aus dem Medi-Verbund gibt es bereits seit seiner Gründung 1999. Es waren Mitglieder, die erkannten, dass es sich beim Medi-Verbund um einen "Wolf im Schafspelz" (Ärzte-Zeitung, 05.06.2000) und "den Versuch handelt, den vorhandenen Abhängigkeiten eine noch viel schlimmere hinzuzufügen", wie eine ausgetretene Fachärztin schrieb. Es dürften noch sehr viel mehr werden, denen der Charakter dieser "Biertisch-Idee" (MEDI-Report) bei nüchterner Betrachtung oder anwaltlicher Beratung klar wird.

"Die juristischen Einwände sind lächerlich", gellte bislang das hohl tönende Gebrüll des nord-württembergischen Kassenarztchefs Werner Baumgärtner (Selecta 4/2000, Seiten 9-10) in seinem KV-Sprengel. Der für jedermann erkennbare Realitätsverlust ließ selbst Ärztezeitschriften spotten: "Der 'ungekrönte König' weist jede Kritik weit von sich" (Ärztliche Praxis, 28.04.2000, Seite 2).

Wohlmeinende Warnungen, nicht durch die fortgesetzten eklatanten Rechtsverstöße die ärztliche Selbstverwaltung zu zerstören, gab es seit 1999 reichlich. Doch die Mahner aus den Reihen der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzteschaft wurden von Werner Baumgärtner und Norbert Metke ebenso selbstherrlich abgewertet wie erfahrene Juristen und Gesundheitspolitiker. Schließlich hat der Allgemeinarzt Dr. Werner Baumgärtner ein ganz simples Rezept: Mit Kritikern, so schrieb er bereits am 27.01.1998, "wird es keine Gespräche geben" (siehe MEDI-Report 24.09.1999). Denn: "Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere Recht haben könnte", erklärte Hans-Georg Gadamer in einem Spiegel-Interview (DER SPIEGEL, 21.02.2000, S.305). Während der Philosoph Gadamer jüngst seinen 100. Geburtstag feiern konnte, hat der Allgemeinarzt Baumgärtner zunehmend Mühe, die verbrannte Erde zu überleben, die er nicht nur berufs- und gesundheitspolitisch hinterlässt. Auf seine selbstsüchtige Verweigerung der Realität reagierten die Sozialrichter jetzt mit noch stärkeren negativen Konsequenzen. Dass diese richterliche Anwendung bewährter Grundprinzipien der Verhaltenstherapie auf Anhieb Erfolg hat, ist bei der Persönlichkeitsstruktur der Adressaten allerdings eher unwahrscheinlich. Die Delinquenten werden voraussichtlich einer weiterführenden rechtsstaatlichen Konditionierung bedürfen.

Die jetzt vorliegende Entscheidung des Landessozialgerichtes, die zwar unanfechtbar, aber bis zur Hauptsacheverhandlung vorläufig ist, lässt gleichwohl bereits deutlich erkennen, welch ein kostspieliger Schlussbefund den machthungrigen Dres. Werner Baumgärtner und Norbert Metke mit ihrer abwegigen "Zukunftsvision" vom Medi-Verbund zuteil werden könnte: Bettvorleger in Bierlache.

Ärzte und Psychotherapeuten werden teuer bezahlen dürfen

Die Zeche werden jene Ärzte und Psychotherapeuten zahlen, die sich von Baumgärtner und Metke haben "einfangen" lassen (Stuttgarter Zeitung, 07.06.1999) und dem "Rattenfänger" (so Dr. Joachim Kuhlo am 15.01.2000) gedankenlos in den Abgrund folgen. Immerhin haben Baumgärtner und Metke nie einen Zweifel daran gelassen, dass die berechtigten Honorarforderungen der Psychotherapeuten ihnen völlig gleichgültig sind - trotz klarer Urteile vom Bundessozialgericht.

   
 PSYCHOTHERAPIE Lese-Tipp
"Die Plattmacher"
Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg (KVNW) unter Vorsitz von Dr. med. Werner Baumgärtner verhöhnt Psychotherapeuten (3 Teile).


Der Vorsitzende vom Verband der Vertragspsychotherapeuten in Nord-Württemberg (VVPNW) warnte zuletzt in einem Rundschreiben am 29.10.2001 allzu naive Mitglieder vor dem Eintritt in den Medi-Verbund: "Dr. Baumgärtner hat uns ganz unmißverständlich und deutlich erklärt, daß er die 'Anbietermacht' von Medi auf keinen Fall für die Durchsetzung berechtigter Honorarforderungen der Psychotherapeuten nutzen wird." Auch der Hinweis auf die besondere Bauernfängerei des Vertragswerkes im Medi-Verbund fehlt nicht: "Beim Beitritt zum Medi-Verbund müssen Sie unterschreiben, daß Sie künftig nicht mehr ein Gericht bemühen werden, wenn Sie sich aus irgend einem Grunde benachteiligt fühlen. Die vom bvvp und der DGPT erstrittenen BSG-Urteile haben innerhalb des Medi-Verbunds keine Gültigkeit." Offenbar gibt es nach dem Plattmacher-Skandal (siehe Lese-Tipp) noch immer ausreichend Psychotherapeuten, die ihr Denkvermögen aus Furcht vor Selbstverantwortung in masochistischer Wollust zu ertränken versuchen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg bremst Medi-Spuk

Rote Karte für den Medi-Verbund von Werner Baumgärtner
© 1999 MEDI-Report  

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 14. August 2001: "Der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. November 2000 wird abgeändert. Über die vom Sozialgericht tenorierten Untersagungen hinaus wird
1. die Beschwerdegegnerin
[Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg, vertreten durch den Vorstand unter Vorsitz von Dr. Werner Baumgärtner] vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, ihre Gesellschafterstellungen [Beteiligung an der Medi-Verbund GmbH] ... unverzüglich aufzugeben;
2. der Beschwerdegegnerin bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu DM 50.000,00 für jeden einzelnen Fall einer künftigen Zuwiderhandlung – unter Ausschluß der Grundsätze der Rechtsprechung zum Fortsetzungszusammenhang – untersagt, die Medi-Verbund GmbH und die Medi Gesellschaften bürgerlichen Rechts durch Verbreitung werbender Aussagen zu unterstützen
" (LSG BW, ebd., Seite 3f.).

"Kaum vorstellbar, dass" Baumgärtner "noch lange tragbar ist"

Die Zeitschrift Neuro-Psychiatrische Nachrichten (8/2001) kommentierte den Beschluss des Landessozialgerichtes vom 14.08.2001 und dessen wirre Beschönigung durch Werner Baumgärtner auf Seite 2 mit den Worten: "An der Position des nordwürttembergischen KV- und Medi-Chefs Baumgärtner hatte schon bisher nicht nur das Kartellamt Zweifel. [...] Die Reaktionen auf die einstweilige Anordnung des Landessozialgerichts, die den Auszug der KV aus Medi bewirkt, machen offensichtlich, wie zwiespältig die Position des Januskopfs Baumgärtner ist: Als Medi-Chef freut er sich über die Freiheit im Wettbewerb, als KV-Chef muss er die vorläufige Entscheidung bedauern, weil die Handlungsmöglichkeiten der KV eingeschränkt werden. Schenkt man den aktuellen Pressemitteilungen Glauben, dann hat Medi-Chef Baumgärtner als Verfechter der KV-Beteiligung bisher gegen die Interessen des Unternehmens gehandelt. Jetzt aber müsste die KV ihrem Vorsitzenden die positiven Äußerungen über die vorläufige Gerichtsentscheidung entschieden übel nehmen. Oder soll mit dem hohen Lied auf den Wettbewerb, dem man sich nun stellen könne, ein herber Rückschlag schöngeredet werden? Auf jeden Fall ist kaum vorstellbar, dass die Personalunion an der Spitze von Medi und Kassenärztlicher Vereinigung noch lange tragbar ist."

Ein ganz und gar untragbares Geschehen - oder nur ein weiterer Fall von gewöhnlichem Machtmissbrauch, Untreue und Selbstbedienung in einer "Kriminellen Vereinigung", wie die Kassenärztliche Vereinigung in der Ärztepresse bereits gelegentlich genannt wird? Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann, der den Machtmissbrauch und die Rechtsverstöße von Werner Baumgärtner und Norbert Metke erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht offen legen und brandmarken lassen will, weist auf die Begrenztheit rationaler Einflussnahme auf die Funktionsträger der nord-württembergischen Ärzteschaft hin: "Die Versuche, Dr. Werner Baumgärtner auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns hinzuweisen, wurden von ihm mit übelsten Schlägen unter die Gürtellinie beantwortet. Die Dokumente zu diesem Geschehen haben inzwischen einen Umfang erreicht, der ausreichend Material für ein Buch zum sittlich-moralischen Verfall der Ärzteschaft hergibt. Die Ärzte haben sich die Führer gewählt, die sie verdienen - und sie dürfen nun zusehen, wie die ihre Selbstverwaltung zerstören."

Schmunzelnd ergänzt der Psychotherapeut: "Zum Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wollte den nord-württembergischen Rüpel trotz seines Getöses keiner wählen, die Hauptrolle in der Medi-Posse dürfte Baumgärtner dennoch den gewünschten Eingang in die Geschichtsbücher verschaffen."

Medi-Verbund: Rechtswidrige Diskriminierung statt Qualität

Abschließend ist somit festzustellen: Anstatt die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg zu einem Dienstleister zu entwickeln, unterstützte der nordwürttembergische KV-Vorsitzende Werner Baumgärtner mit den Geldern aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten (also auch derer, die sich nicht beteiligen) die Schaffung eines Praxisnetzes, dessen Ausgestaltung selbst kassenärztliche Juristen und der Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg von Anbeginn an "rechtswidrig" nennen.

Liest man das Leistungsverzeichnis vom Medi-Verbund Stuttgart (Stand Juni 2000 mit der Eigenwerbung "starke Leistungsbilanz"), dem der KVNW-Vize Norbert Metke vorsteht, so wird auf dem Deckblatt in fetten Lettern und mit unverhohlenen Worten die Diskriminierung von Kassenpatienten propagiert: "Ersatzkassen und weitere GKV-Versicherte sind nach Ausschöpfung der Budgets - von Notfallsituationen abgesehen - gemäss Zeitmanagement der Praxis zu versorgen, auf Wartelisten zu setzen, weiterzuüberweisen oder der stationären Behandlung zuzuführen".

Das sind klare Worte, wohin die von Werner Baumgärtner und seiner Clique propagierte Reise gehen soll. "Sollten sich die jetzt bekannt gewordenen Fälle häufen, werden sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern", schrieb der gesundheitspolitische Redakteur der Stuttgarter Zeitung, Thomas Faltin, am 10.08.2000 über die Zustände im Verantwortungsbereich von Baumgärtner und Metke: "Inzwischen ist es sogar so weit, dass Arzt und Angehörige selbst um die Finanzierung einer Infusion für einen lebensbedrohlich kranken Menschen regelrecht feilschen müssen".

Der "Versuch von Teilen der Ärzteschaft, sich mit einer Kartellbildung außerhalb des vom politischen und Rechtssystem gezogenen Rahmens zu stellen", erläuterte Dietmar G. Luchmann in seiner detaillierten Analyse zum Medi-Verbund am 12.07.1999, führt "schnell zur selbstverursachten Isolation". Der feinsinnige Psychotherapeut prognostizierte weitsichtig, "dieses für die Ärzteschaft als Ganzes fatale und verhängnisvolle Ergebnis" werde durch verantwortungslose "Ärztefunktionäre bis zum Super-GAU getrieben: dem Verlust der Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft".

In der Tat ist der für das Gesundheitswesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährliche Prozess ärztlicher Selbstzerstörung unbemerkt bereits weit gediehen, wie folgendes Beispiel deutlich macht: In der vom NDR produzierten und am 28.10.2001 ausgestrahlten Folge "Exil" der bekannten "Tatort"-Reihe spricht ein Oberkommissar in einer Krankenhausszene ganz selbstverständlich zu seiner Kollegin: "Wenn hier jemals ein Serientäter rumlaufen sollte, der geldgeile Ärzte abknallt, kriegt der von mir eine Woche Vorsprung."

Ärztliche Selbstverwaltung - "ein Haufen Schwererziehbarer"

Dietmar G. Luchmann warnte vor dieser Entwicklung in seiner Analyse zum Medi-Verbund am 12.07.1999: "Noch gefährlicher wird der Gedanken-Schritt sein, wenn Patienten vom Misstrauen gegenüber den kaufmännischen Aspekten ärztlichen Tuns zum Misstrauen gegenüber dem ärztlichen Tun selbst gelangen."

Ärztliche Hybris und Feigheit, Gier und Verantwortungslosigkeit bilden eine explosive Mischung. Helmut Laschet als intimer Branchenkenner und scharfsinniger gesundheitspolitischer Chefredakteur der Ärzte-Zeitung attestierte seiner Leserschaft am 06.12.2001 lapidar, "daß die Funktionselite im Gesundheitswesen einem Haufen Schwererziehbarer gleicht." Es ist daher nur folgerichtig, wenn bei dem unübersehbaren Versagen der ärztlichen Selbstverwaltung inzwischen Gesundheitspolitiker aller Parteien dafür plädieren, die Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschaffen und den Krankenversicherungen das Recht zuzugestehen, mit patientenorientierten, leistungsfähigen und verlässlichen Ärzten und Psychotherapeuten Einzelverträge abschließen zu dürfen.

"Darüber hinaus stellt sich die Frage", so Rechtsanwalt Dr. Joachim B. Steck aus Stuttgart in der Zeitschrift Die BKK 4/2001, "ob es nach dem Integrationsmodell überhaupt noch zulässig ist, die Zwangsmitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung aufrechtzuerhalten" (Seite 185). "Wenn diese juristischen Argumente stimmen", folgert das Ärzteblatt Arzt & Wirtschaft 6/2001 (Seite 85) aus den Ausführungen des auf Arzt- und Medizinrecht spezialisierten Steck, der auch Dietmar G. Luchmann gegen den Medi-Verbund vertritt, "dann gute Nacht KVen". Das sei "Sprengstoff für die KVen", an dessen Lunte beratungsresistente Ärzte wie Werner Baumgärtner und Norbert Metke mit dem Missbrauch der öffentlich-rechtlichen Institution der Kassenärztlichen Vereinigung fortgesetzt zündeln - bis sie auseinander fliegt.

Am Ende wird möglicherweise der Staatsanwalt auch in der KVNW aufräumen müssen. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird derzeit bereits eine Strafanzeige vom Oktober d. J.  geprüft, die gegen die Clique um den KV-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner eingereicht wurde.

Lesen Sie weiter, wie Rechtsanwalt Dr. J. B. Steck die Situation nach der Entscheidung des Landessozialgerichtes beurteilt.

Ihre Erfahrungen sind wichtig. Schreiben Sie einen Leserbrief. Hier.



© 1995-2005 PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Alle Rechte vorbehalten.
PSYCHOTHERAPIE erscheint im Psychotherapie-Verlag am ABARIS® Institut für Psychotherapie, Coaching und Verhaltenstherapie, Luckau, Brandenburg. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Psychotherapie-Verlag.