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© PSYCHOTHERAPIE 07.12.2001Landessozialgericht in Stuttgart verschärft den Beschluss gegen Machtmissbrauch von KVNW-Chef Werner BaumgärtnerMedi-Verbund verliert Beteiligung der KVNW
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Am 14.11.2000 hatte bereits das Sozialgericht Stuttgart (in erster Instanz) die Aktivitäten von Werner Baumgärtner und Norbert Metke, Ärzte und Psychotherapeuten mit der Angstkeule in den Medi-Verbund zu drängen, als rechtswidrig bezeichnet (siehe hierzu die Berichterstattung vom 18.11.2000 im PSYCHOTHERAPIE-Beitrag "Von der Zwangsjacke in die Gummizelle").
Zudem wurden die Vorstandsvorsitzenden der KVNW und Medi-Initiatoren, Werner Baumgärtner und
Norbert Metke, vom Sozialgericht Stuttgart unter Androhung von 50.000,00 DM Ordnungsgeld
und Ordnungshaft verurteilt, Äußerungen über Wettbewerber zu unterlassen, die "einen in nicht mehr gerechtfertigter Weise herabsetzenden Charakter"
aufweisen. Das Sozialgericht hatte entsprechende Äußerungen der KV-Funktionäre als eindeutig
"ehrverletzend" bewertet (SG Stg.: S 5 KA 4825/00 ER).
Täuschung, Lüge und Einschüchterung sind die sattsam bekannten Handwerkzeuge von Demagogen
und Diktatoren. Austritte aus dem Medi-Verbund gibt es bereits seit seiner Gründung 1999. Es
waren Mitglieder, die erkannten, dass es sich beim Medi-Verbund um einen "Wolf
im Schafspelz" (Ärzte-Zeitung, 05.06.2000) und "den Versuch
handelt, den vorhandenen Abhängigkeiten eine noch viel schlimmere hinzuzufügen", wie
eine ausgetretene Fachärztin schrieb. Es dürften noch sehr viel mehr werden, denen der
Charakter dieser "Biertisch-Idee" (MEDI-Report) bei nüchterner
Betrachtung oder anwaltlicher Beratung klar wird.
"Die juristischen Einwände sind lächerlich", gellte bislang das
hohl tönende Gebrüll des nord-württembergischen Kassenarztchefs Werner Baumgärtner (Selecta
4/2000, Seiten 9-10) in seinem KV-Sprengel. Der für jedermann erkennbare Realitätsverlust
ließ selbst Ärztezeitschriften spotten: "Der 'ungekrönte König' weist jede
Kritik weit von sich" (Ärztliche Praxis, 28.04.2000, Seite 2).
Wohlmeinende Warnungen, nicht durch die fortgesetzten eklatanten Rechtsverstöße die
ärztliche Selbstverwaltung zu zerstören, gab es seit 1999 reichlich. Doch die Mahner aus den
Reihen der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärzteschaft wurden von
Werner Baumgärtner und Norbert Metke ebenso selbstherrlich abgewertet wie erfahrene Juristen und
Gesundheitspolitiker. Schließlich hat der Allgemeinarzt Dr. Werner Baumgärtner ein ganz simples Rezept: Mit
Kritikern, so schrieb er bereits am 27.01.1998, "wird es keine Gespräche
geben" (siehe MEDI-Report 24.09.1999). Denn: "Ein Gespräch setzt
voraus, dass der andere Recht haben könnte", erklärte Hans-Georg Gadamer in einem
Spiegel-Interview (DER SPIEGEL, 21.02.2000, S.305). Während der Philosoph Gadamer jüngst
seinen 100. Geburtstag feiern konnte, hat der Allgemeinarzt Baumgärtner zunehmend Mühe, die
verbrannte Erde zu überleben, die er nicht nur berufs- und gesundheitspolitisch hinterlässt.
Auf seine selbstsüchtige Verweigerung der Realität reagierten die Sozialrichter jetzt mit
noch stärkeren negativen Konsequenzen. Dass diese richterliche Anwendung bewährter
Grundprinzipien der Verhaltenstherapie auf Anhieb Erfolg hat, ist bei der
Persönlichkeitsstruktur der Adressaten allerdings eher unwahrscheinlich. Die Delinquenten
werden voraussichtlich einer weiterführenden rechtsstaatlichen Konditionierung bedürfen.
Die jetzt vorliegende Entscheidung des Landessozialgerichtes, die zwar unanfechtbar, aber
bis zur Hauptsacheverhandlung vorläufig ist, lässt gleichwohl bereits deutlich erkennen,
welch ein kostspieliger Schlussbefund den machthungrigen Dres. Werner Baumgärtner und
Norbert Metke mit ihrer abwegigen "Zukunftsvision" vom Medi-Verbund zuteil werden könnte:
Bettvorleger in Bierlache.
Die Zeche werden jene Ärzte und Psychotherapeuten zahlen, die sich von Baumgärtner und Metke haben "einfangen" lassen (Stuttgarter Zeitung, 07.06.1999) und dem "Rattenfänger" (so Dr. Joachim Kuhlo am 15.01.2000) gedankenlos in den Abgrund folgen. Immerhin haben Baumgärtner und Metke nie einen Zweifel daran gelassen, dass die berechtigten Honorarforderungen der Psychotherapeuten ihnen völlig gleichgültig sind - trotz klarer Urteile vom Bundessozialgericht.
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Der Vorsitzende vom Verband der Vertragspsychotherapeuten in Nord-Württemberg (VVPNW) warnte zuletzt in einem Rundschreiben am 29.10.2001 allzu naive Mitglieder vor dem Eintritt in den Medi-Verbund: "Dr. Baumgärtner hat uns ganz unmißverständlich und deutlich erklärt, daß er die 'Anbietermacht' von Medi auf keinen Fall für die Durchsetzung berechtigter Honorarforderungen der Psychotherapeuten nutzen wird." Auch der Hinweis auf die besondere Bauernfängerei des Vertragswerkes im Medi-Verbund fehlt nicht: "Beim Beitritt zum Medi-Verbund müssen Sie unterschreiben, daß Sie künftig nicht mehr ein Gericht bemühen werden, wenn Sie sich aus irgend einem Grunde benachteiligt fühlen. Die vom bvvp und der DGPT erstrittenen BSG-Urteile haben innerhalb des Medi-Verbunds keine Gültigkeit." Offenbar gibt es nach dem Plattmacher-Skandal (siehe Lese-Tipp) noch immer ausreichend Psychotherapeuten, die ihr Denkvermögen aus Furcht vor Selbstverantwortung in masochistischer Wollust zu ertränken versuchen.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied am 14. August 2001: "Der
Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. November 2000 wird abgeändert. Über die vom
Sozialgericht tenorierten Untersagungen hinaus wird
1. die Beschwerdegegnerin [Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg, vertreten
durch den Vorstand unter Vorsitz von Dr. Werner Baumgärtner] vorläufig bis
zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, ihre
Gesellschafterstellungen [Beteiligung an der Medi-Verbund GmbH] ...
unverzüglich aufzugeben;
2. der Beschwerdegegnerin bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu DM 50.000,00 für jeden
einzelnen Fall einer künftigen Zuwiderhandlung – unter Ausschluß der Grundsätze der
Rechtsprechung zum Fortsetzungszusammenhang – untersagt, die Medi-Verbund GmbH und die Medi
Gesellschaften bürgerlichen Rechts durch Verbreitung werbender Aussagen zu unterstützen"
(LSG BW, ebd., Seite 3f.).
Die Zeitschrift Neuro-Psychiatrische Nachrichten (8/2001) kommentierte den Beschluss des
Landessozialgerichtes vom 14.08.2001 und dessen wirre Beschönigung durch Werner Baumgärtner auf Seite
2 mit den
Worten: "An der Position des nordwürttembergischen KV- und Medi-Chefs
Baumgärtner hatte schon bisher nicht nur das Kartellamt Zweifel. [...]
Die Reaktionen auf die einstweilige Anordnung des Landessozialgerichts,
die den Auszug der KV aus Medi bewirkt, machen offensichtlich, wie zwiespältig die Position
des Januskopfs Baumgärtner ist: Als Medi-Chef freut er sich über die Freiheit im Wettbewerb,
als KV-Chef muss er die vorläufige Entscheidung bedauern, weil die Handlungsmöglichkeiten
der KV eingeschränkt werden. Schenkt man den aktuellen Pressemitteilungen Glauben, dann hat
Medi-Chef Baumgärtner als Verfechter der KV-Beteiligung bisher gegen die Interessen des
Unternehmens gehandelt. Jetzt aber müsste die KV ihrem Vorsitzenden die positiven Äußerungen
über die vorläufige Gerichtsentscheidung entschieden übel nehmen. Oder soll mit dem hohen
Lied auf den Wettbewerb, dem man sich nun stellen könne, ein herber Rückschlag schöngeredet
werden? Auf jeden Fall ist kaum vorstellbar, dass die Personalunion an der Spitze von Medi
und Kassenärztlicher Vereinigung noch lange tragbar ist."
Ein ganz und gar untragbares Geschehen - oder nur ein weiterer Fall von gewöhnlichem
Machtmissbrauch, Untreue und Selbstbedienung in einer "Kriminellen
Vereinigung", wie die Kassenärztliche Vereinigung in der Ärztepresse bereits
gelegentlich genannt wird? Psychotherapeut Dietmar G. Luchmann, der den Machtmissbrauch und
die Rechtsverstöße von Werner Baumgärtner und Norbert Metke erforderlichenfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht offen legen und brandmarken lassen will, weist auf die Begrenztheit
rationaler Einflussnahme auf die Funktionsträger der nord-württembergischen Ärzteschaft hin:
"Die Versuche, Dr. Werner Baumgärtner auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns
hinzuweisen, wurden von ihm mit übelsten Schlägen unter die Gürtellinie beantwortet. Die
Dokumente zu diesem Geschehen haben inzwischen einen Umfang erreicht, der ausreichend
Material für ein Buch zum sittlich-moralischen Verfall der Ärzteschaft hergibt. Die Ärzte
haben sich die Führer gewählt, die sie verdienen - und sie dürfen nun zusehen, wie die ihre
Selbstverwaltung zerstören."
Schmunzelnd ergänzt der Psychotherapeut: "Zum Vorsitzenden der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung wollte den nord-württembergischen Rüpel trotz seines
Getöses keiner wählen, die Hauptrolle in der Medi-Posse dürfte Baumgärtner dennoch den gewünschten
Eingang in die Geschichtsbücher verschaffen."
Abschließend ist somit festzustellen: Anstatt die Kassenärztliche Vereinigung
Nord-Württemberg zu einem Dienstleister zu entwickeln, unterstützte der nordwürttembergische
KV-Vorsitzende Werner Baumgärtner mit den Geldern aller Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten (also auch derer, die sich nicht beteiligen) die Schaffung eines
Praxisnetzes, dessen Ausgestaltung selbst kassenärztliche Juristen und der Justitiar der
Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg von Anbeginn an "rechtswidrig" nennen.
Liest man das Leistungsverzeichnis vom Medi-Verbund Stuttgart (Stand Juni 2000 mit der
Eigenwerbung "starke Leistungsbilanz"), dem der KVNW-Vize
Norbert Metke vorsteht, so wird auf dem Deckblatt in fetten Lettern und mit
unverhohlenen Worten die Diskriminierung von Kassenpatienten propagiert: "Ersatzkassen und
weitere GKV-Versicherte sind nach Ausschöpfung der Budgets - von Notfallsituationen
abgesehen - gemäss Zeitmanagement der Praxis zu versorgen, auf Wartelisten zu setzen,
weiterzuüberweisen oder der stationären Behandlung zuzuführen".
Das sind klare Worte, wohin die von Werner Baumgärtner und seiner Clique propagierte Reise
gehen soll. "Sollten sich die jetzt bekannt gewordenen Fälle häufen, werden sie das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern", schrieb der
gesundheitspolitische Redakteur der Stuttgarter Zeitung, Thomas Faltin, am 10.08.2000 über
die Zustände im Verantwortungsbereich von Baumgärtner und Metke:
"Inzwischen ist es sogar so weit, dass Arzt und Angehörige selbst um die Finanzierung einer
Infusion für einen lebensbedrohlich kranken Menschen regelrecht feilschen müssen".
Der "Versuch von Teilen der Ärzteschaft, sich mit einer Kartellbildung außerhalb des vom
politischen und Rechtssystem gezogenen Rahmens zu stellen", erläuterte Dietmar G.
Luchmann in seiner detaillierten Analyse zum Medi-Verbund am 12.07.1999, führt "schnell zur
selbstverursachten Isolation". Der feinsinnige Psychotherapeut prognostizierte weitsichtig,
"dieses für die Ärzteschaft als Ganzes fatale und verhängnisvolle Ergebnis" werde durch
verantwortungslose
"Ärztefunktionäre bis zum Super-GAU getrieben: dem Verlust der Glaubwürdigkeit der
Ärzteschaft".
In der Tat ist der für das Gesundheitswesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährliche
Prozess ärztlicher Selbstzerstörung unbemerkt bereits weit gediehen, wie folgendes Beispiel
deutlich macht: In
der vom NDR
produzierten und am 28.10.2001 ausgestrahlten Folge "Exil" der bekannten "Tatort"-Reihe spricht ein
Oberkommissar in einer Krankenhausszene ganz selbstverständlich zu seiner Kollegin: "Wenn
hier jemals ein Serientäter rumlaufen sollte, der geldgeile Ärzte abknallt, kriegt der von
mir eine Woche Vorsprung."
Dietmar G. Luchmann warnte vor dieser Entwicklung in seiner Analyse
zum Medi-Verbund am 12.07.1999: "Noch gefährlicher wird der
Gedanken-Schritt sein, wenn Patienten vom Misstrauen gegenüber den kaufmännischen Aspekten
ärztlichen Tuns zum Misstrauen gegenüber dem ärztlichen Tun selbst gelangen."
Ärztliche Hybris und Feigheit, Gier und Verantwortungslosigkeit bilden eine explosive
Mischung. Helmut Laschet als intimer Branchenkenner und scharfsinniger
gesundheitspolitischer Chefredakteur der Ärzte-Zeitung attestierte seiner Leserschaft
am 06.12.2001 lapidar, "daß die Funktionselite im Gesundheitswesen einem
Haufen Schwererziehbarer gleicht." Es ist daher nur folgerichtig, wenn bei dem
unübersehbaren Versagen der ärztlichen Selbstverwaltung inzwischen
Gesundheitspolitiker aller Parteien dafür plädieren, die Kassenärztlichen
Vereinigungen abzuschaffen und den Krankenversicherungen das Recht zuzugestehen, mit
patientenorientierten, leistungsfähigen und verlässlichen Ärzten und Psychotherapeuten Einzelverträge abschließen zu dürfen.
"Darüber hinaus stellt sich die Frage", so Rechtsanwalt Dr.
Joachim B.
Steck aus Stuttgart in der Zeitschrift Die BKK 4/2001, "ob es nach dem Integrationsmodell überhaupt
noch zulässig ist, die Zwangsmitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung
aufrechtzuerhalten" (Seite 185). "Wenn diese juristischen Argumente stimmen", folgert das
Ärzteblatt Arzt & Wirtschaft 6/2001 (Seite 85) aus den Ausführungen des auf Arzt-
und Medizinrecht spezialisierten Steck, der auch Dietmar G. Luchmann gegen den Medi-Verbund
vertritt, "dann gute Nacht KVen". Das sei "Sprengstoff für die KVen",
an dessen Lunte beratungsresistente Ärzte wie Werner Baumgärtner und Norbert Metke mit dem Missbrauch
der öffentlich-rechtlichen Institution der Kassenärztlichen Vereinigung fortgesetzt zündeln - bis
sie auseinander fliegt.
Am Ende wird möglicherweise der Staatsanwalt auch in der KVNW aufräumen müssen.
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird derzeit bereits eine Strafanzeige vom
Oktober d. J.
geprüft, die gegen die Clique um den KV-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner eingereicht
wurde.
Lesen Sie weiter, wie Rechtsanwalt Dr. J. B.
Steck die Situation nach der Entscheidung des Landessozialgerichtes beurteilt.
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