© PSYCHOTHERAPIE 17.08.2000
Haftungsrecht bei Suizid oder Suizidversuch: Ein Dilemma
Stimme verrät Selbstmord-Gefahr
Elektronische Eingangsdiagnostik vor der Psychotherapie?
Menschen, die ernsthaft an Selbstmord
denken, sprechen einer Studie zufolge oft mit einem besonderen
Tonfall. Ihre Stimme verrate durch subtile Unterschiede die
Tiefe ihrer Depression, berichtet das britische
Wissenschaftsmagazin "New Scientist"
(Nr. 2252) vom kommenden Samstag.
Diese Unterschiede könnten auch
elektronisch gemessen und dazu benutzt werden, akut
Selbstmordgefährdete zu erkennen.
Dem Psychiater Stephen Silverman von der amerikanischen
Yale-Universität war aufgefallen, dass er oft schon an der
Stimme seiner Patienten erkennen konnte, ob sie
selbstmordgefährdet waren, berichtet die Zeitschrift. Zusammen
mit dem Elektronikingenieur Mitchell Wilkes von der
Vanderbilt Universität in Nashville untersuchte er
Tonaufnahmen von 64 depressiven Menschen, von denen 22 später
einen Selbstmord versuchten. Er verglich diese Aufnahmen mit
solchen von 33 Kontrollpersonen, um herauszufinden, was dieses
"gewisse Etwas war", das die starke Depression verriet.
"Bei Selbstmordgefährdeten wird die Stimme
leer und hohl", berichtet Silverman. "Man
könnte es eine Grabesstimme nennen." Diese Unterschiede
zeigen sich darin, dass Depressive für ihre Vokale einen kleinen
Frequenzbereich nutzen und etwas höher sprechen. Der Grund dafür
könnten stressbedingte Spannungen und Unterschiede in der
Feuchtigkeit der Stimmlippen und des Rachenraums sein.
Die Analyse dieser feinen Unterschiede könnte Psychiatern,
Sozialarbeitern und Mitarbeitern von Not-Telefonzentralen
helfen, kritische Fälle zu erkennen. "Das Ziel
ist, ein elektronisches Diagnosegerät zu entwickeln, das mit
Notfall-Telefonen gekoppelt werden kann", sagt Wilkes.
So könnte auch bei den bislang vergleichsweise technikfreien
Psychiatern und Psychotherapeuten High-Tech Einzug halten. Ein
psychiatrisches Krankenhaus muss beispielsweise auch auf einer
offenen Station Vorsorge gegen krankheitsbedingte
Selbstmordversuche seiner Patienten treffen. Dies entschied das
Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken in
einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil.
Mit der Aufnahme eines Patienten verpflichte sich das
Krankenhaus, von ihm "alle auch
unvorhersehbaren Gefahren abzuhalten, die ihm wegen der
Krankheit durch sich selbst drohen" (Az.: Urteil vom
2.11.1999 - 5 U 8/99).
Das Gericht gab in diesem Falle der Schmerzensgeldklage einer
Frau statt, die wegen einer Psychose freiwillig in einer
psychiatrischen Klinik war. Eines Nachts stürzte sich die
Patientin aus einem Fenster zwölf Meter in die Tiefe und
verletzte sich schwer. Die Frau verlangte von dem Krankenhaus
Schmerzensgeld von mindestens 40.000 Mark.
In Anbetracht der wachsenden medizinrechtlichen Haftungsrisiken
könnten auch jene Kliniken und Praxen am Einsatz eines solchen
Gerätes Interesse haben, die suizidale Patienten in ihren
Vertragsbedingungen von vornherein von der Behandlung
ausschließen. Wenn es dann heißt: "Wir können
sie leider nicht behandeln", hat vielleicht gerade die
rote Leuchte des Stimmenanalysators geblinkt. Ob diese
Entwicklung wünschenswert ist?
|