© PSYCHOTHERAPIE 03.01.1995
Das Standardwerk der Psychotherapie-Wirkungsforschung: Kognitive
Verhaltentherapie ist jeder Psychoanalyse überlegen
Heilkunst ohne Gebetbuch
Empirische Psychologische Therapie
VON
DIETMAR G. LUCHMANN

Buchbesprechung
Klaus Grawe, Ruth Donati & Friederike
Bernauer: Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur
Profession. Göttingen: Hogrefe-Verlag, 1994. XIV und 886 S.
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Die Rezension erschien in gedruckter Form bereits in der
Zeitschrift Verhaltenstherapie & psychosoziale
Praxis, 1994 (Band 26, Heft 2) Seite 231-241. Die
vorliegende Webseite entspricht mit ihrem Textabschnitt der
gedruckten Fassung von Seite
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in ein umfassendes ambulantes Behandlungskonzept eingebettete
Reizkonfrontation erzielbar sind, stellen Grawe u.a. (S. 344)
zum Erfordernis der Reizkonfrontation bei Agoraphobien daher
fest und betonen: "Therapeuten, die dies - aus
welchen Gründen auch immer - nicht tun, legen ihren Patienten
völlig unnötig ein verlängertes oder nie endendes Leiden auf und
verstossen, das kann man heute so sagen, gegen die Regeln der
Kunst."
Die Absurdität der gegenwärtigen Psychotherapie beginnt hingegen
weniger bei jenen Ärzten, die ihre Patienten heute wie vor
dreißig Jahren aus Hilflosigkeit, Unkenntnis oder aus
Therapieschulenproporz zunächst vergeblich mit Psychopharmaka
versorgen und dann in die Kliniken schicken. Nein, die
Absurdität beginnt bereits da, wo Vertreter der Krankenkassen
und Kostenträger verhaltenstherapeutische Behandler abmahnen,
weil diese auf die wirtschaftlichen Vorteile einer effizienten
Reizkonfrontation hinweisen oder ihrer Aufklärungspflicht
gegenüber den Patienten über die nach "den Regeln der Kunst"
strikt indizierte In-vivo-Exposition nachkommen. Wer auf der
Grundlage der "gültigen Richtlinien" der
Psychotherapie-Vereinbarungen einmal versuchte, einen
Kostenträger davon zu überzeugen, die therapeutischen und
finanziellen Besonderheiten der Reizkonfrontation zu
berücksichtigen, weiß wovon die Rede ist. 30 flexibel
verwendbare Therapiestunden und vielleicht weitere DM 1.000,-
für Expositions-Sachkosten (Fahrzeuge, Tickets, Spesen etc.)
wären im Einzelfall beispielsweise ausreichend, um eine adäquate
Reizkonfrontation zu ermöglichen, die therapeutisch nachweislich
mit größter Wahrscheinlichkeit helfen würde. Dies lassen die
gültigen Psychotherapie-Richtlinien jedoch nicht zu. Statt
dessen würden sicher 45 Therapiestunden (Langzeit-Therapie)
genehmigt. Und da durch die Honorardeckelung des jüngsten
Gesundheitsreformgesetzes das Sitzungshonorar ohnehin gemindert
ist, der Patient gegenüber seiner Krankenkasse einen
Sachleistungsanspruch hat und folglich für die Expositionskosten
nichts zuzahlen darf, der Therapeut sich wiederum durch die
Übernahme der Expositionskosten nicht ruinieren wird, findet die
gutachterlich abgesegnete Verhaltenstherapie letztlich doch nur
in der Praxis des Therapeuten statt, was dem Patienten wenig
hilft, der Krankenkasse aber u.U. bereits bei der Therapie, auf
jeden Fall aber bei den Folgekosten wesentlich teurer kommt.
Wenn ein Patient in diesem Fall eine rasche und wirksame
Therapie wünscht, wird er selten eine andere Wahl haben als die
Therapie aus eigener Tasche zu bezahlen. Dies wird nur ein Teil
der Patienten können, ein anderer Teil wird sich eher für die
erstattungsfähigen Psychopharmaka oder eine weniger ergiebige
Klinikbehandlung entscheiden. Unter diesem Blickwinkel mutet die
Analyse und Kritik von Grawe u.a. daher an manchen Stellen schon
fast moderat an.
Ein viel zu geringes öffentliches Bewußtsein für den
wirtschaftlichen Wert psychologischer Behandlungsmöglichkeiten
besteht ebenso im Bereich der psychiatrischen Erkrankungen.
Grawe u.a. illustrieren dies am Beispiel des Alkoholismus und
der Schizophrenie und rechnen den möglichen gesellschaftlichen
Nutzen der Psychotherapie vor: "Wenn man alle
Kosten in Rechnung stellte, dann überwogen die Einsparungen bei
den Kosten für stationäre Aufenthalte, Krisenintervention,
Gerichtskosten und Gemeinde-Nachbetreuungskosten die mit der
zusätzlichen familientherapeutischen Behandlung verbundenen
Kosten, auf einen Zeitraum von neun Monaten berechnet, um DM
4.200,- pro Patient. Der grosse Gewinn an Lebensqualität für den
Patienten und seine Angehörigen war also nicht etwa mit
zusätzlichen Kosten verbunden, sondern erbrachte sogar
beträchtliche reale Einsparungen" (S. 680f.). Die
therapeutischen Verfahren hierfür liegen vor, Therapiehandbücher
wie
Perris (1989) und
Falldarstellungen
Lesen Sie weiter auf Seite 237 der Druckfassung dieser
Rezension.
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