© PSYCHOTHERAPIE 03.01.1995
Das Standardwerk der Psychotherapie-Wirkungsforschung: Kognitive
Verhaltentherapie ist jeder Psychoanalyse überlegen
Heilkunst ohne Gebetbuch
Empirische Psychologische Therapie
VON
DIETMAR G. LUCHMANN

Buchbesprechung
Klaus Grawe, Ruth Donati & Friederike
Bernauer: Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur
Profession. Göttingen: Hogrefe-Verlag, 1994. XIV und 886 S.
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Die Rezension erschien in gedruckter Form bereits in der
Zeitschrift Verhaltenstherapie & psychosoziale
Praxis, 1994 (Band 26, Heft 2) Seite 231-241. Die
vorliegende Webseite entspricht mit ihrem Textabschnitt der
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nachgewiesen worden, dass sie psychosomatische
Störungen wirksam verbessern" (S. 692), wie lange noch,
so fragt man sich dann, will die Gesellschaft widerspruchslos
die folgende Situation hinnehmen, die Grawe u.a. nur selten als
"irrationale[n]
Zustand" auch einer Bewertung unterziehen: "Ausgerechnet die Therapieform aber, die sich als
auffällig ungeeignet für die Behandlung psychosomatischer
Störungen erwiesen hat, die psychoanalytische Therapie, spielt
in der psychosomatischen Versorgung und Ausbildung die
dominierende Rolle. Jeder Lehrstuhl für Psychosomatik/
Psychotherapie ist in der BRD mit einem Psychoanalytiker
besetzt. ... Für die Patienten, die innerhalb dieser
Universitätsabteilungen behandelt werden, hat dieser Zustand
handfeste negative Folgen. Sie rechnen aus gutem Grund damit,
dort eine besonders qualifizierte Therapie zu erhalten, werden
aber tatsächlich geradezu regelhaft schlechter behandelt, als es
mit gleichem oder geringerem Aufwand möglich wäre" (S.
692f.).
Um die aberwitzigen praktischen Implikationen der immer noch
bestehenden Situation mit (traditionell) stark dominierenden
psychoanalytischen und tiefenpsychologischen
Behandlungsangeboten zu verdeutlichen, weisen Grawe u. a.
beispielsweise auf ein Rechenexempel von
Kächele & Kordy (1992, S. 524) hin: "Eine fünfjährige Psychoanalyse mit vier Sitzungen
pro Woche erfordert den gleichen therapeutischen Aufwand wie die
Behandlung von 40 Patienten mit einer halbjährigen Behandlung
von 26 Therapiesitzungen. Die bisherigen Forschungsergebnisse
haben gezeigt, dass vor allem besonders gering gestörte
Patienten von Langzeitpsychoanalysen profitieren können. Es wäre
ziemlich absurd, wollte man daraus die Konsequenz ziehen, für
einen eher gering gestörten Menschen einen Aufwand zu betreiben,
mit dem man auch 40 schwerer gestörte Patienten behandeln könnte"
(Grawe u.a., S. 702).
Die Autoren scheuen sich nicht, die aus diesem Tatbestand
unmittelbar resultierenden, dringenden Konsequenzen zu benennen:
"Therapeuten, die für sich selbst feststellen
müssen, dass die Mehrzahl ihrer Therapien länger als 40
Therapiesitzungen dauert, müssen über die Bücher. Sie sind Opfer
einer falschen Ausbildung und/oder einer selbst produzierten
Realitätsverzerrung" (S. 698). Diese von Grawe u.a.
vorgenommene Definition heute regelhaft erreichbaren
therapeutischen Effizienz-Standards ist natürlich eine
Herausforderung für ein noch immer maßgeblich von der
psychoanalytischen Theorie und deren Lobby geprägtes System der
Richtlinien-Psychotherapie in Deutschland, welches mit seiner
Honorierung eher langdauernde Psychotherapien fördert.
Der von Grawe u.a. mit einem Rahmen von 25 bis 40 Sitzungen
umrissene Standard moderner therapeutischer Effizienz darf
jedoch als eher moderat gelten.
Perris & Herlofson (1993, S. 185) definieren in der
WHO-Studie einen deutlich anspruchsvolleren regelhaft
erreichbaren Stand der Kunst in der kognitiven Therapie: "The length of treatment is relatively short for the
treatment of the average patient (12 - 15 sessions)". In
praxi bedeutet dies nichts anderes, als daß eine effiziente
kognitive Therapie mit acht Sitzungen bereits erfolgreich zum
Therapieabschluß gelangt sein kann, während der
psychoanalytische Behandler erst die letzte probatorische
Sitzung vor seinem Langzeitantrag absolviert hat! Ein wahrlich
groteskes Geschehen, wenn man sich vor Augen führt, daß ein
verhaltenstherapeutischer Behandler in solchen Fällen in unserem
heutigen System leicht in Verdacht geraten kann, nur
Therapieabbrecher zu haben.
Es ist angesichts der absurden und unverantwortlichen Situation
im deutschen Gesundheitswesen, in welchem psychoanalytisch
orientierte Ärzte sowohl die Beantragung von Psychoanalyse als
auch von Verhaltenstherapie begutachten und damit die Durch-
Lesen Sie weiter auf Seite 235 der Druckfassung dieser
Rezension.
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