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© PSYCHOTHERAPIE 03.01.1995Das
Standardwerk der Psychotherapie-Wirkungsforschung: Kognitive
Verhaltentherapie ist jeder Psychoanalyse überlegen
Heilkunst ohne Gebetbuch
Empirische Psychologische Therapie
VON
DIETMAR G. LUCHMANN

Buchbesprechung
Klaus Grawe, Ruth Donati & Friederike Bernauer:
Psychotherapie im Wandel. Von der Konfession zur Profession. Göttingen:
Hogrefe-Verlag, 1994. XIV und 886 S.
Buch
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Die Rezension erschien in gedruckter Form bereits in der Zeitschrift Verhaltenstherapie & psychosoziale Praxis, 1994 (Band 26, Heft
2) Seite 231-241. Die vorliegende Webseite entspricht mit ihrem
Textabschnitt der gedruckten Fassung von Seite
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nachgewiesen worden, dass sie psychosomatische Störungen
wirksam verbessern" (S. 692), wie lange noch, so fragt man sich dann,
will die Gesellschaft widerspruchslos die folgende Situation hinnehmen, die
Grawe u.a. nur selten als "irrationale[n]
Zustand" auch einer Bewertung unterziehen: "Ausgerechnet die Therapieform aber, die sich als auffällig
ungeeignet für die Behandlung psychosomatischer Störungen erwiesen hat, die
psychoanalytische Therapie, spielt in der psychosomatischen Versorgung und
Ausbildung die dominierende Rolle. Jeder Lehrstuhl für Psychosomatik/
Psychotherapie ist in der BRD mit einem Psychoanalytiker besetzt. ... Für
die Patienten, die innerhalb dieser Universitätsabteilungen behandelt
werden, hat dieser Zustand handfeste negative Folgen. Sie rechnen aus gutem
Grund damit, dort eine besonders qualifizierte Therapie zu erhalten, werden
aber tatsächlich geradezu regelhaft schlechter behandelt, als es mit
gleichem oder geringerem Aufwand möglich wäre" (S. 692f.).
Um die aberwitzigen praktischen Implikationen der immer noch bestehenden
Situation mit (traditionell) stark dominierenden psychoanalytischen und
tiefenpsychologischen Behandlungsangeboten zu verdeutlichen, weisen Grawe u.
a. beispielsweise auf ein Rechenexempel von Kächele & Kordy
(1992, S. 524) hin: "Eine fünfjährige Psychoanalyse mit
vier Sitzungen pro Woche erfordert den gleichen therapeutischen Aufwand wie
die Behandlung von 40 Patienten mit einer halbjährigen Behandlung von 26
Therapiesitzungen. Die bisherigen Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass
vor allem besonders gering gestörte Patienten von Langzeitpsychoanalysen
profitieren können. Es wäre ziemlich absurd, wollte man daraus die
Konsequenz ziehen, für einen eher gering gestörten Menschen einen Aufwand zu
betreiben, mit dem man auch 40 schwerer gestörte Patienten behandeln könnte"
(Grawe u.a., S. 702).
Die Autoren scheuen sich nicht, die aus diesem Tatbestand unmittelbar
resultierenden, dringenden Konsequenzen zu benennen: "Therapeuten,
die für sich selbst feststellen müssen, dass die Mehrzahl ihrer Therapien
länger als 40 Therapiesitzungen dauert, müssen über die Bücher. Sie sind
Opfer einer falschen Ausbildung und/oder einer selbst produzierten
Realitätsverzerrung" (S. 698). Diese von Grawe u.a. vorgenommene
Definition heute regelhaft erreichbaren therapeutischen Effizienz-Standards
ist natürlich eine Herausforderung für ein noch immer maßgeblich von der
psychoanalytischen Theorie und deren Lobby geprägtes System der
Richtlinien-Psychotherapie in Deutschland, welches mit seiner Honorierung
eher langdauernde Psychotherapien fördert.
Der von Grawe u.a. mit einem Rahmen von 25 bis 40 Sitzungen umrissene
Standard moderner therapeutischer Effizienz darf jedoch als eher moderat
gelten.
Perris & Herlofson (1993, S. 185) definieren
in der WHO-Studie einen deutlich anspruchsvolleren regelhaft erreichbaren
Stand der Kunst in der kognitiven Therapie: "The length of
treatment is relatively short for the treatment of the average patient (12 -
15 sessions)". In praxi bedeutet dies nichts anderes, als daß eine
effiziente kognitive Therapie mit acht Sitzungen bereits erfolgreich zum
Therapieabschluß gelangt sein kann, während der psychoanalytische Behandler
erst die letzte probatorische Sitzung vor seinem Langzeitantrag absolviert
hat! Ein wahrlich groteskes Geschehen, wenn man sich vor Augen führt, daß
ein verhaltenstherapeutischer Behandler in solchen Fällen in unserem
heutigen System leicht in Verdacht geraten kann, nur Therapieabbrecher zu
haben.
Es ist angesichts der absurden und unverantwortlichen Situation im deutschen
Gesundheitswesen, in welchem psychoanalytisch orientierte Ärzte sowohl die
Beantragung von Psychoanalyse als auch von Verhaltenstherapie begutachten
und damit die Durch-
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weiter auf Seite 235 der Druckfassung dieser Rezension.
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